The International Patent System Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2016.

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 Präsentation transkript:

The International Patent System Änderungen der Ausführungsordnung mit Wirkung ab 1. Juli 2016

July2016 rule changes The International Patent System Änderungen der Ausführungsordnung (1) ■ Änderung der Regeln 48 und 94  Ausschluss bestimmter Informationen bei der Veröffentlichung (Regel 48) oder öffentlichen Akteneinsicht (Regel 94)  Nur auf begründeten Antrag des Anmelders an das IB  Informationen müssen von der internationalen Veröffentlichung oder öffentlichen Akteneinsicht ausgenommen werden, wenn 1)diese Information nicht offensichtlich dem Zweck dient, die Öffentlichkeit über die Anmeldung zu informieren, 2)Veröffentlichung oder öffentlicher Zugang zu dieser Information offensichtlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen einer Person beeinträchtigen würde, und 3)es kein überwiegendes öffentliches Interesse auf Zugang zu dieser Information gibt

July2016 rule changes The International Patent System Änderungen der Ausführungsordnung (2) ■ Änderung der Regeln 48 und 94 (fortgesetzt):  Frist für den Antrag nach Regel 48:  Vor Abschluß der technischen Druckvorbereitungen für die internationale Veröffentlichung (in der Regel 15 Tage vor dem tatsächlichen Veröffentlichungsdatum)  Frist für den Antrag nach Regel 94  Der Antrag kann jederzeit gestellt werden  RO, ISA, SISA oder das IB können den Anmelder darauf hinweisen, dass in der Anmeldung oder Akte Informationen enthalten sind, die nach Ansicht des Amtes/der Behörde die Voraussetzungen für die Auslassung bei der Veröffentlichung nach Regel 48 erfüllen, und dem Anmelder vorschlagen, einen entsprechenden Antrag zu stellen

July2016 rule changes The International Patent System Änderungen der Ausführungsordnung (3)  Das IB kann den Anmelder auch darauf hinweisen, dass in der Akte Informationen enthalten sind, die nach dessen Ansicht die Voraussetzungen für die Herausnahme von der öffentlichen Akteneinsicht nach Regel 94 erfüllen, und dem Anmelder vorschlagen, einen entsprechenden Antrag zu stellen  Wenn das IB dem Antrag nach Regel 48 oder 94 stattgibt, informiert es alle Ämter und Behörden, die diese Information in der Akte haben, auch keinen Zugang an Dritte zu geben  Die Änderungen finden Anwendung auf Anmeldungen, deren Anmeldedatum der 1. Juli 2016 oder ein späteres Datum ist

July2016 rule changes The International Patent System Änderungen der Ausführungsordnung (4) ■ Änderung der Regel 26bis.3  Generell gilt: Pflicht des ROs, alle Dokumente an das IB zu übermitteln, die es vom Anmelder im Hinblick auf einen Antrag auf Wiederherstellung des Prioritätsrechts erhalten hat  Ausnahme:  RO übermittelt eine Information, auf begründeten Antrag des Anmelders oder aus eigener Entscheidung, nicht, wenn 1)diese Information nicht offensichtlich dem Zweck dient, die Öffentlichkeit über die Anmeldung zu informieren, 2)Veröffentlichung oder öffentlicher Zugang zu dieser Information offensichtlich die persönlichen oder wirtschaftlichen Interessen einer Person beeinträchtigen würde, und 3)es kein überwiegendes öffentliches Interesse auf Zugang zu dieser Information gibt  Die Änderungen finden Anwendung auf Anmeldungen, deren Anmeldedatum der 1. Juli 2016 oder ein späteres Datum ist

July2016 rule changes The International Patent System Änderungen der Ausführungsordnung (5) ■ Änderung der Regel 9.2  Ausweitung der Regel 9.2 auf das IB und die SISA  IB und SISA können dem Anmelder nun auch vorschlagen, die Anmeldung (vor Veröffentlichung) zu korrigieren, wenn diese nicht erlaubte Ausdrücke und Äußerungen nach Regel 9.1 enthält  Die Änderungen finden Anwendung auf Anmeldungen, deren Anmeldedatum der 1. Juli 2016 oder ein späteres Datum ist

July2016 rule changes The International Patent System Änderungen der Ausführungsordnung (6) ■ Änderung der Regel 82quater  Ausweitung der Bestimmungen bzgl. der Entschuldigung von Fristversäumnissen in Fällen höherer Gewalt (force majeure) auf Fristen, die aufgrund eines “allgemeinen Ausfalles von elektronischen Kommunikationsdiensten” versäumt wurden  Verständnis der PCT-Versammlung:  “Bei der Annahme der Änderungen in Regel 82quater.1 kam die Versammlung überein, dass die [Ämter und Behörden] bei der Prüfung [eines solchen Antrages], den 'allgemeinen Ausfall des elektronischen Kommunikationdienstes` dahin interpretieren sollen, dass solche Ausfälle größere geographische Gebiete oder viele Personen betreffen, im Gegensatz zu einem örtlich begrenzten Problem, das nur ein bestimmtes Gebäude oder eine einzelne Person betrifft.“  Die Änderungen finden Anwendung auf Anmeldungen, deren Anmeldedatum der 1. Juli 2016 oder ein späteres Datum ist, sowie auf Anmeldungen, die vor dem 1. Juli 2016 eingereicht wurden und bei denen sich das “Ereignis” am 1. Juli 2016 oder danach ereignete

July2016 rule changes The International Patent System Änderungen der Ausführungsordnung (7) ■ Änderung der Regel 92.2 d)  Ausweitung der akzeptierten Sprachen für Mitteilungen vom Anmelder an das IB mittels ePCT auf die Veröffentlichungssprache (zusätzlich zu Englisch und Französisch)  Die Änderungen finden Anwendung auf Anmeldungen, deren Anmeldedatum der 1. Juli 2016 oder ein späteres Datum ist, sowie auf Anmeldungen, die vor dem 1. Juli 2016 eingereicht wurden und für welche Schriftverkehr beim IB am 1. Juli 2016 oder danach eingegangen ist