Neufassung der GEW-Konzepte zur Bildungsfinanzierung

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 Präsentation transkript:

Neufassung der GEW-Konzepte zur Bildungsfinanzierung // GEW Aschaffenburg-Miltenberg, REINHARD FRANKL, AG Bildungsfinanzierung // Neufassung der GEW-Konzepte zur Bildungsfinanzierung

Vorhaben Neuberechnung des GEW-Steuerkonzepts durch Prof. Dr. Achim Truger (IMK) und Dipl.-Volksw., Dipl.-Verwaltungsw. (FH) Birger Scholz (IMK) Bildungsfinanzierung der Öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Schlussbericht von Dr. Roman Jaich

Richtig gerechnet! Das Steuerkonzept der GEW – Aktualisierung und Neuberechnung durch Prof. Dr. Achim Truger und Birger Scholz, Dipl.-Volksw., Dipl.-Verwaltungsw. (FH)

Die Staatsquoten (Ausgaben in Prozent des BIP) in ausgewählten Ländern 2015

Beschäftigung im Öffentlichen Sektor als Anteil an der Gesamtbeschäftigung 2009 und 2013

Staatliche Investitionen in Prozent des BIP im Jahr 2015 in ausgewählten Ländern

Private und öffentliche Bildungsausgaben in Prozent des BIP im internationalen Vergleich (2012) Für öffentliche Bildungseinrichtungen wendet Deutschland 4,4% seines BIP auf (OECD Ø 5.3%)

Die Entwicklung von Arbeitnehmereinkommen und Unternehmens- und Vermögenseinkommen 2000-14

Die bereinigte Lohnquote* in Deutschland 2000-2014 *Die bereinigte Lohnquote berücksichtigt den Wandel der Erwerbstätigenstruktur. Quelle: Spannagel, Dorothee, Trotz Aufschwung: Einkommensungleichheit geht nicht zurück. WSI-Verteilungsbericht 2015, WSI-Report Nr. 26.

Die aktuelle Verteilung des Vermögens in Deutschland, Frankreich und Spanien

Die Vermögenskonzentration im obersten Dezil in Deutschland

Das Steuerkonzept Anhebung des Grundfreibetrags von 8.652 Euro auf 9.000 Euro Deutliche Erhöhung des Freibetrags entlastet Haushalte mit niedrigen Einkommen. 14 Prozent Eingangsteuersatz Dies entspricht dem gegenwärtigen Eingangsteuersatz. Anhebung des Spitzensteuersatzes von 42 Prozent auf 53 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 68.000 Euro. Die GEW will die Privilegierung hoher Einkommen rückgängig machen. Der neue Spitzen-steuersatz von 53 Prozent setzt erst bei 68.000 Euro zu versteuerndem Einkom-men ein. Im Rahmen der gesamten Tarifreform werden Steuerpflichtige bis zu einem Einkommen von 72.000 Euro entlastet. Reichensteuer Gegenwärtig existiert eine Reichensteuer in Höhe von 45 Prozent, die erst ab einem Einkommen in Höhe von 254.446 Euro greift (Spitzensteuersatz in Höhe von 42 Prozent plus drei Prozent Reichensteuer). Mit einem Spitzensteuersatz von 53 Prozent wird in der Systematik der gegenwärtigen Einkommensteuer eine Reichensteuer in Höhe von 56 Prozent ab 254.446 Euro fällig. GEW-Steuerkon-zept: Reichensteuer ab Einkommen von 125.001 Euro (bisher ab 254.446 Euro).

Tarifliche Grenz- und Durchschnittssteuersätze 2016 und GEW 2016 in %

Gesamte Aufkommenswirkungen des GEW-Steuerkonzepts 99,1 Mrd.

Bildungsfinanzierung der öffentlichen Hand – Stand und Herausforderungen Schlussbericht von Dr. Roman Jaich

Kernpunkte einer aus gewerkschaftlicher Sicht notwendigen Bildungsreform Frühkindliche Bildung: Verbesserung der Betreuungssituation hinsichtlich verfügbarer Plätze und Gruppengröße Schule: Verbesserung des Lehrer-Schüler-Verhältnisses und Sozialarbeiter an die Schule. Berufsausbildung: Ausbildungsmöglichkeiten für alle jungen Erwachsenen Verbesserung der Hochschulsituation, Studiengebühren, sowie ein bedarfsgerechter Ausbau dieses Bereichs. Weiterbildung: Bildungsberatung sowie Ausbau der Weiterbildungsbeteiligung Quer zu den Bildungsbereichen sind die Ausgaben des Bundes für die Bildung in den Blick zu nehmen: Zu nennen sind hier vor allem das Bafög, das AFBG sowie die Aufwendungen der BA für Weiterbildung. nicht berücksichtigt: Investitionsausgaben in die Infrastruktur der Bildung der Finanzierungsbedarf, der aus dem erheblichen Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland resultiert

Zusätzlicher laufender Finanzierungsbedarf für den Bereich Kindertagesstätten

Zusätzlicher laufender Finanzierungsbedarf für den Bereich allgemeinbildende Schulen Die Mehrausgaben erhöhen sich bei Berücksichtigung der Inklusion um eine Summe, die für Bayern zwischen 650 und 715 Millionen, bundesweit zwischen 3,6 Milliarden Euro und 4,3 Milliarden Euro liegt.

Zusätzlicher laufender Finanzierungsbedarf für den Bereich berufliche Bildung

Zusätzlicher laufender Finanzierungsbedarf für den Bereich Hochschulen Zu berücksichtigen ist, dass ein Mehrbedarf für das Bafög hier nicht eingeflossen ist, da das Bafög mittlerweile vollständig durch den Bund finanziert wird und daher im Kapitel „Finanzierung durch den Bund“ Berücksichtigung findet.

Zusätzlicher laufender Finanzierungsbedarf für den Bereich Weiterbildung Weiterbildungsmaßnahmen für das Personal im öffentlichen Dienst wurden nicht berücksichtigt und das AFBG sowie die Maßnahmen der Agentur für Arbeit in die Berechnungen sind nicht enthalten.

Zusätzlicher laufender Finanzierungsbedarf Bund

Zusätzlicher Bedarf zur Integration von Geflüchteten in den Bildungsbereich

Zusammenfassung zusätzlicher Finanzierungsbedarf durch die Länder und Kommunen

Zusammenfassung zusätzlicher Finanzierungsbedarf durch die Länder und Kommunen Dem Anteil der Länder und der Kommunen sind aber noch die zusätzlichen Aufwendungen für die Umsetzung von Inklusion in den Schulen hinzuzufügen (s.o.). Die Ausgaben insgesamt für die Länder liegen somit zwischen 46,4 Milliarden Euro und 45,7 Milliarden Euro. Zusammen mit den notwendigen zusätzlichen Mitteln des Bundes sowie den Aufwendungen für die Integration von Flüchtlingen ergeben sich somit insgesamt zusätzliche jährliche Ausgaben zur Verbesserung des Bildungssystems in Höhe von 56,2 Milliarden Euro bis 57,5 Milliarden Euro, je nach zugrunde gelegtem Szenario für die Umsetzung von Inklusion. Für Bayern sind es (ohne Inklusion!) 6,2 Milliarden Euro . Die Gesamtausgaben des Freistaates Bayern für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (Einzelplan 05 und Einzelplan 15) lagen 2013 bei 16,2 Milliarden Euro bzw. 3,34 % des BIP, das Soll für 2014 bei ca. 17 Milliarden.