ZWANGSPROSTITUTION BELOGEN, VERKAUFT ZUM SEX GEZWUNGEN
GLIEDERUNG Begriffsdefinition „Zwangsprostitution“ und „Menschenhandel“ Zahlen und Fakten zur (Zwangs)prostitution Gründe zur (Zwangs)prostitution Das Prostitutionsgesetz und seine Folgen Deutschland und Schweden im Vergleich Beratungsangebote für Zwangsprostituierte in Stuttgart Kampagne: Stoppt Zwangs- und Armutsprostitution
Begriffsdefintion
ZwangFreiwilligkeit Gegensätze
„ Das Recht des Einzelnen oder von Gruppen, die eigenen Angelegenheiten frei und eigenverantwortlich zu gestalten“
„ Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht Recht anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“ GG Art. 2 Abs. 1
RECHTLICHE RAHMEN StGB § 232 „Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung“ „ (1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder dazu bringt, sexuelle Handlungen, durch die sich ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.“
Abgrenzung „Menschenhandel“ & „Zwangsprostitution“
MENSCHENHANDEL UND ZWANGSPROSTITUTION Menschenhandel = „extreme Ausbeutung von Menschen“ Zwangsprostitution kann eine Art von Menschenhandel sein Jedoch sind die Begriffe nicht gleichzustellen
Zahlen und Fakten zur Zwangsprostitution
ZAHLEN & FAKTEN DEUTSCHLAND
ZAHLEN & FAKTEN STUTTGART
Gründe für (Zwangs)prostitution
SITUATION IN DEN HERKUNFTSLÄNDERN 80er Jahre größtenteils aus Afrika und Asien Heute: 80% aus Mittel- und Osteuropa Transport der Frauen ist leichter und billiger Soziale und wirtschaftliche Unsicherheit Bulgarien und Rumänien sind am meisten betroffen
ANWERBUNG DER FRAUEN Wirtschaftliche Lage im Herkunftsland Familiäre Umstände (Gewalt und Alkoholismus) Vorgetäuschte Arbeitsverhältnisse Hoffnung auf ein besseres Leben für sich und die Familie
Das Prostitutionsgesetz und seine Folgen
DAS PROSTITUTIONSGESETZ
rechtliche Stellung der Frauen verbessern greift nur bei freiwilliger Prostitution Prostitution nicht mehr sittenwidrig wird als Arbeit / Dienstleistung anerkannt
KRITIK keine gewerberechtlichen Auflagen keine Kontrollen für Prostitutionsbetriebe für weitere Umsetzungen der Ziele des ProstG sind keine politischen Mehrheiten zu finden
FILMAUSSCHNITT dokumentation/dokus/videos/die-story-im-ersten-ware-maedchen- 106.html dokumentation/dokus/videos/die-story-im-ersten-ware-maedchen- 106.html Minute 13:18 bis 14:52
Deutschland und Schweden im Vergleich
SEXKAUFVERBOT SCHWEDEN 1. Januar 1999 Gesetz zum Verbot des Kaufs sexueller Dienste Kriminalisierung des Kaufs – nicht des Verkaufs Prostitution = männliche Gewalt gegen Frauen gleichgestellte Gesellschaft kann nicht akzeptieren, dass Männer Frauen für Geld kaufen
Prostitution gebe Männern das Recht Frauen zu kaufen Prostitution kränkt Persönlichkeitsrechte Prostitution verhindert Gleichberechtigung Das Problem ist die ungleiche Behandlung von Prostituierten gegenüber anderen Berufsgruppen DER VERGLEICH Schweden Deutschland
SCHWEDEN ÜBER DEUTSCHLAND deutsches Prostitutionsgesetz = Katastrophe Gesetz widerspricht Gleichstellung der Geschlechter Gesetz widerspricht Mitmenschlichkeit
Beratungsangebote für Zwangsprostituierte in Stuttgart
FRAUENINFORMATIONS ZENTRUM
CAFÉ LA STRADA
Kampagne: Stoppt Zwangs- und Armutsprostitution
FILM gegen-zwangsprostitution-stuttgart/- /id=1592/did= /nid=1592/cp0ren/ gegen-zwangsprostitution-stuttgart/- /id=1592/did= /nid=1592/cp0ren/
FAZIT Rotlichtbetriebe in Stuttgart persönliche Leidensgeschichten gesellschaftliche Debatten / Forschung Von Freiwilligkeit zu Zwangsverhältnis Deutschland vs. Schweden Kampagne „Stoppt Zwangs- und Armutsprostitution“
Diskussionsrunde
DISKUSSION 1. Die Kampagne „Stoppt Zwangs- und Armutsprostitution“ 2. schwedisches Prostitutionsgesetz in Deutschland!?