Agenda Pflichten der Versicherten Brandschutz Vorbeugender Brandschutz Verhalten im Brandfall 3. Unfälle Verhalten bei einem Unfall Meldung von Unfällen.

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 Präsentation transkript:

Arbeits- und Gesundheitsschutz an der WWU Grundunterweisung für Studierende

Agenda Pflichten der Versicherten Brandschutz Vorbeugender Brandschutz Verhalten im Brandfall 3. Unfälle Verhalten bei einem Unfall Meldung von Unfällen 4. Allgemeine Verhaltensregeln 5. Sicherheitsbeauftragter / Ersthelfer

§ 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten Neugestaltung der Internetseiten des IfS Pflichten der Versicherten § 15 Allgemeine Unterstützungspflichten und Verhalten Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Unternehmers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind. Die Versicherten haben die Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu unterstützen. Versicherte haben die entsprechenden Anweisungen des Unternehmers zu befolgen. Die Versicherten dürfen erkennbar gegen Sicherheit und Gesundheit gerichtete Weisungen nicht befolgen.

Neugestaltung der Internetseiten des IfS Pflichten der Versicherten § 17 Benutzung von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen Versicherte haben Einrichtungen, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe sowie Schutzvorrichtungen bestimmungsgemäß und im Rahmen der ihnen übertragenen Arbeitsaufgaben zu benutzen.  

Vorbeugender Brandschutz Neugestaltung der Internetseiten des IfS Vorbeugender Brandschutz Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen nicht verstellen Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten bzw. nicht einzuengen Flucht- und Rettungswege dürfen nicht zur Lagerung oder zum Abstellen von Gegenständen bzw. Materialien benutzt werden In feuergefährdeten Bereichen: kein Umgang mit offenem Feuer Rauchen nur an dafür zugelassenen Orten gestattet

Vorbeugender Brandschutz Neugestaltung der Internetseiten des IfS Vorbeugender Brandschutz Brandschutztüren stets geschlossen halten! Verkeilen, verstellen, festbinden verboten!

Vorbeugender Brandschutz Neugestaltung der Internetseiten des IfS Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz – Verhaltensregeln einhalten Materialien und Geräte sind stets sachgemäß auf- bzw. abzubauen und zu lagern! Eine Eiweisung in die Handhabe der Materialien und Geräte erfolgt in der jeweiligen Vorlesung.

Vorbeugender Brandschutz – Verhaltensregeln einhalten Das Verhalten in den Seminargebäuden, Hallen und auf den Freiplätzen hat immer so risikoarm wie möglich zu erfolgen.

Vorbeugender Brandschutz – mit den Plänen vertraut machen

Verhalten im Brandfall Neugestaltung der Internetseiten des IfS Verhalten im Brandfall Im Brandfall verhalten Sie sich, wie auch im Alarmplan Ihrer Einrichtung beschrieben:   Entstehungsbrände sofort mit geeigneten Mitteln bekämpfen (Feuerlöscher, Wasser, Sand, Löschdecken). Brennbare Stoffe, Chemikalien, Druck- und Gasflaschen aus der Brandnähe entfernen. Eigengefährdung vermeiden!

Verhalten im Brandfall - Rettungskette

Verhalten im Brandfall - Rettungskette Neugestaltung der Internetseiten des IfS Verhalten im Brandfall - Rettungskette

Verhalten im Brandfall – richtig löschen

Verhalten im Brandfall – richtig löschen Neugestaltung der Internetseiten des IfS Verhalten im Brandfall – richtig löschen

Verhalten im Brandfall – richtig löschen Neugestaltung der Internetseiten des IfS Verhalten im Brandfall – richtig löschen

Verhalten im Brandfall - Flüchten Neugestaltung der Internetseiten des IfS Verhalten im Brandfall - Flüchten

Verhalten im Brandfall - Sammeln Neugestaltung der Internetseiten des IfS Verhalten im Brandfall - Sammeln

Neugestaltung der Internetseiten des IfS Verhalten bei einem Unfall 1. Was ist im Notfall zu tun: Ruhe bewahren. Unfallstelle sichern. Eigene Sicherheit beachten. 2. Notruf absetzen: Notruf 112 (Feuerwehr, Rettungsdienst) Jede Alarmmeldung muss enthalten: Wer meldet ? Was ist passiert? (z.B. Feuer, Unfall, Explosion, Gift, Gas., u.a.) Wo ist etwas passiert? (Genaue Ortsangabe: Dienstgebäude, Geschoss, Raum) Wie viele Personen sind betroffen/verletzt? Auf Rückfragen warten! 3. Hilfe leisten: In den Verbandkästen wird geeignetes Erste-Hilfe-Material vorgehalten. Den Inhalt eines Verbandkastens können Sie anhand einer Checkliste überprüfen. Verbrauchtes oder verfallenes Erste-Hilfe-Material ist zu ersetzten. Anforderungen an die zuständige Fachabteilung der Hochschule. 4. Weiterhin sind zu informieren: Notfallnummer zentrale Dienste: -3 33 33 Stabsstelle Arbeits- und Umweltschutz: -2 57 96 Arbeitsmedizinischer Dienst: -5 60 81 die/der jeweilige Hausverantwortliche

Neugestaltung der Internetseiten des IfS Verhalten bei einem Unfall

Neugestaltung der Internetseiten des IfS Verhalten bei einem Unfall

Neugestaltung der Internetseiten des IfS Verhalten bei einem Unfall - Defibrillatoren Defibrillatoren (AED = Automatisierte Externe Defibrillatoren) werden in der Erste-Hilfe-Kette für die Behandlung des plötzlichen Herztodes / Herzinfarktes eingesetzt. Die in der Universität verwendeten AED sind jederzeit einsatzbereit und bieten auch Erstbenutzern durch deutlich gesprochene Anweisungen die Möglichkeiten, alle Schritte der Reanimation erfolgreich durchzuführen. Das Geräte schaltet sich durch Öffnen der Deckels automatisch ein. Standorte der Defibrillatoren im Institut für Sportwissenschaft: Hauptsporthalle, Horstmarer Landweg 51 Ballsporthalle, Horstmarer Landweg 68b  

Unfälle Meldung von Sportunfällen Alle Sportstudierenden sind über die WWU, soweit sie an offiziellen Veranstaltungen des Instituts für Sportwissenschaft unter Aufsicht einer bestellten Lehrkraft teilnehmen, unfallversichert. Unfälle der Studierenden sind ausschließlich und sofort dem Studierendenwerk z. Hd. Frau Martina Schilling Bismarckallee 5 48151 Münster Telefon 0251/83-79605 zu melden.

Unfälle Den ausgefüllten Vordruck, eine Immatrikulationsbescheinigung, Semesterbescheinigung oder eine Kopie des Studentenausweises für die Zeit, zu der sich der Unfall ereignete, und die Veranstaltungsnummer der Veranstaltung, in der sich der Unfall ereignete, bitte an obige Adresse senden. Eine Kopie der Unfallmeldung muss der Sicherheitsberaterin Frau Kristina Konken zugestellt werden. Darüber hinaus bitten wir Sie, einen Fragebogen zu ihrer Unfalleinschätzung auszufüllen und der Kopie der Unfallmeldung beizufügen.  

Unfälle Mit Entrichtung des Semesterbeitrags sind alle Studierenden im Rahmen des SGB automatisch auch unfallversichert. Abgedeckt sind normale Unfallrisiken einschließlich Risiken möglicher Wegeunfälle. Sonstige Unfallrisiken im Privatbereich sind zusätzlich vertraglich abgesichert. Die Deckungssummen betragen € 2.045,00 für den Todesfall, € 20.451,00 für den Invaliditätsfall, € 46.016,00 für den Vollinvaliditätsfall, sowie € 5.112,00 für Bergungskosten und € 5.112,00 für kosmetische Operationen. Hat ein Unfall den Tod zur Folge, so ist der Todesfall spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme des Bestehens des Versicherungsvertrages dem Studentenwerk Münster anzuzeigen. Studierende, die nach Bemessungsgrundsätzen 2 von § 8 II der Allg. Unfallversicherungsbedingungen (AUB) mehr als 70 % arbeitsunfähig sind, gelten als mitversichert.

Neugestaltung der Internetseiten des IfS Allgemeine Verhaltensregeln

Neugestaltung der Internetseiten des IfS Allgemeine Verhaltensregeln Studierende dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können, dies gilt auch für die Einnahme von Medikamenten.

Neugestaltung der Internetseiten des IfS Allgemeine Verhaltensregeln Studierende müssen persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen, wenn diese beim Umgang mit Arbeitsstoffen oder Arbeitsmitteln (hier Sportgeräte oder in Sportkursen) erforderlich ist.

Neugestaltung der Internetseiten des IfS Allgemeine Verhaltensregeln Studierende müssen Gefahrenhinweise beachten und befolgen.

Neugestaltung der Internetseiten des IfS Allgemeine Verhaltensregeln Hygiene am Arbeitsplatz und nach dem Besuch der Toiletten verhindert Übertragung von Krankheiten. Hände waschen Toiletten sauber hinterlassen

Neugestaltung der Internetseiten des IfS Allgemeine Verhaltensregeln

Sicherheitsbeauftragter: Ludger Vogt Neugestaltung der Internetseiten des IfS Sicherheitsbeauftragter: Ludger Vogt Telefon: 83-32308 Mail: pwspowi@uni-muenster.de Ersthelfer: Alle Mitarbeiter der Technik / Geräteausgabe  

Bestätigung der Unterweisung Neugestaltung der Internetseiten des IfS Bestätigung der Unterweisung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Neugestaltung der Internetseiten des IfS Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!