21.09.2016RBS-GL 2/Autor: RBS-GL 2.13-KAV; RBS-GL 2.23-AnBu1 Informationen zum Versicherungswesen Koordination und Abwicklung im RBS.

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Dies ist ein wissenschaftliches Poster – Im Format DIN A0 hoch.
 Präsentation transkript:

RBS-GL 2/Autor: RBS-GL 2.13-KAV; RBS-GL 2.23-AnBu1 Informationen zum Versicherungswesen Koordination und Abwicklung im RBS

RBS-GL 2/Autor: RBS-GL 2.13-KAV; RBS-GL 2.23-AnBu2 Inhaltsverzeichnis 1) Grundsätzliches 2) Versicherungen des beweglichen Anlagevermögens ab 150 € netto 3) KFZ-Versicherungen 4) Versicherungen des unbeweglichen Anlagevermögens 5) Bargeldversicherungen und Garderobenregulierungsabkommen

RBS-GL 2/Autor: RBS-GL 2.13-KAV; RBS-GL 2.23-AnBu3 1) Grundsätzliches Im Referat für Bildung und Sport (RBS) sind derzeit folgende Bereiche mit der Thematik „Versicherungen“ befasst. Dies sind im Einzelnen: Für den Bereich des beweglichen Anlagevermögens (Artikel im Einzelwert über 150 € netto): RBS-GL 2.23-AnBu Für EDV-Artikel: RBS-ZIB-FP Für den Bereich des unbeweglichen Anlagevermögens und KFZ RBS-ZIM-ImmoVRBS-ZIM-ImmoV, Tel. 089/ Bar- und Fremdgeldversicherungen (Handkassen, Geldeinhebestellen) RBS-GL 2.13-KAVRBS-GL 2.13-KAV, Tel. 089/ Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen RBS-KITA-GST-H Hier geht's zu den Formularen....

RBS-GL 2/Autor: RBS-GL 2.13-KAV; RBS-GL 2.23-AnBu4 Erstattung in Versicherungsfällen Grundsätzlich erfolgt unterjährig KEINE geldmäßige Erstattung bei anerkannten Schäden durch die Versicherungsverwaltung. Es werden sog. Schadenanerkennungs-Formulare an die koordinierenden Stellen im RBS versendet. D. h., dass bei unterjährigen Schadensfällen (bewegliches Anlagevermögen) die jeweilige Fachabteilung für den Ersatz in Vorleistung geht. Hier erfolgt die Info der Schadensanerkennung durch die Anlagenverwaltung an die Fachabteilung. Am Ende des Jahres (zum 15. Dezember jeden Jahres) ist dem Finanzmanagement bei GL 2 mitzuteilen (zentral durch GL 2.23), auf welcher Finanzposition die erstatteten Beträge gutgeschrieben werden sollen. Bei den Bar- und Fremdgeldversicherungen erfolgt die Erstattung durch GL 2.13-KAV (KoA ; IA GL2.13) – die Erstattung am Jahresende erfolgt auf die FiPo bei Eigenbeteiligung wird bei Überschreitung der ganze Betrag erstattet! Es können auch leihweise von Eltern/Lehrkräften/Schülern usw. zur Verfügung gestellte Gegenstände versichert werden – hier bitte ca. 10 Tage vorher mit genauer Beschreibung an: Erweiterung des Versicherungsumfangs bei Messen, Ausstellungen u. ä. ist ebenfalls möglich – hier auch 10 Tage vorher mit genauer Beschreibung an

RBS-GL 2/Autor: RBS-GL 2.13-KAV; RBS-GL 2.23-AnBu5 2) Versicherungen des beweglichen Anlagevermögens (Gegenstände über 150 € netto) Hinweis: Abstimmung bei Maschinen und Musikinstrumenten grundsätzlich mit FA) Bei Verleih ggf. nicht durch Privathaftplicht abgedeckt. Regress durch LHM nur bei grober Fahrlässigkeit!

RBS-GL 2/Autor: RBS-GL 2.13-KAV; RBS-GL 2.23-AnBu6 3) KFZ-Versicherungen

RBS-GL 2/Autor: RBS-GL 2.13-KAV; RBS-GL 2.23-AnBu7 4) Versicherungen des unbeweglichen Anlagevermögens

RBS-GL 2/Autor: RBS-GL 2.13-KAV; RBS-GL 2.23-AnBu8 5) Bargeldversicherungen Geldbehälter mit einfachem Verschluss sind bis € je Raum versichert; Tresore müssen über 300 kg wiegen od. eingemauert sein. Boten sind immer mit den o.g. Pauschalen versichert! Der Bote muss nicht zwingend die Kassenkraft sein. Eintrittskarten u. ä. sind wie Bargeld zu behandeln!