Nathalie Schlenzka Antidiskriminierungsstelle des Bundes Vorurteile und Diskriminierung – auf dem Weg zur Chancengerechtigkeit in unseren Schulen.

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 Präsentation transkript:

Nathalie Schlenzka Antidiskriminierungsstelle des Bundes Vorurteile und Diskriminierung – auf dem Weg zur Chancengerechtigkeit in unseren Schulen

Was erwartet Sie?  Schutz vor Diskriminierung – „Diskriminierungsfreie“ Schule als Menschenrechtsverpflichtung  Internationale Ebene, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz  Rassistische Diskriminierung in der Schule  Beispiele, Ebenen der Diskriminierung  Auswirkungen von Rassismus auf betroffene Schüler_innen  Wo kann angesetzt werden? Was können wir tun?

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Die EU-Richtlinien schreiben die Einrichtung eines „National Equality Body“ vor gegründet, gemeinsam mit AGG. Die wesentlichen gesetzlichen Aufgaben sind  Beratung (Rechtsberatung für alle, AGG Schulung, gütliche Einigung)  Forschung (Expertisen, Studien  Forschungslücken schließen)  Öffentlichkeitsarbeit / Vernetzung (Kampagnen, Netzwerke gegen Diskriminierung, Themenjahre)  Bericht an den Bundestag

Diskriminierungsschutz Menschenrechte  Deutschland hat mehrere UN Konventionen ratifiziert, die Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe/Herkunft verbieten  Das Recht auf Bildung garantiert u.a. folgende UN Konventionen: Art. 26 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Art. 19, 28 und 29 Kinderrechtskonvention (KRK)  Übereinkommen gegen Diskriminierung im Unterrichtswesen  Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 14)  Europäische Antirassismus Richtlinie (2000)  gilt auch für den Bildungsbereich!

Recht auf Nichtdiskriminierung (Art. 2 KRK)  Staaten und Träger in staatlicher Verantwortung sind verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass alle diskriminierenden Regelungen (Hautfarbe/Herkunft, Geschlecht, sozialer Status, Behinderung etc.) abzuschaffen sind.  Diskriminierung, wenn Gleiches ungleich behandelt wird, wenn zwei Schüler für gleiche Leistungen unterschiedliche Noten erhalten.  Diskriminierung aber auch vor, wenn Menschen mit ungleichen Voraussetzungen gleich behandelt werden, z. B. wenn Menschen behinderungsbedingt langsam schreiben und schriftliche Prüfungen in der allgemein vorgegebenen Zeit ablegen müssen.  Strukturelle u. institutionelle Diskriminierung, wenn scheinbar neutrale Kriterien eine Gruppe überproportional treffen. Bsp.: überproportionale Anwesenheit von Migrantenkinder Förderschulen

Kernelemente Recht auf diskriminierungsfreie Bildung  Ein Menschenrecht kann erst als erfüllt angesehen werden, wenn die zur Erfüllung des Rechtes (UN Sozialpakt – Art. 13, 196) o Verfügbar (avaiability)  Funktionsfähige Bildungseinrichtungen; o zugänglich (accessibility)  alle müssen ohne Unterschied Zugang zu Bildungseinrichtungen haben (Erschwinglich, auch für vulneralbe Gruppen, physische Zugänglichkeit) o annehmbar (adequacy)  Form und Inhalte müssen für Schüler_innen und Eltern annehmbar sein, d.h. kulturelle angemessen und hochwertig o adaptierbar (adaptability)  Bildung muss flexibel sein und sich an von sozialen und kulturellen Gegebenheiten geprägten Bedürfnisse von Schüler_innen anpassen

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz 4 Antidiskriminierungsrichtlinien 2000 – 2004 in ein Gesetz umgesetzt. In Kraft seit Schutz vor Benachteiligungen  Rassismus/ ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion / Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität  nicht „soziale Herkunft“ Horizontaler Ansatz: Alle Merkmale sind gleichermaßen schutzwürdig im Arbeits- und Zivilrecht  Schutz vor Mehrfachdiskriminierung.  Beschäftigung und Beruf  Bei so genannten Alltagsgeschäften  Nicht: Diskriminierung durch den Staat oder bei staatlichen Leistungen  Nur Bedingt: Bildungsbereich  nur bezogen auf Beschäftigte (Anwendungsbereich des Art. 3 Grundgesetz und Schulgesetze)

Ausmaß von Diskriminierung in der Schule  I ntegrationsbarometer: 23,7 % der Menschen mit Migrationsgeschichte fühlten sich in Schule/Ausbildung diskriminiert (2012);  Forsa-Umfrage ADS: 30 % der Befragten gehen davon aus, da Menschen mit Migrationsgeschichte in Schule/Hochschule Diskriminierung erfahren (2014);  Forsa-Umfrage ADS: 6 % der Befragten mit Behinderung haben schon eine Diskriminierung in der Schule oder Hochschule erlebt (2013);  FRA-Untersuchung: 60 % aller befragten LGBT-Menschen negative Kommentare oder Erfahrungen in der Schule (2013);  Antidiskriminierungsberatungen: % Beschwerdeanfragen zum Bildungsbereich (2013) (z.B. ADNB Berlin).

Beispiele Diskriminierung: Schule  Kinder mit Asylbewerberstatus müssen sechs Monate auf einen Platz in einer regulären Schule warten. Es wird überlegt eine Schule im Flüchtlingswohnheim einzurichten.  Eine Lehrerin bewertet den familiären Migrationshintergrund eines Schülers pauschal als wenig unterstützend und gibt deshalb eine negativere Übergangsempfehlung als bei einem Kind ohne Migrationshintergrund mit vergleichbaren Leistungen (siehe auch Test Deutscharbeiten).  Um die Tochter an einer Schule anzumelden, müssen die Eltern Schulregeln unterschreiben, die verlangen, dass Mädchen keine Kopftücher tragen dürfen.  Ein Schüler wird wegen seiner Zugehörigkeit zur Gruppe der Roma von Mitschülern beleidigt. Lehrer_innen, die dies beobachten, greifen nicht ein.  In einem Schulbuch für das Fach Geographie werden Schwarze Menschen als hilflose und passive, “sprachlose” Opfer dargestellt oder sind Teil lächerlicher entmenschlichender Karikaturen.  Eine Schule beschließt in der Schulkonferenz ein Verbot des Sprechens der Muttersprache auch dem Schulhof.

Alltägliche Ebene  Verteidigung von Verwendung von diskriminierenden Begriffen  Koloniale und/rassistische Lehrinhalte  Erfahrungen des „Otherings“  Ungleichbehandlung bei gleichen Vorfällen (Jonas vs. Murat)  Sachlich ungerechtfertigte Zuschreibung auf Grund einer angenommen (muslimischen) Identität  Zuschreibung von bestimmten (Un)fähigkeiten  Reduzierung auf die Ethnizität  Wie werden welche Namen ausgesprochen?  „Expert_in“ für das Herkunftsland (der Eltern)  „Du Sprichst aber gut deutsch“  Paternalismus gegenüber Migrantenkinder

Institutionelle Ebene  Zugangsvoraussetzung an Aufenthaltstitel  Zugangsvoraussetzung geknüpft an Deutschkenntnisse geknüpft, bzw. unterschiedliche Bewertung von unterschiedlichen Sprachkenntnissen  Keine Anerkennung vorher erworbener Abschlüsse  Unzureichende Beratung und Unterstützung bei Bildungsübergängen  Wenig Information alternative Schulzugänge  Kein effektiver Rechtsschutz bei Rassismus im Bildungssystem  Keine unabhängigen Beschwerdemöglichkeiten und fehlende Möglichkeit Rassismus anzusprechen

Strukturelle Ebene  Nichtexistenz von Themen, die für die Realität vieler rassismuserfahrener Kinder von Bedeutung sind (Flucht, Migration etc.)  Unzureichende Anerkennung von spezifischen Lebenserfahrungen Fähigkeiten etc.  Rassismuserfahrene Kinder erreichen bestimmte Schulen und Abschlüsse kaum  Schulformen in denen rassismuserfahrene Kinder überproportional sind, werden schlechter finanziert  Lehrer_innen als positive Identifikationsfiguren für rassismuserfahrene Kinder kaum vorhanden  Reaktionen auf Rassismus: häufig negierend, beschwichtigend, relativierend, Legitimierung der Erfahrungen wegen vermeintlich „tatsächlicher“ Leistungsunterschiede…

Diskriminierungsrisiken in der Schule Homogenität als „Ideal“ Heterogenität als „Problem“ Erfahrungsmangel, Ausbildungsdefizit, fehlende Konzepte/Curricula/Lernmaterial, mangelnde Diversity Normalitätserwartungen Z uschreibungen/Vorurteile/Routinen ohne Migrationshintergrund, verheiratete Eltern, akademischer Hintergrund, nicht behindert, finanziell abgesichert Offene, subtile und institutionelle Diskriminierung Leistungsminderung, fehlende Unterstützung/Intervention Vertrauensverlust,Bagatellisierung, nicht Ernstnehmen Viktimisierungfehlende Mechanismen (Betroffene) (Lehrende, Institution)

Rassismus als mikroaggressives Verhalten  Nguyen geht davon aus, dass gerade die weniger offensichtlichen und eindeutigen Situationen selten erkannt und thematisiert werden (Nguyen 2013:20)  Er weist auf das US Konzept von Mikroaggressionen hin, dass davon ausgeht, dass verletzende und herabwürdigende (non-) verbale Botschaften, die minorisierte und marginalisierte Gruppen im Berufs- und Lebens Alltag erfahren als Formen von Mikroaggressionen gesehen werden können. Bildlich betrachtet sind Mikroaggressionen die wiederholt kleinen und großen, subtilen und offensichtlich erlebten Stiche und Seitenhiebe, welches sie erleben. (Nguyen 2013:22)

Auswirkungen von Rassismus in der Schule  Stereotype Threat  Leistungsminderung auf Grund von Diskriminierung, eigene Erwartungen an Leistungen werden gesenkt, Schüler_innen trauen sich selbst nichts mehr zu;  Gegenwehr / Empowerment  wird mit Aggression gleichgesetzt. Die Betroffenen werden selbst zu „Verursacher_innen“.  Risiko der Viktimisierung.  Rassismus als Traumata (kumulative Erfahrung)   Die fortdauernde Begegnung mit sprachlichen und anderen rassistischen Entgleisungen, die Schwierigkeit der „angemessenen“ Reaktion - insbesondere für Kinder – oder gegenüber Menschen in machtvollen Situationen kann die wiederkehrende Rassismuserfahrung zum traumatischen Erlebnis machen.

Was können wir tun? Alltägliche Ebene  Es geht vor allen Dingen darum einiges aktiv zu verlernen o Was meine ich zu wissen, über „die“ Muslimen, Afrikaner_innen, etc.  Neues zu Lernen, sich Wissen aneignen  Selbstreflexion der eigenen Position und Privilegien  Kolonialismus, kultureller Rassismus, Critical Whiteness  Wie reagiere ich selbst, wenn ich Rassismus beobachte?  Wie vermeiden wir zu relativieren, bagatellisieren etc.?  Klare Positionierung bzw. Schutz bei Diskriminierung?  Gut gemeint ist auch hier nicht unbedingt gut  Anerkennung und Wertschätzung  Welches Material nutze ich, bzw. welches nicht?  Keine Angst vor Fehlern  (Fehler)freundlicher Umgang mit Differenz

Wo kann angesetzt werden? 1. Benachteiligung/Diskriminierung aufdecken o Thematisierung an der Schule (alle Gremien); o Eltern- u. Schüler und Lehrenden-Befragung; o Aus-/Fortbildung; Anti-Bias Training für Schüler_innen etc. o Untersuchung der Routinen, Regeln, Organisationskultur. 2. Intervention und Unterstützung/Beratung sicherstellen o Leitlinien zur Intervention an der Schule  Vermeidung von Viktimisierung  Transparentes u. bekanntes Beschwerdemanagement; o Einrichtung unabhängiger Beratungsstellen; o Empowerment von Schüler_innen; o Aufzeigen ungenutzte Handlungsräume

Wo kann angesetzt werden? 3. Potentiale wertschätzen und berücksichtigen o Diversity orientiertes Leitbild (Schulkonferenz); Diversity im Personal; o Nutzung diskriminierungsfreie Lehr-/Lernmaterialien; o Anerkennung und Stärkung Mehrsprachigkeit; o Projekte zur Sichtbarmachung und Thematisierung von Vielfalt. 4. Partizipation fördern und stärken o Konzepte zur Mitbestimmung und Mitgestaltung aller Akteure an der Schule sicherstellen; o Einbindung und Information Eltern; o Zusammenarbeit mit außerschulischen Akteur_innen

Relevante Dokumente (  Zweiter Bericht gemäß § 27 AGG zum Thema „Diskriminierung im Bildungsbereich und im Arbeitsleben“  Leitfaden: „Diskriminierungsschutz an Hochschulen. Ein Praxisleitfaden für Mitarbeitende im Hochschulbereich“  Expertise: „Diskriminierung im vorschulischen und schulischen Bereich. Eine sozial- und erziehungswissenschaftliche Bestandsaufnahme“ – Prof. Dr. Sven Jennessen, Prof. Dr. Nicole Kastirke, Prof. Dr. Jochem Kotthaus  Expertise: „Schutz vor Diskriminierung im Schulbereich. Eine Analyse von Regelungen und Schutzlücken im Schul- und Sozialrecht sowie Empfehlungen zu deren Fortentwicklung“ - Prof. Dr. Susanne Dern, Prof. Dr. Alexander Schmid, Dr. Ulrike Spangenberg  Broschüre: „Für Chancengleichheit im Bildungsbereich und im Arbeitsleben: Beispiele für Gute Praxis“ - Eine Welt der Vielfalt e.V.

Nathalie Schlenzka Referentin Referat für Forschung