Der kurz erklärt Kirchgemeindeversammlung vom 11. Mai 2012 Evang.-ref. Kirchgemeinde Schaffhausen-Buchthalen.

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 Präsentation transkript:

Der kurz erklärt Kirchgemeindeversammlung vom 11. Mai 2012 Evang.-ref. Kirchgemeinde Schaffhausen-Buchthalen

Inhalt 1.Die dem Verband zugrundeliegende Idee 2.Rechtsgrundlage des Verbandes und Zweck 3.Kirchgemeinden im Verband 4.Organisation des Verbandes 5.Der Verband in Zahlen 6.Finanzielles der Kirchgemeinden im Verband

1. Die dem Verband zugrundeliegende Idee Was Synergiepotenzial bietet wird zentral erledigt. Was Nähe zu den Menschen erfordert, erfolgt dezentral und autonom. =>Der Verband erledigt Personelles, Finanzielles und Bauliches, der Kirchenstand gestaltet das Leben in der Kirchgemeinde. =>Der Verband ist keine „Sparübung“, sondern er strebt an, dass die Kirchgemeinden mit weniger Aufwand eine grössere Wirkung erzielen.

2. Rechtsgrundlage des Verbandes und Zweck Rechtsgrundlage: Ordnung für den Verband evangelisch-reformierter Kirchgemeinden in der Stadt Schaffhausen (Verbandsordnung, VO). Zweck: Der Verband bezweckt, (…) das Finanzwesen, das Personalwesen, das Bauwesen sowie die Verwaltung gemeindeübergreifender Belange zentralisiert zu organisieren. (Art. 1 Abs. 3 VO).

3. Kirchgemeinden im Verband Rechtsstellung: Die Kirchgemeinden bleiben in ihren Rechten und Pflichten selbständig, soweit sie ihre Aufgaben nicht an den Verband delegiert haben. Die Kirchgemeinden bleiben für das kirchliche Leben autonom (Art. 2 Abs. 3 VO). Aktuell gehören folgende Kirchgemeinden dem Verband an: - Schaffhausen-Münster - Schaffhausen-St. Johann - Schaffhausen-Steig - Schaffhausen-Zwingli

Evang.-ref. Kirchgemeinde SH-St. Johann Präsident W. Isler Evang.-ref. Kirchgemeinde SH-St. Johann Präsident W. Isler Evang.-ref. Kirchgemeinde SH-Münster Präsident F. Ott Evang.-ref. Kirchgemeinde SH-Münster Präsident F. Ott Evang.-ref. Kirchgemeinde SH-Steig Präsident H.J. Gloor Evang.-ref. Kirchgemeinde SH-Steig Präsident H.J. Gloor Evang.-ref. Kirchgemeinde SH-Zwingli Präsident H. Lacher Evang.-ref. Kirchgemeinde SH-Zwingli Präsident H. Lacher Delegiertenversammlung (Legislative) Präsident W. Isler Delegiertenversammlung (Legislative) Präsident W. Isler GPK / RPK Vorstand (Exekutive) Präsidium Dr. B. Stöckli Präsidium Dr. B. Stöckli Stand / sm Finanzen U. Meier Finanzen U. Meier Liegenschaften H. Burgherr Liegenschaften H. Burgherr Org.-Entwicklung S. Bolli Org.-Entwicklung S. Bolli Personelles H. Sulzer Personelles H. Sulzer Diakoniekapitel K. Spitz Diakoniekapitel K. Spitz Geschäftsstelle S. Müller Geschäftsstelle S. Müller Pfarrkapitel Pfr. M. Eichrodt Pfarrkapitel Pfr. M. Eichrodt 4. Organisation des Verbandes I/II

4. Organisation des Verbandes II/II Delegiertenversammlung: Legislative, tagt ordentlich 2 x pro Jahr Vorstand: Exekutive, tagt ca. 12 x pro Jahr bzw. 1 x pro Monat Verantwortlich für Personelles, Finanzielles, Bauliches, Geschäftsstelle Kirchenstand: Verantwortlich für das kirchliche Leben in der Kirchgemeinde Klausurtagungen: Sitzung Vorstand mit Kirchenstandspräsidenten, Vorsitzenden der Kapitel, Delegierten des Kirchenrates, 2 x pro Jahr Pfarrkapitel: Sitzung der Pfarrpersonen Diakoniekapitel: Sitzung der Sozialdiakoninnen Mitarbeiter-Anlass: Infoabend für Mitarbeitende, 1 x pro Jahr  Koordinierte Entscheide aller Gremien  Bedarfsgerechte Information auf allen Stufen

5. Der Verband in Zahlen Mitglieder: 8223 per Mitarbeiter:40 (Angestellte mit Monatslohn/Stundenlohn ohne Behörden inkl. Pfarrpersonen) Budget/Rechnung: –Personalaufwand:ca. 1,1 Mio. –Sachaufwand:ca. 1.3 Mio. –Zentralsteuer:ca. 1.3 Mio. Bilanzsumme:ca. 3.9 Mio. Immobilien:8 –Versicherungswert:16.9 Mio. –Bilanzwert:ca. 100‘000 … und vier aktive Kirchgemeinden!

6. Finanzielles der Kirchgemeinden im Verband Ausgaben und die Einnahmen des Verbandes werden budgetiert und der DV vorgelegt. Ordentliche Ausgaben nimmt die Verbandsverwaltung automatisch ins Budget auf. Ausserordentliche Ausgaben werden im Rahmen des Budgets der DV vorgelegt. Für die Finanzierung des kirchlichen Lebens steht den Kirchgemeinden ein sog. „Pekulium“ zur Verfügung, über welches sie ohne weiteres verfügen können.