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D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Rechtsanwältin Nina Dittmann-Kozub Arbeitsrechtseminar Hochschule Koblenz Beendigung von Arbeitsverhältnissen -Arten der Beendigung -Ansprüche bei Beendigung Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Beendigung von Arbeitsverhältnissen Arten der Beendigung Tod Arbeitnehmer Anfechtung Kündigung Aufhebungsvertrag

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Anfechtung Anfechtungserklärung Anfechtungsgrund - arglistige Täuschung/Irrtum über „verkehrswesentliche Eigenschaft“ - Recht zur Lüge im Vorstellungsgespräch? - Verhältnis zum allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Wirkung: Arbeitsvertrag rückwirkend nichtig

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Kündigung Kündigungserklärung Sonderkündigungsschutz Ordentliche Kündigung Außerordentliche Kündigung

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Kündigungserklärung Schriftform Aussteller / Stellvertretung Inhalt Zustellung

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderung, § 85 SGB IX Schwangerschaft, § 9 MuSchG Mitgliedschaft Betriebsrat, § 15 KSchG nach Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis, § 22 BBiG Sonderkündigungsschutz Schwerbehinderung, § 85 SGB IX Schwangerschaft, § 9 MuSchG Mitgliedschaft Betriebsrat, § 15 KSchG nach Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis, § 22 BBiG

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Ordentliche Kündigung Kündigungsfristen - § 622 BGB / europarechtliche Auslegung - Probezeit außerhalb Kündigungsschutzgesetz kein Grund erforderlich Ausnahmen: - Sittenwidrigkeit - Maßregelungsverbot „im“ Kündigungsschutzgesetz: - betriebs-/personen- oder verhaltensbedingter Grund erforderlich - Klagefrist Ordentliche Kündigung Kündigungsfristen - § 622 BGB / europarechtliche Auslegung - Probezeit außerhalb Kündigungsschutzgesetz kein Grund erforderlich Ausnahmen: - Sittenwidrigkeit - Maßregelungsverbot „im“ Kündigungsschutzgesetz: - betriebs-/personen- oder verhaltensbedingter Grund erforderlich - Klagefrist

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer (seit ) - ohne Azubis - Teilzeitbeschäftigte anteilig -- bis 20 Wochenstunden: 0,5 -- bis 30 Wochenstunden: 0,75 - Altarbeitnehmer-Klausel Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer (seit ) - ohne Azubis - Teilzeitbeschäftigte anteilig -- bis 20 Wochenstunden: 0,5 -- bis 30 Wochenstunden: 0,75 - Altarbeitnehmer-Klausel Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Personenbedingte Kündigung - krankheitsbedingte Kündigung - negative Zukunftsprognose (Unmöglichkeit / Langzeiterkrankung / häufige Kurzzeiterkrankungen) betriebliche Ablaufstörungen kein leidensgerechter Arbeitsplatz BEM Interessenabwägung Personenbedingte Kündigung - krankheitsbedingte Kündigung - negative Zukunftsprognose (Unmöglichkeit / Langzeiterkrankung / häufige Kurzzeiterkrankungen) betriebliche Ablaufstörungen kein leidensgerechter Arbeitsplatz BEM Interessenabwägung

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Verhaltensbedingte Kündigung vertragswidriges Verhalten Verschulden Abmahnung Interessenabwägung Verhaltensbedingte Kündigung vertragswidriges Verhalten Verschulden Abmahnung Interessenabwägung

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Abmahnung formlos möglich genaue Bezeichnung des Vertragsverstoßes Kündigungsandrohung Haltbarkeit bis zu 2 Jahre Abmahnung formlos möglich genaue Bezeichnung des Vertragsverstoßes Kündigungsandrohung Haltbarkeit bis zu 2 Jahre

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Betriebsbedingte Kündigung inner- oder außerbetriebliche Gründe Wegfall Arbeitsplatz keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen Sozialauswahl Betriebsbedingte Kündigung inner- oder außerbetriebliche Gründe Wegfall Arbeitsplatz keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen Sozialauswahl

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Sozialauswahl Einbeziehung aller vergleichbaren Arbeitnehmer Kriterien - Betriebszugehörigkeit / Lebensalter / Unterhaltsverpflichtungen - ggf. Schwerbehinderung Einflussmöglichkeiten - Punkteschema - Altersgruppen - Leistungsträger Sozialauswahl Einbeziehung aller vergleichbaren Arbeitnehmer Kriterien - Betriebszugehörigkeit / Lebensalter / Unterhaltsverpflichtungen - ggf. Schwerbehinderung Einflussmöglichkeiten - Punkteschema - Altersgruppen - Leistungsträger

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Änderungskündigung Beendigungskündigung + Angebot neuer Arbeitsvertrag Reaktionsmöglichkeiten - Annahme - Annahme unter Vorbehalt & Änderungsschutzklage - Ablehnung: Kündigungsschutzklage Änderungskündigung Beendigungskündigung + Angebot neuer Arbeitsvertrag Reaktionsmöglichkeiten - Annahme - Annahme unter Vorbehalt & Änderungsschutzklage - Ablehnung: Kündigungsschutzklage

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Außerordentlich fristlose Kündigung wichtiger Grund ggf. Abmahnung Interessenabwägung - Fortsetzung Arbeitsvertrag bis Ablauf Kündigungsfrist unzumutbar – 2-Wochen-Frist Außerordentlich fristlose Kündigung wichtiger Grund ggf. Abmahnung Interessenabwägung - Fortsetzung Arbeitsvertrag bis Ablauf Kündigungsfrist unzumutbar – 2-Wochen-Frist

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Außerordentlich fristlose Kündigung - Beispiele – angekündigte oder vorgetäuschte Krankheit Arbeitsverweigerung Beleidigung des Arbeitgebers Diebstahl Manipulation der Zeiterfassung private Internetnutzung Selbstbeurlaubung Außerordentlich fristlose Kündigung - Beispiele – angekündigte oder vorgetäuschte Krankheit Arbeitsverweigerung Beleidigung des Arbeitgebers Diebstahl Manipulation der Zeiterfassung private Internetnutzung Selbstbeurlaubung

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Aufhebungsvertrag Schriftform Unwirksamkeitsgründe - Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung - Widerruf als Haustürgeschäft Hinweis Sperrfrist Klageverzicht nur mit Gegenleistung Aufhebungsvertrag Schriftform Unwirksamkeitsgründe - Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung - Widerruf als Haustürgeschäft Hinweis Sperrfrist Klageverzicht nur mit Gegenleistung

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitsbescheinigung Zeugnis Urlaubsabgeltung Freistellung? Abfindung? Achtung: Ausschlussfristen! Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Arbeitsbescheinigung Zeugnis Urlaubsabgeltung Freistellung? Abfindung? Achtung: Ausschlussfristen!

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mind. 4-wöchiger Bestand des Arbeitsverhältnisses unverschuldete Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit grds.: maximal 6 Wochen infolge derselben Krankheit Entgeltausfallprinzip Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mind. 4-wöchiger Bestand des Arbeitsverhältnisses unverschuldete Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit grds.: maximal 6 Wochen infolge derselben Krankheit Entgeltausfallprinzip

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Definition Arbeitsunfähigkeit: aufgrund der Erkrankung kann die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht werden od. nur unter der Gefahr einer Verschlimmerung des Zustands keine Teilarbeitsunfähigkeit Gleichstellung von stationären Maßnahmen der medizinischen Vorsorge u. Rehabilitation, sofern v. sozialem Leistungsträger bewilligt stufenweise Wiedereingliederung gem. §§ 74 SGB V, 28 SGB IX Definition Arbeitsunfähigkeit: aufgrund der Erkrankung kann die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung nicht erbracht werden od. nur unter der Gefahr einer Verschlimmerung des Zustands keine Teilarbeitsunfähigkeit Gleichstellung von stationären Maßnahmen der medizinischen Vorsorge u. Rehabilitation, sofern v. sozialem Leistungsträger bewilligt stufenweise Wiedereingliederung gem. §§ 74 SGB V, 28 SGB IX

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit Definition: grober Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten grob fahrlässiger Verstoß gegen Verkehrsvorschriften od. Unfallverhütungsvorschriften (z.B. Nichttragen Schutzhelm bei gefährlichen Arbeiten) ggf. Sportunfälle - sportliche Betätigung, die Kräfte u. Fähigkeiten des Arbeitsnehmers deutlich übersteigt - gefährliche Sportart, wie z.B. Bungee-Jumping, Motocross, Drachenfliegen - leichtsinniger u. besonders grober Verstoß gegen anerkannte Regeln der jeweiligen Sportart Selbstverschuldete Arbeitsunfähigkeit Definition: grober Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse zu erwartende Verhalten grob fahrlässiger Verstoß gegen Verkehrsvorschriften od. Unfallverhütungsvorschriften (z.B. Nichttragen Schutzhelm bei gefährlichen Arbeiten) ggf. Sportunfälle - sportliche Betätigung, die Kräfte u. Fähigkeiten des Arbeitsnehmers deutlich übersteigt - gefährliche Sportart, wie z.B. Bungee-Jumping, Motocross, Drachenfliegen - leichtsinniger u. besonders grober Verstoß gegen anerkannte Regeln der jeweiligen Sportart

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Informations- & Nachweispflichten des Arbeitnehmers unverzügliche Anzeige der Arbeitsunfähigkeit u. der voraussichtlichen Dauer Vorlage Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - nach Ablauf von 3 Tagen - sonst Zurückbehaltungsrecht an Gehalt - besonderer Beweiswert (MDK) Informations- & Nachweispflichten des Arbeitnehmers unverzügliche Anzeige der Arbeitsunfähigkeit u. der voraussichtlichen Dauer Vorlage Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - nach Ablauf von 3 Tagen - sonst Zurückbehaltungsrecht an Gehalt - besonderer Beweiswert (MDK)

D ITTMANN & H ARTMANN Rechtsanwälte in Partnerschaft Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Rückfragen & Kontaktaufnahme: / Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Rückfragen & Kontaktaufnahme: /