Absender Tarifrunde 2008 Die neue Altersteilzeit.

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 Präsentation transkript:

Absender Tarifrunde 2008 Die neue Altersteilzeit

Absender 2 Was will die IG Metall: Beschluss der Großen Tarifkommission vom Einen flexiblen Übergang in die Rente zu vernünftigen Bedingungen Einen Tarifvertrag Neue Altersteilzeit als Anschlussregelung ab dem Jahr 2010 Zügige Tarifverhandlungen mit dem Ziel, Ende Juni 2008 eine Lösung zu haben.

Die neue Altersteilzeit Absender 3 Was sagt Gesamtmetall-Präsident Martin Kannegießer zur Altersteilzeit? „Zu viel, zu teuer und zu einfach“

Die neue Altersteilzeit Absender 4 Zahlen, Daten und Hintergründe rund um die Altersteilzeit

Die neue Altersteilzeit Absender 5 Zahlen, Daten und Hintergründe rund um die Altersteilzeit

Die neue Altersteilzeit Absender 6 Anteil der Betriebe mit Altersteilzeit (Angaben in Prozent)

Die neue Altersteilzeit Absender 7 Durchschnittliche Laufzeiten (Angaben in Prozent)

Die neue Altersteilzeit Absender 8 Wiederbesetzung der durch Altersteilzeit frei gewordenen Stellen

Die neue Altersteilzeit Absender 9 Derzeit genutzte Rentenzugänge nach Altersteilzeit (Gesamt)

Die neue Altersteilzeit Absender 10 Wiederbesetzungsquote bei Altersteilzeit (Angaben in Prozent)

Die neue Altersteilzeit Absender 11 Anteil der Betriebe mit künftigem Bedarf an Altersteilzeit (Angaben in Prozent)

Die neue Altersteilzeit Absender 12 Warum entsteht Handlungsbedarf?

Die neue Altersteilzeit Absender 13 Es entsteht Handlungsbedarf, weil vorzeitige Ausstiegswege entfallen sind: Rente nach Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben wurde, was in Zukunft zu Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent bei vorgezogener Altersrente führt die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit ab Ende 2009 entfallen soll die Tarifverträge zur Altersteilzeit an die Förderung gekoppelt sind und somit bei Wegfall der Förderung am 31. Dezember 2009 enden.

Die neue Altersteilzeit Absender 14 Es entsteht Handlungsbedarf, weil die Chancen zur Sicherung von Beschäftigung erhöht werden müssen die Alterspyramide zum Handeln zwingt Stress und körperliche Belastungen ständig steigen Altersteilzeit den Einstieg Jüngerer sichert Altersteilzeit den Aufstieg von bereits Berufstätigen fördert Altersteilzeit den Ausstieg Älterer möglich macht

Die neue Altersteilzeit Absender 15 Die Situation ohne Neue Altersteilzeit

Die neue Altersteilzeit Absender 16 Die Situation ohne Neue Altersteilzeit

Die neue Altersteilzeit Absender 17 Einschränkung des frühen Ausstiegs trifft starke Jahrgänge

Die neue Altersteilzeit Absender 18 Was konnte politisch bereits durchgesetzt werden? Das Altersteilzeitgesetz gilt auch nach dem 31. Dezember 2009 weiter Die Aufstockungsbeträge bleiben weiter steuer- und abgabenfrei Die Rentenaufstockung bleibt ebenfalls steuer- und abgabenfrei

Die neue Altersteilzeit Absender 19 Was wird politisch weiter gefordert? Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten zur Teilrente Frühestes Zugangsalter auf 60 Jahre absenken Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten Arbeitsmarktpolitische Förderung einer „demographiefesten“ Personalpolitik entsprechende Ausbildungsquoten Übernahme von Auszubildenden unbefristete Einstellung Un- und Angelernter

Die neue Altersteilzeit Absender 20 Wer zahlt?

Die neue Altersteilzeit Absender 21 Wie funktioniert die Altersteilzeit in der Metall- und Elektroindustrie?

Die neue Altersteilzeit Absender 22 Wie funktioniert Altersteilzeit in der Metall- und Elektroindustrie? Tarifverträge zur Altersteilzeit seit 1997 Demnach können Beschäftigte ab dem 55. Lebensjahr in Altersteilzeit gehen, wenn eine Betriebsvereinbarung geschlossen wurde Der Regelfall der Altersteilzeit ist das Blockmodell Dabei wird die Altersteilzeit in zwei Phasen unterteilt: 1. Arbeitsphase / 2. Freistellungsphase Die Beschäftigten in Altersteilzeit erhalten während der gesamten Dauer 82 Prozent des bisherigen Netto-Einkommens 50 Prozent des Arbeitsentgeltes eines Vollzeitbeschäftigten Aufstockungsbetrag auf bis zu 82 Prozent durch den Arbeitgeber

Die neue Altersteilzeit Absender 23 Wie funktioniert Altersteilzeit in der Metall- und Elektroindustrie? Damit den Beschäftigten möglichst wenig Nachteile entstehen, werden auch die Beiträge zur Rentenversicherung vom Arbeitgeber auf 95 Prozent des Beitrages eines Vollzeitbeschäftigten aufgestockt Werden durch den Ausstieg älterer Beschäftigter freiwerdende Stellen mit Arbeitslosen oder jüngeren Arbeitnehmern besetzt, dann werden die Aufstockungsbeträge durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert.

Die neue Altersteilzeit Absender 24 Die strategischen Stellgrößen Mobilisierung Ansprüche Volumen

Die neue Altersteilzeit Absender 25 Was ist geregelt? Was wird verhandelt?

Die neue Altersteilzeit Absender 26 Tarifvertrag Altersteilzeit Anspruch ab dem vollendeten 55. Lebensjahr Einführung über freiwillige Betriebsvereinbarung Dauer des Altersteilzeitverhältnisses 2 – 6 (10) Jahre Teilzeit- oder Blockmodell Konstantes Altersteilzeitentgelt 50 % Urlaubsgeld und Jahressonderzahlung in der Arbeitsphase 100 % der Tariferhöhungen in der Arbeitsphase 60 % der Tariferhöhungen in der Freistellungsphase

Die neue Altersteilzeit Absender 27 Tarifvertrag Altersteilzeit Aufstockungsbetrag auf 82 % des monatlichen Nettoentgeltes Rentenversicherung: bis zu 95 % des bisherigen Arbeitsentgeltes Abfindung zum Ausgleich von Rentenabschlägen – vor Vollendung des 63. Lebensjahres Anspruchsmodell ab dem 61. Lebensjahr mit Eigenbeteiligung

Die neue Altersteilzeit Absender 28 Was ist zu verhandeln? Individuelle Zugangsvoraussetzungen ab dem yz. Lebensjahr Einführung über freiwillige Betriebsvereinbarung oder erzwingbar? Anspruch und Ausgestaltung von Altersteilzeit ab dem xy. Lebensjahr Besondere Berücksichtigung der unteren Entgeltgruppen Dauer des Altersteilzeitverhältnisses 2 – 6 (10) Jahre Teilzeit- und/oder Blockmodell Netto- oder Bruttoaufstockung beim Altersteilzeitentgelt? Urlaubsgeld und Jahressonderzahlung in der Arbeits- und Freistellungsphase

Die neue Altersteilzeit Absender 29 Was ist zu verhandeln? 100 % der Tariferhöhungen in der Arbeits- und Freistellungsphase Rentenversicherung – 95 % des bisherigen Arbeitsentgeltes Abfindung – Berücksichtigung des neuen Rentenrechts Umgang mit Störfällen (z.B. Entgeltfortzahlung, …) Laufzeit Kernforderung: „Fortführung der Altersteilzeit auf Basis einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung ab 2010“ Kernforderung: „Fortführung der Altersteilzeit auf Basis einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung ab 2010“

Die neue Altersteilzeit Absender 30 Die wesentlichen Positionen in der Gegenüberstellung Kollektiver Anspruch durch erzwingbare Betriebsvereinbarung Verbesserung der materiellen Ausstattung, z.B. für untere Entgeltgruppen Berücksichtigung der rentenrechtlichen Veränderungen, z.B. bei Berechnung und Höhe der Abfindungszahlung Altersteilzeit soll Chancen für die Übernahme Auszubildender schaffen Arbeitgeber entscheidet alleine, wer gehen kann Altersteilzeit ist heute „zu attraktiv“. Höhere Eigenbeteiligung der Betroffenen Altersteilzeitmodelle sollten bis zur abschlagsfreien Rente reichen Kein Zusammenhang

Die neue Altersteilzeit Absender 31 Der Zeitplan Juli 2008 GTK : Erste Debatte GTK : Erste Debatte Info-Kampagne in den Betrieben GTK : Kündigungs- beschluss und Forderung GTK : Kündigungs- beschluss und Forderung März 2008April 2008Mai 2008Juni 2008 Warnstreik 4.6. – Klausur Vorstand 7./ Klausur Vorstand 7./ Osterferien 17. – Osterferien 17. – Pfingstferien 13. – Pfingstferien 13. – GTK : Zentraler Verhandlungsauftakt Zentraler Verhandlungsauftakt Verhandlungen / 9.5. / Aktionstag