Folie 1 28.05.2016 Info-Veranstaltung für Mitglieder der Gesellenprüfungs-Ausschüsse 14. Januar 2016 Lünen.

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Folie Info-Veranstaltung für Mitglieder der Gesellenprüfungs-Ausschüsse 14. Januar 2016 Lünen

Folie Zwischenprüfung

Folie Zwischenprüfung Ein Kontrollinstrument für Ausbildende und Auszubildende vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres Hat keine rechtlichen Folgen für die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses Geht nicht in die Bewertung der GP ein, allerdings:  Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung

Folie Die Durchführung der Zwischenprüfung – Kenntnisprüfung und praktischer Teil

Folie Zwischenprüfung Die passenden Rahmenbedingungen zur Durchführung der Prüfung müssen geschaffen werden

Folie Zwischenprüfung Prüfung erfolgt an zwei oder drei Terminen 1.Die theoretische Prüfung (Kenntnisprüfung) 2.Die praktische Prüfung (Arbeitsprobe) 3.Ggfls. Fachgespräch Berichtshefte sind von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses während der Prüfung zu kontrollieren Bei mangelhafter Führung: Benachrichtigung des Ausbildungsbetriebes Bei Fehlzeiten von 20% und mehr (entschuldigt und unentschuldigt) sollte der Prüfungs-Ausschuss im Einzelfall prüfen, ob das Ausbildungsziel erreicht werden kann

Folie Zwischenprüfung Kenntnisprüfung Der zeitliche Rahmen ist auf max. 150 Minuten festgesetzt. Der theoretische Teil besteht aus einem  handlungsorientierten Teil (60 %)und  einem konventionellen Teil (40 %). Geprüft werden 4 Fächer

Folie Zwischenprüfung Bewertung der Kenntnisprüfung Gestaltung und Konstruktionmax. 50 Punkte Planung und Fertigung max. 50 Punkte Fachbezogenes Rechnen max. 50 Punkte Wirtschaft und Sozialkunde max. 25 Punkte

Folie Zwischenprüfung Arbeitsprobe Dauer: sechs Stunden Eine Arbeitsaufgabe (Kundenauftrag) Beurteilung der Arbeitsprobe (gleichwertige Einzelnoten): Anreißen Maschinenarbeiten Passen der Verbindungen Maß- und Formgenauigkeit in Übereinstimmung mit der Zeichnung Oberflächengüte Fachgespräch (max. 10 min.), während oder nach der Arbeitsprobe

Folie Zwischenprüfung Fachgespräch  Nach der AP  Gespräch über das Werkstück  Während des Unterrichts

Folie Gesellenprüfung – theoretischer Teil

Folie Gesellenprüfung – theoretischer Teil Die schriftliche Kenntnisprüfung im Leitfaden: Ein HOP-Teil: 60% der Gesamtpunkte (1. Prfg.-Teil) (mit umfangreichen erlaubten Hilfsmitteln) Ein konventioneller Teil: 40% der Gesamtpunkte (2. Prfg.-Teil) (ohne besondere Hilfsmittel)

Folie Schriftliche Kenntnisprüfung Die Prüfungsbereiche: Gestaltung und Konstruktion (max. 120 Min. Prüfzeit) 30 % der Gesamtleistung Planung und Fertigung (max. 120 Min. Prüfzeit) 30 % der Gesamtleistung Montage und Service (max. 60 Min. Prüfzeit) 20 % der Gesamtleistung Wirtschaft und Sozialkunde (max. 60 Min. Prüfzeit)20 % der Gesamtleistung

Folie Schriftliche Kenntnisprüfung Die neue AO verlangt als Basis für die Prüfungsteile ein „Erzeugnis“. (hier ein Systemmöbel) Umsetzung der Ausbildungsordnung (AO) Ausbildungsordnung [im Wortlaut (§3) ] und Fachverband betonen als Ausbildungsziel, eine/n im Betrieb und gegenüber Kunden selbständig denkende/r und handelnde/r Facharbeiter/in hervorzubringen.

Folie Schriftliche Kenntnisprüfung Erzeugnis: Systemmöbel Raumsituation: Ausstellungsraum Im handlungsorientierten Teil ist zu bearbeiten: Fertigung der Systemmöbel Entwurf der neuen Tür zum Ausstellungsraum Im konventionellen Teil zu bearbeiten: Planung und Fertigung eines Schreibtisches Planung und Fertigung eines Schubkastencontainers aus dem Systemmöbelsortiment abgehängte Decke des Ausstellungsraumes Der Fachverband legt diese Vorgabe „Erzeugnis“ oft als Raumsituation aus, die einen „Zentralen Arbeitsauftrag“ ergibt.

Folie Schriftliche Kenntnisprüfung Bestehen: In drei Prüfungsbereichen des schriftlichen Teils der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen Im weiteren Prüfungsbereich des schriftlichen Teils keine ungenügenden Leistungen Weitere Grundprinzipien sind: Handlungsorientierung (HO) ist das Leitprinzip Immer ein Thema aus Möbelbau- und Bautischlerbereich im HO- Teil Aufgaben des konventionellen Teils sollten sich auf den Zentralen Arbeitsauftrag beziehen und den HO-Teil sinnvoll ergänzen.

Folie Schriftliche Kenntnisprüfung BEWERTUNG: Ein Prüfungsbereich, z.B. Gestaltung und Konstruktion (60% im HO- Teil und 40% im konv. Teil) führt erst komplett betrachtet zu einer gerechten Bewertung dieses Bereiches. Bei grenzwertiger Bewertung aller Prüfungsteile (ca. 50% Gesamtergebnis) sollte eine Beratung im Prüfungsausschuss erfolgen. (vgl. Mündliche Ergänzungsprüfung bzw. Wiederholungsprüfung) Wie bei allen anderen Prüfungsteilen bewertet der gesamte Prüfungsausschuss.

Folie Schriftliche Wiederholungsprüfung Beispiel: In Gestaltung und Konstruktion (GuK): ungenügend; sonst ausreichend Im HO-Teil müsste MuS, PuF, und Wiso soweit vorgegeben werden, wie es für die Bewertung im Prüfungsbereich Gestaltung und Konstruktion notwendig erscheint. Gewertet wird nur Gestaltung und Konstruktion. Außerdem muss der konventionelle Teil, also GuK erbracht werden. Zusammen muss der Prüfling in beiden Teilen (von GuK) mindestens 30% erreichen, wenn er dadurch auf insgesamt mind. 50% kommt. Beratung der Prüflinge vorab dringend zu empfehlen Bei Nicht-Bestehen der Prüfung kommt es zur Wiederholung der Prüfungsteile (-bereiche), die mangelhafte oder ungenügende Leistungen aufweisen. Die Prüfung kann max. zweimal wiederholt werden.

Folie Mündliche Ergänzungsprüfung §9 Abs. 5 der AO lautet: Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung der Ergebnisse für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind die jeweiligen bisherigen Ergebnisse und die entsprechenden Ergebnisse der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

Folie Mündliche Ergänzungsprüfung Erfahrungswerte zu „prüfungstaugliche Rahmenbedingungen“: Zeitpunkt und Ort der Prüfung sinnvoll wählen. Für angenehme Prüfungsatmosphäre sorgen. Wertorientiertes Prüferhandeln im Ausschuss thematisieren Die mündliche Ergänzungsprüfung im Leitfaden:  Rechtzeitige Information der betroffenen Auszubildenden durch die KH  der Prüfungsausschuss sorgt für prüfungstaugliche Rahmenbedingungen vor Ende des letzten Prüfungsteils

Folie prüfungstaugliche Rahmenbedingungen allgemein Um es gerecht zu machen, bekommt Ihr alle die gleiche Aufgabe: Klettert auf den Baum!

Folie prüfungstaugliche Rahmenbedingungen allgemein Was ist wertorientiertes Prüferhandeln? Achtung der Würde des Prüflings. Respekt vor allen am Prüfungswesen Beteiligten. Chancengleichheit für alle Prüflinge Gewährleistung gleicher Prüfungsanforderungen nach Maßgabe der AO; Fairness bei der Stellung von Prüfungsaufgaben und der Führung des Fachgespräches; Gerechtigkeit durch Anwendung stets gleicher Bewertungsmaßstäbe; Zuverlässigkeit durch stets rechtskonforme Prüfungsverfahren; Nachteilsausgleich für behinderte Prüflinge.

Folie prüfungstaugliche Rahmenbedingungen allgemein „Es ist die Aufgabe der Verantwortlichen im Prüfungswesen, die Werte unaufhörlich so zu vertreten, dass alle Beteiligten sie zunehmend verinnerlichen und sie so zum Handlungs- und Entscheidungsantrieb werden. Insbesondere ist es erforderlich, dass neue Prüfer mental in ihren Ausschüssen zusammenfinden und gemeinsam wertorientiert handeln.“ (Wilhelm H. Bähr in: Prüfungspraxis, Nr. 55, Dez. 2015)

Folie Gesellenprüfung – Die Arbeitsprobe

Folie Gesellenprüfung – Die Arbeitsprobe Arbeitsaufgabe 1 Arbeitsaufgabe 1 / Arbeitsprobe (Gesellenprüfung) Mai / Juni  Ausgabe der Holzlisten für die Arbeitsprobe an Azubis  Sicherung / Bereitstellung der erforderlichen Materialien, Räume, Maschinen, etc.  Erinnerung an Visualisierung Bemerkung: (unterschiedliche Vorgehensweisen der Materialbereitstellung) Materialien werden -komplett durch die Innung -durch die Prüflinge bereitgestellt zur Kenntnisprüfung

Folie Gesellenprüfung – Die Arbeitsprobe Arbeitsaufgabe 1 Praktischer Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden Hierfür kommt insbesondere in Betracht: 1.Herstellen eines Erzeugnisses aus unterschiedlichen Materialien 2.Einbauen und Montieren von Erzeugnissen

Folie Gesellenprüfung – Die Arbeitsprobe b.Anforderungen an die Arbeitsprobe -Das gängige Handwerkzeug ist mitzubringen (siehe Anlage 1 - je nach Arbeitsprobe ergänzen) -Ggf. Handmaschinen sind bereitzustellen -Das Material anhand der Materialliste ist vorzubereiten (Die hierfür erforderliche Vorbereitungszeit fließt nicht in die Vorgabezeit mit ein - Vorgabezeiten entsprechen Prüfungszeiten)

Folie Gesellenprüfung – Die Arbeitsprobe b.Anforderungen an die Arbeitsprobe Anmerkung: Versand der Holzlisten erfolgt seitens des Verbandes an die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse und muss verteilt werden Fertigungszeichnung soll gleichzeitig verschickt werden Eine Visualisierung des Prüfungsstückes wird in der Regel 10 Tage vor dem Prüfungstermin unter nrw.de/arbeitsprobe zur Verfügung gestellthttp:// nrw.de/arbeitsprobe

Folie Gesellenprüfung – Die Arbeitsprobe b.Anforderungen an die Arbeitsprobe -Erforderliche Zubehörteile (Materialien und Werkzeuge) sind zu ermitteln und bereitzustellen -Benötigte Maschinen, Maschinenwerkzeuge und Vorrichtungen sind bereitzustellen -Die Maschinen müssen den geltenden Unfallverhütungs- vorschriften entsprechen (Nach den jeweils gegebenen Örtlichkeiten sind entsprechende Vorbereitungen zu treffen)

Folie Gesellenprüfung – Die Arbeitsprobe b.Anforderungen an die Arbeitsprobe -Angegebene Arbeitsgänge sind zu beachten -Die Oberflächenbearbeitung bezieht sich auf das Putzen und Schleifen sowie auf das Brechen aller Kanten von Hand -Besondere Hinweise sind zu beachten -Für die Durchführung der Arbeitsprobe ist ein Zeitrahmen von max. 7 Stunden vorgesehen

Folie Gesellenprüfung – Die Arbeitsprobe c.Bewertung Für die Beurteilung der Arbeitsprobe gelten in der Regel folgende Bewertungskriterien: Maß- und Formgenauigkeit, Anreißen, Aufriss20 % Passen der Verbindungen 30 % Oberflächengüte10 % Maschinenarbeit (Einrichten, Rüsten, Bedienen)20 % Verwendung eines Halbzeuges20 %

Folie Gesellenprüfung – Das Gesellenstück

Folie Gesellenprüfung – Das Gesellenstück Arbeitsaufgabe 2 Anmeldung Prüfung der Anmeldeunterlagen: -Formblatt zur Anmeldung ausgefüllt und unterschrieben -Kopie der Teilnahme- bescheinigungen der überbetrieblichen Lehrgänge (GTI, TSM 1-3, TSO 1-2) -Kopie der Bescheinigung über die Zwischenprüfung -Berichtsheft Februar/ März

Folie Gesellenprüfung – Das Gesellenstück Arbeitsaufgabe 2 Fertigungsreifer Entwurf Genehmigung des Entwurfes durch den Prüfungsausschuss Bemerkung: optional Formularausgabe: Arbeitsablaufplan (AAP) und Materialliste um Ostern

Folie Gesellenprüfung – Das Gesellenstück Arbeitsaufgabe 2 Fachgespräch zweiteilig Teil I Schwerpunkt: Planung in Verbindung mit den Planungsunterlagen Teil II Schwerpunkt: Rückblick in Verbindung mit dem Gesellenstück zum Zeitpunkt der Entwurfsge- nehmigung zum Zeitpunkt der Bewertung des Stückes alternativ Fachgespräch einteilig Teil I entfällt Teil II Schwerpunkt: Rückblick in Verbindung mit dem Gesellenstück zum Zeitpunkt der Bewertung des Ge- sellenstückes

Folie Gesellenprüfung – Das Gesellenstück Arbeitsaufgabe 2 Fertigungsphase  PA sorgen für geeignete Rahmenbedingungen Juni / Juli Bewertung und Bestehen  Anlieferung des Gesellenstückes zu dem angegebenen Termin und Ort  Prüfung der erforderlichen Unterlagen  Prüfungsausschüsse entscheiden über Bestehen / Nichtbestehen  Bekanntgabe der Ergebnisse durch den Prüfungsausschuss- Vorsitzenden Juni / Juli

Folie Gesellenprüfung – Das Gesellenstück b. Anforderungen an das Gesellenstück Das Gesellenstück muss eine komplette Tischlerarbeit darstellen Ein Teil eines Produktes kann kein Gesellenstück sein Erzeugnisse aus dem Möbel- und Innenausbau und aus der Bautischlerei sind als Gesellenstücke zu genehmigen

Folie Gesellenprüfung – Das Gesellenstück b. Anforderungen an das Gesellenstück Die Beurteilung des Schwierigkeitsgrades wird mit der in der Anlage 2 beigefügte Punkteliste empfohlen Hinweis: Jeder Prüfling kann die Anforderungen seines Gesellenstückes selbstständig zusammenstellen Zeitfenster von 100 Stunden berücksichtigen Das Gesellenstück wird genehmigt, wenn mindestens 10 Punkte dieser Liste erreicht werden Je Kriterium wird nur die volle Punktzahl vergeben

Folie Gesellenprüfung – Das Gesellenstück b. Anforderungen an das Gesellenstück Hinweis (siehe auch bei c): Die Größe sollte bei Möbeln 1,5 m² und bei anderen Erzeugnissen (z.B. Haustüren, etc.) 2,5 m² nicht übersteigen Andere Größen können in Ausnahmefällen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Das Stück sollte einen individuellen Charakter haben

Folie Gesellenprüfung – Das Gesellenstück c. Planung und Entwurf des Gesellenstücks Bis Mitte des letzten Ausbildungsjahres Gedanken über das Gesellenstück machen Grundsätzlich hat der Ausbildungsbetrieb das Vorschlagsrecht Der Auszubildende kann jedoch in den meisten Fällen ein Gesellenstück seiner Wahl anfertigen Zur Regelung des Eigentumsrechts am Gesellenstück sind die gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen Bestimmt der Ausbilder das Gesellenstück, soll es den Leistungsanforderungen entsprechen

Folie Gesellenprüfung – Das Gesellenstück c. Planung und Entwurf des Gesellenstücks Es bestehen Aussichten, einen Gestaltungspreis bei einem Innungs- oder Landeswettbewerb zu erringen Hilfen sind durchaus erlaubt und werden gern gegeben Die Anforderungen sollen die Lerninhalte des Ausbildungsrahmenplans und die Fertigungsschwerpunkte des Ausbildungsbetriebes berücksichtigen Siehe auch b: Die Größe sollte bei Möbeln 1,5 m² ……

Folie Gesellenprüfung – Das Gesellenstück d. Zeichnen des Gesellenstücks Die Zeichnungen gliedern sich in die Entwurfszeichnung und in die Fertigungszeichnung. Die Entwurfszeichnung soll folgende Elemente beinhalten: - Die Ansicht des Gesellenstücks im Maßstab 1:10 - Teilschnittzeichnungen im Maßstab 1:1 - Die Entwurfszeichnung ist vom Ausbilder zu unterzeichnen - Eine Kurzbeschreibung des Gesellenstücks ist anzufügen Die Entwurfszeichnung ist Grundlage für das Beratungsgespräch (geteiltes Fachgespräch)

Folie Gesellenprüfung – Das Gesellenstück d. Zeichnen des Gesellenstücks Fertigungszeichnung als zu bewertendes Kriterium: Die Fertigungszeichnung ist nach EN/DIN 919 zu erstellen Sie ist vom Ausbilder zu unterzeichnen Die Fertigungszeichnung ist durch die Materialliste und den Arbeitsablaufplan zu ergänzen

Folie Gesellenprüfung – Das Gesellenstück e.Anfertigung des Gesellenstücks Das Gesellenstück muss vom Auszubildenden allein gefertigt werden Notwendige Hilfestellungen, ohne die, die Anfertigung nicht möglich wäre, sind jedoch zulässig Während der Anfertigung des Gesellenstücks sind die Entwurfszeichnung und die Fertigungszeichnung bereit zu halten

Folie Gesellenprüfung – Das Gesellenstück e.Anfertigung des Gesellenstücks Fertigungsnotwendige Änderungen müssen mit dem Prüfungsausschuss abgesprochen werden Alle Änderungen müssen schriftlich begründet und durch eine Zeichnung dokumentiert bei der Abgabe beigelegt werden Beschläge und andere Zulieferteile sind rechtzeitig zur Überprüfung und zu beschaffen Eine unterschriebene Erklärung ist vorzulegen, in der bestätigt wird, dass das Gesellenstück eine selbstständig erbrachte Leistung ist

Folie Gesellenprüfung – Das Gesellenstück f.Bewertung Das Gesellenstück wird nach den folgenden Kriterien bewertet: -Fertigungszeichnung (Sauberkeit, DIN 919), Arbeits- ablaufplan, Material- und Stückliste (20% der Gesamtnote): Bewertet wird die Teilschnittzeichnung mit Ansichten nach - Sauberkeit der Darstellung - Vollständigkeit der Bemaßung - Beschriftung - DIN-gerechter Ausführung - Materialauswahl und -zusammenstellung wird bewertet

Folie Gesellenprüfung – Das Gesellenstück f.Bewertung Es kann in - Bleistift auf Zeichenkarton - Tusche auf Pergament - CAD-System gezeichnet werden Das Blattformat sollte DIN A3 oder DIN A2 sein Die CAD-spezifische Norm DIN ISO ist zu beachten Dem Ausdruck ist die jeweilige zugrunde liegende Datei beizufügen Arbeitsablaufplan und die Stückliste sind anzufertigen

Folie Gesellenprüfung – Das Gesellenstück f.Bewertung -Maß- und Formgenauigkeit in Übereinstimmung mit der Zeichnung (10% der Gesamtnote): Die Zeichnungsmaße und die Ausführung des Gesellenstücks eine Unterbemaßung führt zum Punktabzug -Verbindungen und Beschläge (30% der Gesamtnote): Die Ausführung von Holzverbindungen, die Fugendichtheit, die Furniertechnik sowie die Holzfaserrichtung Die Genauigkeit und Sauberkeit beim Einlassen der Beschläge, die Gängigkeit von Schubkästen, Schiebe- und Drehtüren

Folie Gesellenprüfung – Das Gesellenstück f.Bewertung -Oberflächenqualität (20% der Gesamtnote): Die Oberfläche wird auf richtige Bearbeitung überprüft Gebeizte Fläche wird auf Gleichmäßigkeit und unzulässige Farbunterschiede geprüft Entspricht die Oberflächenbehandlung der späteren Belastung -Gestaltung (10% der Gesamtnote): Erfüllt das Stück die im Entwurf geplante Funktion Die Planungselemente Gestaltung, Funktion und Werkstoff sollten in einem fachgerechten Verhältnis stehen Holzauswahl bzw. Furnierbild werden ebenfalls berücksichtigt

Folie Gesellenprüfung – Das Gesellenstück f.Bewertung - Fachgespräch (10% der Gesamtnote): Der Prüfungsausschuss führt mit der/dem Auszubildenden ein 30-minütiges Fachgespräch über das Gesellenstück durch In diesem Gespräch soll der Prüfling zeigen, dass er: -Arbeitsabläufe selbstständig planen und durchführen, -Informations- und Kommunikationssysteme nutzen, -Arbeitsergebnisse kontrollieren, -Maßnahmen zur Sicherheit + Gesundheitsschutz ergreifen -seine Vorgehensweise begründen kann Alternativ: Geteilte Gesprächsphasen

Folie Gesellenprüfung – Das Gesellenstück f.Bewertung 5.Mündliche Prüfung Sofern es zum Bestehen der Prüfung dienen kann, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung durchzuführen Die Bewertung erfolgt im Verhältnis 2:1 (bisherige Ergebnisse : Ergebnisse der mündlichen Prüfung) Zur Protokollierung sind die dafür vorgesehenen Formulare zu verwenden..

Folie Gesellenprüfung – Das Gesellenstück f.Bewertung 6.Bestehens-Regelung Sowohl im praktischen Teil als auch im theoretischen Prüfungsteil sind mindestens ausreichende Leistungen zu erbringen Es darf keine ungenügende Note vorhanden sein Auch keine zwei mangelhaft benotete Fächer im Theorieteil

Folie Gesellenstück Nutzung des Hamburger Bewertungsmodells Im Leitfaden heißt es: „ … Das Gesellenstück wird von der fachlichen Seite her genehmigt, wenn aufgrund von Konzept und Fertigungszeichnung mindestens 10 Punkte der Liste erreicht werden. Je Kriterium kann nur die volle Punktzahl vergeben werden, eine Teilbepunktung ist nicht zulässig.“ Anlage 2 zum Leitfaden- HH-Modell - Spezielle Anforderungen an das Gesellenstück.docx

Folie Das Hamburger Bewertungsmodell – Beispiele Beispiel: Reicht!

Folie

Folie Das Hamburger Bewertungsmodell Beispiel: Reicht nicht?

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Folie Das Hamburger Bewertungs modell, Beispiel: Reicht mit wieviel Punkten?

Folie Hamburger Modell - Erfahrungen

Folie Hamburger Modell - Erfahrungen Rechtzeitige Information der Prüflinge und Betriebe notwendig Betreuung vom Fachlehrer und Ausbilder Liste bei der Zulassung vorlegen Mit einem Modell zusammen eine gute Grundlage für das erste Fachgespräch

Folie Hamburger Modell - Erfahrungen Verbesserungsvorschläge Einzelne Punkte des Hamburger Modells genauer beschreiben und einzelne Schwierigkeiten besser definieren (Def. Oberflächen) Die Liste der Punkteverteilung für die Gesellenstücke überarbeiten (Schlösser, Beschläge: 2 Punkte) Bei der Bewertung von Türen muss der Schwierigkeitsgrad erhöht werden: Eckverbindung Zapfen /Doppelzapfen Wenn Schubkästen, dann handgezinkt?

Folie Hamburger Modell - Erfahrungen Fazit Positive Erfahrungen Gestaltung kann mehr Gewicht bekommen Größere Freiräume bei der Planung Das Niveau sinkt nicht Wir machen weiter mit einer überarbeiteten Liste! Fragen???

Folie Das Fachgespräch

Folie Das Fachgespräch Aus dem Leitfaden: …der Prüfungsausschuss wird mit der/dem Auszubildenden ein bis zu 30-minütiges Fachgespräch über das Gesellenstück führen. Zeitpunkte:  Nach Abgabe des Gesellenstückes oder  in zwei Phasen  anlässlich der Abgabe der Entwurfszeichnung  Im Zuge der Bewertung des abgegebenen Gesellenstücks In diesem Gespräch soll der Prüfling zeigen, dass er: Arbeitsabläufe ziel- und kundenorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen und durchführen, Informations- und Kommunikationssysteme nutzen, Arbeitsergebnisse kontrollieren, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung ergreifen sowie seine Vorgehensweise begründen kann.

Folie Fachgespräch GP-Innung neutral.doc

Folie Der Urlaubsanspruch im 3. Ausbildungsjahr  Es besteht der volle (gesetzliche) Urlaubsanspruch, wenn das Ausbildungsverhältnis länger als 6 Monate bestanden hat  Problem: später Ferientermin, Prüfung wird erst im Juli beendet; tariflicher Urlaubsanspruch: 7/12 = 14 Tage gesetzlicher Anspruch: 20 Tage (gilt nur bei Wechsel vom Ausbildungsbetrieb zu anderem Betrieb)  Entscheidung des BB-Ausschusses: Termine für die Prüfung werden möglichst nah an die Ferien gelegt!  Lösungs-Vorschlag: Urlaubs-Bescheinigung! Folge: Wenn 20 Tage gewährt, dann Kürzung bei nächstem AG!

Folie Danke für Ihre Aufmerksamkeit !