Beschäftigung geflüchteter Menschen Arbeitgeber-Service Karlsruhe-Rastatt, 20.06.2016.

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 Präsentation transkript:

Beschäftigung geflüchteter Menschen Arbeitgeber-Service Karlsruhe-Rastatt,

Seite 2 Asylverfahren und Altersstruktur Anzahl der Flüchtlinge in Baden-Württemberg: 2014: Flüchtlinge 2015: Flüchtlinge Im 4. Quartal 2015: 63,2 % aus Syrien (43,3 %), Irak, Iran und Eritrea; 3,2 % aus sicheren Herkunftsstaaten (Albanien, Kosovo, Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina) 70,6 % männlich, 29,4 % weiblich Durchschnittsalter: ca. 23,3 Jahre (Vergleich Bevölkerung BW: 43,2 Jahre) Die meisten Flüchtlinge sind zwischen 18 und 34 Jahre alt (52,8 %) 30,7 % der Flüchtlinge waren minderjährig (Quelle: Integrationsministerium BW)

Seite 3 Qualifikationsstruktur Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber

Seite 4 Welche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden? Asylsuchende: sind eingereist und registriert erhalten eine „Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende“ (BüMA) nach § 63a AsylG haben noch keinen Asylantrag beim BAMF gestellt. 1

Seite 5 Welche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden? Asylbewerber/innen: haben einen Asylantrag beim BAMF gestellt sind Inhaber einer Aufenthaltsgestattung nach § 55 AsylG befinden sich im laufenden Asylverfahren dürfen frühestens 3 Monate nach ihrer Registrierung eine Beschäftigung oder betriebliche Berufsausbildung aufnehmen erhalten i.d.R. keine Erlaubnis auf Beschäftigung, wenn sie aus einem sicheren Herkunftsland kommen 2

Seite 6 Welche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden? Geduldete: der Asylantrag wurde abgelehnt, die Abschiebung ist gegenwärtig aber nicht möglich eine Duldung nach § 60a AufenthG wurde ausgestellt dürfen i.d.R. frühestens 3 Monate nach ihrer Registrierung eine Beschäftigung aufnehmen können ohne Einhaltung einer Wartezeit eine Ausbildung beginnen erhalten die Erlaubnis zur Beschäftigung maximal bis zum Ende der Duldung 3

Seite 7 Welche Personenkreise werden nach dem Aufenthaltsgesetz unterschieden? Asylberechtige / anerkannte Flüchtlinge: der Asylantrag wurde anerkannt bzw. positiv entschieden eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach dem 5. Abschnitt des AufenthG wurde ausgestellt die Aufnahme einer Beschäftigung oder einer Ausbildung ist ohne Einschränkungen erlaubt 4

Seite 8 Woran ist erkennbar, ob ein geflüchteter Mensch eine Beschäftigung aufnehmen darf? Die Erlaubnis zur Beschäftigung erteilt die Ausländerbehörde. Sie wird in den Nebenbestimmungen des Aufenthaltsdokumentes eingetragen. Unterschieden werden 3 Kategorien: Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber Erwerbstätigkeit gestattet Erwerbstätigkeit nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde gestattet Erwerbstätigkeit nicht gestattet

Unterstützung durch den gemeinsamen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit

Seite 10 In welchen Fällen kann der gemeinsame Arbeitgeber- Service (AG-S) der Agentur für Arbeit weiterhelfen? Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber Asylbewerber/in oder Geduldete/r, ist dem einstellenden Unternehmen bereits bekannt. Vermittlung von Asylbewerber/innen oder Geduldeten Informationen über Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen zur Beschäftigung von Asylbewerber/innen oder Geduldeten 1. Einstellung2. Vermittlung3. Förderung Der Arbeitgeber-Service hilft Unternehmen bei der

1. Hilfe bei der Einstellung

Seite 12 Betrieb möchte Asylbewerber/in oder Geduldete/n, einstellen. Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber * Mit Vollmacht der Asylbewerberin / des Asylbewerbers bzw. der/des Geduldeten kann auch der Arbeitgeber den Antrag stellen. Die Asylbewerberin / der Asylbewerber oder der Geduldete* wendet sich an die Ausländerbehörde Ihrer Kommune und beantragt eine Erlaubnis zur Beschäftigung. 1 Die Ausländerbehörde schaltet die Bundesagentur für Arbeit ein, die eine Arbeitsmarktprüfung durchführt. 2 Wenn bevorrechtigte Bewerber/innen nicht vorhanden sind und ausländische Arbeitnehmer/innen nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen beschäftigt werden als vergleichbare inländische Arbeitnehmer/innen, dann kann eine Einstellung erfolgen. 3 Die Bundesagentur für Arbeit informiert die Ausländerbehörde über das Ergebnis der Prüfung. 4 Die Ausländerbehörde schließt das Verfahren ab und erteilt die Erlaubnis zur Beschäftigung. 5

Seite 13 Was ist zu tun, bevor Asylbewerber/innen oder Geduldete beschäftigt werden können? Die Asylbewerber/innen / Geduldeten stellen einen Antrag auf Erlaubnis zur Beschäftigung bei der zuständigen Ausländerbehörde. Dem Antrag wird beigefügt: eine Kopie des Aufenthaltsdokumentes eine Kopie des Arbeitsvertrages eine Stellenbeschreibung der Tätigkeit Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber

Seite 14 Bevor die Ausländerbehörde die Erlaubnis auf Beschäftigung erteilt, holt sie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein. Die BA führt daraufhin eine Arbeitsmarktprüfung durch, diese umfasst: Prüfung der Beschäftigungsbedingungen Vorrangprüfung Warum wird die Bundesagentur für Arbeit vor Erteilung der Erlaubnis auf Beschäftigung beteiligt? Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber

Seite 15 Was versteht man unter einer Vorrangprüfung? Die BA prüft, ob die Stelle mit bevorrechtigten Bewerberinnen oder Bewerbern besetzt werden kann. Bevorrechtigt sind: Deutsche EU-, EWR- und Schweizer Bürgerinnen und Bürger andere Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus in Deutschland Dabei wird das individuelle Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle mit der fachlichen Eignung und der Verfügbarkeit bevorrechtigter Bewerberinnen und Bewerber abgeglichen. Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber

Seite 16 Welchen Einfluss hat die Aufenthaltsdauer auf die Zustimmungspflicht der BA? < 15 Monate durchgängiger Aufenthalt in Deutschland: Vorrangprüfung erforderlich Prüfung der Beschäf- tigungsbedingungen erforderlich Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber Monate durchgängiger Aufenthalt in Deutschland: Vorrangprüfung entfällt Prüfung der Beschäf- tigungsbedingungen erforderlich > 48 Monate durchgängiger Aufenthalt in Deutschland: Zustimmungspflicht der BA entfällt

2. Unterstützung bei der Vermittlung

Seite 18 Sie wollen sich über Besonderheiten und Voraussetzungen zur Beschäftigung oder Ausbildung von Asylbewerber/innen oder Geduldeten informieren? Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber AG-S Arbeits- aufnahme Personal- suche Rahmen- bedingungen Integration Chancen

Seite 19 Was muss bei der Ausbildung von Asylbewerber/innnen oder Geduldete/n beachtet werden. Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber Die Einschränkungen für Ausländer/innen aus sicheren Herkunfts- länder gelten auch für die Aufnahme einer Berufsausbildung. Asylbewerber/innen können frühestens ab dem 4. Monat nach der Registrierung eine betriebliche Ausbildung beginnen. Geduldete können ohne Einhaltung einer Wartezeit eine Ausbildung beginnen. Für den konkreten Ausbildungsplatz ist die Beschäfti- gungserlaubnis der Ausländerbehörde einzuholen. Die Zustimmung der BA zu einer betrieblichen Ausbil- dung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregeltem Ausbildungsberuf ist nicht erforderlich.

Seite 20 Dürfen Asylbewerber/innen und Geduldete als Praktikant/in in einem Unternehmen tätig werden? Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber Genehmigung der Ausländerbehörde erforderlich? Zustimmung der BA erforderlich? Mindestlohn- pflichtig? Hospitation (aktive Mitarbeit nicht erlaubt) Praktikum (aktive Mitarbeit erlaubt) Pflichtpraktikum (i.R. Ausbildung, Studium oder Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses) Praktikum zur Berufs(um)orientierung Ausbildungsbegleitendes Praktikum wenn > 3 Mon.

3. Prüfung von Fördermöglichkeiten

Seite 22 Welche individuellen Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung, wenn Asylbewerber/innen oder Geduldete eingestellt werden. Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber Vor der Beschäftigung: Maßnahmen beim Arbeitgeber (MAG) zur Eignungsfeststellung bzw. Vermittlung berufsfachlicher Kenntnisse am Arbeitsplatz Während der Beschäftigung: Eingliederungszuschuss (EGZ) zum Ausgleich von Minderleistungen Qualifizierung (WeGebAU) zur Förderung betrieblicher Weiterbildung

Seite 23 Welche individuellen Fördermöglichkeiten stehen zur Verfügung, wenn Asylbewerber/innen oder Geduldete eine Ausbildung absolvieren wollen? Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber Vor der Ausbildung: Einstiegsqualifizierung (EQ) zur Vorbereitung auf eine betriebliche Ausbildung Während der Ausbildung: Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) zur Sicherung eines erfolgrei- chen Ausbildungsabschlusses Assistierte Ausbildung (AsA) als Unterstützung für Auszu- bildende und Betriebe vor und während der Ausbildung Asylbewerber/innen haben keinen Anspruch auf abH und AsA Geduldete erst nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland.

Seite 24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Beschäftigung geflüchteter Menschen - Informationen für Arbeitgeber