Beispiel: Zession, Forderungs(ver)kauf Republik Österreich Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie Der Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds hat.

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Beispiel: Zession, Forderungs(ver)kauf Republik Österreich Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie Der Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds hat Darlehensforderungen im Gesamtnominale von 6.32 Mrd S zum Preis von 4.51 Mrd S an folgende Bestbieter verkauft [= zediert]: Österr. Kommunalkredit AG; GiroCredit Bank AG der Sparkassen; West LB Westdeutsche Landesbank (Austria) AG; Raiffeisen Landesbank NÖ-Wien reg. Gen.m.b.H.; Die Erste österr. Spar-Casse-Bank AG; P.S.K. Österreichische Postsparkasse; Raiffeisen Zentralbank Österreich AG; KNP Leykam Netherlands B.V.; Raiffeisenbank OÖ reg.Gen.m.b.H.;Österr. Investitionskredit AG

Zession (1) Altgläubiger Zedent Neugläubiger Zessionar übernommener Zessus ZessionsV Schuldner 3 1 2

Zession (2) qRechte sind unkörperliche Sachen; § 292 ABGB  Forderungen (relative Rechte) – Gewährleistungsansprüche –zB Liesinggeber tritt Gew ährleistungsansprüche an Leasingnehmer ab  Nicht Pflichten! Daher auch nicht Rechtsverhältnisse, die aus Rechten und Pflichten bestehen – > Vertragsübernahme qAnwendung der Lehre von Titel & Modus  Zession ist (schuldrechtlicher) Modus (Verfügungsgeschäft)  tauglicher Titel (Verpflichtungsgeschäft) notwendig –Forderungs kauf, Forderungs schenkung, treuhändische Übertragung (Inkassozession), Forderungs verpfändung (Sicherungszession)  sonst ungültig

Zession (3) - denuntiatio qDer Zessionsvertrag wird zwischen Altgläubiger und Neugläubiger gültig geschlossen!  Zustimmung des Schuldners ist nicht nötig qVerständigung/denuntiatio des Schuldners  (für Gültigkeit) nicht notwendig – sog.verdeckte oder stille Zession  bei Nichtverständigung – Schuldner kann weiterhin mit schuldbefreiender Wirkung (!) - an den alten Gläubiger zahlen! – bei Sicherungszession ist jedoch die Verständigung des Schuldners konstitutiv –dh andernfalls ist die Zession ungültig –Unterscheide davon: Verpfändung von Forderungen

Zession (4): Wirkungen qForderung bleibt dieselbe  §§ 1394, 1395 Satz 2 ABGB  dem Schuldner stehen alle Einreden zu, die er gegen den Altgläubiger hatte –Stundung durch den Altgläubiger –bereist erfolgte Zahlung, Verjährung –Irrtum, Wucher, qNebenrechte gehen über – Hypotheken, Bürgschaften – Wertsicherung – Eigentumsvorbehalt qMehrfachzession – kein gutgläubiger Erwerb möglich – nur die erste ist wirksam

Zession (5): Wirkung qNicht abtretbare Rechte  Rechte höchstpersönlicher Natur – Anspruch des Arbeitgebers auf Dienstleistung – Unterhaltsanspruch, Urlaubsanspruch qZessionsverbot  Vereinbarung zwischen Schuldner und Gläubiger mit absoluter Wirkung – wirkt auch gegen Dritte, dh. verhindert Erwerb vertragswidrig dennoch abgetretener Forderungen – sh § 399 BGB  Verbot der Gehaltsabtretung; § 12 KSchG qGewährleistung: § 1397 ABGB  für Richtigkeit und  Einbringlichkeit

Stille Zession (1) Zedent Zessionar Zessus Schuldner wird von der „Abtretung“ nicht verständigt ZessionsV a 4b 4c

Inkassozession: § 247 GewO 1994 Gläubiger Zedent Inkassobüro Zessionar Schuldner Zessus Inkasso-ZessionsV 1 2 3a 3b

Stille Zession (2) q Zedent hat Forderung gegen Schuldner qZedent überträgt sie mit Zessionsvertrag still (= ohne Verständigung des Schuldners) an Zessionar qDem Zessionar steht nun an und für sich zu, diese Forderung gegen Schuldner geltend zu machen qKraft Vereinbarung tritt jedoch weiterhin (nach außen) der Zedent als Gläubiger auf q Sch leistet daher an Zedenten/Altgläubiger schuldbefreiend q Zedent leitet (intern) das vom Schuldner an ihn Geleistete an Zessionar weiter

Sicherungszession VK Zedent Bank Zessionar Zessus ZessionsV K KreditV gesicherte Forderung Sicherungsforderung

Pfändung einer Forderung Drittschuldner Zahlungsverbot; sog. Drittverbot Verfügungsverbot Schuldner (betreibender) Gläubiger Gericht Verpflichteter Doppelverbot

Zessionsverbot VerkäuferDritter Zession entgegen Zessionsverbot Käufer Kaufpreisforderung mit Zessionsverbot Drittwirkung