Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung im Bahngüterverkehr mit RailControl November.

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Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung im Bahngüterverkehr mit RailControl November 2010

2 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr Ziele Vereinheitlichung der Form der summarischen Anmeldung Effizientere Risikoanalysen und Zollprüfungen Geringere Beeinträchtigung des Bahngüterverkehrs Gewährleistung einer lückenlosen Grenzzollanmeldung Vereinfachung der Datenerhebung für die Transitstatistik Bahn

3 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr Übersicht; Situation gestern – heute GesternHeute 1 Akteur und Zollansprechpartner im internationalen Bahnverkehr (Staatsbetrieb) Bahnliberalisierung; mehrere Akteure, grösstenteils auf privatrechtlicher Basis organisiert (Open Access) Faktisch gesamter Bahnverkehr befindet sich automatisch im Zolltransitverfahren (Kooperationsverfahren – vgVV ) Keine Gewähr einer lückenlosen Zollanmeldung an der Grenze Einheitliches PapierverfahrenZollanmeldung in verschiedenen Verfahren

4 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr Ausgangslage Art. 24 Gestellen und summarisches Anmelden 1 Die zuführungspflichtige Person oder die von ihr Beauftragten müssen die der Zollstelle zugeführten Waren gestellen und summarisch anmelden. 2 Die Gestellung ist die Mitteilung an die Zollverwaltung, dass sich die Waren bei der Zollstelle oder an einem anderen von der Zollverwaltung zugelassenen Ort befinden. 3 Gestellte Waren stehen im Gewahrsam der Zollverwaltung. 4 Die Zollverwaltung kann die Form der Gestellung und der summarischen Anmeldung vorschreiben. Zollgesetz vom

5 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr Summarische Anmeldung Zollverordnung vom 1. November 2006 Art. 125 Summarische Anmeldung durch Eisenbahnverkehrs- unternehmen im Güterverkehr (Art. 44 Abs. 1 ZG) 1 Das Eisenbahnverkehrsunternehmen muss die Waren, bevor sie ins Zollgebiet oder aus dem Zollgebiet verbracht werden, summarisch auf dem elektronischen System der Infrastruktur- betreiberin [SBB Infrastruktur] anmelden. 2 Es muss die Daten unentgeltlich in der von der Infrastruktur- betreiberin [SBB Infrastruktur] publizierten Form (Netzzugangsbedingungen) übermitteln. 3 Die Infrastrukturbetreiberin muss die summarische Anmeldung in der festgelegten Form umgehend an die Zollverwaltung weiterleiten.

6 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr Verfahren -Summarische Zollanmeldung erfolgt durch EVU gleichzeitig bei betrieblicher Zugsanmeldung an SBB-Infrastruktur (CIS-Infra) ergänzt mit zusätzlichen waren- und sendungsbezogenen Zolldaten; -SBB-Infrastruktur sendet Daten in Zolldatenbank; -Zoll macht Risikoanalysen, Selektionen, Zollprüfungen, statistische Auswertungen.

7 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr Rückblick 1. Infoveranstaltung mit EVU Frühjahr 2009 Diverse bilaterale Besprechungen mit EVU 2. Infoveranstaltung mit EVU Frühjahr 2010 Stellungnahme der Gemeinschaft Europäischer Bahnen (GEB) Juli 2010 Pilotbetrieb mit SBB Cargo AG

8 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr weiteres Vorgehen Pilotphase bis Ende 2010 Laufende Implementierung der Erkenntnisse aus der Pilotphase Schrittweise Einführung ab Voranalyse / Detailspezifikationen NCTS-Schnittstelle ab 2012

9 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Zollverwaltung EZV Elektronische summarische Zollanmeldung Bahnverkehr Kontakte Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung: Herr Philipp Thomi, Tel: 031/ , Herr Bernhard Spahr, Tel: 031/ , Betrieb Herr Roman Schwegler, Tel: 031/ , Transitverfahren