Abschluss der SEK I Elternversammlung der 10. Klassen am

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 Präsentation transkript:

Abschluss der SEK I Elternversammlung der 10. Klassen am 27.09.2016 Zentrale Informationsveranstaltung Bitte tragen Sie sich in die Teilnehmerlisten ein!

Erreichbare Abschlüsse - I Berufsbildungsreife → Ende der Klasse 9 → mit Versetzung in die Klasse 10 Erweiterte Berufsbildungsreife → Ende der Klasse 10 → Bedingungen siehe MSA (Jahrgangs- und Prüfungsteil) bei Nichtberücksichtigung eines Faches im Jahrgangsteil

Erreichbare Abschlüsse - II Mittlerer Schulabschluss MSA bestanden Mittlerer Schul- abschluss mit Berechtigung zum Besuch der gymna- sialen Oberstufe MSA bestanden + Versetzungsbedingungen erfüllt

– Mittlerer Schulabschluss – MSA Jahrgangsnoten der Klasse 10 Prüfungsnoten

Prüfungsausschuss Vorsitzende Frau Sardisong weitere Mitglieder Frau Bäth (Pädagogische Koordinatorin) Frau Büttner (Klassenleiterin 10b)

Prüfungen Mathematik schr. 135 min Englisch schr. 150 min Deutsch mündlich Prüfung in bes. Form

Vorbereitung auf die Prüfung Schriftliche Arbeiten - eine Klassenarbeit in Klasse 10 wird über längere Zeit geschrieben - im Unterricht / zu Hause: Bearbeitung von Prüfungsaufgaben der vergangenen Jahre - „Schüler helfen Schülern“ Mündliche Prüfung - im Unterricht: Simulation der Prüfungssituation Prüfung in besonderer Form (PibF) - Begleitung der Vorbereitung durch betreuenden Fachlehrer - im Unterricht: Anwendung der Präsentations- techniken - Projekttag am 14.10.2016

Zeitplan der Prüfungen - I Bis 09.11.2016 Beantragung der PibF bis 07.10.2016 Beantragung der Einzelprüfung 16. / 17. März 2017 Durchführung der PibF (1 Tag je Klasse) 16. / 17. Mai 2017 Mündliche Prüfung in Englisch (1 Tag je Klasse)

Zeitplan der Prüfungen - II 04. Mai 2017 Schriftliche Prüfung in Deutsch 09. Mai 2017 Schriftliche Prüfung in Mathematik 11. Mai 2017 Schriftliche Prüfung in Englisch

PibF Erarbeitungsphase + Präsentation + Prüfungsgespräch in der Regel Gruppenprüfungen von 2 bis 4 Schülern alle Fächer außer De, Ma, En und Sport möglich Beschäftigung mit Thematik über mind. 6 Wochen vorgeschriebene Präsentationsformen (z.B.: Plakat) Individualleistungen müssen erkennbar sein keine Gruppennote / Einzelbewertungen

PibF - Erarbeitungsphase selbstorganisiertes Arbeiten in der Gruppe Anleitung, Hilfestellung durch betreuenden Fachlehrer Erstellung eines Zeitplans Durchführung von Konsultationen Hinweise zur PibF finden Sie auch auf unserer Internetseite www.ardenne-schule.de → unter „Pädagogischer Koordinator“ in der „Handreichung zur PibF“

PibF - Präsentationsprüfung 10 Minuten pro Schüler Präsentation (Gruppenprüfung) in der Regel nachfolgendes Auftreten anschließendes Gespräch über Präsentation (ca. 5 min je Schüler) Gespräch: hauptsächlich über Präsentation (Warum – Wie) Schüler muss über Gesamtthematik informiert sein Kommunikationsfähigkeit

PibF - Bewertung Präsentation und Gespräch (stärkere Berücksichtigung der Präsentation) Bildung einer Gesamtnote für jeden Schüler Grundanforderungen: Einhalten der Zeitvorgaben vorbereitete flüssige Präsentation ausreichende Kommunikationsfähigkeit Protokoll zur Bewertung der PibF: in der „Handreichung zur PibF“

Mündliche Englischprüfung (Überprüfung der Sprechfertigkeit) Partnerprüfung über 5 - 10 Minuten je Schüler jeweils zwei Schüler aus einer Klasse keine Vorbereitungszeit unterrichtender Fachlehrer und zweiter Englischlehrer Gespräch zwischen den Prüflingen Bewertung der Sprechfertigkeit und der Kommunikationsleistung

Ermittlung der Englischnote Mündliche Prüfung Schriftliche Prüfung 40% 60% Gesamtnote

Schriftliche Prüfungen Zentrale Termine Zentrale Aufgabenstellung Zentrale Bewertungsvorgaben Korrektor ist immer der unterrichtende Fachlehrer

Gesamtergebnis MSA Prüfungs-leistungen Jahrgangs-noten

Prüfungsleistungen Deutsch Mathe Englisch PibF - mindestens viermal die Note „4“ - 1x Note „5“ mit 1x Note „3“ ausgleichen! (Nachprüfung ist in einem schriftlichen Prüfungsfach möglich)

Jahrgangsleistungen maximal 2x die Note „5“ ohne Ausgleich oder: in allen Fächern die Note „4“ maximal 2x die Note „5“ ohne Ausgleich oder: maximal 3x die Note „5“ mit Ausgleich (2x die Note „3“) oder: maximal 1x „5“ und 1x „6“ mit Ausgleich (2x die Note „2“) - Kernfächer (Ma, De, En) müssen mit Kernfächern ausgeglichen werden! - in Kernfächern max. 1x schlechter als Note „4“! (Nachprüfung ist in einem Fach möglich)

Versetzungs-bedingungen Übergang in Klasse 11 MSA bestanden Versetzungs-bedingungen erfüllt

Versetzungsbedingungen in allen Fächern die Note „4“ maximal 1x die Note „5“ ohne Ausgleich oder: maximal 2x die Note „5“ mit Ausgleich (2x die Note „3“) oder: maximal 1x „6“ mit Ausgleich (2x die Note „2“) - Kernfächer (Ma, De, En, 2.FS) müssen mit Kernfächern ausgeglichen werden. - in Kernfächern max. 1x schlechter als Note „4“ (Nachprüfung ist in einem Fach möglich)

Täuschungen Probleme bekommt, wer: täuscht oder versucht zu täuschen andere als die zugelassenen Hilfsmittel mitbringt sonstige Ordnungsverstöße begeht Folgen: Prüfung wird mit der Note „6“ bewertet Prüfung wird unbewertet belassen von weiteren Prüfungen ausgeschlossen

Einsichtnahme innerhalb eines Jahres nur der Schüler, wenn noch nicht volljährig auch die Erziehungsberechtigten nach schriftlichem Antrag / unter Aufsicht

Nachholen von Prüfungen unentschuldigtes Fehlen → Note „6“ entschuldigtes Fehlen (Krankheit) → Anruf in der Schule → sofort zum Arzt → Attest mit Bestätigung der Prüfungs- untauglichkeit muss noch am selben Tag in der Schule sein! Nachholen der Prüfung zu einem späteren Termin

Wiederholen der 10. Klasse ist nur 1x möglich kein MSA (Jahrgangsteil oder Prüfungsteil oder beides nicht bestanden) → erneuter Besuch der 10. Klasse einschließlich der Prüfungen keine Versetzung in Klasse 11, aber MSA erreicht → erneuter Besuch der 10. Klasse ohne Prüfungen

Ausweisung von Fremdsprachenkompetenzen auf MSA- und Abiturzeugnissen Für Englisch und Französisch wird eine Niveaustufe des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens gemäß unten stehender Tabelle ausgewiesen. Voraussetzung ist, dass im Abschlussjahr ausreichende Leistungen (Note 4 bzw. 5 Notenpunkte) erreicht wurden. Ist dies nicht der Fall, wird die Niveaustufe der Jahrgangsstufe bescheinigt, in der letztmalig ausreichende Leistungen erbracht wurden.   Kl.7 Kl.8 Kl.9 Kl.10 2.Sem. 4.Sem. En A1/A2 A2 B1 B2 B2/C1 Fr B1/B2

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen???