BILDUNG BEWEGT.

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 Präsentation transkript:

BILDUNG BEWEGT

2007-2013 2014-2020 Einzelprogramme Ein einziges Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport LIFELONG LEARNING PROGRAMME Comenius Erasmus Leonardo Grundtvig Querschnitt-programm Jean Monnet Internationale Programme im Bereich Hochschulbildung Erasmus mundus, Tempus, Alfa, Edulink, Bilaterale Programme X Jugend in Aktion 2

3 Leitaktionen (KA - Key actions) Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 2 (KA2): Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren Leitaktion 3 (KA3) Unterstützung politischer Reformen Mobilität von Lehrpersonen Schulführungskräften, pädagogischem Fach- personal sowie Verwaltungs- personal aller Schulen, inklusive Schulen der Berufs- bildung, Kindergärten, anerkannte und gleich- gestellte Schulen Mobilität von Schülern/ Schülerinnen der beruflichen Bildung und Lehrlingen Strategische Partnerschaften (Schulen, inklusive berufs- bildende Schulen und Kindergärten) Für Institutionen und Forschungseinrichtungen im Bereich Hochschule, Erwachsenenbildung, Jugend NICHT FÜR SCHULEN MODIFICATA 3

Leitaktion 1 (KA1)

Lehrkräfte/Schulführung/pädagogisches Fachpersonal/Verwaltungspersonal Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Möglichkeiten für Lehrkräfte/Schulführung/pädagogisches Fachpersonal/Verwaltungspersonal Fortbildungen im Ausland: strukturierte Kurse, Konferenzen, Seminare, Job Shadowing Unterrichten an einer Partnereinrichtung (teaching assignment) MODIFICATA 5

Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler der beruflichen Bildung (Berufsschulen und Fachoberschulen) Berufspraktikum im Ausland (in einem Unternehmen oder einer Organisation) oder in einer berufsbildenden Schule (mit betrieblichen Phasen in einem Unternehmen oder einer Organisation – work-based-learning) Achtung: Mobilität darf keinen Unterricht im herkömmlichen Sinn beinhalten! MODIFICATA 6

Dauer der Mobilitäten Leitaktion 1 (KA1) Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Dauer der Mobilitäten Lehrkräfte u.a.: 2 Tage bis 2 Monate (ohne Reisezeit) Schülerinnen und Schüler der beruflichen Bildung (Bezeichnung inkludiert immer auch die Fachoberschulen): 2 Wochen bis 12 Monate MODIFICATA 7

Mitgliedsstaaten der EU Programmländer außerhalb der EU Teilnehmende Länder Mitgliedsstaaten der EU Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Vereinigtes Königreich Zypern X Programmländer außerhalb der EU Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Island Liechtenstein Norwegen Türkei 8

Allgemeine Ziele Förderung von Mobilität Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Allgemeine Ziele Förderung von Mobilität Steigerung der Qualität des Lehrens und des Lernens Erweiterung der Kompetenzen (Sprachen, Medien etc.) MODIFICATA

Spezifische Ziele Senkung der Schulabbrecherquote Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Spezifische Ziele Senkung der Schulabbrecherquote Förderung des Erreichens von Basiskompetenzen Steigerung der Qualität der Bildung im Vorschulbereich Ausbau der Professionalität im Lehrberuf Ausbau der Bildungsmöglichkeiten im Ausland für Lernende und Lehrlinge der beruflichen Bildung zur Erlangung der für den Arbeitsmarkt notwendigen Fähigkeiten MODIFICATA 10

Wichtig: Leitaktion 1 (KA1) Leitaktion 1 (KA1) Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Wichtig: Die Schule reicht einen Antrag ein um den Fortbildungsbedarf der gesamten Institution zu decken: Keine Einzelanträge von Einzelpersonen. Die Schule kann 1 “Mobilitätsprojekt“ mit einer Dauer von 1 oder 2 Jahren einreichen, das mehrere Einzelmobilitäten enthält. Die Namen der Teilnehmenden und genaue Angaben zu den Fortbildungsmaßnahmen sind bei Antragstellung nicht verpflichtend anzugeben, sie sind jedoch von Vorteil (Bewertung des Antrages). Die Angabe der benötigen Finanzmittel genau abwägen MODIFICATA 11

Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Bewertung des Antrags Relevanz des Projekts im Hinblick auf die Ziele und Prioritäten der Aktion: maximal 30 Punkte Qualität des Projekts im Hinblick auf Planung und Durchführung: maximal 40 Punkte Wirkung, Verbreitung und Nachhaltigkeit Projekts: maximal 30 Punkte Insgesamt maximal 100 Punkte MODIFICATA 12

Kosten je Einheit (Pauschalbeträge) Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Finanzierung (1) Kosten je Einheit (Pauschalbeträge) Reise: fixer Zuschuss je nach Distanz des Reisezieles (180€ bis ca. 360€) Individuelle Unterstützung: fixer Zuschuss je nach Dauer des Aufenthalts und je nach Aufenthaltsland (z.B.: UK, Lehrperson 112€/Tag, Schüler/innen der beruflichen Bildung 67€/Tag) Kursgebühren: Kosten die unmittelbar mit den Teilnahmegebühren in Verbindung stehen (70€/Tag, max. 700€) Organisatorische Unterstützung: fixer Zuschuss für die entsendende Institution (350€, einmalig) Sprachliche Unterstützung: fixer Zuschuss von 150€/Teilnehmer (nur für Schüler/innen der beruflichen Bildung bei Mobiliäten mit Dauer von über 1 Monat) MODIFICATA 13

Anteilige Erstattung der Kosten (Realbeträge) Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Finanzierung (2) Anteilige Erstattung der Kosten (Realbeträge) Unterstützung bei besonderem Bedarf: zusätzliche Kosten die unmittelbar im Zusammenhang mit der Teilnahme von Menschen mit Behinderung stehen Sonderkosten: Kosten für Unterstützung von Lernenden mit geringeren Möglichkeiten MODIFICATA 14

Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Finanzierung (3) Es gelten nach wie vor die Landesbestimmungen zur Rückerstattung von Außendienstspesen Die Schule erhält die Finanzmittel von der italienischen Nationalagentur. Die Schule überträgt die Mittel an das Gehaltsamt (für jede einzelne Mobilität im Ausmaß der real angefallenen Kosten) Die Spesen für die Mobilität werden vom Gehaltsamt nach Einreichen des Außendienstformulars rückerstattet. MODIFICATA 15

Leitaktion 2 (KA2)

PARTNERSCHAFTEN (1) Leitaktion 2 (KA2) Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren PARTNERSCHAFTEN (1) 2 Arten von Strategischen Partnerschaften: zur Förderung von Innovation komplexer finanziell höher ausgestattet (“Geistige Leistungen”) zum Austausch guter Praxis/bewährter Verfahren Erstellung von Produkten ohne “Geistige Leistungen” MODIFICATA

PARTNERSCHAFTEN (2) Leitaktion 2 (KA2) Leitaktion 2 (KA2) Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren Leitaktion 2 (KA2) Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren Leitaktion 2 (KA2) Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren Leitaktion 2 (KA2) Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren Leitaktion 2 (KA2) Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren PARTNERSCHAFTEN (2) Schulbildung Partnerschaften ausschließlich mit Schulen (mind. 2 Partnerländer) Partnerschaften zwischen Regionen (mind. 2 Partnerländer) Partnerschaften mit Schulen und anderen Institutionen aus dem Schulbereich (mind. 3 Partnerländer) Berufsbildung Partnerschaften mit Schulen und Institutionen aus dem Bereich Berufsbildung (mind. 3 Partnerländer) Schulbildung und Berufsbildung Sektorenübergreifende Partnerschaften, die Thematik betrifft den Schulbereich/berufsbildenden Bereich (mind. 3 Partnerländer) MODIFICATA 18

Aktivitäten Leitaktion 2 (KA2) Leitaktion 2 (KA2) Leitaktion 2 (KA2) Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren Leitaktion 2 (KA2) Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren Leitaktion 2 (KA2) Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren Aktivitäten Beispiele: Entwicklung von innovativen Praktiken: Methoden, Curricula, Programme, Schulung im Bereich IKT, Fernunterricht Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren: Institutionen des öffentlichen Sektors, der Arbeitswelt, der Zivilgesellschaft Networking und Austausch von Beispielen guter Praxis Anerkennung der Kompetenzen: Anwendung der europäischen Anerkennungsinstrumente Mobilität zu Lern- und Lehrzwecken wenn sie dem Projekt einen Mehrwert bringen MODIFICATA 19

Allgemeine Ziele Leitaktion 2 (KA2) Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren Allgemeine Ziele Unterstützung der positiven und nachhaltigen Auswirkungen auf die teilnehmenden Organismen, auf die Systeme und die direkt eingebundenen Individuen Förderung der Entwicklung, des Transfers und der Umsetzung von Innovationen in Organisationen sowie auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene MODIFICATA 20

Spezifische Ziele Leitaktion 2 (KA2) Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren Spezifische Ziele Beispiele (für ausführliche Liste siehe Programmleitfaden): Steigerung der Qualität und Relevanz der Lernangebote durch neue und innovative Ansätze (persönliche Lernwege, strategischer Einsatz der IKT und freier Lehr- und Lernmaterialien, offene und flexible Lernformen, virutelle Mobilität) und durch Unterstützung der Verbreitung bewährter Verfahren. Förderung der Vermittlung und Bewertung von Schlüsselkompetenzen (Basis- und Querschnittkompetenzen) insbesondere im Hinblick auf unternehmerische Initiative, den Erwerb von Sprachkenntnissen und digitale Kompetenz. MODIFICATA 21

mindestens 24 Monate, maximal 36 Monate Leitaktion 2 (KA2) Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren Dauer: mindestens 24 Monate, maximal 36 Monate Finanzierung: Maximal 150.000 €/Jahr N.B.: Dieser Betrag trifft nur auf sehr umfangreiche Projekte mit „geistigen Leistungen“ und Verbreitungsveranstaltungen zu. Produkte/Veranstaltungen herkömmlicher Schulprojekte fallen nicht in diese Kategorie. MODIFICATA 22

Geistige Leistungen (Intellecutal Outputs) Leitaktion 2 (KA2) Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren Geistige Leistungen (Intellecutal Outputs) Innovative Produkte, die übertragbar und nachhaltig sind (z.B: Curricula, didaktische Materialien, open educational Resources*, informatische Instrumente, Analysen, ...) *Open educational resources: digitale didaktische Materialien, z.B. Apps MODIFICATA 23

Mitgliedsstaaten der EU Programmländer außerhalb der EU Teilnehmende Länder Mitgliedsstaaten der EU Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien Tschechische Republik Ungarn Vereinigtes Königreich Zypern X Programmländer außerhalb der EU Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien Island Liechtenstein Norwegen Türkei 24

Partnerländer/Drittländer Teilnahme sehr gut begründen, ansonsten wird das Projekt abgelehnt. TEILNAHME DIESER LÄNDER MUSS DEM PROJEKT EINEN MEHRWERT BRINGEN! Schweiz sowie Länder des westlichen Balkans Länder der östlichen Partnerschaft (nicht in einfachen strategischen Partnerschaften) Länder des südlichen Mittelmeerraums nicht in einfachen strategischen Partnerschaften) Albanien Bosnien und Herzegowina Kosovo Montenegro und Serbien Armenien Aserbaidschan Belarus Georgien Moldawien Ukraine Sonstige Russische Föderation Ägypten Algerien Israel Jordanien Libanon Libyen Marokko Palästina Syrien Tunesien X 25

Mobilitäten im Rahmen einer strategischen Partnerschaft (KA2) Leitaktion 2 (KA2) Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren Mobilitäten im Rahmen einer strategischen Partnerschaft (KA2) förderfähig nur wenn ein Mehrwert für das Projekt entsteht Kurzzeitige Mobilitäten (5 Tage bis 2 Monate) gemeinsame Angebote zur Fort- und Weiterbildung von Personal gemischte Mobilität unter Verbindung kurzzeitiger physischer Mobilität mit virtueller Mobilität kurzzeitiger Austausch von Schülergruppen zur gemeinsamen Projektarbeit (ohne Altersbegrenzung) Langzeitmobilitäten (von 2 bis 12 Monaten) Unterrichts- und Ausbildungstätigkeit längere Mobilitätsphasen von Schülern (ab 14 Jahren) MODIFICATA 26

Insgesamt maximal 100 Punkte Leitaktion 2 (KA2) Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren Bewertung des Antrags Relevanz des Projekts im Hinblick auf die Ziele und Prioritäten der Aktion: maximal 30 Punkte Qualität des Projekts im Hinblick auf Planung und Durchführung: maximal 20 Punkte Qualität der Zusammensetzung des Projektteams und der Kooperationsvereinbarungen: maximal 20 Punkte Wirkung, Verbreitung und Nachhaltigkeit Projekts: maximal 30 Punkte Insgesamt maximal 100 Punkte MODIFICATA 27

Finanzierung (1) Leitaktion 2 (KA2) Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren Finanzierung (1) KOSTEN JE EINHEIT (PAUSCHALEN): Projektmanagement und Durchführung (Betrag pro teilnehmende Organisation) länderübergreifende Projekttreffen (Betrag pro Teilnehmer) Geistige Leistungen – Intellectual Outputs (Betrag für Experten) Multiplikatoren-Veranstaltungen (Betrag pro Teilnehmer; nur gefördert, wenn Intellecutal Outputs erstellt werden) länderübergreifende Bildungs- und Unterrichts- und Lernaktivitäten (Reisekosten je nach Distanz, Aufenthalte je nach Dauer und Land, sprachliche Unterstützung, letztere nur für Mobilitäten von 2 bis 12 Monaten) ANTEIL DER FÖRDERFÄHIGEN KOSTEN (REALE KOSTEN): behinderte Teilnehmer Sonderkosten (z.B. Unterauftragnehmer, Beschaffung von Waren und Leistungen) MODIFICATA 28

Leitaktion 2 (KA2) Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren Finanzierung (2) Für die Mobilitäten der Lehrkräfte/Schulführungskräfte gelten nach wie vor die Landesbestimmungen zur Rückerstattung von Außendienstspesen Die Schule erhält die Finanzmittel von der italienischen Nationalagentur. Die Schule überträgt die Mittel in der Höhe der real angefallen Mobilitätskosten an das Gehaltsamt. Die Spesen für die Mobilität werden vom Gehaltsamt nach Einreichen des Außendienstformulars rückerstattet. MODIFICATA 29

Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 1 (KA1) Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 2 (KA2) Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren Einreichtermine: Februar/März eines jeden Jahres (KA1 2.2.2017; KA2 29.3.2107) Informationen und Formulare: www.erasmusplus.it Bewertung: durch die Nationalagentur des Koordinators des Projekts Finanzierung: wenn nur Schulen beteiligt sind, erhält jede Schule eigene Mittel Leitaktion 1 (KA1): nur ein Projekt pro Jahr kann eingereicht werden Leitaktion 2 (KA2) : mehrere Projekte mit unterschiedlichen Thematiken können pro Jahr eingereicht werden MODIFICATA 30

Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 1 Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 2: Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren STEPS Einen Account EU-Login anlegen https://webgate.ec.europa.eu/cas/about.html Einen PIC Code (Participant Identification Code) anlegen http://ec.europa.eu/education/participants/portal/desktop/en/home.html Den Leitfaden und das digitale Antragsformular herunterladen (Seite der Nationalagentur) www.erasmusplus.it   Das Antragsformular online verschicken MODIFICATA 31

Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 1 Lernmobilität von Einzelpersonen Leitaktion 2: Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch über bewährte Verfahren Unterlagen Programmleitfaden Guida pratica per i dirigenti scolastici (z.Z. nur in italienischer Sprache) Leitfaden für Experten/Expertinnen zur Bewertung von Anträgen E-FORMS (für alle Leitaktionen) in italienischer Sprache: www.erasmusplus.it In deutscher Sprache: www.erasmusplus.at www.erasmusplus.de MODIFICATA 32

eTwinning für Lehrpersonen …und außerdem eTwinning für Lehrpersonen eTwinning ist eine Plattform um zu kommunizieren, kooperieren, Projekte zu entwickeln, sich auszutauschen und Teil einer der spannendsten Lerngemeinschaften Europas zu sein. fördert die Zusammenarbeit und Netzwerkbildung zwischen Schulen in Europa durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bietet Unterstützung, Ideen und Werkzeuge zur Entwicklung von Schulpartnerschafen und Projekten stellt Angebote zur kostenlosen und kontinuierlichen Weiterbildung für Pädagogen/Pädagoginnen bereit. Anmeldug unter http://www.etwinning.net MODIFICATA 33

Kontakte/contatti/cuntac Deutsches Bildungsressort EU-Servicestelle Ulrike Huber 0471 417639 Ulrike.Huber@schule.suedtirol.it Dipartimento Istruzione e formazione italiana Servizi pedagogici Sandra Rech 0471 411355 Sandra.Rech@provincia.bz.it Departimënt Educazion Ladina Lois Kastlunger 0471 839597 Lois.Kastlunger@schule.suedtirol.it MODIFICATA 34

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