Pandemie – die Umsetzung Vittoria La Rocca Beraterin für Infektionsprävention und Spitalhygiene 20. November 2008.

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 Präsentation transkript:

Pandemie – die Umsetzung Vittoria La Rocca Beraterin für Infektionsprävention und Spitalhygiene 20. November 2008

 Definition Epidemie/Pandemie  Pandemieplan – Handbuch für die betriebliche Vorbereitung ◦ Verschiedene Themen ◦ Materialvorstellungen ◦ Praktische Übung

 Epidemie – griech. „im Volk verbreitet“ ◦ Seuche – zeitlich und örtlich Häufung einer Krankheit innerhalb einer Population  Tropenkrankheiten wie Dengue, aber auch Cholera, Grippe, Typhus, Pest, Kinderlähmung

 Pandemie – griech. „alles Volk betreffend“ ◦ länder- und kontinentübergreifende Ausbreitung einer Krankheit ◦ Örtlich nicht begrenzt  1918Spanische (H1N1) > 20 Mio. Tote  1957Asiatische (H2N2)  1968Hong-Kong (H3N2)  1977Russische (H1N1)  1997Influenza-A-H5N1  1.3 Mio. Stück Geflügel getötet  Importverbot für Vögel, Federn (CH)

1.Keine neuen Influenzavirus-Subtypen 2.Neue Influenzavirus-Subtypen im Tierreich 3.Infektionen des Menschen mit neuem Subtyp. Keine Mensch-zu-Mensch- Übertragung 4.Limitierte Ausbrüche mit beschränkter Mensch-zu-Mensch-Übertragung 5.Grössere Ausbrüche mit Mensch-zu- Mensch-Übertragung, aber noch lokalisiert 6.Pandemie – Verbreitete und anhaltende Übertragung in der Bevölkerung Interpandemische Periode Pandemische Warnperiode Pandemische Periode

 1. Situation Tierkontakt in der Schweiz oder im nahen Ausland ◦ Grippesymptome mit Fieber > 38°C und mind. eines der folgenden Symptomen: Husten, Atembeschwerden, Halsschmerzen, Durchfall und …. Exposition  2. Situation Reisende ◦ Grippesymptome mit Fieber > 38°C und mind. eines der folgenden Symptomen: Husten, Atembeschwerden, Halsschmerzen, Durchfall und …. Reiseanamnese, Exposition mit dem aviären Grippevirus ◦ Bulletin 12; 20. März 2006;

 Handbuch für die betriebliche Vorbereitung  Influenza-Pandemieplan Schweiz ◦

 Epidemiegesetz (EpG; SR Bundesgesetz vom 18. Dez  Influenza Pandemieverordnung (IPV); Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung einer Influenza-Pandemie vom 1. Juni 2005;  Verordnung des Bundesamtes für Veterinärwesen (BVet) (2/05) über vorübergehende Massnahmen an der Grenze zur Bekämpfung der klassischen Geflügelpest ( Lep)  Internationale Gesundheitsvorschriften (2005) SR

Handbuch für die betriebliche Vorbereitung  1. Einleitung  2. Organisatorisches  3. Wichtiges, nicht medikamentöse Massnahmen im Fall einer Grippepandemie  4. Kommunikation

 1.1 Annahmen vorhersehbarer Auswirkungen  1.2 Ziel der Betrieblichen Vorbereitung  1.3 Zeitpunkt der Umsetzung der betrieblichen Massnahmen  1.4 Ziel und Zweck des Dokumentes Q-Handbuch

 das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz, sei es durch Übertragung von Mensch zu Mensch oder indirekt über kontaminierte Oberflächen, zu minimieren  die betrieblichen Infrastrukturen möglichst aufrecht zu erhalten, um die Belieferung der Kunden mit den wichtigsten Gütern und Dienstleistungen sicherzustellen

 entsprechende Ankündigung durch die WHO gibt der Bundesrat auf Antrag des Eidgenössischen Departements des Innern  Beginn und Ende einer Pandemiebedrohung oder Grippepandemie bekannt (Art. 3 IPV, SR ) 

 2.1 Bildung eines Pandemie-Teams  2.2 Untersuchung der internen Situation  2.3 Reorganisation der Arbeitsabläufe  2.4 Untersuchung der externen Funktionen  2.5 Arbeitsrecht und Ethik*

 Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und –nehmer vor einer Infektion mit gefährlichen Mikroorganismen (z. B. Grippevirus) zu schützen  Die Arbeitnehmer sind ihrerseits verpflichtet, die Weisungen ihres Arbeitsgeber bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsvorsorge zu befolgen.  In gewissen Kantonen kann das Personal zur Arbeit verpflichtet werden. Arbeitsgesetz SR

 3.1 Wichtige personenbezogene, nicht medikamentöse Massnahmen ◦ Beachten der persönlichen Hygiene (Händewaschen) ◦ Distanz halten („social distancing) von mind. 1 Meter von Person zu Person ◦ Treffen von Eigenschutzmassnahmen (Tragen von Mund-Nasenschutz) bei Tätigkeiten mit einem erhöhten Infektionsrisiko ◦ Kenntnis über das persönliche Verhalten bei Grippe oder bei Verdacht auf Grippe

 regelmässiges Händewaschen mit Seife  bei Husten, Niesen und Nase putzen Einwegpapiertaschentücher benützen  verunreinigtes Material, z. B. Papiertaschentücher, im Abfalleimer entsorgen  nach jedem Gebrauch eines Papiertaschentuches die Hände mit Seife waschen

 Grösste Reservoir  schlimmsten Überträger  Nagelbett: gesamte Weltbevölkerung  Ring: Bevölkerung von Europa  Fingernagel: Bevölkerung CH

 Händewaschen  Reinigung der Hände und Entfernung von optischer Verschmutzung  Hände desinfizieren ◦ Keime der hautfremden Flora werden abgetötet und der residenten Flora reduziert. ◦ Sie dient der Unterbrechung der Infektionskette und zur Verhinderung von Infektionen

 Social distancing ◦ Distanz von mindestens 1 Meter von Person zu Person einhalten ◦ Menschenansammlungen vermeiden

 zusätzliche Schutzmassnahmen wie ◦ Mundnasenschutz – Hygienemasken (Typ II bzw. IIR) Anhang 3 ◦ Handschuhen, evtl. Schutzbrille ◦ Aufstellen von Plexiglas oder undurchlässiger Folie zwischen Kunden und Personal ◦ Schutzkleidung

 Raumlüftung/Klimaanlage ◦ Räume sollen regelmässig durch Öffnen sowohl der Fenster als auch der Türen gelüftet werden. Lüftungsanlagen müssen im Pandemiefall nicht abgestellt werden  Reinigung ◦ Räume werden wie üblich mit Reinigungsmitteln gereinigt (Anhang 4)

 Empfehlungen und Anordnungen der kantonalen Behörte befolgen und umsetzen.

 4.1 Inhalte der Mitteilungen  die Auswirkungen der Grippepandemie  die Massnahmen, die für das persönliche Verhalten und für die betriebliche Abläufe gelten  Veränderungen und Entwicklungen im Verlauf der Grippepandemie  4.2 Zeitpunkt der Kommunikation  Unternehmensleitung entscheidet  4.3 Wer muss informiert werden  ALLE, empfohlene Massnahmen gelten auch für deren Angehörigen