Der Warenkreis des ABS XV Vorbehaltlich der Ausweisungsregelungen werden unedle Metalle und Waren daraus in folgenden Alternativen erfasst: in stofflicher Homogenität Legierungen unedler Metalle -Anm. 5 ABS XV- Legierungen unedler Metalle mit Stoffen anderer ABS -Anm. 5 ABS XV- zwei oder mehr unedle Metalle (zusammengesetzte Ware) -Anm. 7 ABS XV- zwei oder mehr unedle Metalle und Stoffe anderer ABS (zusammengesetzte Ware) -Anm.7 ABS XV- ein unedles Metall und Stoffe anderer ABS (zusammengesetzte Ware) - AV 3 - arbeitendes Teil aus unedlen Metallen oder anderen bestimmten Stoffen (bei Werkzeugen) -Anm. 1 Kap. 82- Bleihauer H II/ZT 2
Obstkorb aus Stahl Quelle: Stahl ist in Anm. 3 ABS XV als unedles Metall ausdrücklich genannt. Genau besehen ist auch Stahl eine Legierung von Eisen mit anderen Stoffen.
Bleiverglasung und Kette aus Stahl/Röhren aus Aluminium Quelle:
Messing = Legierung aus Kupfer und Zink Quelle:
Stahl und Glas Quelle:
arbeitendes Teil aus Stahl Quelle:
Stahl Aluminium Quelle:
Legierungen können in verschiedenen Alternativen auftreten: 1.Legierung von zwei oder mehr unedlen Metallen mit Stoffen anderer ABS (z.B. Kohlenstoff, Schwefel) 2. Legierungen von einem unedlen Metall mit Stoffen anderer Abschnitte