Jugendhilfe wirkt nur als Ganzes gut

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 Präsentation transkript:

Jugendhilfe wirkt nur als Ganzes gut (Pyramide nach Schrapper) ________________ Justiz - Straße - Psychiatrie Krisenintervention Kinderschutz, Inobhutnahme JGH, FGH Begleitung und Hilfe in Einzelfällen stationäre Hilfen zur Erziehung teilstationäre Hilfen zur Erziehung ambulante Hilfen zur Erziehung Beratung, Entlastung, Unterstützung Jugendschutz, Jugendsozialarbeit, Erziehungsberatung Jugendhilfe - Infrastruktur Kindergarten, Jugendarbeit, Familienbildung Lebenswelt und Lebensbedingungen Wohnen, Arbeit, Bildung/Schule, Kultur, Gesundheit, Freizeit

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung SGB VIII § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

SGB VIII § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten.

(2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden. ...

Der neue § 8a SGB VIII Eckpunkte Die Sicherung des Kindeswohls ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe § 8a schafft mehr Professionalität im Umgang mit Kindeswohlsicherung Leitgedanke ist die Sicherung des Kindeswohls, erst dann geht es um konkretes Handeln im Gefährdungsfall Instrumentarien helfen bei der Einschätzung, ersetzen aber nicht die individuelle Bewertung Die Verpflichtung zur verbindlichen Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und freien Trägern sollte -wo erforderlich- für eine Qualitätsoffensive genutzt werden § 8a ist kein Meldeparagraph

Kindeswohl geistig körperlich seelisch = eine dem Wohl des Kindes nicht entsprechende Erziehung = Kindeswohl-gefährdung seelisch

Fazit Die meisten Situationen sind weder eindeutig zu interpretieren, noch weisen sie stringent und eindeutig auf erforderliche Interventionen hin. Wir stehen immer vor der Notwendigkeit, Prognosen erstellen zu müssen und auf solche Prognosen Entscheidungen ausrichten zu müssen. Fachliches Handeln bedeutet, dass man in der Lage ist, mit dieser Unsicherheit umzugehen !