Kinderrechte in Deutschland

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 Präsentation transkript:

Kinderrechte in Deutschland Referat Kinderrechte in Deutschland Mandy Lailach & Andrea Tamm Seminar: Menschenrechtsbildung am Beispiel von Antidiskriminierung und Vielfalt

Inhaltsverzeichnis 1. Entstehungsgeschichte 2. Warum Kinderrechte 3. Ziele der Kinderrechte 4. Entwicklung der Kinderrechte 5. Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention

5.2 Die drei Gruppen der Einzelrechte 5.1 Die vier Grundprinzipien der UN- Kinderrechtskonvention 5.2 Die drei Gruppen der Einzelrechte 5.3 Für wen gilt die Kinderrechtskonvention? 6. Kinderrechte in Deutschland 6.1 Das Grundgesetz (GG) 6.2 Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)

7. Kinderrechte in der Kinder und Jugendhilfe - Bezug zur UN-Kinderrechtskonvention 8. Erläuterung einiger Kinderrechte 9. Diskussion 10. Literaturverzeichnis

1. Entstehungsgeschichte Kinder werden in der Antike nicht als vollwertige Menschen sondern als „kleine Erwachsene“ gesehen Kindheit als eine Phase der menschlichen Unvollkommenheit Vater entschied ob er sein Kind annimmt oder nicht Mädchen und behinderte Kinder wurden meist nicht angenommen im Mittelalter wurden Kindesaussetzungen verboten und erste Kinderschutzeinrichtungen gegründet

Recht jedes Kindes auf die Achtung der Persönlichkeit verlangte Janusz Korczak nach Ersten Weltkrieg 26. September 1924 wurde die internationale Genfer Deklaration der Rechte des Kindes veröffentlicht am 20. November 1959 wurde eine erweiterte Erklärung der Kinderrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen abgegeben 1989 wird durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention beschlossen (STRASSENKINDERREPORT 2013)

2. Warum Kinderrechte? Anerkennung der jeden Menschen zu kommenden Würde Kinder benötigen eigene Rechte für ihre Bedürfnisse Erwachsene müssen an das Wohl der Kinder denken „Aufgrund ihres Entwicklungspotenzials brauchen Kinder besonderen Schutz, besondere Förderung und besondere, kindgerechte Beteiligungsformen.“ (Maywald 2009)

3. Ziele der Kinderrechte Aufwachsen ohne Gewalt Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Chancengerechtigkeit durch Bildung Entwicklung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder Förderung eines gesunden Lebens und gesunder Umweltbedingungen Internationale Verpflichtungen

4. Entwicklung der Kinderrechte 1922 jedes deutsche Kind Recht auf Erziehung 1959 wurde der §1631 Abs. 2 BGB im Zuge des Gleichberechtigungsgesetzes gestrichen 1980 „elterliche Gewalt“ ersetzt durch „elterliche Sorge“ 1990 werden Kinder eigene Rechte durch das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz ernannt 1992 beschließt Deutschland UN- Kinderrechtskonvention

1998 das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Elternteilen (§1684 Abs.1 BGB) 2000 erhalten Kinder nach §1631 Abs.2 BGB ein Recht auf gewaltfreie Erziehung 2004 Zusatzprotokoll der UN- Kinderrechtskonvention 2006 wird von Deutschland die UN- Konvention das Recht von Menschen mit Behinderungen beschlossen

2009 wird das Zusatzprotokoll der UN- Kinderrechtskonvention zum Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie in Deutschland beschlossen 2010 werden alle Rechte nach der Konvention geltend gemacht (BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND 2007)

5. Anerkennung der UN-Kinderrechts-konvention Die Anerkennung der UN-Kinderrechtskonvention erfolgte nachdem der Bundestag mit der Zustimmung des Bundesrats am 26.01.1990 unterzeichnete und mit der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde am 06.03.1992 trat die UN- Kinderrechtskonvention am 05.04.1992 völkerrechtlich in Kraft. (MAYWALD 2012)

5.1 Die vier Grundprinzipien der UN- Kinderrechtskonvention (DEUTSCHES KOMITEE FÜR UNICEF 2016) Das Recht auf Gleichbehandlung (Artikel. 2, Abs. 1) Das Kindeswohl hat Vorrang (Artikel 3, Abs. 1) Das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung (Artikel 6, Abs. 1 und 2) Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes (Artikel 12, Abs. 1) (BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND 2014)

5.2 Die drei Gruppen der Einzelrechte Versorgungsrechte (Artikel 23-29, 7, 8) Schutzrechte (Artikel 19-22, 30,32-38) Beteiligungsrechte (Artikel 12-17,31) (DEUTSCHES KOMITEE FÜR UNICEF 2016)

5.3 Für wen gilt die Kinderrechts-konvention? Jeder Staat legt es selbst fest bis zu welchem Alter seine Menschen Kinder sind. Im deutschen Gesetz sind es Menschen bis zum 18. Lebensjahr Kinder… (BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND 2007)

6. Kinderrechte in Deutschland 6.1 Das Grundgesetz (GG) Im Grundgesetz sind Kinder nicht ausdrücklich als Träger eigener Rechte genannt. (MAYWALD 2012: 77) Man hatte lange Zeit die Auffassung, dass Kinder zwar grundrechtsfähig, aber nicht grundrechtsmündig sind…. (MAYWALD 2012: 77) Am 29. Juli 1968 stellte ein Urteil des Bundesverfassungsgericht klar…, (Artikels1 Abs. 1 und dem Artikel 2 Abs.1 GG).(MAYWALD 2012: 77)

Dieses Urteil war wegweisend, dennoch fehlte die Klarstellung, wie Kinder nicht nur ihre Grundrechte gegenüber dem Staat, sondern… Im Jahr 2008 vollzog das Bundesverfassungsgericht ein Urteil, indem den Eltern durch Artikel 6 Absatz 2 Satz1 GG auferlegt wurde Im Allgemeinen ist es klargestellt, dass Kinder ebenso wie Erwachsene uneingeschränkte Grundrechtsträger sind,… (MAYWALD 2012)

Das Grundgesetz beinhaltet keine eigene Kinderrechte Das Grundgesetz beinhaltet keine eigene Kinderrechte. Die Verpflichtung die im Artikel 4 der UN-Kinderrechtskonvention enthalten sind, kommt Deutschland somit nicht ausreichend nach. (MAYWALD 2012)

6.2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Das Bürgerliches Gesetzbuch wurde seit 1900 vielfach reformiert. Ende 1970 wurde die Beziehung der Eltern zu ihren Kindern als Herrschaftsverhältnis verstanden. 1980 wurde die Sorgerechtsreform umfassend geändert. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wird detailliert beschrieben, wie das Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen (Titel 4) zu erfolgen hat. (MAYWALD 2012)

§1618a BGB Pflicht zu Beistand und Rücksicht §1631a BGB Ausbildung und Beruf §1666 BGB Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls § 1632 Absatz 4 BGB Herausgabe des Kindes; Bestimmung des Umgangs; Verbleibensanordnung bei Familienpflege §1666a BGB Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen (STASCHEIT 2015)

Schutzrechte Beteiligungsrechte Förderrechte 7. Kinderrechte in der Kinder- und Jugendhilfe – Bezug zur UN-Kinder-rechtskonvention Kinderrechte Schutzrechte Beteiligungsrechte Förderrechte

Schutzrecht ...das zentrale Ziel, die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf kind- und jugendgerechte Erziehung und gesunde Entwicklung sicher zustellen (HANSBAUER u.a. 2005)

Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) §8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung §1 Absatz 3 Satz 3 SGB VIII Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen. § 42 SGB VIII Recht auf Inobhutnahme - ein Kind / Jugendlicher um Obhut bittet oder eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes besteht. § 184b - g des Strafgesetzbuches Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (STASCHEIT 2015)

UN-Kinderrechtskonvention Artikel 19 Schutz vor Gewaltanwendung und Verwahrlosung Artikel 34 Schutz vor sexuellem Missbrauch (STASCHEIT 2015)

Beteiligungsrechte In der Kinder- und Jugendhilfe sollte den Kinder die Möglichkeit gegeben werden das Recht der Par-tizipation, sobald sie in der Lage sind, ihre eigenen Rechte zu artikulieren und zu vertreten. (HANSBAUER u.a 2005)

Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) §8 SGB VIII Recht auf Beteiligung, Information und Beratung §36 SGB VIII Recht auf Beteiligung in der Hilfeplanung §80 SGB VIII Recht auf Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen im Rahmen der Jugendhilfeplanung (STASCHEIT 2015)

UN-Kinderrechtskonvention Artikel 12: Recht auf Äußerung der eigenen Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten Artikel 13: Recht der freien Meinungsäußerung sowie der Informationsbeschaffung und - weitergabe (STASCHEIT 2015)

Förderrechte „Gewährleisten Kindern die Rechte auf einen angemessenen Lebensstandard, Gesund-heitsvorsorge, soziale Sicherheit sowie Bildung…“ (DEUTSCHES INSTITUT FÜR MENSCHENRECHTE E.V. 2009)

Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) §9 SGB VIII Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen §1631a BGB Ausbildung und Beruf §1684 BGB Umgang des Kindes mit den Eltern (STASCHEIT 2015)

UN-Kinderrechtskonvention Artikel 3: Vorrang des Kindeswohl (Recht auf Leben und bestmögliche Entwicklung) Artikel 18: Unterstützung der Eltern bei Erziehung und Betreuung (Recht auf beide Eltern und auf Kinderbetreuungsdienste) Artikel 26: Recht auf Leistungen der Sozialen Sicherheit (einen angemessenen Lebensstandard) Artikel 31: Recht auf Ruhe, Freizeit, Spiel und Erholung sowie auf Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben (STASCHEIT 2015)

8. Erläuterung einiger Kinderrechte 1. Gleichheit 2. Gesundheit 3. Bildung 4. Information, freie Meinungsäußerung und Beteiligung 5. Freizeit, Spielen und Erholung 6. Elterliche Fürsorge 7. Gewaltfreie Erziehung 8. Schutz im Krieg und auf der Flucht 9. Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung 10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

9. Diskussion Welche Kinderrechtsverletzung gibt es in Deutschland? Wie können Kinder ihr Recht einfordern? Ist das überhaupt möglich?

Wie findet ihr die Aussagen? Ein Klaps auf den Po hat noch nie geschadet. Ich möchte die Farbe meines Zimmer selbst auswählen. Ich möchte selbst bestimmen, auf welche Schule ich gehen möchte

Literaturverzeichnis ALEXANDER, Katharina, 2012. Unterstützung, die ankommt!: Aufgabe des Jugendamts: Kinderrechte, Jugendschutz und Partizipation [Online-Quelle]. Mainz [Zugriff am 09.05.2016]. Verfügbar unter: http://www.lwl.org/lja-download/unterstuetzung-die-ankommt/extern/unterricht/UM_Jugendamt_Formular.pdf BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND. REFERAT ÖFFENTLICHKEITSARBEIT, Hrsg., 2014. Übereinkommen über die Rechte des Kindes: UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien. [Online-Quelle] 5. Auflage. Belin [Zugriff am 13.05.2016]. Verfügbar unter: https://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/_C3_9Cbereinkommen-_C3_BCber-die-Rechte-des-Kindes,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND.2007. Die Rechte der Kinder- von Logo einfach erklärt. [Online-Quelle] Berlin [Zugriff am 11.05.2016]. Verfügbar unter: http://www.kindergerechtes-deutschland.de/zur-initiative/kinderrechte/ BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND. Die Rechte der Kinder- von Logo einfach erklärt. [Online-Quelle] Berlin [Zugriff am 12.05.2016]. Verfügbar unter: http://www.kinderrechte.de/kinderrechtekoffer/

DEMOKRATIEWEBSTATT, 2016. Kinderrechte [Online- Quelle] DEMOKRATIEWEBSTATT, 2016. Kinderrechte [Online- Quelle]. Wien [Zugriff am 11.05.2016]. Verfügbar unter: https://www.demokratiewebstatt.at/thema/thema-kinderrechte/kinderrechte/ DEUTSCHES KOMITEE FÜR UNICEF E.V,2016. Unicef verwirklicht Kinderrechte: Unser Auftrag, Kinder in den Mittelpunkt [Online-Quelle]. Köln. [Zugriff am 13.05.2016]. Verfügbar unter: https://www.unicef.de/ueber-uns/unicef-und-kinderrechte DEUTSCHES INSTITUT FÜR MENSCHENRECHTE E.V., 2009. Welche Kinderrechte gibt es in der UN-Kinderrechtskonvention? [Online-Quelle]. Berlin. [Zugriff am 12.05.2016]. Verfügbar unter: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/projekt-kinderrechte-in-der-entwicklungspolitik/oft-gestellte-fragen/welche-kinderrechte-gibt-es-in-der-un-kinderrechtskonvention/ HANSBAUER, Peter, Martina KRIENER, Marlies RAUTENBERG, Sabine STAHL, Nobert STRUCK, Hans-Dieter WILL und Mechthild WOLFF 2005. Kinderrechte in der Erziehungshilfe [Online-Quelle] Frankfurt am Main. [Zugriff am 14.05.2016]. Verfügbar unter: http://www.diebeteiligung.de/diebeteiligung2/pdf/positionspapier_kinderrechte.pdf

MAYWALD, Jörg, 2009. Die UN-Kinderrechtskonvention: Ihr Umsetzungsstand in Deutschland im Bereich des Kinderschutzes. In: IzKK-Nachrichten, Hrsg. UN-Kinderechtskonvention: Impulse für den Kinderschutz. Heft 1. München, 4- 9. MAYWALD, Jörg, 2012. Kinder haben Rechte!: Kinderrechte kennen-umsetzen-wahren. Weinheim und Basel: Beltz Verlag. STASCHEIT, Ulrich (Hrsg), 2015. Gesetze für Sozialberufe: Die Gesetzessammlung für Studium und Praxis. 26. Auflage. Frankfurt am Main: Fachhochschulverlag. STRASSENKINDERREPORT, 2013. Geschichte der Kinderrechte [Online-Quelle]. [Zugriff am 07.05.2016]. Verfügbar unter: http://www.strassenkinderreport.de/index.php?goto=147&user_name= WIKIPEDIA, 2016. Nationaler Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland [Online-Quelle]. [Zugriff am: 12.05.2016]. Verfügbar unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Nationaler_Aktionsplan_f%C3%BCr_ein_kindergerechtes_Deutschland

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