1 RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Informationsveranstaltung für künftige Masterstudierende Prof. Dr. Peter Viktor Kunz Dekan 24. Mai 2016.

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 Präsentation transkript:

1 RECHTSWISSENSCHAFTLICHE FAKULTÄT Informationsveranstaltung für künftige Masterstudierende Prof. Dr. Peter Viktor Kunz Dekan 24. Mai 2016

Zweck des Masterstudiums  Art. 20 des Studienreglements vom 21. Juni 2007 mit Änderungen bis 22. Mai 2014: 1 Das Masterstudium vermittelt vertiefte Kenntnisse und festigt die entsprechenden kommunikativen, methodischen und sprachlichen Fertigkeiten. Es ermöglicht den Studierenden, auf bestimmten Gebieten der Rechts- wissenschaft fachliche Schwerpunkte zu bilden. 2 Zu diesem Zweck bietet die Fakultät Wahlfächer an.  Der Wahlfachkatalog befindet sich im Anhang 3 zum Studienplan vom 16. Oktober

Änderungen im Studienreglement und Studienplan  Am 1. August 2015 ist ein revidiertes Studienreglement und ein neuer Studienplan in Kraft getreten.  Die wichtigsten Änderungen im Masterstudium:  Anerkannte fakultätsfremde Leistungsnachweise dürfen auf Gesuch hin bis zu einem Umfang von 15 ECTS an den Masterabschluss angerechnet werden.  Während des Masterstudiums muss mindestens ein Seminar oder ein Moot Court oder eine Legal Clinic belegt werden.  Masterfächer bis zu einem Umfang von 15 ECTS können bereits auf der Bachelorstufe absolviert (d.h. vorgezogen) werden.  Die Dozierenden können anordnen, dass Leistungskontrollen in Form von Referaten und schriftlichen Arbeiten während des Semesters erbracht werden.  Bei entsprechender Kompensation können höchstens drei ungenügende Noten an den Masterabschluss angerechnet werden. 3

Das Masterstudium auf einen Blick  Reines Wahlfachstudium / Individuelle Stundenpläne  Master mit oder ohne Schwerpunkt möglich  Wahlfächer mit 5 ECTS (2 SWS) oder 10 ECTS (4 SWS)  Leistungsnachweise erfolgen als:  Zweistündige schriftliche oder zwanzigminütige mündliche Prüfungen im Anschluss an das Semester, d.h. im Januar und Juni  Referate und/oder schriftliche Arbeiten während des Semesters  Seminarleistung mit Referat und schriftlicher Arbeit oder  Beteiligung an einem Moot Court oder an einer Legal Clinic  Jeder erworbene Leistungsnachweis wird an den Abschluss angerechnet  Regelstudienzeit: 3 Semester  Höchstzulässige Studienzeit: 9 Semester  Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS muss genügend sein 4

5 Möglichkeiten eines Schwerpunkt- zertifikats  Internationales und europäisches Recht  Strafrecht und Kriminologie  Privatrecht  Wirtschaftsrecht  Recht der öffentlichen Verwaltung Fächerangebot und Angaben zu den obligatorischen Fächern im Anhang 3 zum Studienplan vom 16. Oktober

Master ohne Schwerpunkt  Absolute Freiheit in der Fächerwahl  Es müssen Wahlfächer im Umfang von 70 – 80 ECTS aus dem Wahlfachkatalog absolviert werden, wobei mindestens ein Seminar oder ein Moot Court oder eine Legal Clinic belegt werden muss.  Es muss eine Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS an der Fakultät verfasst werden. Sie ist innert 15 Wochen seit Zuteilung des Themas einzureichen.  Der Mastergrad wird verliehen, wenn der Durchschnitt der Leistungskontrollen 4.00 ergibt, die Masterarbeit mit einer genügenden Note bewertet wurde und insgesamt nicht mehr als drei Wahlfächer ungenügend sind. 6

Master mit Schwerpunkt  Es werden schwerpunktspezifische obligatorische Wahlfächer bis 25 ECTS verlangt.  Insgesamt müssen mind. Wahlfächer im Umfang von 40 ECTS aus dem Schwerpunkt absolviert werden. Die restlichen Wahlfächer (30 ECTS) sind frei wählbar.  Es muss mindestens ein Seminar oder ein Moot Court oder eine Legal Clinic belegt werden.  Die Masterarbeit im Umfang von 20 ECTS ist im Bereich des gewählten Schwerpunkts zu verfassen.  Der Mastergrad mit Schwerpunktzertifikat wird verliehen, wenn die genannten Bedingungen erfüllt sind.  Der gewählte Schwerpunkt wird auf dem Diplom sowie auf dem Diploma Supplement ausgewiesen. 7

Master mit oder ohne Schwerpunkt?  Beide Abschlüsse sind gleichwertig. Bei Zweifel mit Studium ohne Schwerpunkt beginnen. Entscheidung für einen Schwerpunkt kann während des Studiums getroffen oder geändert werden.  Auch bei Schwerpunktmaster können Fächer aus anderen Bereichen belegt werden (bis 30 ECTS).  Pro Schwerpunkt: Ausgeprägtes Interesse an einem bestimmten Fachbereich und/oder klare berufliche Vorstellungen.  Contra Schwerpunkt: Anwaltsausbildung, breite Interessen und noch keine klaren beruflichen Vorstellungen. 8

Masterarbeit  20 ECTS-Punkte  Anforderungen betreffend Umfang und Form in den Richtlinien der Fakultät geregelt. (  Keine Anmeldung in KSL oder beim Dekanat erforderlich  Zuständig für Organisation: Betreuerin oder Betreuer  Bearbeitungszeit 15 Wochen  Bewertung in der Regel innert zwei Monaten  Mindestens die Note 4 erforderlich  Bei Abgabe am Ende des Studiums (bis einen Tag vor Beginn des neuen Semesters) keine Erneuerung der Immatrikulation erforderlich 9

Abschluss des Masterstudiums  Master in Rechtswissenschaft der Universität Bern; Master of Law, MLaw (Bern)  Prädikate: 4,00 bis 4,49 rite 4,50 bis 4,99 cum laude 5,00 bis 5,49 magna cum laude 5,50 bis 6,00 summa cum laude 10

Mobilität auf einen Blick  Allgemeines  Die Fakultät fördert die Mobilität im Masterstudium  Gute Fremdsprachenkenntnisse erforderlich  Max. an Masterabschluss anrechenbar: 35 ECTS  Masterarbeit muss an der Universität Bern verfasst werden  Mobilität jederzeit während des Masterstudiums möglich  Möglichkeiten  Swiss-European Mobility Programme (bisher ERASMUS) innerhalb Europa  Ausserhalb Europas: Vancouver (Kanada), Saint Louis (USA), Bangalore (Indien)  ISEP: Internat. Student Exchange Programme  Schweizer Mobilität 11

Schweizer Mobilität  Studium an schweizerischen RW-Fakultäten (ausser Neuenburg und Freiburg) Anmeldung: 15. April für HS; 15.November für FS Zuständig: Internationales Büro und Dekanat für Learning Agreement:  BENEFRI: Bern, Neuenburg, Freiburg Anmeldung: 30. September für HS, 28. Februar für FS bei (Zulassung, Immatrikulation, Beratung) Anerkennung von Masterprüfungen der Universitäten Freiburg und Neuenburg aufgrund der Rahmenvereinbarung gesichertwww.zib.unibe.ch 12

Internationale Mobilität (  Swiss-European Mobility Programme (SEMP, vormals ERASMUS ) Anmeldung: 01.Februar 2017 für HS 2017 und FS Zuständig: und  ISEP (International Student Exchange Program) Anmeldung: 15.Januar für HS;15. Mai für FS. IdR wird Toefl-Test verlangt. Anrechenbarkeit der Veranstaltungen: Abklärung vorgängig mit dem Dekanat Zuständig im Internat. Büro: 13

Nach dem Masterstudium  Doktorat Setzt Notendurchschnitt MLaw von mind voraus Häufig im Rahmen einer Assistenz an einem Institut der Fakultät  Anwalt/Anwältin Zulassung zur Anwaltsprüfung setzt Praktikum von 18 Monaten und Besuchsnachweis in Rechtsmedizin, Kriminologie, Forensische Psychiatrie, Anwaltsrecht und finanziellem Rechnungswesen voraus.  Notar/Notarin Zulassung zur Notariatsprüfung setzt Praktikum von 24 Monaten (18 in einem Notariat, 3 auf einem Grundbuchamt) und abgelegte Prüfung in finanziellem Rechnungswesen voraus.  LL.M. = Nachdiplomstudium an ausländischer Universität  Andere Weiterbildungsmöglichkeiten 14

Übergang Bachelor – Masterstudium  Anmeldung zum Bachelorabschluss auf dem Dekanat gleichzeitig mit Anmeldung zur letzten Prüfung im KSL  Abschlussgebühren: Fr. 300.–  Möglichkeit, einzelne Bachelorprüfungen mit ungenügender Note zu wiederholen. Immatrikulation weiterhin im Bachelorstudium. Auf der Masterstufe können Leistungsnachweise im Umfang von höchstens 15 ECTS absolviert werden.  Anmeldung zum Masterstudium über das Semesterkontrollblatt bei der ZIB.  Bekanntgabe der Namen der neuen Masterstudierenden an die ZIB durch das Dekanat 15

Weitere Informationen 16   Dekanat Zuständig für Masterstudium: Frau Petra Dasen (Büro D 104, Tel )  JUS-Bulletin  Institutswebseiten  Juristische Bibliothek  Kommilitoninnen und Kommilitonen älterer Semester  Fachschaft  Assistentinnen und Assistenten  Professorinnen und Professoren  Sekretariate der Institute

17 Ich wünsche Ihnen viel Freude und Erfolg in Ihrem Masterstudium!

18 Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.