DGUV Vorschrift 2 Unterstützung bei der betrieblichen Umsetzung durch die staatliche Aufsichtsbehörde Elbcampus D. Deitenbeck, 29.11.2011.

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 Präsentation transkript:

DGUV Vorschrift 2 Unterstützung bei der betrieblichen Umsetzung durch die staatliche Aufsichtsbehörde Elbcampus D. Deitenbeck,

2 Unterstützung bei der Umsetzung durch die staatliche Aufsichtsbehörde Ziele der Vorschrift  Verbesserung der Qualität der Betreuung  flexible Gestaltung der Betreuung  passgenaue Gestaltung der Betreuung  Realisierung eines leistungsorientierten Ansatzes

3 Unterstützung bei der Umsetzung durch die staatliche Aufsichtsbehörde Mittel zur Zielerreichung  Information  Beratung  Aufsicht

4 Unterstützung bei der Umsetzung durch die staatliche Aufsichtsbehörde Mittel zur Zielerreichung  Unterstützung von Branchen  Öffentlichkeitsarbeit  Aufsicht innerhalb unseres Aufsichtskonzeptes ABS

5 Unterstützung bei der Umsetzung durch die staatliche Aufsichtsbehörde Wie stellen wir fest, ob die Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 erfüllt sind?  Im Rahmen von Systemkontrollen in Betrieben. 1. Wie funktioniert die Zusammenarbeit der Beteiligten? 2. Ist der leistungsorientierte Ansatz erfüllt? 3. Ist die Betreuung angemessen?

6 Unterstützung bei der Umsetzung durch die staatliche Aufsichtsbehörde 1. Wie funktioniert die Zusammenarbeit der Beteiligten?  Gibt es eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen SiFa und Betriebsärztin?  Liegt die schriftliche Vereinbarung zwischen Unternehmer und den Beteiligten vor?  Nimmt der Unternehmer seine Verantwortung wahr?  Wie wird die Arbeitnehmervertretung eingebunden?

7 Unterstützung bei der Umsetzung durch die staatliche Aufsichtsbehörde 2.Ist der leistungsorientierte Ansatz erfüllt?  Sind die Aufgaben der SiFa und der Betriebsärztin zur Grundbetreuung (Anhang 3) beschrieben?  Wurde die betriebsspezifische Betreuung entsprechend Anhang 4 ermittelt?  Ist der Zusammenhang zwischen Gefährdungsbeurteilung und den beschriebenen Leistungen erkennbar?

8 Unterstützung bei der Umsetzung durch die staatliche Aufsichtsbehörde 3. Ist die Betreuung angemessen?  Liegt der Bericht nach § 5 DGUV Vorschrift 2 vor? (Was wurde vereinbart? – Was wurde erreicht?  Was ergibt sich bei der Stichprobe vor Ort?  Ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess erkennbar?

9 Unterstützung bei der Umsetzung durch die staatliche Aufsichtsbehörde Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!