Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 1 Energieeinsatz Mit einem Umwelt- oder Energie-Managementsystem vom Stromsteuer- Spitzenausgleich profitieren Veranstaltung: Umweltmanagement für das Handwerk
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 2 Fred Pausenberger Dipl.-Ing. (FH) Physik-Umwelttechnik Energieberater (HWK) Umwelt-/Energiemanagement-Auditor Energieeffizienzberater für KfW- und BAFA-Förderprogramme Zur Person:
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 3 Vortragsinhalt Umweltmanagementsysteme (EMAS, ISO 14001, ÖKOPROFIT) Thema „Energie“ Strom- und Energiesteuer = „Ökosteuer“ und Spitzenausgleich Energiemanagementsysteme Nachweisführung zur Spitzenausgleich-Effizienzsystem- Verordnung Förderung von Energiemanagementsystemen
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 4 Umweltmanagementsysteme (UMS) Umweltmanagementsysteme sind freiwillige Instrumente des vorsorgenden Umweltschutzes zur systematischen Erhebung und Verminderung der Umweltauswirkungen eines Unternehmens. QuB = Qualitätsverbund umweltbewusster Betriebe (Ansatz für UMS) ÖKOPROFIT = Ökologisches Projekt Für Integrierte Umwelt-Technik (Ansatz für UMS) ISO = Internationale Norm für Umwelt- managementsystem EMAS = Eco Management and Audit Scheme (EG-Öko-Audit-Verordnung)
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 5 Gemeinsames Merkmal von Managementsystemen PDCA-Zyklus als Regelkreis
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 6 ÖKOPROFIT Kooperationsprojekt in Kommunen für 10 bis 15 Unternehmen (vor allem KMU) mit externer Unterstützung durch Beratungsgesellschaft Gemeinsame Workshops zu umweltrelevanten Themen Vor-Ort-Beratung mit Erarbeitung von praxisnahen Maßnahmen und Planung zur Umsetzung Ziel: Verbesserung der Umweltleistung (= Umwelt-Ein- und Auswirkungen) sowie Kosteneinsparung Auszeichnung als ÖKOPROFIT-Betrieb nach Erfüllung der ÖKOPROFIT-Anforderungen
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 7 ISO 14001:2009 Internationale privatwirtschaftliche (Industrie-)Norm mit Spezifikationen und Anleitung zur Anwendung eines Umweltmanagementsystems Vorgabe von Mindeststandards zur Gestaltung eines Umweltmanagementsystems Ziel: Kontinuierliche Verbesserung des Managementsystems Günstige Einbindung in bestehendes Qualitäts- managementsystem nach ISO 9001 zu einem Integrierten Managementsystem Zertifizierung als Bestätigung über die Einhaltung der Normvorgaben ®
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 8 EMAS III Europäisches Umweltmanagementsystem auf Basis der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 Freiwillige und eigenverantwortliche Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung Die Anforderungen der ISO sind inhaltlicher Bestandteil. Ziel: Stetige Verbesserung der Umweltleistung (= Umwelt-Ein- und Auswirkungen) über gesetzliche Anforderungen hinaus Besonderheiten: ► Erleichterungen in umweltrechtlichen Vorgaben ► offener Dialog mit der Öffentlichkeit und aktive Beteiligung der Arbeitnehmer Validierung des Qualitätsmanagementsystems durch Umweltgutachter, Registrierung im EMAS-Verzeichnis und Nutzung des EMAS-Logos für Marketingzwecke ®
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 9 Vergleich der Anforderungen der Systeme Legende: + im System gefordert; (+) im System bedingt gefordert; - im System nicht gefordert
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 10 Thema „Energie“ in Umweltmanagement- systemen ISO und EMAS 1.ISO Zur Vermeidung von Umweltbelastungen kann bei der Ermittlung von Umweltaspekten (Bestandteil der Tätigkeiten oder Produkte eines Unternehmens, die auf die Umwelt einwirken kann) auch die „Nutzung von Energie“ betrachtet werden. 2.EMAS Die Energieeffizienz (jährlicher Gesamtenergieverbrauch mit Anteil der erneuerbaren Energien) ist einer der „Kernindikatoren“ für die Umweltleistung des Unternehmens (= Umwelt-Ein- und Auswirkungen). Sie ist zu überwachen, zu dokumentieren und in der Umwelterklärung des Unternehmens anzugeben.
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 11 Strom- und Energiesteuer = „Ökosteuer“ Besteuerung von Strom und sonstigen Energieerzeugnissen Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes wird auf Antrag ein ermäßigter Strom/Energiesteuersatz (nach Überschreiten eines Sockelbetrags, für den die Stromsteuer zu 100% anfällt) und ein sog. Spitzenausgleich gewährt (= Entlastung in Sonderfällen für energieintensive Unternehmen - Verrechnung der Ersparnisse aus den gesenkten Rentenversicherungsbeiträgen mit den Energie- und Stromsteuern). Ab folgenden Endverbräuchen (Sockelbeträge) wirken sich die Steuerermäßigungen aus: 48,73 MWh Strom l Heizöl 181 MWh Erdgas kg Flüssiggas
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 12 Änderung des Antragverfahrens für Spitzenausgleich ab Steuerjahr 2013 geregelt durch: ► Stromsteuer-Gesetz § 10 (StromStG) und Energiesteuer-Gesetz § 55 (EnergieStG) 2012 ► Spitzenausgleich-Effizienzsystem-Verordnung (SpaEfV) 2013 Anforderung: Das Unternehmen muss seine Energieeffizienz verbessern. Ein Nachweis ist möglich durch: ► das Betreiben eines Umweltmanagementsystems nach EMAS ► das Betreiben eines Energiemanagementsystems nach DIN EN oder für KMU ► Einhaltung der Anforderungen an ein Energieaudit nach DIN EN ► Erfüllung der Anforderungen eines Alternativen Systems nach Anlage 2 der SpaEfV Für die Antragstellung muss der Nachweis durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft oder einen Umweltgutachter bestätigt werden.
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 13 ISO Ein Energiemanagementsystem dient der systematischen Erfassung der Energieströme und als Basis zur Entscheidung für Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Internationale Norm für Energiemanagementsystem Anforderungen: Kontinuierliche Messung aller wesentlichen Energieverbraucher sowie Energieeffizienzbetrachtung mit Erstellung eines Maßnahmeplans Ziel: Verbesserung der Energieeffizienz Günstige Einbindung in bestehendes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 oder Umweltmanagementsystem nach ISO Zertifizierung als Bestätigung über die Einhaltung der Normvorgaben
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 14 DIN EN Ein Energieaudit ist eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und Energieverbrauchs eines Unternehmens. Europäische Norm mit allgemeinen Anforderungen für Energieaudits Ziel: die Energieflüsse und das Potenzial für Verbesserungen der Energieeffizienz identifizieren und dokumentieren Die Normenreihe wird ergänzt durch: DIN EN : Gebäude (Entwurf) DIN EN : Prozesse (Entwurf) DIN EN : Transport (Entwurf) DIN EN : Qualifikation von Energieauditoren (in Ausarbeitung)
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 15 DIN EN Elemente eines Energieauditprozesses Einleitender Kontakt Auftakt-Besprechung Datenerfassung Außeneinsatz (Ziel, Verhalten, Ortsbegehung) Analyse Bericht (Allgemeines, Inhalt) Abschlussbesprechung Der Energieauditprozess entspricht einer fachgerechten Energieberatung, wobei durch die DIN EN konkrete formale und inhaltliche Anforderungen an den Auditprozess definiert werden.
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 16 Alternatives System – nach Anlage 2 der SpaEfV 1.Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger Bestandsaufnahme der Energieströme und Energieträger Ermittlung wichtiger Kenngrößen in Form von absoluten und prozentualen Einsatzmengen, gemessen in technischen und bewertet in monetären Einheiten Dokumentation der eingesetzten Energieträger mit Hilfe einer Tabelle
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 17 Alternatives System – nach Anlage 2 der SpaEfV 2.Erfassung und Analyse von Energie verbrauchenden Anlagen und Geräten Energieverbrauchsanalyse in Form einer Aufteilung der eingesetzten Energieträger auf die Verbraucher Erfassung der Leistungs- und Verbrauchsdaten der Produktionsanlagen sowie Nebenanlagen Für gängige Geräte … Ermittlung des Verbrauchs durch kontinuierliche Messung oder durch Schätzung mittels zeitweise installierter Messeinrichtungen … und nachvollziehbarer Hochrechnungen über Betriebs- und Lastkenndaten. … Dokumentation des Energieverbrauchs mit Hilfe einer Tabelle
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 18 Alternatives System – nach Anlage 2 der SpaEfV 3.Bewertung der Einsparpotenziale Identifizierung der Energieeinsparpotenziale (wie z.B. die energetische Optimierung der Anlagen und Systeme sowie die Effizienzsteigerung einzelner Geräte) Bewertung der Potenziale zur Verminderung des Energieverbrauchs anhand wirtschaftlicher Kriterien. Ermittlung der energetischen Einsparpotenziale in Energieeinheiten und monetären Größen und Aufstellung der Aufwendungen für Energiesparmaßnahmen, beispielsweise für Investitionen Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen anhand geeigneter Methoden zur Investitionsbeurteilung, wie interner Verzinsung (Rentabilität) und Amortisationszeit (Risiko)
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 19 Alternatives System – nach Anlage 2 der SpaEfV 4.Rückkopplung zur Geschäftsführung und Entscheidung über den Umgang mit den Ergebnissen Einmal jährlich hat sich die Geschäftsführung über die Ergebnisse der Nummern 1 bis 3 zu informieren und auf dieser Grundlage entsprechende Beschlüsse über Maßnahmen und Termine zu fassen.
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 20 Vergleich der Systeme
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 21 Nachweisführung zur SpaEfV in der Einführungsphase 2013/2014
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 22 Nachweisführung zur SpaEfV in der Einführungsphase 2013/2014
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 23 Förderung von Energiemanagementsystemen Richtlinie für die Förderung von Energiemanagement- systemen, Bundes-Wirtschaftsministerium, 22. Juli 2013 Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Keine Förderung für große Unternehmen (kein KMU), wenn im Antragsjahr ein Spitzenausgleich gewährt wird Gefördert wird u. a. folgende Maßnahme: Erstzertifizierung eines vollständig eingerichteten Energiemanagementsystems nach ISO Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal Euro.
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 24 Nutzung der Energieeinsparpotenziale Reduzierte Energiekosten = Verbessertes Betriebsergebnis
Fred Pausenberger © Umwelt/Energiemanagementsystem - Spitzenausgleich 25 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Fred Pausenberger Management- und MittelstandsBeratung GmbH Tel