25. Juni 2015 Senningerbräu/Bramberg Reinhard Scharfetter Die neuen GAF-Richtlinien samt Impulspaket.

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 Präsentation transkript:

25. Juni 2015 Senningerbräu/Bramberg Reinhard Scharfetter Die neuen GAF-Richtlinien samt Impulspaket

Abteilung 1 – Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden

Gemeindeausgleichsfonds (GAF)  2004: Überbuchung der Bedarfszuweisungsmittel  Offene Zusagen iHv € 190 Mio. bzw. bis 10 Jahre Wartezeit auf Entscheidung  Entscheidung für Konsolidierung der Bedarfszuweisungsmittel  Abbau von Zusagen – Einzelgespräche mit Gemeinden  Auftrag zur Richtlinienerstellung

Richtlinienerstellung  2006: Neufassung der Richtlinien zur Abwicklung der Förderungen (Novellierung mit und )  Zielsetzung  Berechenbare, transparente, nachvollziehbare, planbare Ausreichung der Bedarfszuweisungsmittel  Verwaltungsvereinfachung  Ausgleichsfunktion  Anreize schaffen für bestimmte Schwerpunkte  GAF-Beirat  Regierungsbeschluss

GAF-Richtlinien  keine eigene Rechtspersönlichkeit  GAF-Förderungen können geleistet werden:  Projektförderungen  Ausgleich von Härten (Strukturhilfe)  Haushaltsausgleich  (überörtliche Aufgaben)  nicht rückzahlbare Zuschüsse

GAF-Richtlinien Projektförderungen  Aufbau nach schematisierten „Sockelfördersystem“  Klar definierte Zu- und Abschläge  Geringfügigkeitsgrenzen  Obergrenzen  Sonderstellung Stadt  Härtefall-Regelung  Infrastrukturelle Maßnahmen

GAF - Abwicklung  1.1. – Antragsstellung, gültig für 2 Jahre  Bis September werden bereits im Regelfall sämtliche Anträge entschieden  GAF-Rechner  Digitale Antragstellung/Web-Lösung

Maßgebliche Änderungen in den neuen GAF-Richtlinien  Anpassungen diverser Formulierungen und Begrifflichkeiten  Herabsetzung der Geringfügigkeitsgrenzen

Maßgebliche Änderungen in den neuen GAF-Richtlinien  Änderungen im Sockelfördersystem a. Anpassung Zu-/Abschlag für Finanzkraft b.Anhebung Sockel für Vereine, Jugend und Musikum c.Schulsportanlagen künftig wie Schulen gefördert d.Streichung des Zuschlags für multifunktionale Vereinsräume e.Anhebung des Zuschlags für interkommunale Projekte

Maßgebliche Änderungen in den neuen GAF-Richtlinien  Neuaufnahme einer Förderung von Photovoltaikanlagen auf gemeindeeigenen Gebäuden  Verdoppelung der Stellplatzförderung für Bauhöfe

Maßgebliche Änderungen in den neuen GAF-Richtlinien  Anhebung der Baukostenobergrenzen

Maßgebliche Änderungen in den neuen GAF-Richtlinien  Umstellung von „Bauprogrammen“ in jährliche Antragsstellung  Änderung des Auszahlungsmodus bei Baukostenobergrenzen

Maßgebliche Änderungen in den neuen GAF-Richtlinien  Mittelbereitstellung für „Technische Hilfe“  Anhebung der Förderung für Feuerwehrdrehleitern

Maßgebliche Änderungen in den neuen GAF-Richtlinien  Anhebung der Mindestbettenanzahl und Anhebung der Förderquote für Seniorenwohnheime

Maßgebliche Änderungen in den neuen GAF-Richtlinien  Anhebung der Mindestbettenanzahl und Anhebung der Förderquote für Seniorenwohnheime

Maßgebliche Änderungen in den neuen GAF-Richtlinien  Änderung der Einreichfrist auf künftig – 30.4  Einziehung einer Obergrenze für die Strukturhilfe  Früherer Auszahlungstermin der Strukturhilfe

 Mitteleinsatz von 110 Millionen Euro lösen Investitionen von mehr als 350 Millionen Euro aus  Offensive in den Bereichen Wirtschaft, Wohnen, Gesundheit, Bildung, Innovationen und Infrastruktur  Investitionsoffensive der Gemeinden in bestimmten Schwerpunktbereichen Impulspaket Allgemein

 Hebelwirkung  Positive Auswirkungen auf die Beschäftigung  Nachhaltigkeit  Mehrwert über die bloße Investition hinaus – „Leuchtturmprojekte“  Möglichst ausgleichende Mittelvergabe  Überwiegende Umsetzung der Projekte bis Ende 2016 Impulspaket Kriterien für Schwerpunktoffensive der Gemeinden

Impulspaket Themenbereiche für Gemeinden  Soziales  Öffentlicher Verkehr/Mobilität  Kinder/Bildung  Infrastruktur (Leuchtturmprojekte)

Förderung von Tagesbetreuungszentren  Fördersatz gleich wie SWH :15 %, 20 %, 25 % (je nachFinanzkraft der Gemeinde)  Förderstart: 20. Februar 2015  Projektumsetzung: Überwiegend bis Ende 2016  Förderabwicklung: „First come – first served“  Geringfügigkeitsgrenze:Lt. GAF-RL  Förderbedingung: Positive Stellungnahme der Abt.3 (Soziales) hinsichtlich Bedarf und Mindestausstattung Impulspaket Themengebiet „Soziales“

Impulspaket Themengebiet „Öffentlicher Verkehr/Mobilität“ (Individuelle) Radwegeförderung  Fördergegenstand:Radwege, welche nicht im Radwegebau- programm des Landes gelistet sind bzw. dort nicht/kaum förderbar wären  Förderhöhe: Wie „Straßen“ (30 % + Zu-/Abschläge)  Förderbeginn: 20. Februar 2015  Projektumsetzung:Überwiegend bis Ende 2016  Förderabwicklung: „First come – first served“  Geringfügigkeitsgrenze:Lt. GAF-RL  Förderbedingung: Positive Stellungnahme der Abt. 6 (Infrastruktur und Verkehr)

Impulspaket Themengebiet „Öffentlicher Verkehr/Mobilität“ Förderung sonstiger Verkehrsinfrastruktureinrichtungen für den öffentlichen Verkehr  Beispiele:- Park & Ride/Park & Drive-Parkplätze - Busterminal - …  Förderhöhe:Wie „Straßen“ (30 % + Zu-/Abschläge)  Förderbeginn: 20. Februar 2015  Projektumsetzung: Überwiegend bis Ende 2016  Förderabwicklung: „First come – first served“  Geringfügigkeitsgrenze:Lt. GAF-RL  Förderbedingung: Positive Stellungnahme der Abt. 6 (Infrastruktur und Verkehr)

Impulspaket Themengebiet „Kinder/Bildung“  Vorziehung von zurückgereihten Projekten im Bereich Kinderbetreuung  Schwerpunktoffensive „Qualitätsausbau von Lehrer/innen-Arbeitsplätzen“

Impulspaket Themengebiet „Kinder/Bildung“ Schwerpunktoffensive „Qualitätsausbau von Lehrer/innen-Arbeitsplätzen“  Beispiele:- Bestehende (freie) Räumlichkeiten werden zu Lehrer/innen-Arbeitsplätzen „umfunktioniert“ - Qualitätsausbau von bestehenden Lehrer/innen Arbeitsplätzen  Konkret:Nur „bauliche“ Maßnahmen; keine Ausstattung, EDV,…  Förderhöhe: Wie „Schulen“ (40 % + Zu-/Abschläge)  Förderbeginn: 20. Februar 2015  Projektumsetzung:Überwiegend bis Ende 2016  Förderabwicklung:„First come – first served“  Geringfügigkeitsgrenze:Für alle Gemeinden ,-- Euro

Impulspaket Themengebiet „Infrastruktur“ Schwerpunktoffensive „Leuchtturmprojekte“  Förderhöhe:Individuelle Festlegung je nach Projekt und Finanzkraft der Gemeinde  Förderbeginn:20. Februar 2015  Einreichfrist:30. September 2015  Förderabwicklung: „First come – first served“  Projektumsetzung:Überwiegend bis Ende 2016

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!