Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Informationen des BAV Revidierte Seilverordnung.

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Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Verkehr BAV Informationen des BAV Revidierte Seilverordnung VTK-Tagung Biel, 6. Oktober 2011 Urs Amiet, BAV

2 VTK 2011– Biel; BAV / Urs Amiet 1.Revision der Seilverordnung 2.Wesentliche Änderungen und Auswirkungen auf das SBU 3.Fazit

3 VTK 2011– Biel; BAV / Urs Amiet Revision der Seilverordnung Was waren die wichtigsten Ziele? Anpassung an Systematik SebG und SebV Vereinheitlichung der Vorgaben für Anlagen, die unter Aufsicht des BAV oder der Kantone sowie nach altem oder neuem Recht gebaut sind Vereinfachung und Reduktion der Fehlerquellen weitere Verbesserung der Sicherheit

4 VTK 2011– Biel; BAV / Urs Amiet Revision der Seilverordnung Wer hat mitgewirkt? Betreibervertreter: SBS / VTK Seil- und Seilbahnhersteller alle Seilprüfstellen Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) Experten Behörden: Kantone / IKSS BAV (Federführung)

5 VTK 2011– Biel; BAV / Urs Amiet 1.Revision der Seilverordnung 2.Wesentliche Änderungen und Auswirkungen auf das SBU 3.Fazit

6 VTK 2011– Biel; BAV / Urs Amiet Wesentliche Änderungen FrüherHeute Gesetzliche Vorgaben Vorschriften (durch Behörden) Bezug auf Normen (Normengremien)

7 VTK 2011– Biel; BAV / Urs Amiet Wesentliche Änderungen FrüherHeute Gesetzliche Vorgaben Vorschriften (durch Behörden) Bezug auf Normen (Normengremien) Inspektions- fristen relativ starr bei Bedarf anzupassen

8 VTK 2011– Biel; BAV / Urs Amiet Inspektionsfristen Anpassung fortlaufend Erfahrung SBU anlagespezifisch betriebsspezifisch risikobasiert Empfeh- lungen Seilprüfstellen beigezogene Experten Vorgaben Behörde Rundschreiben Merkblätter Checkliste

9 VTK 2011– Biel; BAV / Urs Amiet Wesentliche Änderungen FrüherHeute Gesetzliche Vorgaben Vorschriften (durch Behörden) Bezug auf Normen (Normengremien) Inspektions- fristen relativ starr bei Bedarf anzupassen Visuelle Seilinspektion nicht umfassend geregelt hoher Stellenwert

10 VTK 2011– Biel; BAV / Urs Amiet Visuelle Seilinspektion Auswirkungen Vorgabe nach SebV Art. 53: SBU sorgt dafür dass Prüfungen termingerecht und fachmännisch durchgeführt werden Das bedeutet: Planung, Umsetzung und Dokumentation der visuellen Seil-Inspektion Schulung / Ausbildung Personal, wie zum z.B. Seiltechnikseminare Seminar „visuelle Seilinspektion VT“ Konsequente Umsetzung durch SBU gefordert

11 VTK 2011– Biel; BAV / Urs Amiet Wesentliche Änderungen FrüherHeute Gesetzliche Vorgaben Vorschriften (durch Behörden) Bezug auf Normen (Normengremien) Inspektions- fristen relativ starr bei Bedarf anzupassen Visuelle Seilinspektion nicht umfassend geregelt hoher Stellenwert AblegekriterienBAV / IKSS / ENEN

12 VTK 2011– Biel; BAV / Urs Amiet Ablegekriterien Ablegekriterien =Schädigungs- bzw. Nutzungsgrenzen Werte nach EN erreicht:  Beizug Fachmann beurteilt, legt weiteres Vorgehen fest (für “altrechtliche“ Seile: Beurteilung nach “früheren Ablegekriterien“ möglich) Das bedeutet: Übergang von den „starren Regeln“ zum risikoorientierten Prozessdenken

13 VTK 2011– Biel; BAV / Urs Amiet Wesentliche Änderungen FrüherHeute Gesetzliche Vorgaben Vorschriften (durch Behörden) Bezug auf Normen (Normengremien) Inspektions- fristen relativ starr bei Bedarf anzupassen Visuelle Seilinspektion nicht umfassend geregelt hoher Stellenwert AblegekriterienBAV / IKSS / ENEN Aufzeichnungen nicht umfassend geregelt alle Seilarbeiten melden nur noch Seilersatz melden gesamte Lebens- geschichte des Seils

14 VTK 2011– Biel; BAV / Urs Amiet Aufzeichnungen (SeilV Art. 49) Auswirkungen Betrifft: Jedes Trag-, Zug-, Förder-, Bergungs- und Spannseil Was? Technische Daten Feststellungen während gesamter Lebensdauer (  von der Herstellung bis zur Seilablage!) Ereignisse, Beobachtungen während Betrieb Instandhaltungsarbeiten (Seilarbeiten) Berichte über magnetinduktive-, Durchstrahlungs-Prüfung und visuelle Seilinspektionen Wie? in gesammelter Form zeitlich geordnet jederzeit verfügbar

15 VTK 2011– Biel; BAV / Urs Amiet 1.Revision der Seilverordnung 2.Wesentliche Änderungen und Auswirkungen auf das SBU 3.Fazit

16 VTK 2011– Biel; BAV / Urs Amiet Fazit Transparenz / klare Schnittstellen (wer, was, wann, wie, Umfang) grosse Vereinfachung für Vollzug / Umsetzung Beteiligte: Hersteller / Betreiber / Prüfstellen / Behörde) Reduktion der Fehlerwahrscheinlichkeit infolge dessen de facto Erhöhung der Sicherheit Neue Aufsichtspraxis bei BAV im Bereich der Seile: Seile und Seilverbindungen werden ab 2012 ver- mehrt bei Audits und Betriebskontrollen thematisiert einer der Schwerpunkte: „visuelle Seilinspektion“

17 VTK 2011– Biel; BAV / Urs Amiet Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ! ? FRAGEN ?  Das IKSS und das BAV stehen Ihnen gerne zur Verfügung!