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Aktive Umweltinformation
Abteilung Recht Aktive Umweltinformation Salome Sidler, Fürsprecherin, Abteilung Recht BAFU,
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Aktive Umweltinformation
Art. 6 USG: Pflicht der Behörde zur aktiven Information Wer informiert worüber? Wann informiert KT, wann informiert BAFU? Typische Einschränkungen bei der Information Kein Urheberrecht an Umweltdaten Kostenloser Zugang
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Zweck der Umweltinformation
Besser informierte Bürgerinnen und Bürger tragen zu einem besseren Umweltschutz bei Transparenz Daten sind Quelle für Innovation und Wertschöpfung
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Handlungsbedarf BAFU? Vollständigkeit: Nicht alle Daten werden zur Verfügung gestellt Primärquelle Zeitnah: nicht immer möglich und sinnvoll Zugänglich Maschinenlesbar: nicht alle Daten Nicht diskriminierend Nicht proprietär Lizenzfrei Permanent verfügbar Kostenlos
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OGD brings people closer to government and government closer to people
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