Gar nicht nett im Internet ?

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 Präsentation transkript:

Gar nicht nett im Internet ? Nicht alles was lächelt, ist auch nett ! Änderungen 5.7 Kapitel 8 entfernt Bild Weihnachtsmann (Chatroom) ausgetauscht Änderungen 5.6 Glatteisbild verbessert Änderungen 5.5 Bild Monitor/Screenshot ausgetauscht Rolex Uhr ©-Hinweis angebracht Abzocke Titel geändert Bild von Nicht Lustig.de bei Mobbing eingefügt Weitere Bilder bei Mobbing eingefügt Änderungen 5.4 Chat-roulette mitaufgeführt S. 60 Animationen geändert S. 61 gelöscht (in 60 integriert) Einige Seiten umsortiert „ sind Bilder gefährlich usw S. 109 Bild eingefügt „ Lebe und du wirst . . .“ Änderungen 5.3 Seitenreihenfolge geändert: 76-79 alte sind neu: 63 folgend Kapitel Urheber und Persönlichkeitsrecht getrennt Insgesamt nun 8 Kapitel Bild Chatroom ersetzt Multiplikatoren Version 5.7 Lehrer Version 1

Agenda: Gefahren im Internet Zahlen, Fakten, Konsequenzen Soziale Netzwerke Urheberrecht Persönlichkeitsrecht Cyber-Mobbing Abzocke im Internet Extreme im Internet Ziel ist es: Ihre Medienkompetenz zu steigern und Sie in die Lage zu versetzen, diese an Jugendliche weiterzugeben. Einstieg ins Thema, Zeit 2 Min 4min gesamt Lehrer Version 2

Zahlen, Fakten, Konsequenzen 1. Kapitel Internet Zahlen, Fakten, Konsequenzen

Was bietet das Internet ? Informationen Unterhaltung Bilder Filme Soziale Netze Chatrooms Chat-Roulette Musik Spiele Tauschbörsen Bühne zur Selbstdarstellung und vieles mehr … 2 min Gesamt:8 min Lehrer Version

Was bietet das Internet ? Es kommt darauf an, was man daraus macht! Was bietet das Internet ? Informationen Unterhaltung Bilder Filme Soziale Netze Chatrooms Chat-Roulette Musik Spiele Tauschbörsen Bühne zur Selbstdarstellung und vieles mehr … Lehrer Version

Zahlen, Fakten Konsequenzen Die Internet Nutzung steigt stetig an. 69% aller Haushalte verfügen über Internet 98% aller Haushalte mit Jugendlichen haben es!

Zahlen, Fakten Konsequenzen

Zahlen, Fakten Konsequenzen

Internet = Freizeitgestaltung Verbieten Sie heute einem Kind den gewohnten Internetzugang, ist dies so, als hätten Sie vor 20 Jahren dem Kind Stubenarrest gegeben. Oft sind die Sozialen Netze im Internet dem Kind wichtiger als die realen Netze! Die neuen Möglichkeiten erfordern neue Maßnahmen ! Lehrer Version 9

Denn nicht alles ist echt ! Sommerhalter / © Andreas Meyer – Fotolia.com Lehrer Version

Rechtsfreier Raum ? Nein! Im Internet gelten die selben Gesetze und Regeln wie in der realen Welt. Es gelten genau wie im „offline-Leben“ die Normen des Privatrechts und des sonstigen öffentlichen Rechts. Vielfach wird übersehen, dass das Internet ein Kommunikationsmedium ist, das reale Räume miteinander verbindet. Der virtuelle Raum ist tatsächlich nur der Übermittlungsweg. Nachrichten, die in das Internet eingestellt werden, sind dazu bestimmt, an realen Orten Wirkungen zu zeitigen. Daher sind in der Regel nach dem deutschen Kollisionsrecht die Gesetze des Ortes anzuwenden, an dem die Wirkungen nach dem Willen der an der Kommunikation beteiligten eintreten sollen. Das Internet als virtueller Raum ist daher nicht rechtsfrei, sondern unterliegt dem Recht des Ortes, an dem reale Menschen von den Nachrichten, die über das Internet ausgetauscht werden, betroffen werden. Lehrer Version 11

Rechtsfreier Raum ? Nein! Dies gilt insbesondere auch für: Vertragsabschlüsse über das Internet oder die Verletzung von Strafgesetzen. Lehrer Version

Konsequenzen können sein: Abmahnung Schadensersatz Geldstrafe Freiheitsstrafe Sommerhalter / © isyste – Fotolia.com Lehrer Version 13

Im Internet bin ich ja anonym. Falsch ! Jeder, der sich im Internet bewegt, hinterlässt Spuren. Um Daten über das Internet auszutauschen, ist die Adressierung der Daten erforderlich. Es ist daher leicht nachvollziehbar, wem zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Adresse zugeteilt war = IP- Adresse! Lehrer Version 14

Soziale Netze sind zum Beispiel: Wer kennt wen Gesichterparty, Facebook Mypics, Myspace, Wie alt, Wickt AiM, ICQ, IRC und viele andere mehr Kurze Aufzählung der Netze (evtl. durch Teilnehmer ergänzt) Sommerhalter / © sossi – Fotolia.com Lehrer Version

interaktiven Diensten und Kommunikationsplattformen 2. Kapitel Jugendschutz in interaktiven Diensten und Kommunikationsplattformen Soziale Netzwerke Profile Passwörter

Wofür werden soziale Netze benutzt? Selbstdarstellung, Erstellung eines Profils Hobby präsentieren Mit alten/neuen Freunden in Kontakt treten Bilder verteilen und/oder kommentieren Verabredungen treffen oder plaudern Sehen und gesehen werden [Gestik] Selbstdarstellung: Ich bin ja so cool usw. In meiner Freizeit mache ich am liebsten . . . Ich hab die Kumpels aus der Grundschule wiedergefunden. Die neusten Partypics. Am Samstag gehen wir . . . 4min Gesamt:8 Sommerhalter / © isyste – Fotolia.com Lehrer Version 17

Sind Straftaten ! Auch das gibt es: Beleidigung (Mobbing) Sexuelle Belästigung Illegale Inhalte verbreiten (Pornografie) Diskriminierung, Feindlichkeiten Verabredungen zu Gewalttaten/Sachbeschädigung [Gestik] Selbstdarstellung: Den Peter machen wir zur Minna! Bis einer weint Persönlichkeitsrecht/ Mobbing (Straftat) Heute abend F***** ich dich (Ihr kennt alle das F-Wort ) Sexuelle Belästigung (Straftat)) Hier gibt das neuste Game zum download. Urheberrecht (Straftat) Und hier sind die Fotos aus den Umkleideraum der Jungs/Mädchen Persönlichkeitsrecht (Straftat) Die Penner aus dem „Assiviertel“ dürfen nicht mehr in den Schulbus kommen Diskriminierung (Straftat) Heute mischen wir die Flachpfeifen von der anderen Schule auf Anstiftung zur Straftat (Straftat) 5min Gesamt:17 Sind Straftaten ! Lehrer Version 18

Alles was wir tun, ist im Internet für lange Zeit sichtbar. Ich sage auf der Straße zu Tom: „Peter ist zum Kotzen“! Ich schreibe jemandem ins Gästebuch: „Peter ist zum Kotzen“! Hält nur 5 Sekunden (Entschuldigung sofort möglich) Hält Jahrzehnte Eine Entschuldigung im Internet entfernt nicht die Beleidigung ! Lehrer Version 19

Das Internet vergisst nie ! Das Internet ist ein weltweites Netzwerk! Daten, die einmal gespeichert sind, lassen sich schwer wieder entfernen! Und selbst, wenn es gelingt, können die Daten auf anderen Speichermedien (CD, Stick u. a.) weiter zugänglich sein! Lehrer Version

Ich habe gut aufgepasst und mache alles richtig ! Aber auch wer sich an das besprochene hält, kann trotzdem Fehler machen: Lehrer Version

Selbstdarstellung in e-mail Adressen Name und Alter sollte nicht aus einer E-mail-Adresse hervorgehen. Richtig Falsch n.san@provider.de Natascha.Sander93NK@provider.de Im Geschäftsleben gibt es Ausnahmen für den Namen, aber darüber reden wir wenn Ihr ein Unternehmen leitet ;) Rückschlüsse auf Geschlecht, Alter, Wohnort und Namen sollten vermieden werden. Lehrer Version 22

Selbstdarstellung im Netz Äußerst beliebt ist die Bildung von Gruppen in sozialen Netzen. Damit verleiht man seiner Meinung oder Haltung zu den unterschiedlichsten Themen vermeintlich mehr Gewicht. Auch diese Gruppen bleiben dauerhaft erhalten. Lehrer Version 23

Lehrer Version

Profile sind gefährlich! Achten Sie auf die Profile u. die Daten, welche öffentlich zugängig sind Nutzen Sie die Einstellung, dass private Daten nicht öffentlich, sondern nur Ihren ausgewählten Freunden zugänglich sind. Aber vertrauen Sie ihnen nicht ! Überlegt – bevor Ihr Euer Profil erstellt – was Ihr dem www von Euch preisgeben wollt und was nicht! Peinliche Fotos, spezielle Vorlieben, Adressen, Alter, Telefonnummer oder e-mail-Adressen gehören nicht ins Netz Lehrer Version

Warum sollten persönliche Daten nicht bedenkenlos verbreitet werden? Personenbezogene Daten sind anfällig für Missbrauch durch Dritte und sollten nur wohlüberlegt offenbart werden: „Identitätsdiebstahl“, Stalking etc. Profilermittlung für Marketing und Arbeitgeber/Behörden Mit personenbezogenen Daten sollte man schon deswegen zurückhaltend sein, um ihre Verwendung durch Kriminelle zu verhindern. Bei Kriminellen ist hier der Identitätsdiebstahl, der oft bei Betrügereien im Zusammenhang mit Auktionsplattformen eine Rolle spielt, besonders beliebt. Durch die Möglichkeit Daten zu verknüpfen gibt es heute nahezu keine irrelevanten Daten mehr. Je weniger von mir öffentlich bekannt ist, um so weniger kann mir nachgesagt werden. Partyfotos (z.B. auf WKW oder GP) sind nur so lange lustig, wie sie der Personalchef, der meine Bewerbung bearbeitet, nicht auch anschauen kann. Die Mitgliedschaft in der Gruppe „Schafft die Hausaufgaben ab!“ ist aus Schülersicht verständlich, wird von einem potentiellen Arbeitgeber aber leicht als mangelnde private Initiative ausgelegt. Bevor ich also Angaben mache, die zu mir zurückverfolgt werden können, überlege ich, ob derjenige, der danach fragt, diese Angaben wirklich benötigt (z.B. ist die Zusendung von bestellten Waren nur möglich, wenn ich eine Empfangsadresse angebe – in welche Disko ich gehe, muss hierfür nicht abgefragt werden). Lehrer Version 26

• Man wird greifbar! Für JEDEN! Warum das alles? Durch Kombination verschiedener Seiten (E-mail-Adresse, Alter, Schulbesuch usw.) kann man Personen „gläsern“ machen! • Man wird greifbar! Für JEDEN! Lehrer Version

Beispiel gefällig ? Peter liest in seinem Gästebuch bei WKW eine abfällige Bemerkung von Tom. Er kennt Tom nicht. Aber er lässt es sich nicht gefallen, dass er ihn zum Kotzen findet! Über Toms Profil erfährt er, dass Tom, mit richtigem Namen, Thomas Maurer heißt und in einer nahen Stadt wohnt. Auch den Namen von Toms Freundin erfährt er aus dem Profil. Lehrer Version

Ich weiß jetzt wer du bist ! Über die Homepage des örtlichen Karate-vereins erfährt Peter, dass Tom in der letzten Prüfung für den gelben Gürtel durchgefallen ist. Außerdem steht dort, dass Tom nächstes Wochenende in Peters Wohnort an einem Turnier teilnimmt. Lehrer Version

Ich weiß jetzt, wo ich dich finde ! Aber wie sieht Tom aus ? Wie soll er ihn erkennen ? Auskunft darüber geben die Fotobücher in einer Gruppe, in der Tom Mitglied bei Gesichterparty ist. Ich hab ein Bild von Dir ! Lehrer Version 30

Ich weiß jetzt alles über dich ! Ich kenne dich genau ! In den Fotobüchern befindet sich ein Bild von Tom mit seiner neuen Freundin. Peter kennt Toms Freundin. Sie ist die Schwester seines besten Kumpels. Auch ein unvorteilhaftes Partybild ist dabei. (Tom im Vollrausch, kotzt gerade in ein offenes Mercedes-Cabrio) Ich weiß jetzt alles über dich ! Lehrer Version 31

Peter überlegt nun, ob er: Seinem Bruder, der auch an dem Turnier teilnimmt, ein Foto von Tom gibt und ihn bittet, Tom mal richtig auf die Nase zu hauen. Seinen Onkel, der Rechtsanwalt ist, bittet, Tom eine kostenpflichtige Abmahnung wegen Beleidigung zu schreiben. Lehrer Version 32

c) Seinem bestem Kumpel erzählt, was für eine Pfeife seine Schwester als Freund hat. d) Seinem Nachbarn, Herrn Schneider sagt, wer ihm letzte Woche in sein Cabrio gekotzt hat und wo er ihn findet. Lehrer Version 33

Peter bleibt gelassen! Er beantwortet den Gästebucheintrag von Tom mit dem Kommentar: „Du Niete schaffst ja nicht einmal den gelben Gürtel“ und außerdem: „Wer ist denn hier zum Kotzen, Herr Thomas Maurer“? Den Link zu dem Cabriobild fügt er hinzu. Lehrer Version 34

Tom ist traurig ! • Seine Freundin hat Ihn verlassen. • Sie wolle nichts mit einen Angeber und Lügner zu tun haben, hat sie gesagt. • Woher wusste sie nur, dass er nicht den schwarzen Gürtel hat? Lehrer Version

Auch ich weiß jetzt, wer du bist ! • Ein knappes Jahr später bewirbt sich Tom bei Herrn Schneider als kaufmännischer Angestellter. • Herr Schneider prüft seine Bewerber gerne gewissenhaft und recherchiert im Internet. • Pech für Tom, er erkennt sein Cabrio wieder! Lehrer Version

Ich weiß es jetzt auch ! Herr Schneider ist sauer und macht sich in einem lokalem Forum für selbstständige Unternehmer Luft. Pech für Tom: Bei drei Mitgliedern des Forums hatte er sich ebenfalls beworben. Und auch sein bis dahin zukünftiger Vermieter kennt das Forum! Lehrer Version 37

Wählt weise ! Auch wenn Jugendliche jetzt keinen Grund sehen, ihre Daten zurück zu behalten, sieht es vielleicht in ein paar Jahren ganz anders aus: - Jobsuche - Freund / Freundin (Ehepartner) - Berufliche Veränderungen Lehrer Version

Und wenn man unerwünschte Daten von sich im Netz entdeckt? Wenden Sie sich an den Anbieter der Website. Ist der nicht ausfindig zu machen, schalten Sie die Behörden ein. Handelt es sich um eine Straftat, hilft Ihnen die nächste Polizeidienststelle weiter! Zum Beispiel: Bilder von mir in angetrunkenem Zustand, die jemand ohne meine Erlaubnis ins Internet gestellt hat. Oder eine Vereinsliste mit meiner Telefonnummer und oder Adresse Lehrer Version 39

Tom ist unglücklich ! • Für Tom hatte es weitreichende Folgen, dass er sich so im Internet präsentierte. • Und das alles wegen diesem Gästebucheintrag bei Peter. • Den er übrigens nicht einmal kennt! Lehrer Version 40

Dumm gelaufen !! • dafür kannte sein kleiner Bruder Toms Passwort und wollte Tom eins auswischen! Pech für Tom! Auch die geheime Frage sollte nicht durch andere zu erraten sein ! Geburtsname der Mutter, Name des Haustieres usw Lehrer Version

Und sollten niemanden bekannt sein! Passwortbildung Sichere Passwörter beinhalten: Mindestens 8 Zeichen Buchstaben, Sonderzeichen u. Zahlen Groß- und Kleinschreibung Und sollten niemanden bekannt sein!

Passwortsicherheit Passwörter sind geheim Nicht auf einem Zettel in der Nähe des PC aufbewahren Nicht dasselbe Passwort für mehrere Webseiten nutzen Passwörter sollten in angemessenen Zeitabständen geändert werden

Passwortsicherheit Passwörter enthalten keine persönlichen Angaben und verraten nichts über eine Person Dies gilt auch für die „geheime Frage“ beim Verlust des Passwortes

1gtu8:zS ist ein gutes Passwort! Passwortbildung: 1gtu8:zS ist ein gutes Passwort! 1 g t u 8: z S Ich gehe täglich um 8:00 zur Schule USbmiu8: Unsere Schule beginnt morgens immer um 8:00 DSgmu8:00hl Die Schule geht morgens um 8:00 Uhr(h) los

3. Kapitel Urheberrecht

Was kann man denn im Internet schon anstellen ? Insbesondere die Verletzung von Rechten Dritter im oder über das Internet • Urheberrecht (Bilder, Musik, Texte) • Persönlichkeitsrecht (Beleidigung, Bilder) können strafrechtliche Folgen haben! Lehrer Version 47

Was ist das Urheberrecht? Urheberrecht schützt: das Werk als persönlich geistige Schöpfung, Inhaber von Leistungsrechten. Urheberrecht entsteht: bei Schaffung des Werkes, ohne dass es einer Registrierung bedarf! Oftmals ist nicht bekannt, dass die Verwendung fremder Inhalte, die im Internet zu finden sind, Rechte des Schöpfers verletzt. Wichtig ist daher zu wissen, welchen Zweck das Urheberrecht verfolgt und wie es entsteht. Das Urheberrecht entsteht gleichzeitig mit dem Werk. Weder ist eine Anmeldung zu einem Register, noch eine spezielle Kennzeichnung, z.B. mit dem © erforderlich, um den Schutz zu erlangen. Das Recht umfasst sowohl die Beziehungen des Schöpfers zu seinem Werk (Urheberpersönlichkeitsrechte wie z.B. Namensnennung, Entstellungsschutz, Rückrufrecht wegen gewandelter Überzeugung), als auch die Verwertungsrechte, insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gem. § 19a UrhG, also das Recht, das Werk ins Internet zu stellen. Lehrer Version 48 48

Wie lange wirkt das Urheberrecht? Regelmäßige Schutzdauer 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (§ 64 UrhG) Davon gibt es abweichende Schutzfristen, die oft 50 Jahre betragen Faustregel: Werke, die 150-170 Jahre alt sind, sind in der Regel frei verwendbar Das Urheberrecht hat ein Verfallsdatum. Nach Ablauf der regelmäßigen Schutzdauer wird ein Werk gemeinfrei, d. h. das Werk wird für die Allgemeinheit frei benutzbar. Lehrer Version 49 49

Ausnahmen: § 53 UrhG Absatz 3 Zulässig ist die Vervielfältigung von: kleinen Teilen eines Werkes, Werken von geringem Umfang, einzelnen Beiträgen, die öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch oder zur Veranschaulichung des Unterrichts in Schulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung. Das Urheberrecht hat ein Verfallsdatum. Nach Ablauf der regelmäßigen Schutzdauer wird ein Werk gemeinfrei, d. h. das Werk wird für die Allgemeinheit frei benutzbar. Lehrer Version Lehrer Version 50 50 50

Filme / Videos Urheberrechte durch Die Verletzung der Lehrer Version 51

Die Verletzung der Lehrer Version 52

Die Verletzung der Urheberrechte durch Musik Lehrer Version 53

Die Verletzung der Lehrer Version 54

Sind Musik und Filme gefährlich ? Die Benutzung urheberrechtlich geschützter Musik / Filme ist illegal! • z.B. über Emule, Edonkey Kino.to usw. • z.B. über Links verbreiten Musik legal kaufen, Internetradio hören www.youtube.com/lpmsaarland Filme selbermachen: Digitales Daumenkino Lehrer Version 55

Die Verletzung der Urheberrechte durch Bilder Lehrer Version 56

Die Verletzung der Lehrer Version 57

Sind Bilder gefährlich ? Die Benutzung urheberrechtlich geschützter Bilder ist illegal! • Profilbilder (Bild eines Models - anstatt des eigenen) • Produktbilder (Original Katalog Bild z.B. bei e-bay) Erlaubt sind: Selbst erstellte Fotos oder Bilder die unter einer freien Lizenz stehen. Lehrer Version 58

Die Verletzung der Urheberrechte durch Texte Lehrer Version 59

Die Verletzung der Lehrer Version 60

Sind Texte gefährlich ? Die Benutzung urheberrechtlich geschützter Texte ist illegal! • z.B. von Hausaufgaben.de • z.B. von Homepages o. Onlineartikel kopieren oder verbreiten Wikipedia zur Information benutzen, eigene Infoblätter erstellen Lehrer Version 61

Und nicht wirklich clever: Die Verletzung des Urheberrechts ist eine Straftat! Und nicht wirklich clever: Lehrer Version 62

Und nicht wirklich clever: Lehrer Version 63

Wann darf ein Werk benutzt werden ? Wenn eine gesetzliche Erlaubnis besteht. (zum Beispiel §53 UrhG) Wenn der Urheber oder Inhaber des Nutzungsrechts zustimmt. Wenn das Werk unter einer „freien“ Lizenz steht. (z.B. Infomaterial bei Klicksafe.de) Lehrer Version 64 64

Zivilrechtlich: Abmahnkosten / Anwaltsrechnung + Schadensersatz Was kann passieren, wenn man ein Werk ohne Erlaubnis benutzt? Zivilrechtlich: Abmahnkosten / Anwaltsrechnung + Schadensersatz = summieren sich auf viele Tausend Euro! Lehrer Version 65 65

Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Was kann passieren, wenn man ein Werk ohne Erlaubnis benutzt? Strafrechtlich: Geldstrafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Lehrer Version 66 66

Persönlichkeitsrecht 4. Kapitel Persönlichkeitsrecht

Persönlichkeitsrecht? Was ist das Persönlichkeitsrecht? Es gibt jedem die Befugnis, selbst darüber zu entscheiden, ob u. wie er sein Leben in die Öffentlichkeit tragen will. Dies schließt ein, dass grundsätzlich jedermann selbst entscheiden kann, wie er sich Dritten gegenüber darstellt. Lehrer Version 68 68

Persönlichkeitsrechte durch Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Bildaufnahmen Lehrer Version 69

Wie verhält es sich mit Aufnahmen von Personen? Bild- und Tonaufnahmen von Personen sind grundsätzlich nur mit Erlaubnis zulässig. Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten ins Internet gestellt werden. (Einwilligung der Eltern!) Ein Bildnis ist jede Wiedergabe der äußeren Erscheinungsweise einer Person, soweit diese als solche erkennbar ist. Das Recht am eigenen Bild ist im allgemeinen Persönlichkeitsrecht verankert, hat aber im Kunsturhebergesetz eine besondere Ausprägung erfahren. Nach § 22 KUG (Kunsturhebergesetz) dürfen Bildnisse grundsätzlich nur mit vorheriger Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. § 23 KUG enthält hierzu Ausnahmen, die für Laien aber nur schwer zu durchschauen sind. Lehrer Version 70

Persönlichkeitsrechte durch Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Ton- und Filmaufnahmen Lehrer Version 71

sind Straftaten gemäß §201 Strafgesetzbuch. Lehrer Version 72

des höchstpersönlichen Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches Lehrer Version 73

Lehrer Version 74

Sommerhalter / © pddesign / fotowahn / die exklusiven – Fotolia.com Lehrer Version 75

Persönlichkeitsrechts Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts ist eine Straftat! Lehrer Version 76

Welche Auswirkungen können Verletzungen des Persönlichkeitsrechts im Internet haben? Die Auswirkungen sind sehr real: Materielle Auswirkungen Umsatzeinbrüche bei Firmen aufgrund unwahrer Behauptungen, Nachteile am Arbeitsplatz usw. Immaterielle Auswirkungen z.B. psychosomatische Folgen infolge von Rufmordkampagnen, Isolation im Bekanntenkreis bis hin zum Selbstmord ! Unwahre Tatsachenäußerungen in Meinungsforen können für Unternehmer gravierende finanzielle Auswirkungen haben. Das Internet dient immer häufiger der ersten Information über ein Produkt. Negative Äußerungen in Foren können deshalb zu regelrechten Umsatzeinbrüchen führen, die bis zur Existenzvernichtung gehen können. Werden unwahre Äußerungen im Internet über die eigene Person verbreitet, die dann von einem Personalverantwortlichen zur Kenntnis genommen werden, kann sich das negativ auf das berufliche Fortkommen auswirken. Dies geschieht oft, ohne dass der Betroffene den eigentlichen Hintergrund der Personalentscheidung kennt. Teilweise werden über das Internet regelrechte Rufmordkampagnen geführt. Häufig erfolgt dies unter Preisgabe von Details aus dem Privat- und Intimleben. Mobbing und Stalking mit all ihren negativen Erscheinungsformen verlagern sich zunehmend ins Internet und finden dann in einer breiten Öffentlichkeit statt. Dies stellt für den Betroffenen häufig eine schwere Beeinträchtigung dar, die psychosomatische Erkrankungen auslösen kann. Oft erfolgt auch ein Rückzug aus dem Bekanntenkreis, der von den unwahren Äußerungen erfahren hat, was dann bis zu einer völligen Isolation des Betroffenen führen kann. Lehrer Version 77

Der schnelle Wettbewerbsvorteil: Ein Foto, ein Name und eine kurze Textzeile reichten aus, um einen ehrbaren Geschäftsmann zu ruinieren. Fleischwaren Metzger Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht genießt Verfassungsrang. Es wird aus der allgemeinen Handlungsfreiheit in Verbindung mit der Menschenwürde, die bereits durch das Grundgesetz verbürgt werden, abgeleitet. Das Persönlichkeitsrecht gibt dem Einzelnen die Befugnis, selbst darüber zu entscheiden, ob und inwieweit er sein Leben in die Öffentlichkeit tragen will. Dies schließt ein, dass grundsätzlich jedermann selbst entscheiden kann, wie er sich Dritten gegenüber darstellt. Gegen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts kann der Einzelne auf zivilrechtlichem und/oder strafrechtlichem Weg vorgehen und so das Persönlichkeitsrecht durchsetzen. IHH da laufen Ratten rum! Veröffentlicht bei wer-kennt-wen! Sommerhalter / © wikipedia.org Lehrer Version 78

Welche Bedeutung hat das Persönlichkeitsrecht im Internet ? Es besteht die Gefahr, im Internet auf eine Weise dargestellt zu werden, die den eigenen Vorstellungen widerspricht. Unter anderem dem Schutz vor diesen Beeinträchtigungen und den negative Folgen dient das Persönlichkeitsrecht. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht genießt Verfassungsrang. Es wird aus der allgemeinen Handlungsfreiheit in Verbindung mit der Menschenwürde, die bereits durch das Grundgesetz verbürgt werden, abgeleitet. Das Persönlichkeitsrecht gibt dem Einzelnen die Befugnis, selbst darüber zu entscheiden, ob und inwieweit er sein Leben in die Öffentlichkeit tragen will. Dies schließt ein, dass grundsätzlich jedermann selbst entscheiden kann, wie er sich Dritten gegenüber darstellt. Gegen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts kann der Einzelne auf zivilrechtlichem und/oder strafrechtlichem Weg vorgehen und so das Persönlichkeitsrecht durchsetzen. Lehrer Version 79

Wie können sich Betroffene wehren? Betroffene können sich auf zivilrechtlichem und/oder strafrechtlichem Weg wehren. Zivilrechtlich kommen insbesondere Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche in Betracht. Strafrechtlich kann gegen eine Verletzung der persönlichen Ehre oder -abhängig vom Einzelfall- auch des Rechts am eigenen Bild vorgegangen werden. Strafrechtlich relevant sind insbesondere die Ehrschutzdelikte, die in den §§ 185 ff. StGB (Beleidigung) geregelt sind. Ein strafrechtlicher Schutz des Rechts am eigenen Bild wird durch den § 201a StGB gewährleistet, der bereits die Anfertigung von Bildaufnahmen aus dem Intimbereich unter Strafe stellt („Spannerschutz“). Geschützt werden hierbei auch Personen in öffentlich zugängliche Räumlichkeiten wie öffentlichen Toiletten, Umkleidekabinen oder Behandlungszimmern. Aber auch das Verbreiten oder das öffentliche „Zurschaustellen“ eines Bildnisses ohne Einwilligung kann strafrechtlich nach § 33 Kunsturhebergesetz sanktioniert werden. Lehrer Version 80

Wie macht man sich noch strafbar ? Illegaler Download von Musik/Video/Text Rufmord, Mobbing (Beleidigungen) Fake-Bestellungen „Porno-Links“ verbreiten (<18 J.) Beispiel für die Verbreitung von Links Real: Ich sage einem Erwachsenen, der mich auf der Strasse fragt, dass man bei Beate Uhse Pornos kaufen kann = straffrei ! Internet: Ich schreibe einen Link zu einer Pornoseite in das Gästebuch welches Jugendlichen zugänglich sein kann = strafbar ! Wer betrügt, wird bestraft ! Lehrer Version 81

Wir halten fest: Das Internet ist nicht rechtsfrei! Man ist nicht anonym im Internet! Wenige Mausklicks und Tastatureingaben können weit reichende Folgen haben. Inklusive Straftaten und Gefängnisstrafen! Es kommt darauf an, was man daraus macht! Lehrer Version

5. Kapitel Mobbing im Internet

Mobbing Im Internet 4. Kapitel Sommerhalter / © Fabian Dieterich – Fotolia.com

Cyber-Mobbing / Internet-Mobbing sind die modernen Spielarten von Rufmord, Beleidigung, übler Nachrede, Geschäftsschädigung, Identitätsklau, Psychoterror, etc. durch Verwendung moderner Kommunikationsmittel, insbesondere des Internets. Lehrer Version

Was ist Mobbing? Umgangssprachlich ausgedrückt bedeutet Mobbing, dass jemand fortgesetzt geärgert, schikaniert, in passiver Form als Kontaktverweigerung mehrheitlich gemieden oder in sonstiger Weise in seiner Würde verletzt wird.

Was ist Mobbing? Mobbing bezieht sich auf ein Verhaltensmuster und nicht auf eine einzelne Handlung. Die Handlungsweisen sind systematisch, das heißt sie wiederholen sich beständig. Lehrer Version

Mobbingverhalten kann: verbal (z.B. Beschimpfung) nonverbal (z.B. Vorenthalten von Informationen) oder physisch (zum Beispiel Verprügeln) sein. Solche Handlungen gelten üblicherweise als feindselig, aggressiv, destruktiv und unethisch. Jemand ist einem anderen unter- oder überlegen. Dies kann durch die bloße Anzahl bedingt sein: Viele gegen einen. Sommerhalter / © pix4U – Fotolia.com Lehrer Version

Sommerhalter / © eyezoom1000 – Fotolia.com

Wie wird gemobbt ? Beleidigende Einträge im Gästebuch Verbreitung von Peinlichkeiten per email Bildung von Gruppen „Peter ist ein Assi“ Bis hin zur Aufforderung zur Straftat „Haut dem Idiot die Zähne raus“ Lehrer Version

Das Opfer wird wiederholt durch diskriminierende Texte, Bilder oder Filme öffentlich zur Schau gestellt, beleidigt und meist "unter der Gürtellinien" angegriffen. Neben der Veröffentlichung auf Webseiten und Blogs, findet Cybermobbing auch per SMS, Chat, in Foren oder Videoportalen statt. Lehrer Version

sind Straftaten! Beleidigung in Foren, Chatroom usw. Mobbingbeispiele: Lehrer Version

Beleidigung Mobbingbeispiele: Lehrer Version Sommerhalter / © franz fluegel / SK_design – Fotolia.com Lehrer Version

Mobbingbeispiele: Gruppenbildung Lehrer Version

Mobbingbeispiele: Gruppenbildung Lehrer Version

Mobbing in neuer Qualität Mobbing oder das Ausgrenzen von anderen ist nicht neu. Seit Jahrzehnten werden Menschen gehänselt, bloßgestellt, gemobbt! Aber die „Qualität“ und die Wahrnehmung haben sich deutlich verändert.

Mobbing im Internet ist grenzenlos! Es endet NICHT an der Haustür! Es gibt keinen Ausweg! Früher konnte man jemandem aus dem Weg gehen, aber heute ist man ständig im Internet präsent.

Mobbing im Internet ist grenzenlos! Der Gemobbte wird oft als virtuell empfunden d. h. als nicht real existierend/vorhanden Keine Möglichkeit der Empathie Cybermobbing wird schlimmer empfunden als direktes Mobbing

Mobbing im Internet ist grenzenlos! Der Gemobbte wird oft als virtuell empfunden d. h. als nicht real existierend/vorhanden Keine Möglichkeit der Empathie Cybermobbing wird schlimmer empfunden als direktes Mobbing Mit freundlicher Genehmigung von

Das klassische Opferprofil . . . Persönlichkeitsmerkmale: ängstlich, ungeschickt,  Minderwertigkeitsgefühle,  scheu, ungesellig,  reagiert bei Attacken mit Schreien;  kommuniziert schlecht, . Schulmerkmale: positive Einstellung zur Schule; wenig Freundschaften; unterdurchschnittlich populär ... Familienmerkmale: überbehütet;  von der Familie abhängig;  Physische Faktoren: schwach, unfähig sich zu wehren; wenig Energie;  jünger und kleiner als „Täter“; unterdurchschnittlich attraktiv ... Gibt es NICHT!

Ein Beispiel Seit Wochen wird Tina von ihrer Klasse und Bekannten mit intimen Details aus ihrem Leben verspottet. Gestern hat sie endlich den Grund dafür entdeckt: den „Tina-the-Bitch-Blog“, verfasst von ihrer ehemals besten Freundin Karina. Bevor sie sich mit Karina zerstritt, hatte Tina mit ihr alle Probleme und Sorgen besprochen: Von der nicht erwiderten Liebe zu Tom bis hin zu den Schwierigkeiten mit ihren Eltern. Sogar ein Liebesgedicht, das sie für Tom geschrieben hatte und sich dann doch nicht traute, ihm zu geben, schickte sie Karina per E-Mail. Sommerhalter / © Dash – Fotolia.com

Dieses Gedicht und viele andere Einzelheiten aus ihrem Intimleben können jetzt im „Tina-the-Bitch-Blog“ von allen gelesen werden. Mittlerweile hat Tina das Gefühl, die ganze Schule kenne die Website und alle lästern über sie! Doch das Schlimmste: Tom und seine Freunde lachen nur noch über sie. Tina, das sportliche, attraktive u. selbstbewusste Girlie, die Siegerin und Königin der Klasse ist am Boden zerstört.

DAS IST MOBBING! Binnen kurzer Zeit hat Sie alles verloren: • ihre beste Freundin ihre grosse Liebe all ihre Feunde ihre Zukunft . . . . . . ist rettungslos verloren! ? DAS IST MOBBING! Sommerhalter / Gelpi – Fotolia.com

Mobbing und die Folgen Selbstwertgefühl wird herabgesetzt Wut und Rachegefühle Krankheiten / z. B. Depressionen Selbstmord (-gedanken)

Ich kann nichts dafür das die Welt so ist, wie sie ist! Aber es ist meine Schuld wenn sie so bleibt! Sommerhalter / © Fabian Dieterich – Fotolia.com Cyber- Mobbing 1.1

Aktiv werden gegen Mobbing Empfehlenswert ist in jedem Fall, Cyber-Mobbing klar sichtbar für alle in die Schul- bzw. Hausordnung aufzunehmen oder eine Schulvereinbarung mit klaren Schutzregelungen zu erarbeiten. (www.klicksafe.de) Je transparenter das Thema von Beginn an behandelt wird, desto einfacher fällt es, im konkreten Fall konstruktive Entscheidungen zu treffen.

Verhalten bei Mobbing (Schüler) Sperre den „Cyber-Mobber“! - melde ihn dem Anbieter der Webseite Antworte nicht! Rede mit Erwachsenen darüber! - und informiere evtl. die Polizei Sichere Beweise! - fertige Kopien an oder mache einen Ausdruck

Wie mache ich einen Screenshot ? Kann man so machen . . .

. . . Muss man aber nicht! Sommerhalter / ©

Anfertigen eines Screenshot In allen aktuellen Windows oder Linux Versionen kann durch drücken der Taste: „Druck“, „Print“ oder „PRN“ die aktuellen Bildschirmanzeige gespeichert werden. Dieses Bild wird in der Windows-Zwischenablage temporär gespeichert.

Anfertigen eines Screenshot Man öffnet z.B. Word und fügt das Bild aus der Zwischenablage mittels „STRG+V“ wieder ein. Alternativ benutzt man den Menüpunkt: „Bearbeiten/Einfügen“ Nun muss dass Dokument dauerhaft gespeichert oder ausgedruckt werden!

Abgezockt ! 6. Kapitel Lehrer Version Sommerhalter / © Ingo Bartussek – Fotolia.com Lehrer Version

Schutz vor Abzocke im Netz Ruhe bewahren Gründlich überlegen Werden Sie unter Druck gesetzt grundsätzlich abbrechen Gesunden Menschenverstand beachten Beispiel: Auto hält an und jemand sagt: Achtung Ihr Auto ist beschädigt. Für 100 € repariere ich es jetzt und hier sofort ! Sommerhalter / © Sandor Jackal – Fotolia.com Lehrer Version 113

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www.Kino.to Abzocke im Netz Abo-Fallen Betrug Phishing Versteckte Gebühren Kleinstgedrucktes beachten Ware nicht geliefert Passwörter ausgespäht Abo-Fallen Betrug Phishing Illegale Angebote wie www.Kino.to Lehrer Version

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ABZOCKE und BETRUG Der Verbraucherzentrale zufolge ist die Seite eine der schlimmsten Abo-Fallen im Web. Erschleichen von Einmalzahlungen oder sogar langfristige Verträge für 96 Euro im Jahr. Viele dieser Pop up´s sind Windows-Fehlermeldungen nachempfunden. Gratisversionen von G-Data-Schutz-Software für 14 Tage zum Test werden mit dem Abschluss eines Zwei-Jahres-Abos über 316 Euro verbunden! Lehrer Version

Sommerhalter / Eisbär – Fotolia.com Lehrer Version

Verhalten bei Betrugsverdacht! • Bei diesen Abofallen kommen, in der Regel, keine rechtsgültigen Verträge zustande. • Bezahlen Sie daher nichts! • Informieren Sie sich über die Firma bei der Verbraucherzentrale, im Internet usw. • Evtl. Rechtsberatung in Anspruch nehmen oder bei der Polizei Anzeige erstatten! Lehrer Version 123

Verhalten bei Abmahnung wegen Verstosses gegen das UrhG! • Wenn diese Tat wirklich so passiert ist: ZAHLEN Sie die Abmahngebühr! • Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung • Sorgen Sie dafür, dass es nicht noch mal geschieht. • Bei einem Rechtsstreit könnten die Gebühren deutlich ansteigen. Lehrer Version 124

7. Kapitel Extreme im Internet

Und das gibt es auch noch: Partypics Bitchmovies / Schlampenvideos Happy Slapping Videos Gewaltvideos Snuffvideos Erklärung der Begriffe Lehrer Version 126

Happy Slapping Videos Lehrer Version 127 Erklärung der Begriffe Sommerhalter / © Arvydas Kniuksta – Fotolia.com Lehrer Version 127

Seien Sie aufmerksam Lassen Sie Jugendliche nicht allein! Bringen Sie Ihnen bei, dass sie: Erwachsene (Eltern) um Rat fragen! Fragliche Seiten melden! Oft ist es besser, auch die Polizei zu informieren! Lehrer Version

Sehen Sie was Ihr Kind sieht ? Lehrer Version

Empfohlene Links www.klicksafe.de Hervorragend gemachte Info Seite mit vielen Informationen und Broschüren zum kostenlosen Download und immer aktuellen Themen. www.datenparty.de www.youtube.com/lpmsaarland Youtubekanal des LPM www.handysektor.de www.chatten-ohne-risiko.net www.internet-abc.de www.seitenstark.de www.internauten.de www.jugendschutz.net www.schau-hin.info www.polizei-beratung.de/NeueMedien www.datenschutz.ch (Internetseite Passwort-Test)   Lehrer Version Lehrer Version 131 131

Infos zum Urheber- und Persönlichkeitsrecht www.irights.info www.juraserv.de/medienrecht/das-allgemeine-pers-nlichkeitsrecht.html www.gesetze-im-internet.de www.mekonet.de/t3/index.php?id=85  Der überwachende Mensch http://panopti.com.onreact.com/swf/index.htm   Das Internet-Archiv  www.archive.org Lehrer Version Lehrer Version 132 132

Für alle verwendeten Bilder hat der Verfasser die Nutzungsrechte oder diese unterliegen den Ausnahmen des § 53 UrhG Abs. 3. Aus Jugendschutzgründen liegt kein Bildquellennachweis bei. Dieser kann beim Verfasser beantragt werden. Nichtkommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung in Schulen und nicht kommerziellen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung ist ausdrücklich erlaubt, unter Angabe des Verfassers: © Peter Sommerhalter und der Bezugsquelle. JEDE entgeltliche oder kommerzielle Nutzung ist ausdrücklich untersagt. Lehrer Version Lehrer Version 133 133