Befragung zu kriminalpolitischen Einstellungen Jurastudierender Vorlesung Strafrecht BT I im SS 2011 Prof. Dr. Jörg Kinzig Lehrstuhl für Strafrecht und.

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 Präsentation transkript:

Befragung zu kriminalpolitischen Einstellungen Jurastudierender Vorlesung Strafrecht BT I im SS 2011 Prof. Dr. Jörg Kinzig Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht

 Rücklauf:167 Fragebögen  Geschlecht: 95 Frauen (56,9 %) 72 Männer (43,1 %) I. Angaben zur Person 1.) Geschlecht

I. Angaben zur Person 2.) Religionszugehörigkeit (n=167)

I. Angaben zur Person 3.) Wäre heute Bundestagswahl, würde ich wählen: (n=167)

*Quelle: (Forsa) vom Uhrhttp:// I. Angaben zur Person * in % (gerundet) 3.) Wäre heute Bundestagswahl, würde ich wählen: (im Vergleich mit einer Umfrage vom Mai 2011 und von anderen Umfragen)

II. Kriminalpolitische Einstellungen zu den Strafsanktionen 4.) Sinn der Strafe (Zusammenfassung)

II. Kriminalpolitische Einstellungen zu den Strafsanktionen 4.) Sinn der Strafe ist Abschreckung anderer (n=167)

II. Kriminalpolitische Einstellungen zu den Strafsanktionen 4.) Sinn der Strafe ist Täterbesserung (n=167)

II. Kriminalpolitische Einstellungen zu den Strafsanktionen 4.) Sinn der Strafe ist Aufrechterhaltung der Normtreue der Bevölkerung (n=167)

II. Kriminalpolitische Einstellungen zu den Strafsanktionen 5.)Spontane, als angemessen empfundene Sanktion einer nicht vorbestraften Person: Zusammenfassung

a.) Verkauf von 50 g Haschisch II. Kriminalpolitische Einstellungen zu den Strafsanktionen 5.) Spontane, als angemessen empfundene Sanktion einer nicht vorbestraften Person: (n=167)

b.) Fahrlässiges Verursachen eines Verkehrsunfalls mit 3 Toten II. Kriminalpolitische Einstellungen zu den Strafsanktionen 5.)Spontane, als angemessen empfundene Sanktion einer nicht vorbestraften Person: (n=167)

II. Kriminalpolitische Einstellungen zu den Strafsanktionen 6.1.) Verantwortlich für strafbares Verhalten… (Zusammenfassung)

a.)… ist eine schlechte Erziehung II. Kriminalpolitische Einstellungen zu den Strafsanktionen 6.1.) Verantwortlich für strafbares Verhalten… (n=167)

b.)… sind vererbte Faktoren II. Kriminalpolitische Einstellungen zu den Strafsanktionen 6.1.) Verantwortlich für strafbares Verhalten… (n=167)

c.)… ist mangelnde Wertehaltung II. Kriminalpolitische Einstellungen zu den Strafsanktionen 6.1.) Verantwortlich für strafbares Verhalten… (n=167)

a.)… profitiert, wer sich einen teuren Anwalt leistet II. Kriminalpolitische Einstellungen zu den Strafsanktionen 6.2.) Vor den Strafgerichten… (n=167) in % (gerundet)

b.) … sind alle gleich II. Kriminalpolitische Einstellungen zu den Strafsanktionen 6.2.) Vor den Strafgerichten… (n=167) in % (gerundet)

DelikteMedian Betrugetwas häufiger Körperverletzungetwas häufiger Wohnungseinbruchgleich geblieben Autodiebstahlgleich geblieben Handtaschenraubgleich geblieben Mordgleich geblieben Sexualmordetwas häufiger Diebstahletwas häufiger Banküberfalletwas seltener Drogenhandeletwas häufiger Raubmordgleich geblieben Missbrauch von Kindernetwas häufiger III. Schätzfrage zur Kriminalitätsentwicklung 7.) Geschätzte Entwicklung der Jurastudierenden

Entwicklung in der PKS Zu bzw. Abnahme Betrug ,0% Körperverletzung ,7% Wohnungseinbruch ,3% Autodiebstahl ,3% Handtaschenraub ,1% Mord ,5% Sexualmord ,8% Diebstahl ,5% Banküberfall ,2% Drogenhandel ,7% Raubmord ,5% Missbrauch von Kindern ,5% II. Schätzfrage zur Kriminalitätsentwicklung 7.) Geschätzte Entwicklung der Jurastudierenden

DelikteSS 2011 (Median) Daten von 2001 im Vergleich zu 2011 Betrugetwas häufiger22,0% Körperverletzungetwas häufiger29,7% Sexualmordetwas häufiger-45,8% Handtaschenraubgleich geblieben-23,1% Banküberfalletwas seltener-53,2% Autodiebstahlgleich geblieben-44,3% Mordgleich geblieben-19,5% Missbrauch von Kindernetwas häufiger-21,5% Diebstahletwas häufiger-22,5% Wohnungseinbruchgleich geblieben-9,3% Raubmordgleich geblieben-45,5% II. Schätzfrage zur Kriminalitätsentwicklung 7.) Vergleich der Schätzung mit den realen Werten

IV. Einstellungen zur Kriminalitätskontrolle Zusammenfassung (8.-13.) (n=167) in % (gerundet)

IV. Einstellungen zur Kriminalitätskontrolle 13.) Entkriminalisierung von Cannabisbesitz zum Eigenkonsum (absolute Zahlen) n=167

IV. Einstellungen zur Kriminalitätskontrolle Zusammenfassung (14. und 15.) (n=167) (n=59)(n=105)(n=3) (n=75) (n=89)(n=3)

IV. Einstellungen zur Kriminalitätskontrolle 14.) Speicherung und Auswertung personenbezogener Daten der Flugreisenden (gläserner Passagier) (absolute Zahlen) n=167 Anzahl

V. Schaffung neuer Straftatbestände 16.) Die Sympathiewerbung für islamistische terroristische Vereinigungen oder Aktivitäten (absolute Zahlen) (n=167)

V. Schaffung neuer Straftatbestände 17.) Die Zwangsverheiratung von Frauen (absolute Zahlen) (n=167)

V. Schaffung neuer Straftatbestände 18.) Doping durch einen Leistungssportler (absolute Zahlen) (n=167)

VI. Einstellungen zum Strafvollzug 19.) Haben Sie bereits einmal eine Strafvollzugsanstalt von innen gesehen? n = 167

VI. Einstellungen zum Strafvollzug 21.) Größe einer Einzelzelle n = 167

VI. Einstellungen zum Strafvollzug 21.) Größe einer Einzelzelle m² schon einmal in einer Strafvollzuganstalt noch nicht in einer Strafvollzuganstalt n44123 n=167

VI. Einstellungen zum Strafvollzug § 7 II BW JVollzGB I In Justizvollzugsanstalten, mit deren Errichtung vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen wurde, haben Gemeinschaftshafträume bei Doppelbelegung eine Nettogrundfläche von mindestens 4,5 Quadratmetern, bei einer höheren Belegung mindestens sechs Quadratmeter je Gefangener oder Gefangenem aufzuweisen. Für An- und Zubauten bei Anstalten nach Satz 1, mit deren Errichtung nach Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnen wurde, gilt Absatz 3 entsprechend.

VI. Einstellungen zum Strafvollzug 22.) Strafgefangenen geht es zu gut n=167

VI. Einstellungen zum Strafvollzug 22.) Damit Resozialisierung gelingt, darf es die Gesellschaft auch etwas kosten n=167

VI. Einstellungen zum Strafvollzug 22.) Strafgefangene sollten aus Sicherheitsgründen weder Urlaub noch Freigang erhalten n=167

VI. Einstellungen zum Strafvollzug 22.) Strafgefangene werden in der Regel viel zu früh zur Bewährung entlassen n=167

VI. Einstellungen zum Strafvollzug 22.) Je schwerer die Tat eines Inhaftierten wiegt, desto härter sollte sein Alltag in der Haft sein n=167

VI. Einstellungen zum Strafvollzug 23.) Sonstige Anmerkungen allgemein sehr schwer zu beurteilen Härtere Bestrafung von kriminellen Jugendlichen Ich finde es unsinnig, dass Raubkopierer eine höhere Strafandrohung als Kinderschänder haben Todesstrafe soll wieder eingeführt werden (insbesondere für Vergewaltiger) Wenn von „unwichtig“ nach „wichtig“ aufgebaut wird, sollte man von „stimme gar nicht zu“ bis „stimme zu“ aufbauen