Das persönliche Budget ASG Treffen vom 21.06.16 Vortrag Irene Goldschmidt Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg e.V.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung
Advertisements

Schule – und was dann? Informationstag zu beruflichen Perspektiven für Menschen mit Autismus in Thüringen am 22. September 2012 in Weinbergen/Höngeda Lars.
Grundlageninformationen für Budgetberater
Das Kostenträgerübergreifende Persönliche Budget: eine neue Möglichkeit für Menschen mit Behinderung und ihre Familien.
Evaluation der Organisation und Steuerung in der
INKLUSION eine Herausforderung an Schule, Behinderten- und Jugendhilfe
Qualitätsmanagement, individuelle Behand- lung und Beratung
Die Sozialversicherung in Deutschland Dr. Harry Fuchs, Düsseldorf
Das Persönliche Budget – als örtliche Umsetzungsaufgabe?
Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG M-V)
Eingliederungsleistungen nach dem SGB II
Auswirkungen des PfWG auf den Reha-Bereich Änderungen in den Gesetzen
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Ziel Verbleib der Menschen mit Demenz in der Gemeinde bzw. Amt, möglichst in der Nähe ihres sozialen Umfeldes / vertrauter Umgebung. Leben in einer.
090617Bad_Hersfelder_Rehatage – A26M/ – Seiten Bad Hersfelder Rehabilitationstage 2009 Rehabilitation im Wandel - Zukunftssicher gestalten!
Die Hilfeplankonferenz
Gründe für die Reform: fehlende Komplexleistungsangebote
Integrierte Versorgung im Kontext Gemeindepsychiatrischer Verbünde
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege Ein Thema für Unternehmen?
Präsentation Persönliches Budget
Lebenshilfe Eine Kultur des Helfens. Nutzerorientierung in der Behindertenhilfe Universität Witten-Herdecke 24. August 2007 Dr. Bernhard Conrads Bundesgeschäftsführer.
Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG)
Selbstbestimmt Leben: Persönliches Budget
Angehörige Mittelhessen Reformen – Chance oder Risiko
Das Subsidiaritätsprinzip Grundlage der Kommunalen Selbstbestimmung & der gesetzlichen Vorrangstellung der freien Wohlfahrtspflege Erstellt von der.
Rehabilitation Teilhabe
„10 Jahre VIWIH“ Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Versorgung von jüngeren Menschen mit neurologischen Erkrankungen.
Leitlinie für stationäre Einrichtungen
Evaluation zur Umsetzung der Rahmenempfehlung Frühförderung in NRW
Präsentiert von Eva, Laura, Michaela & Sarah
Themenforum Wohnen für Menschen mit Behinderung in NRW am 7. Februar 2009 in Duisburg.
Sektionschef Mag. Manfred PallingerWien, am 22. Oktober FSW-ExpertInnen-Forum WER RASTET, DER ROSTET – Autonomie durch Mobilität Altern und Zukunft.
Leitfaden für Pädagogen zur Einschulung
„Persönliches Budget“ - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung -
Dienstordnung – Knackpunkt des Entwurfs Entwurf März 2011
Perspektive Gemeinwesen? Prof. Dr. Albrecht Rohrmann
Beratungsangebote für selbstbestimmtes Leben in Stadt und Landkreis Hildesheim
Sabine Marschel DRK Kreisverband Naumburg / Nebra e.V.
Die Zuständigkeiten des LWV Hessen Integrationsvereinbarung
Das Persönliche Budget – Umsetzung und Perspektiven
Versicherte Leistungen Finanzierung Organisation
Vortrag und Praxisbeispiel zum Fachtag: Gesellschaft macht Prävention!
Fachforum auf dem 7. Berlin-Brandenburger Pflegetag
Materiell-rechtlich betrachtet
Persönliches Budget Beratungsstelle zum Persönlichen Budget
Die ambulanten Hilfen zur Erziehung (HzE)
Das trägerübergreifende Persönliche Budget
Landkreis Bad Kissingen Folie 1 Auftrag Der gesamtgesellschaftliche Auftrag besteht darin, jeden jungen Menschen in seiner Entwicklung und Erziehung zu.
Heimaufsicht Bodenseekreis Achim Lange Patricia Gallé-Moßmann
Home BAS – JugendhilfeHome Home BAS – JugendhilfeHome Betreutes Wohnen für Kinder, Jugendliche und junge Eltern Betreutes Wohnen für Kinder, Jugendliche.
Barrieren der Inanspruchnahme von Hilfen und Leistungen der Behindertenhilfe in Deutschland Rechtliche Ansprüche und ihre Umsetzung aus Sicht des Landesbehindertenbeauftragten.
Teilhaben und selbstbestimmtes Leben
Bundesteilhabegesetz
Teilhaben und selbstbestimmt leben
BAGüS Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe Bernd Finke, Geschäftsführer der BAGüS1 Pflegebedürftige Menschen mit.
Ambulante Hilfen im Alltag e.V.
Eingliederungshilfen SGB XII Heilpädagogische Hilfen für Kinder
» Gesetzliche Leistungsträger (Pflegekasse): § 39 Verhinderungspflege § 45 a/b Zusätzliche§ 45 c Niedrigschwellige BetreuungsleistungenBetreuungsleistungen.
Das Bundesteilhabegesetz Dr. Rolf Schmachtenberg
WORKSHOP Fallstricke bei Reha-Verfahren: Zuständigkeit und Abgrenzung aus Sicht der Leistungsträger RAMONA FÖRTSCH Reha-Fachberatung Nürnberg, DRV Nordbayern.
Pflegestützpunkt im Kreis Groß-Gerau Hilfe aus einer Hand.
Persönliches Budget (PB) im Rahmen der Gesetzlichkeiten der Sozialgesetzbücher Stand: 2015 R. Winkler.
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse AOK - Die Gesundheitskasse Ziele und Grenzen der Medizin zwischen Therapie und Wunscherfüllung Evangelische Akademie.
Pflegende Angehörige – Zu Hause pflegen – Chancen und Möglichkeiten 14. April 2005, Gelsenkirchen Pflegeberatung bei der Verbraucherzentrale NRW.
Herzlich Willkommen beim Berliner Fallmanagement Passgenaue Hilfen für Menschen mit Behinderung Berliner Fallmanagement.
Betriebliches Eingliederungsmanagement § 84 SGB IX.
Zusammenhänge zwischen eingreifender, leistender und “ermöglichender” Verwaltung: Am Beispiel des Jugendamtes Lt Koch; OFR Gerdeman.
W.J. Kainz 1 Mittagessen in Werkstätten für behinderte Menschen – eine Leistung der Eingliederungshilfe? Willi Johannes Kainz Richter am Bayerischen Landessozialgericht.
Förderlogik Sozialgesetzbücher 1-12 Teilhabeleistungen Vom Allgemeinen zum Besonderen.
Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland
 Präsentation transkript:

Das persönliche Budget ASG Treffen vom Vortrag Irene Goldschmidt Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg e.V.

1. Gesetzliche Grundlagen § 17 Abs. 2 SGB IX Auf Antrag können Leistungen zur Teilhabe auch durch ein PB ausgeführt werden, um den Leistungsberechtigten in eigener Verantwortung ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Näheres zum Inhalt, Ausführung, Verfahren und Zuständigkeiten beim PB regelt die Budgetverordnung.

2. Was ist das Persönl. Budget? Keine neue Leistungsart, sondern eine neue Form der Leistungserbringung (Geld- statt Sachleistung). Bedarfsbezogener Geldbetrag, mit dem die notwendigen Unterstützungsleistungen selbst eingekauft werden können. Der Bedarf an Teilhabeleistungen soll/kann in eigener Verantwortung gedeckt werden.

3. Rechtsverhältnisse beim PB Bedarfsfeststellung,Einkauf, Erbringung Bewilligung,von Dienstleistungen, Zielvereinbarung,Vertragsleistungen, Überprüfung Budgetnehmer Leistungsträger (Sozialhilfe) Leistungserbringer (Einrichtungen und Dienste)

4. Ziele des Persönl. Budgets Gleichberechtigte Teilhabe Stärkung der Eigenverantwortung und Selbstbestimmung Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts Personen- statt Institutionsorientierung Vorrang ambulanter vor stationärer Leistungen Vorrang Geldleistung vor Sachleistung Kostenneutralität/Kosteneffizienz

5. Budgetgeeignete Leistungen Budgetgeeignet sind alle Leistungen zur Teilhabe. Darüber hinaus können Leistungen der Integrationsämter, der Kranken- und Pflegekassen, der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Leistungen der „Hilfe zur Pflege“ (SGB XII) einbezogen werden, soweit sie sich auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe beziehen.

5. Budgetgeeignete Leistungen (2) Alltäglich bezieht sich auf die Aufgaben und Anforderungen in Arbeit, Familie, Privatleben und Gesellschaft sowie die Gestaltung des eigenen Lebensumfelds. Dauer des Bedarfs nicht unter 6 Monaten. Regelmäßig wiederkehrend heißt, dass die Hilfebedarfe in bestimmbaren Zeitintervallen (z.B. täglich, wöchentlich) anfallen und einen erkennbaren Rhythmus aufweisen

6. Höhe des Persönlichen Budgets § 17 Abs. 3 SGB IX Das PB ist so zu bemessen, dass der individuell festgestellte Bedarf gedeckt wird und die erforderliche Beratung und Unterstützung erfolgen kann. Die Leistungserbringung in Form des PB soll den festgestellten Bedarf unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit decken.

6. Höhe des Persönlichen Budgets (2) § 17 Abs. 3 SGB IX Die Höhe des Gesamtbudgets im Einzelfall soll die Kosten aller bisher individuell festgestellten Leistungen bzw. ohne das PB zu erbringenden Leistungen nicht überschreiten.

7. Trägerübergreifendes Budget An einem trägerübergreifenden PB können folgende Leistungsträger beteiligt sein: - Krankenversicherung - Bundesagentur für Arbeit - Unfallversicherung - Rentenversicherung - Kriegsopferversorgung / Kriegsopferfürsorge - Öffentliche Jugendhilfe - Sozialhilfe - Pflegeversicherung - Integrationsämter

7. 1 Verfahren TPB (1) Aufgaben des Beauftragten: - Koordiniert das gesamte Verfahren. - Erlässt im Auftrag und im Namen der anderen beiligten Leistungsträger den Verwaltungsakt und führt das weitere Verfahren durch. - Schließt mit der Antrag stellenden Person auch die Zielvereinbarung ab. Widerspruch und Klage richten sich gegen den Beauftragten.

7. 1 Verfahren TPB (2) Aufgaben des Beauftragten: - Unterrichtet unverzüglich nach Antragstellung die beteiligten Leistungsträger und holt von diesen Stellungnahmen ein, insbesondere zu dem abzudeckenden Bedarf, der Höhe des PB, dem Inhalt der Zielvereinbarung sowie dem Beratungs- und Unterstützungsbedarf. Die beteiligten LT geben ihre Stellungnahmen innerhalb von zwei Wochen ab.

7. 1 Verfahren TPB (3) Aufgaben des Beauftragten: - Der Beauftragte und die beteiligten Leistungsträger beraten gemeinsam mit der Antrag stellenden Person in einem Bedarfsfeststellungsverfahren die Ergebnisse der von ihnen getroffenen Feststellungen. -Die Antrag stellende Person kann an diesem Verfahren eine Person ihrer Wahl beteiligen.

7. 1. Verfahren TPB (4) Aufgaben des Beauftragten: - Die beteiligten Leistungsträger stellen den individuellen Bedarf unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts des § 9 SGB IX nach den für sie geltenden Leistungsgesetzen innerhalb einer Woche nach Abschluss des Verfahrens fest.

Verfahren beim trägerübergreifenden PB (5) Zusammensetzung Teilnehmer am trägerübergreifenden Bedarfsfeststellungs- verfahren Antrag stellende Person (eventuell mit gesetzlichem Betreuer Person ihrer Wahl (Option) Beauftragter Leistungs- träger Beteiligter Leistungs- träger 1 (falls erforder- lich) Beteiligter Leistungs- träger 2 (falls erforder- lich)

Verfahren beim trägerübergreifenden PB (6) Gesetzliche Mindestvoraussetzungen und Empfehlungen Träger- übergreifendes Bedarfsfest- stellungsverfahren Stellung- nahme 1 Stellung- nahme 2 Stellung- nahme 3 Bedarf, der durch budgetfähige Leis- tungen und unter Berücksichtigung der Wunsch- und Wahlrechte gedeckt werden kann Höhe des Persönlichen Budgets als Geldleistung oder durch Gutscheine Inhalte der Zielvereinbarung Beratungs- und Unter- Stützungs- bedarf Individuelle Förder- und Leistungs- ziele Regelungen zur Nach- weiserbrin- gung Qualitäts- sicherung Beratung und Unterstützung (empfohlen)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Noch Fragen? Irene Goldschmidt Pädagogische Leitung Wohnen Offene Hilfen