STUDENTEN UND PRAKTIKANTEN 2015 www.aok-business.de.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Allgemein Privat und Gesetzlich Leistung Pflegestufen Finanzierung
Advertisements

Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
PRAktiv informiert... Bausteine der Altersvorsorge Wissenswertes
Betriebspraktika im 9. Jg. „Begegnung mit der Arbeitswelt"
Hinweis für Unterrichtende
Berufsorientierung an Schulen
Unsere Themen Abgrenzung Familienversicherung zur freiwilligen Krankenversicherung Vorversicherungszeiten - Antragsfristen - Anzeigen - Wahlmöglichkeiten.
Deutsche Rentenversicherung
Die Sozialversicherung 5 Säulen im Überblick
Krankenversicherung Arbeiter Rentner Künstler Angestellte Arbeitslose
Der Kapitalmarkt in der Strategie von Lissabon Ganz offensichtlich erforderlich sind Fortschritte im Bereich der Portfoliobeschränkungen für die Anlagetätigkeit.
Die Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten seit 1980
Solidarische Alterssicherung Einführung in das Rentenmodell
Grundlagen des Aufenthalts-, Arbeits- und Sozialrechts
Die Säulen des Sozialstaates
Know Your Rights ...! Info-Veranstaltung.
Know Your Rights ...! Info-Veranstaltung.
Grundlagen des Aufenthalts-, Arbeits- und Sozialrechts
Rund um den Nebenjob... Info-Veranstaltung.
Know Your Rights...! Info-Veranstaltung.
Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Arbeitslosenversicherung
Die Krankenversicherung
Agentur für Arbeit Ravensburg
EGZ-Förderungsmöglichkeiten
Präsentiert von Eva, Laura, Michaela & Sarah
Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
JOBBEN WÄHREND DES STUDIUMS – AUCH OHNE DEUTSCHEN PASS
Versicherte Leistungen Finanzierung Organisation
Mini-Job, Midi-Jobs – Vorsogen für später
Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen
Von Olga, Marina, Alina und Corina
Daniela Riva unter Mitwirkung von Valérie Leuba 24. Januar 2008
Fachhochschule Dortmund Prof. Dr.-Ing. Gerhard Babiel
Das neue Mindestlohngesetz
Dachverband Selbstorganisierter Kinderbereuung Einführung in das Arbeitsrecht Mag. Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 26. Jänner 2012.
Neuregelung geringfügige Beschäftigung – von –
Armutsgefährdung in Deutschland Kinder 15,7 % (arm) jährige Männer 16 % Frauen 18 % Alleinerziehende 35,2 % Erwerbslose 69,2 % Beschäftigte.
Mindestlohn Mindestlohn Gesetzliche Neuregelung:
Pflegeversicherung.
Geringfügige Beschäftigte
Unfallversicherung und Mutterschutz
Wie sind Sie heute gegen diese Risiken abgesichert?
Kollektivvertrag Restaurantfachmann/frau, Koch/Köchin, Gastronomiefachmann/frau, Systemgastronomiefachmann/frau.
Brand-Bam ‌ HG93 - Witschaftsinformatik ‌‌‌ Köln / Was habe ich mit der Sozialversicherung zu tun? Köln, 21. Mai 2010
Buchen von Gehaltsabrechnungen
Arbeitsverträge.
Ein paar Grundlagen zum Arbeitsrecht
Praktisches Studiensemester und Grundpraktikum
Familienpolitik im Vergleich
Informationen zur Vergabe von Hilfskraftverträgen
AUSGANG = ja = nein EINGANG Lern-Labyrinth.
GRUNDLAGEN DER GEWERBLICHEN SOZIALVERSICHERUNG
Gewerbliche Sozialversicherung für KünstlerInnen Mag. Günther Bauer
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum1 Mindestlohn und studentische Beschäftigung Anlass, Ort und Datum.
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum1 Herzlich willkommen! Alles rund ums Praktikum Anlass, Ort und Datum.
Wie viel darf ich maximal verdienen, damit ich… …weiter familienkrankenversichert sein kann? (im Monat)
Arbeiten in Österreich eine Chance die Sie nützen sollten.
IG Metall Schwäbisch Hall RENTE – Was ist das?. IG Metall Schwäbisch Hall Umlageverfahren Generationenvertrag Arbeitsmarkt Produktivität Demografie 1.
Thema, Bereich, Autor, Version, Datum 1 Orientierungsphase Wintersemester 2011/2012 Studieren und Arbeiten? – Informationen für werktätige Studierende.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Beschäftigungsformen im Verein.
Gesetzliche Sozialversicherungen in Deutschland. Idee der Versicherungspflicht  Für einen Großteil der Bevölkerung sollen die großen Lebensrisiken abgemildert.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Scheinselbständigkeit.
Die Minijobber Informationen für den Arbeitnehmer.
Die Minijobber Informationen für den Arbeitgeber.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Verein als Arbeitgeber.
Allgemeines zur Versicherungs-pflicht in der GKV – Ein kurzer Überblick Klaus-Dieter Ebel Abteilung Tarif BK.
Befreiung von der Versicherungs-pflicht in der GKV – Ein kurzer Überblick Klaus-Dieter Ebel Abteilung Tarif BK.
Grundseminar 2013.
 Präsentation transkript:

STUDENTEN UND PRAKTIKANTEN

SCHRITTE IN DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT 1 Erforderliche Schritte bei Existenzgründung GewerbescheinOrdnungsamt, Gewerbemeldestelle Betriebsnummer Zentrale Vergabestelle der Agentur für Arbeit oder UnfallversicherungBerufsgenossenschaft Anmeldung zur Sozialversicherung Krankenkasse des Arbeitnehmers HandelsregisterAmtsgericht, Notar

KRANKENVERSICHERUNG – AUCH AN DIE EIGENE ABSICHERUNG DENKEN Allgemeiner Beitragssatz14,6 % Ermäßigter Beitragssatz14,0 % + Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse Beitragssätze KV 2 Beiträge für freiwillig versicherte Selbstständige »Nach erzieltem Einkommen grds. »Mindestbemessung für Selbstständige: 2.126,25 € »Bei Gründerzuschuss mind.: 1.417,50 € »Kein Gründerzuschuss, aber geringe Einkünfte: »niedrigere Mindestbemessung möglich, aber: „Bedürftigkeit“ nachweisen

ARBEITNEHMERBESCHÄFTIGUNG Welche Arbeitnehmer sind zur Krankenkasse zu melden? 3 »Versicherungspflichtige Arbeitnehmer … und die Aushilfen? »Versicherungsfreiheit, wenn Minijob »Geringfügig entlohnte Beschäftigung (450-€-Job; RV auf Antrag) oder »Kurzfristige Beschäftigung (im Voraus auf 3 Monate/70 Arbeitstage begrenzt) Welche Unterlagen muss AN mit Beschäftigungsbeginn vorlegen? »Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse »Sozialversicherungsausweis

ARBEITSENTGELT UND BEITRÄGE 4 Formel für die Beitragsberechnung Verteilung Arbeitsentgelt x 1/2 Beitragssatz x Arbeitgeber (50 %) Arbeitnehmer (50 %) Kranken- und Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung 30-jähriger, versicherungspflichtiger Arbeitnehmer (kinderlos) mit Bruttolohn von 2.500,00 € im Juli Individueller Zusatzbeitragssatz ist 0,9 %. KV Vom AG und AN paritätisch zu tragender Beitragssatz: 14,6 % AG-Anteil: 2.500,00 € x 7,3 % = 182,50 € AN-Anteil: 2.500,00 € x 7,3 % = Zusatzbeitrag: 2.500,00 € x 0,9 % = 182,50 € 22,50 € Gesamtbeitrag: 182,50 € + 182,50 € + 22,50 € =387,50 €

MELDEVERFAHREN & BEITRAGSNACHWEISE 5

ZAHLUNG DER BEITRÄGE »Allein durch Arbeitgeber »SEPA-Lastschriftmandat (früher: Einzugsermächtigung) »Drittletzter Bankarbeitstag »Fälligkeitstage: Jan.Feb.MärzAprilMaiJuniJuliAug.Sept.Okt.Nov.Dez

WERKSTUDENTEN »Arbeitsentgelt nicht über 450 € »Arbeitsentgelt über 450 € Rentenversicherung (zeitlich unbefristete Beschäftigung) Beispiel 1 Student, unbefristete Beschäftigung Wöchentliche Arbeitszeit Monatliches Arbeitsentgelt 14 Std. 460 € KV-, PV-, ALV-Freiheit und RV-Pflicht 7

ZUSAMMENRECHNUNG »Mehrere Beschäftigungen »Wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden Beispiel 2 Arbeitgeber A: 11 Stunden/Woche (unbefristete Beschäftigung) Arbeitgeber B: 9 Stunden/Woche (zusätzliche Aushilfstätigkeit) 270 €/Monat 200 €/Monat KV-, PV-, ALV-Freiheit und RV-Pflicht Keine pauschalen KV-Beiträge 8

WERKSTUDENTEN »Wochenarbeitszeit über 20 Stunden: KV-, PV-, RV- und ALV-Pflicht bei Arbeitsentgelt über 450 € »Ausnahme: Beschäftigung überwiegend am Wochenende/Abend/Nachtstunden Beispiel 3 Student, unbefristete Beschäftigung, di bis do von 18 bis 21 Uhr bzw. fr, sa und so von 18 bis 24 Uhr Wöchentliche Arbeitszeit Monatliches Arbeitsentgelt 27 Std. 900 € KV-, PV-, ALV-Freiheit und RV-Pflicht 9

BESCHÄFTIGUNG WÄHREND VORLESUNGSFREIER ZEIT »Max. 182 Kalendertage pro Zeitjahr: »Rahmenfrist 1 Jahr zurück ausgehend vom Ende zu beurteilender Beschäftigung »Nur Beschäftigungen über 20 Stunden maßgebend Grundsätzlich auch KV,-PV,- und ALV-frei, aber: Beispiel 4 Beschäftigung16.2. bis Beginn der Rahmenfrist Ende der Rahmenfrist

ZUSAMMENRECHNUNG Beispiel 6 (Verhältnis ändert sich erst im Zeitablauf) Arbeitgeber A: Arbeitgeber B (ab ) 12 Stunden/Woche 10 Stunden/Woche 350 €/Monat 300 €/Monat Ab KV-, PV-, RV- und ALV-Pflicht für beide Beschäftigungen Beispiel 5 Arbeitgeber A: Arbeitgeber B: 14 Stunden/Woche 10 Stunden/Woche 600 €/Monat 460 €/Monat Kein Studentenstatus: SV-Pflicht 11

KURZFRISTIGE BESCHÄFTIGUNG Zweite Variante der geringfügigen Beschäftigung, auch versicherungsfrei 12 »Ausweitung der Höchstgrenzen ab (gültig bis ) »im Voraus befristet (schriftl. zu dokumentieren) »auf 3 Monate/70 Arbeitstage (bisher 2 Monate/50 Arbeitstage) »Typische Beispiele: Krankheits-/Urlaubsvertretungen, Saisontätigkeiten, kurzfristiger Personalbedarf, Ferienjobs »weitere Voraussetzung: keine Berufsmäßigkeit, also von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung »Entscheidungshilfe auf

URLAUBSSEMESTER »Weiter eingeschrieben ohne Teilnahme am laufenden Studienbetrieb »Beurteilung wie Arbeitnehmer Beschäftigung während Urlaubssemesters 13 DIPLOMARBEIT IM BETRIEB »Erstellung der Diplomarbeit im Betrieb »Diplomandenvereinbarung »Keine verwertbare Arbeitsleistung für Betrieb »Unerheblich: Zahlung eines Honorars »Keine SV-Pflicht

STUDIUM WÄHREND BESCHÄFTIGUNG »Arbeitszeit wird Studium angepasst (bis zu 20 Std./Woche) »Kein prägender innerer Zusammenhang zwischen Studium und Beschäftigung »KV-, PV-, ALV-Freiheit, RV-Pflicht »Gilt auch für Teilzeitkräfte Beispiel 7 AN (bisher 38 Std./Woche, €/Monat) nimmt am Studium auf Reduzierte Beschäftigung Monatsentgelt Std./Woche 900 € KV-, PV-, ALV-Freiheit, RV-Pflicht 14

ANDERE STUDIENFORMEN »Aufbau-/Zweitstudium »Sonderstatus als Student in KV, PV, ALV möglich »Ergänzungs- /Zweitstudium neben dem Beruf »Kein Sonderstatus möglich Aufbau-, Ergänzungs- und Zweitstudium »SV-Pflicht »Keine kurzfristige Beschäftigung möglich (Berufsmäßigkeit) Promotionsstudium »Sonderstatus als Student in KV, PV, ALV, solange immatrikuliert Nachholmöglichkeit der Prüfung 15

PRAKTIKANTEN

BESCHÄFTIGUNG VON PRAKTIKANTEN »Aneignung von praktischen Kenntnissen in einem Unternehmen »Dient der Vorbereitung auf den künftigen Beruf Begriff »Entscheidungskriterien: »Vorgeschriebenes oder nicht vorgeschriebenes Praktikum »Vor-/Nachpraktikum oder Zwischenpraktikum Versicherungsrechtliche Beurteilung 17

SCHÜLER

BESCHÄFTIGUNG VON SCHÜLERN »Beurteilung wie bei Arbeitnehmern »Minijobregeln gelten »Pauschale Beiträge auch für geringfügig entlohnte Schüler Grundsätze »Schüler allgemeinbildender Schulen mit mehr als geringfügige Dauerbeschäftigung sv-frei »Wichtig: Schulbescheinigung gehört zu den Entgeltunterlagen Arbeitslosenversicherung 19

SCHULABGÄNGER »Geringfügig entlohnte Beschäftigung möglich (450 €) »Berufsmäßigkeit – keine kurzfristige Beschäftigung möglich Vor Aufnahme einer Dauerbeschäftigung »Keine Berufsmäßigkeit »Kurzfristige Beschäftigung möglich (3-Monats-Regelung) Vor Aufnahme eines Studiums »Geringfügig entlohnte Beschäftigung möglich (450 €) »Berufsmäßigkeit – keine kurzfristige Beschäftigung möglich Vor Aufnahme des Bundesfreiwilligendiensts/freiwilligen Wehrdiensts 20

AUF WIEDERSEHEN