Seite 1 Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV Altersvorsorge / Beispiel aus dem neuen CS-Modell Ziele der Altersvorsorge Beispiel CS Modell Praxisbeispiel.

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Seite 1 Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV Altersvorsorge / Beispiel aus dem neuen CS-Modell Ziele der Altersvorsorge Beispiel CS Modell Praxisbeispiel Auswirkungen Fazit Roger Bartholdi Vizepräsident Schweizerischer Bankpersonalverband

Seite 2 Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV Altersvorsorge Auswirkungen der Altersvorsorge in der Praxis Die Altersvorsorge ist nicht nur von Reformen wie der Altersvorsorge 2020 tangiert, sondern auch mit laufenden Änderungen in den Pensionskassen konfrontiert. Mit den Änderungen des technischen Zinssatzes (Annahmen), der Perioden-/Generationentafel (Berechnungen) und der Höhe der Renten (Umwandlungssätze) werden die Zielsetzungen der Altersvorsorge in Frage gestellt.

Seite 3 Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV Altersvorsorge Zielsetzung der Altersversicherung: Die berufliche Vorsorge hat als zweite Säule neben AHV/IV/EL als 1. Säule die Aufgabe, den Versicherten im Alter die Fortsetzung ihrer bisherigen Lebenshaltung in angemessener Weise zu ermöglichen. Diese Zielsetzung ist gefährdet: Wegen aktuellen Änderungen in den Pensionskassen und wegen der steigenden Anzahl von Versicherten mit Unterbrüchen in ihrem Erwerbsverlauf (Familie, Arbeitslosigkeit, Auszeit etc.).

Seite 4 Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV Altersvorsorge: Beispiel CS-Modell Die Credit Suisse Group (Schweiz) hat beschlossen, per 1. Januar 2017 ein neues Vorsorgemodell einzuführen. Schrittweise Senkung der Umwandlungssätze bis 2025 Einführung Referenzalter 65 (Option von Alter 58 bis 70) Wegfall der AHV-Überbrückungsrente Einschränkung der Altersrente (max. 98’700 CHF)

Seite 5 Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV Neue Umwandlungssätze CS-Modell

Seite 6 Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV CS-Modell: Auswirkungen UWS-Änderungen Umwandlungssätze Aktuell (Reglement 2016) mit Alter 63: 5,748 Neu (Reglement 17) im Alter 63: Neu (Reglement 17) im Jahr 2025/Alter 63: 4,608 Reduktion der Altersrenten ca. 20% Aktuell (Reglement 2016) mit Alter 65: 6,054 Neu (Reglement 17) im Alter 65: 5,813 Neu (Reglement 17) im Jahr 2025/Alter 65: 4,865 Reduktion der Altersrenten ca. 20%

Seite 7 Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV CS-Modell: Praxisbeispiel Letzter Bruttolohn vor Pensionierung: 90’000 CHF. (Basislohn von 60'000 CHF mit 25 Jahren, Lohnerhöhungen 2% bis 40 Jahre, 1% bis 50 Jahre) Lohnbeiträge für PK: ca. 555'000 CHF = 1’150 CHF monatlich Ø Rente (ohne AHV ab 2025):Rente bisher Alter 65:37'900 CHF (UWS 4.865) 45'300 CHF Alter 63:32'600 CHF (UWS 4.608) 39'000 CHF Alter 60:25'800 CHF (UWS 4.277) 31'000 CHF Anmerkung Neu bis AHV-Alter: keine AHV-Überbrückungsrente!

Seite 8 Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV CS-Modell: Referenzalter 65 Ist das Referenzalter Theorie? Bisher galt bei der CS Pensionierungsalter 63. Aufgrund der Reduktionen der UWS und des Wegfalls der AHV-Über- brückungsrente werden vorzeitige Pensionierungen auf Wunsch der Mitarbeitenden finanziell kaum mehr realisierbar sein. Wenn man das ordentliche Pensionierungsalter erhöht wie bei der CS, muss der Arbeitgeber auch B sagen und den Mitarbeitenden ermöglichen, bis zum Pensionierungsalter arbeiten zu können. Es ist ein Widerspruch, von den Mitarbeitenden zu erwarten, länger zu arbeiten, jedoch stetig Massenentlassungen durchzuführen.

Seite 9 Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV CS-Modell: Einschränkung der Altersrente Die Altersrente aus der Pensionskasse entspricht höchstens 98’700 CHF. Angespartes Rentenkapital, das nicht zur Finanzierung der maximalen Altersrente benötigt wird, zahlt die Pensionskasse als einmalige Kapitalauszahlung aus. Mit dieser Regelung verlagert die Pensionskasse weitere Risiken zu den Versicherten (u.a. Langlebigkeit, Zins). Das Ziel der 2. Säule war immer eine Altersrente, um die bisherige Lebenshaltung zu ermöglichen. Der Zwang zum Kapitalbezug bevormundet die Versicherten (keine Wahlmöglichkeit zwischen Rente und Kapital). Wird diese Einschränkung toleriert, wird die maximale Altersrente weiter gesenkt werden. Das ist de facto eine Bankrotterklärung gegenüber der 2. Säule

Seite 10 Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV CS-Modell: Nachteile der Änderungen Angriff auf die 2. Säule (kein Recht auf vollständige Rente). Erhöhung des Pensionierungsalters von 63 auf de facto 65 Jahre. Arbeitsstelle bis Alter 65 vorhanden? Lange Übergangszeit bis 2025 (Jahrgang 1961). Für kleinere und mittlere Einkommen werden vorzeitige Pensionierungen massiv erschwert (Flexibilität nur auf dem Papier). Versicherer (PK) geben Risiken den Versicherten ab (keine Rente ab 98’700, "Einführung individueller Anlagestrategien", keine Überbrückungsrente, Reduktion UWS etc.).

Seite 11 Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV Zukunft in der Altersvorsorge Im Alter den bisherigen Lebensstandard halten zu können, wird wegen der Entwicklungen bei den Pensionskassen kaum mehr möglich sein. Eine allfällige spätere höhere Inflation hätte massive Auswirkungen. Es besteht die Gefahr einer losing Generation. Die Rentenkürzungen der 2. Säule müssen durch höhere Rentenleistungen der 1. und 3. Säule aufgefangen werden. Es ist jedoch nicht die Aufgabe der 3. Säule, die Lücken der 2. Säule zu schliessen.

Seite 12 Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV Forderungen für die berufliche Vorsorge Erhalt und Sicherung der (versprochenen) Leistungen trotz erhöhter Lebenserwartung. Pensionskassen müssen wieder vermehrt Risiken tragen (Zweck einer Versicherung) und nicht die Versicherten. Anstatt das Pensionierungsalter immer weiter zu erhöhen, soll das Sparen für die Altersvorsorge bereits mit Alter 18 beginnen. Die Renten müssen wieder einfach, transparenter und berechenbarer werden. Die tiefen Zinsen sollen nicht als Dauerzustand berechnet werden. Inflation wird kommen, Frage ist nur wann. Kein Zwang zu "Cash" anstelle einer lebenslangen Rente.