Repetitorium im öffentlichen Recht Föderalismus. Eigenheiten des Föderalismus Bundesstaatlichkeit souveräner Bund plus Gliedstaaten Multikulturalität.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Föderalismus.
Advertisements

Dr.Handl - Politische Bildung
Wettbewerbspolitik in der EU
BVMW International DER BVMW – DIE STIMME DES MITTELSTANDS Die Geschäftsbeziehung, wo auch immer Sie sind. Weltweit.
Der Weg eines Gesetzes Bundesregierung Bundesrat Bundestag 1.
Bundesfachgruppe Statistische Ämter des Bundes und der Länder.
Was ist „Francophonie“?
Das Subsidiaritätsprinzip Grundlage der Kommunalen Selbstbestimmung & der gesetzlichen Vorrangstellung der freien Wohlfahrtspflege Erstellt von der.
Schulrechtliche Grundlagen
Volksinitiativen und Völkerrecht Vorschläge zur besseren Vereinbarkeit
Die Bundesversammlung
Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen über die Forschung am Menschen“
Grundsätze des Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit der Verfügung
Profil Fremdsprachen Französisch en vogue
Interkommunale Zusammenarbeit —
Menschen- und Bürger-rechte Politische Philosophie Wahlen und
Warum haben Kinder Rechte?
Parteien in der Bundesrepublik Deutschland
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
DIREKTION DER JUSTIZ UND DES INNERN DES KANTONS ZÜRICH GEMEINDEAMT DES KANTONS ZÜRICH Gemeindebericht 2009 Bericht des Regierungsrates des Kantons Zürich.
Die Rolle der EU im Katastrophenschutz
Freie Träger/ Formen Initiativen/ Vereine/ sonstige juristische Personen Jugendorganisationen Wohlfahrtsverbände/ Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege.
Fernuniversität Aufgabenlösung. Fragestellung: Wie bewältigt die Schweiz derzeit die Herausforderungen an die Staaten? (Staatslehre S. 9 bis 14)
Übungen Bundesstaatsrecht
Gebietsreform Anliegen der Regionalverbände Sep Cathomas, Die Regionen GR GV BVR – – Gebietsreform – Anliegen der Regionalverbände.
NEIN zur schädlichen AUNS-Initiative Staatsverträge vors Volk Volksabstimmung vom 17. Juni 2012.
Grundlagen für den Bildungsraum Schweiz. Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft Artikel 61a 1Bund und Kantone sorgen gemeinsam im Rahmen.
Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der PraxisFolie 128. März 2014 Fusion und Finanzausgleich: Anmerkungen aus der Praxis Johann Christoffel Leiter.
Einführung: Ausgangslage und Streiflichter auf die „Fusionsverfassung“
Die Bundesrepublik Deutschland
Die Bundesversammlung
Herzlich Willkommen - Bienvenue Thomas Mattig Direktor
法學德文名著選讀(一) Lektion 4 范文清 / 蕭雯娟.
Workshop Finanzwissenschaft
法學德文名著選讀(一) Lektion 3 Text 1
Verwaltungsstrukturreform
Rechtsordnung und Rechtsschutz
ÜK 2: Modul G1 Willkommen zum Thema Staat und Gemeinde.
§ 10 VO 1/2003 als Grundlage des EU-Kartellverfahrensrechts 2. Teil: Europäisches Kartellrecht C Kartellverfahrensrecht I. Die VO 1/2003 als neues Kartellverfahrensrecht.
Öffentliches Wirtschaftsrecht I
Übungen im öffentlichen Prozessrecht Prof. Dr. Isabelle Häner 5. Dezember 2008.
Bildungspolitische Baustelle 1: Umsetzung des Weiterbildungsgesetzes WeBiG DV SVEB, Bildungspolitische Tagung 5. Mai 2015 Hotel Kreuz, Bern Dr. André Schläfli,
Schulstandorte Langelsheim
Herzlich Willkommen zur 11
Gemeinsamer Ausschuss und Bundesversammlung
Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII
Öffentliches Wirtschaftsrecht I
1 Volksrechte in den Kantonen. 2 Art. 34, 39 BV 3 Stimm- und Wahlrechte Art. 34 und 39 BV Spielraum der Kantone Stimmrechtsalter Stimmrecht von Schweizerinnen.
Schweizer Geschichtsbuch 2 Handreichungen für den Unterricht Folie 0© 2011 Cornelsen Verlag, Berlin. Alle Rechte vorbehalten. 4. Die Schweiz von 1798.
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Familien unterstützen – Wirtschaft stärken – Gleichstellung fördern Abstimmung.
1 Aussenbeziehungen der Kantone Zu anderen Kantonen und zum Ausland.
Repetitorium Öffentliches Recht FS 20121Prof. Dr. Markus Schefer Repe Öffentliches Recht FS 2012 Prof. Dr. Markus Schefer.
 Verfassungsgesetze und Bestimmungen des Bundesrechtes › Gesetze › Einzelne Bestimmungen › Staatsverträge  Beschluss 1920  Unterbrechung
Fall 2: „Public Voting“ Urteil BGer 2C_770/2011 vom
Österreichs schwieriger Weg zur Inklusion Impulsreferat im Rahmen des Trialoges der Lebenshilfe Österreich St. Pölten, 17. November Dr. Erwin Buchinger.
Repetitorium im öffentlichen Recht Sozialstaat Verhältnis der Strukturprinzipien unter sich Weitere Strukturprinzipien?
Entwurf zum Kirchgemeindereglement Vernehmlassungen Synodalrat Dr. iur. Benno Schnüriger, Präsident Kirchenpflegetreffen Frühjahr 2015.
o relativ junger Begriff o Der Bestandteil des Lebens, der Innen- und Außenpolitik o EXPLIZITE SPRACHENPOLITIK Grundsätze, Regelungen, Gesetze, finanzielle.
Folie 1 Kulturelle Vielfalt: eine ethische Reflexion Peter Schaber (Universität Zürich)
Kirchensteuerinitiative Auswirkungen auf die Kirchgemeinden und Pfarreien Synodalrat Dr. iur. Benno Schnüriger, Präsident Synodenstamm.
1 Einführung ins Gemeinderecht. 2 CH-Gemeinden in Zahlen 1990: 3021 Gemeinden 2000: : : : 2551.
Repetitorium im öffentlichen Recht Demokratie. Eigenheiten der Demokratie Staatsform: « Die Demokratie ist die schlechteste Staatsform, ausgenommen alle.
Freizügigkeitsrecht Vorbemerkungen. Freizügigkeitsabkommen mit EG (FZA) multilaterales bzw. gemischtes Abkommen zwischen Schweiz, EG und Mitgliedstaaten.
Das politische System Österreichs Quelle: Bernauer T. et al.: Einführung in die Politikwissenschaft, Nomos, Baden-Baden,
Repetitorium im öffentlichen Recht
Einbürgerungsrecht Hinweise. Prinzip: Selbststudium das Einbürgerungsrecht ist im Selbststudium zu erarbei- ten auf der Grundlage: –des Bürgerrechtsgesetzes.
Migrationsrecht Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen.
Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn)
 Präsentation transkript:

Repetitorium im öffentlichen Recht Föderalismus

Eigenheiten des Föderalismus Bundesstaatlichkeit souveräner Bund plus Gliedstaaten Multikulturalität –Vereinigung verschiedener Ethnien, Sprachen, Religionen, Kulturen –historisch-soziale Willensnationen Zusätzliche Effekte: –Minderheitenschutz –kulturelle und sprachliche Vielfalt –Stärkung von Subsidiarität und Kleinräumigkeit historischer Ursprung: USA im 19. Jht. (Madison, Hamilton, Jay)

Geographische Verbreitung 25 Bundesstaaten weltweit –Europa: CH, D, A, B, E, RUS, SRB, BOS –Amerika: USA, CDN, MEX, BRA, ARG, VEN, St. Kitts and Nevis –Afrika: SA, NIG, ETH, Komoren –Asien: IND, PAK, MAL, VAE –Ozeanien: AUS, Mikronesien meist grossflächig oder Archipele –Ausnahmen: CH, B, A, SRB, BOS, VAE

Abgrenzungen als Gegensatz zum Staatenbund gleichwertige souveräne Gliedstaaten, Bund nicht souverän (z.B. CH 1815) als Gegensatz zur Zentralstaatlichkeit keine Gliedstaaten, nur Verwaltungseinheiten (z.B. F) als Gegensatz zur Supranationalität Zentraleinheit mit eigenen Kompetenzen und Teilsouveränität (z.B. EU; vgl. auch Art. 140 Abs. 1 lit. b BV)

Unterscheidung: Staatenbund - Bundesstaat StaatenbundBundesstaat Kompetenzhoheit liegt bei den Gliedstaaten Kompetenzhoheit liegt beim Bund Grundlage: VertragGrundlage: gemeinsame Verfassung regelt einzig Verhältnis zwischen den Staaten regelt auch unmittelbar Lebens- verhältnisse der Menschen Einstimmigkeitsvorbehalt für Willensbildung Mehrheitsprinzip für Willens- bildung ist kein eigener Staatist ein eigener Staat

Definition des schweizerischen Bundesstaates Art. 1 BV Bund = Schweizervolk + Kantone Parallelität zu Doppelmehr bei Abstimmungen Dualität, d.h. Bund tritt neben Kantone Schweizervolk –Summe aller Völkerschaften der Kantone –Begriff unscharf (Ausländer? Auslandschweizer?) kein eigenes Bundesgebiet –Summe aller Kantonsgebiete

Gliedstaaten: Kantone 26 Kantone, wovon drei geteilte (6 « Halb- kantone ») Reihenfolge in Art. 1 BV: gemäss BV 1848 bzw. Bundesvertrag 1815 alte Vorortskantone ZH, BE, LU vorweg, danach Reihenfolge der Aufnahme in Bund

Stellung der Kantone im Bund bedingte Eigenstaatlichkeit und Autono- mie (« relative Souveränität »; Art. 3 BV) weitgehende Organisations-, Aufgaben- und Finanzautonomie Gleichbehandlung und Gleichstellung der Kantone Ausnahme für geteilte Kantone: Ständemehr und Ständerat

Bundesgarantien Kantonsverfassungen verfassungsmässige Ordnung Bestand und Gebiet der Kantone

Kantonsverfassungen (Art. 51 BV) Inhaltliche Voraussetzungen –Demokratie, obligatorisches Verfassungsreferendum und obligatorische Verfassungsinitiative –Vereinbarkeit mit Bundesrecht Gewährleistung des Bundes: –durch Bundesversammlung –deklaratorische Wirkung –Bundesgericht erachtet sich daran gebunden ausser bei nachträglich ergangenem (und bei Gewähr- leistung nicht geprüftem) Bundesrecht

Verfassungsmässige Ordnung (Art. 52 BV) bei Abweichung: Bundesintervention, d.h. Eingreifen des Bundes mit geeigneten Mitteln –Koordination, Bundesbeauftragter, Armee –Generalstreik 1918, Genfer Unruhen 1932

Bestand und Gebiet der Kantone (Art. 53 BV) Bestandesveränderungen z.B. JU Gebietsveränderungen z.B. Laufental Grenzbereinigungen: Kantone selbst

Föderalistische Kompetenzenordnung Kompetenzenhoheit bei Bund subsidiäre Generalkompetenz der Kantone (Art. 3 BV) –alle Rechte, die nicht beim Bund sind –Kantone bestimmen ihre Aufgaben selbst (Art. 43 BV) mit gewissen zwingenden Ausnahmen (z.B. Grundschulunterricht) –bedingte Staatsvertragskompetenz in eige- nem Zuständigkeitsbereich (Art. 56 BV)

Bundeszuständigkeit Bund nur, wo dazu in BV ermächtigt (Art. 42 Abs. 1 BV) Grundsätze für Kompetenzzuweisung (Art. 43a BV), insbes.: –Subsidiaritätsprinzip (Art. 5a und 43a BV) –Kostentragung durch begünstigtes Gemeinwesen –Grundversorgung für alle –Bedarfsgerechte und wirtschaftliche Leistungserfüllung Wirkung solcher Prinzipien?

Arten von Bundeskompetenzen ausschliessliche (« ist Sache des Bun- des »; z.B. Armee) konkurrierende (nachträglich derogie- rende; « Bund kann »; z.B. Berufsbildung) parallele (z.B. Sicherheit) Grundsatzgesetzgebung (nur Grundzüge; z.B. Raumplanung)

Verhältnis von Bundesrecht zum kantonalen Recht derogatorische Kraft des Bundesrechts (Art. 49 Abs. 1 BV) verfassungsmässiges Recht bundesrechtskonforme Auslegung von kantonalem Recht widersprechendes kantonales Recht ist nichtig

Bundesaufsicht Überwachung der Einhaltung des Bundes- rechts zuständig: Bundesrat Durchsetzung durch Bundesexekution Ersatzvornahme, Einstellung von Vorteilen (Subventionen etc.), Armee (1884 TI ange- droht)

Kooperativer Föderalismus vertikal (Teilnahme an Willensbildung des Bundes) –Ständemehr –Kantonsreferendum (8 Kantone; 2003 Steuerpaket) –Kantonsinitiative (jeder Kanton; häufig) –Vernehmlassungsverfahren horizontal (Zusammenarbeit unter Kantonen) –Konkordate neu: Möglichkeit der Allgemeinverbindlicherklärung und der Beteiligungspflicht (Art.48a BV) –interkantonale Organe –Exekutivzusammenarbeit (« Konferenzen ») –Verwaltungszusammenarbeit –Amts- und Rechtshilfe

Gemeinden unterstes Gemeinwesen im dreistufigen Staatsaufbau Bestand abhängig von Kantonen Gemeindeautonomie –relativ erhebliche Entscheidungsfreiheit –verfassungsmässiges Recht –von Gemeinde anrufbar

Weitere föderale Gebilde Art. 50 Abs. 3 BV: Pflicht des Bundes zur Rücksichtnahme auf: –Städte –Agglomerationen –Berggebiete