1 Präsentation der Workshop-Ergebnisse WS1: Manfred Wolf WS 2: Kajetan Uriach WS 3: Rainer Grießl.

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 Präsentation transkript:

1 Präsentation der Workshop-Ergebnisse WS1: Manfred Wolf WS 2: Kajetan Uriach WS 3: Rainer Grießl

2 Workshop 1: Anerkennung ausländischer Ausbildungen und Anwendung für österr. Kollektivverträge Manfred Wolf (GPA-djp)

3 WS 1: Ergebnisse Bestehende Instrumentarien und rechtliche Bestimmungen nutzen und offensiv besetzen Gleichberechtigungsfrage – Vergleich zu den Einstufungen der österr. AN Fallfristen – Geltung auch bei Verstößen des LSDG? Bessere Vergleichbarkeit der Einstufungssysteme schaffen

4 WS 1: Ergebnisse Anerkennungsverfahren beschleunigen – Abwicklung beschleunigen – ArbeitnehmerInnensituation Betriebliche Lohnpolitik anschauen – Systeme „betrieblicher“ Anerkennung entwickeln

5 WS 1: Ergebnisse Kommunikation ist wichtig – nachfragen und informieren – Mitwirkung bei Einstellung Es geht um die ganze Gemeinschaft – AG spielt AN gegeneinander aus Anerkennung von Ausbildung ist Anerkennung von vollbrachter Leistung – Integration

6 WS 1: Ergebnisse Lohndumping ist keine Frage der Nationalität, sondern der richtigen Haltung Die Chance nutzen auf Menschen zuzugehen Probleme und Herausforderungen bekämpfen und nicht die Menschen

7 Workshop 2: Arbeitskräfteüberlassung Leiharbeit – ArbeitnehmerInnen 2. Klasse? Kajetan Uriach (vida Salzburg)

8 WS 2: Aktuelle Situation Die Branchen-Riesen in der Arbeitskräfte- überlassung sind alle bereits seit längerem international aufgestellt Voraussetzungen für AÜ-Firmen im Ausland sind oftmals an keine besonderen Bedingungen / Befähigungen geknüpft Geringere Lohnnebenkosten im Ausland sind wirksam Oft sind Reisekosten … höher

9 WS 2: Rechtliche Grundlagen Arbeitskräfteüberlassungsgesetz –Kein Konzernprivileg … für Überlg aus dem Ausland Kollektivverträge Betriebsvereinbarungen zählen nicht; kann durch Leiharbeiter-BV erreicht werden Leiharbeitsrichtlinie -> bis in nationales Recht umzusetzen; daher AÜG- Novelle im Herbst

10 WS 2: Tipps für BetriebsrätInnen I Basis sollte sein: Betriebsvereinbarung gemäß § 97 Abs 1 Z 1a ArbVG über Grundsätze der Beschäftigung von überlassenen Beschäftigten Mitwirkungs-, Kontrollrechte und vor allem auch Sanktionen in der BV festschreiben Vertragsauflösung mit nicht korrekten Überlassungsfirmen schafft starke Verhandlungsposition für Beschäftiger-BRs

11 WS 2: Tipps für BetriebsrätInnen II Intensiver Kontakt von Beginn an mit überlassenen MitarbeiterInnen (Vertrauen aufbauen, unterstützen, „echte“ Daten von den MitarbeiterInnen bekommen)  Beschäftiger-BR ist zuständig für Leiharbeiter (gem. OGH-Urteil) Auf korrekte Einstufung bereits zu Beginn achten: vergleichbare Tätigkeit -> gleiche Einstufung im Grundlohn Betriebsübliche Prämien und Akkordlöhne für Arbeiter, KollV-Zulagen, Zuschläge, Überstunden …

12 WS 2: Tipps für BetriebsrätInnen III Tätigkeit entscheidet für Einstufung, insbesondere bei Facharbeitern (ungelernt, angelernt, Facharbeit, Maturaniveau, Akademiker jedenfalls durchsetzen; Zwischenstufen heikel) Wenn Lohnunterlagen nicht freiwillig hergezeigt werden: der Finanzpolizei müssen sie gezeigt werden!

13 WS 2: Tipps für BetriebsrätInnen IV Konzessionsentzug bei inländischen Überlassern wegen Verstoß gegen AÜG kann von AK und ÖGB erzwungen werden Bei ausländischen Überlassern Untersagung der Tätigkeit in Österreich durch Wirtschaftsministerium

14 WS 2: Handlungs-Notwendigkeit Ausdehnung der behördlichen Lohnkontrolle auch auf Zulagen, Zuschläge, Überstunden…!!

15 WS 2: Unterstützung Umfangreiche Informationen (mehrsprachig), Muster-Betriebsvereinbarungen und Kontaktadressen unter

16 Workshop 3: Kontrolle und Anlaufstellen. Was Kontrollen bewirken können Rainer Grießl (BUAK)

17 WS 3: Was wird bestraft? - Lohndumping Grundlohn entspricht nicht dem gesamten Entgelt Im Grundlohn ist enthalten: –Der für die Arbeitszeit zustehende Grundbezug –Überstundengrundentgelt Im Grundlohn ist nicht enthalten: –Zulagen –Zuschläge –Sonderzahlungen  Achtung: ArbeitnehmerInnen haben Anspruch auf volles Entgelt!

18 WS 3: Was können BetriebsrätInnen tun? Kontakt mit ausländischen ArbeitnehmerInnen: Beratung über Ansprüche, Information über rechtliche Möglichkeiten, Vertrauen aufbauen! Unterentlohnungen nicht tolerieren! ArbeitnehmerInnen bestärken, ihre Rechte einzufordern Konkrete, belegbare Informationen an zuständige Institutionen Geeignete Fälle für Darstellung in der Öffentlichkeit finden!

19 WS 3: Handlungs-Notwendigkeiten Spruch-Praxis der Bezirksverwaltungsbehörden Kontakt mit ausländischen Gewerkschaften zur länderübergreifenden Zusammenarbeit Netzwerke des organisierten Sozialbetrugs offen legen! Zu konkreten Fällen Anfrage an Europäische Kommission (Erstes Ergebnis aus Linzer BetriebsrätInnen-Konferenz)

20 Präsentation der Workshop-Ergebnisse WS1: Manfred Wolf WS 2: Kajetan Uriach WS 3: Rainer Grießl