KREISSTADT HEPPENHEIM

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 Präsentation transkript:

KREISSTADT HEPPENHEIM KOMMUNALWAHL 06.03.2016 Schulung der Wahlvorstände

KREISSTADT HEPPENHEIM Wissenswertes und örtliche Regelungen 1. Anzahl der Wahlberechtigten: ca. 20.090 2. Anzahl der Wahlbezirke: 16 3. Anzahl der Briefwahlbezirke: 4 4. Anzahl der Wahlhelfer: ca. 170 5. Schnellmeldungen und sonstige telefonische Erreichbarkeit am Wahlsonntag Wahlbüro: 06252 – 13-3009 oder 06252 – 13-1120 Schnellmeldungen: 06252 – 15-3000 6. Rücklieferung der Wahlunterlagen ins Bürgerbüro unmittelbar nach Abschluss der Ergebniserfassung 7. Beginn der Tätigkeit des Wahlvorstandes:  Nicht jedes Wahlvorstandsmitglied muss am Wahlsonntag zur Belehrung um 07:30 Uhr im Wahllokal sein – bitte Absprache innerhalb des Wahlvorstandes – Dabei bitte Mindestbesetzung beachten! 8. Beginn der Tätigkeit des Briefwahlvorstandes: 07:30 Uhr 16:00 Uhr

KREISSTADT HEPPENHEIM Wahllokale anlässlich der Kommunalwahl am 6. März 2016

KREISSTADT HEPPENHEIM Übersicht und Reihenfolge der Wahlen und Stimmzettel 1. Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Heppenheim  Stimmzettelfarbe: weiß 2. Wahl des Kreistages des Kreises Bergstraße  Stimmzettelfarbe: rosa 3. Wahl des Ortsbeirates  Stimmzettelfarbe: grün Die Reihenfolge ist unbedingt einzuhalten! Jede Wahl ist separat auszuzählen! Für jede Wahl ist eine einzelne Niederschrift auszufüllen.

KREISSTADT HEPPENHEIM Der Wahlvorstand...  ist ein selbständiges kommunales Wahlorgan und weisungsunabhängig. Er führt die Geschäfte mit strengster Unparteilichkeit und Verschwiegenheit; absolute Wahrung des Wahlgeheimnisses. Die Vorgaben des Wahlleiters sind grundsätzlich einzuhalten.  besteht aus Wahlvorsteher/in und Schriftführer/in, deren Vertreter sowie vier Beisitzer/innen.  trifft als eigenständiges Wahlorgan durch Abstimmung gemeinsame Entscheidungen, z.B. wenn nicht eindeutig ist, ob eine Stimme gültig oder ungültig ist. Bei Stimmengleichheit gibt dabei die Stimme der Wahlvorsteherin bzw. des Wahlvorstehers den Ausschlag.  bereitet die Wahl im Wahllokal vor und führt sie durch.  kontrolliert die Anwesenheit aller Mitglieder des Wahlvorstandes und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Dies ist dann der Fall, wenn: a) für den Schichtdienst mindestens drei Mitglieder des Wahlvorstands, darunter der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder deren Stellvertreter sowie mindestens ein Beisitzer, anwesend sind. b) für die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sind. Jedoch sollen alle 8 Mitglieder anwesend sein.

KREISSTADT HEPPENHEIM Vorbereitung der Wahl in den Wahllokalen ab 07:30 Uhr  Der Wahlvorstand nimmt die Wahlunterlagen entgegen und prüft sie 1. Ausdruck des Wählerverzeichnisses des Wahlbezirks 2. soweit vorhanden, ein Verzeichnis der eingetragenen Wahlberechtigten, denen nach Abschluss des Wählerverzeichnisses noch Wahlscheine erteilt worden sind 3. amtliche Stimmzettel in genügender Zahl 4. Vordruck der Wahlniederschrift 5. Abdruck des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung 6. Abdruck der erlassenen Wahlbekanntmachung mit einem Stimmzettelmuster und Verzeichnis der Auszählungswahlvorstände 7. Verschlussmaterial für die Wahlurne 8. Verpackungs- und Siegelmaterial zum Verpacken der Stimmzettel und Wahlscheine 9. Büromaterial: ausreichende Anzahl von Schreib- und Farbstiften, Schreibpapier für Anlagen zur Wahlniederschrift und Notizen 10. eine Kiste oder einen Karton zum Verpacken der Unterlagen.  Er stellt die Wahlkabinen auf und bringt Aushänge sowie die Ausschilderung an.  Nach Kontrolle verschließt er die leeren Wahlurnen.  Er legt die Unterlagen (Stimmzettel, Wählerverzeichnis etc.) bereit.

KREISSTADT HEPPENHEIM Vorbereitung der Auszählung in den Briefwahlbezirken ab 16:00 Uhr  Der Wahlvorstand nimmt die Wahlbriefe sowie ein Verzeichnis über die für ungültig erklärten Wahlscheine (Negativliste) für die ihm zugeteilten Wahlbezirke entgegen. Sind keine Wahlbriefe für ungültig erklärt worden, wird dem Briefwahlvorstand ein entsprechender Vermerk (Fehlanzeige) übergeben.  Weiterhin erhält er 1. Vordruck der Wahlniederschrift 2. Verpackungs- und Siegelmaterial zum Verpacken der Stimmzettel und Wahlscheine 3. Büromaterial: ausreichende Anzahl von Schreib- und Farbstiften, Schreibpapier für Anlagen zur Wahlniederschrift und Notizen 4. eine Kiste oder einen Karton zum Verpacken der Unterlagen.  Prüfung der Nummern auf den Wahlbriefumschlägen, ob diese zum jeweiligen Briefwahl- bezirk zählen. Ist dies nicht der Fall, so sind die Wahlbriefe entsprechend weiterzuleiten.

KREISSTADT HEPPENHEIM Vorbereitung der Auszählung in den Briefwahlbezirken ab 16:00 Uhr 1. Öffnen der Wahlbriefe und Entnahme der Wahlscheine und Stimmzettel- umschläge  Zunächst werden die Wahlbriefe einzeln geöffnet. Wahlschein und Stimmzettelumschläge werden entnommen. Achtung! Stimmzettelumschläge erst ab 18:00 Uhr öffnen.  Prüfung der Wahlscheine, ob diese in der Negativliste aufgeführt sind.  Prüfung und Beschlussfassung, wenn Wahlbriefe zurückgewiesen werden müssen.  Auf jedem Wahlschein sind die Zulassung für die einzelnen Wahlen verzeichnet.  Prüfung, ob die Anzahl der Zulassung mit der Anzahl der Stimmzettelumschläge übereinstimmt.  Trennung der Stimmzettelumschläge nach Farben – 1) weiß, 2) rosa, 3) grün und anschließend zählen  Zählen der Wahlscheine  Für jede der 3 Wahlen ist eine separate Niederschrift auszufüllen.

KREISSTADT HEPPENHEIM Vorbereitung der Auszählung in den Briefwahlbezirken ab 16:00 Uhr  Zurückweisungsgründe nach § 21a KWG sind, wenn 1. der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingegangen ist, 2. dem Wahlbriefumschlag kein oder kein gültiger Wahlschein beiliegt, 3. dem Wahlbriefumschlag kein Stimmzettelumschlag beigefügt ist, 4. weder der Wahlbriefumschlag noch der Stimmzettelumschlag verschlossen (d.h. zugeklebt) ist; ist auch nur ein Umschlag verschlossen, darf der Wahlbrief nicht zurückgewiesen werden, 5. der Wahlbriefumschlag mehrere Stimmzettelumschläge, aber nicht die gleiche Anzahl gültiger und mit der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt versehener Wahlscheine enthält, 6. der Wähler oder die Person seines Vertrauens (Hilfsperson) die vorgeschriebene Versicherung an Eides statt zur Briefwahl auf dem unteren Teil des Wahlscheins nicht unterschrieben hat,  fehlt lediglich der Vorname oder die Namensangabe der Hilfsperson in Druckschrift, darf der Wahlbrief nicht zurückgewiesen werden, 7. kein amtlicher Stimmzettelumschlag benutzt worden ist,  wenn also der Stimmzettel nicht in einen amtlichen Stimmzettelumschlag gelegt ist, etwa ohne Stimmzettelumschlag in dem Wahlbrief liegt, oder wenn statt des Stimmzettel- umschlags ein anderer Umschlag verwendet worden ist, 8. ein Stimmzettelumschlag benutzt worden ist, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den anderen abweicht oder einen deutlich fühlbaren Gegenstand enthält.

KREISSTADT HEPPENHEIM Vorbereitung der Auszählung in den Briefwahlbezirken ab 16:00 Uhr

KREISSTADT HEPPENHEIM Vorbereitung der Auszählung in den Briefwahlbezirken ab 16:00 Uhr

KREISSTADT HEPPENHEIM Vorbereitung der Auszählung in den Briefwahlbezirken ab 16:00 Uhr

KREISSTADT HEPPENHEIM Vorbereitung der Auszählung in den Briefwahlbezirken ab 16:00 Uhr

KREISSTADT HEPPENHEIM Vorbereitung der Auszählung in den Briefwahlbezirken ab 16:00 Uhr

KREISSTADT HEPPENHEIM Vorbereitung der Auszählung in den Briefwahlbezirken ab 16:00 Uhr 2. Eintragen der Summen in die Niederschrift Punkt 2.1 – Anzahl - Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine Punkt 2.2 – Anzahl der Wahlbriefe Punkt 2.4 – Anzahl der insgesamt beanstandeten Wahlbriefe Punkt 2.4.2 – Anzahl der durch Beschluss zurückgewiesenen Wahlbriefe, Diese sind entsprechend den Zurückweisungsgründen nach § 21a KWG getrennt in der Niederschrift zuzuordnen. Die zurückgewiesenen Wahlbriefe sind zu nummerieren und der Niederschrift der Gemeindewahl als Anlage/n beizufügen. Punkt 3.1 – Kennbuchstabe B → Anzahl der Stimmzettelumschläge Punkt 3.2 – Anzahl der Wahlscheine Punkt 3.3 – Begründung; Warum die Zahl der Stimmzettelumschläge von der Zahl der Wahlscheine abweicht. Punkt 4.1: B = Wählerinnen und Wähler insgesamt Ab 18:00 Uhr – Beginn mit der Öffnung der Stimmzettelumschläge

KREISSTADT HEPPENHEIM Aufgaben der Wahlvorsteherin bzw. des Wahlvorstehers  Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit  Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung  Aufsicht über Wahlkabine und -urne, insbesondere zur Wahrung des Wahlgeheimnisses  Berichtigung des Wählerverzeichnisses (nur auf Hinweis des Wahlamtes)  Leitung der Tätigkeit des Wahlvorstandes bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung  Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstandes sowie des Wahlergebnisses für den Wahlbezirk  Übermittlung des Wahlergebnisses an den Wahlleiter - Schnellmeldung  Abgabe der Wahlunterlagen am Abend

KREISSTADT HEPPENHEIM Aufgaben der Schriftführerin bzw. des Schriftführers  Führung des Wählerverzeichnisses  Ausfüllen der Wahlniederschrift, Erfassen des Ergebnisses  Aufnahme eventueller Vermerke während der Wahlhandlung und der Auszählung  Berichtigung des Wählerverzeichnisses (nur auf Hinweis des Wahlamtes); Vermerk „W“ oder „Wahlschein“ im Wählerverzeichnis anbringen  Auszahlung der Aufwandsentschädigung

KREISSTADT HEPPENHEIM Stellvertreterin bzw. Stellvertreter Für die beiden zuvor genannten Funktionen gibt es jeweils eine Stellvertretung, die während einer Abwesenheit der oder des anderen die jeweiligen Aufgaben wahrnimmt. Sind beide anwesend, übernimmt die Stellvertretung Aufgaben der Beisitzer.

KREISSTADT HEPPENHEIM Aufgaben der Beisitzerinnen und Beisitzer  Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen bzw. Personalausweise  Ausgabe der Stimmzettel  sie ordnen den Zutritt zum Wahlraum und zu den Wahlkabinen  Sortierung der Stimmzettel und Auszählung der Stimmen

KREISSTADT HEPPENHEIM Wählen im Wahllokal Wahlzeit: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Öffentlichkeit der Wahl  Jeder hat während der Wahlzeit und auch während der Ergebnisfeststellung die Möglichkeit der Teilnahme, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.  Im Zweifel sorgt der Wahlvorstand für „Ruhe und Ordnung“ im Wahllokal.  Alle Wählerinnen und Wähler, die sich um 18:00 Uhr noch im Wahllokal befinden, haben noch die Möglichkeit zu wählen.  Auch die Ergebnisermittlung ist öffentlich!

KREISSTADT HEPPENHEIM Wählen im Wahllokal Besonderheiten 1. Ohne Wahlbenachrichtigung oder Personalausweis  Unproblematisch, wenn der/die Wähler/in bekannt und wahlberechtigt ist. Ebenfalls besteht die Möglichkeit nach Personalien, Mitbewohnern des Hauses oder Nachbarschaft zu fragen. 2. Mit Wahlschein (Bitte immer das Wahlbüro kontaktieren!)  Der/Die Wähler/in weist sich aus und kann wählen  sofern der Wahlschein nicht in der Liste der für ungültig erklärten Wahlscheine gefunden wird, oder  sofern der Wahlschein nicht für einen anderen Wahlbezirk als Ihren ausgestellt ist, oder  wenn sich keine Zweifel an der Echtheit ergeben. 3. Mit Briefwahlunterlagen (rote Wahlbriefe)  Briefwahlunterlagen dürfen im Wahllokal nicht angenommen werden. Der Briefwähler muss den Wahlbrief im Wahlbüro bis spätestens 18:00 Uhr abgeben.

KREISSTADT HEPPENHEIM Wählen im Wahllokal Wahlablauf 1. Richtiges Wahllokal / richtiger Stimmbezirk ?  Ist der/die Wähler/in  im Wählerverzeichnis enthalten ?  wahlberechtigt für alle Wahlen ?  kein Zurückweisungsgrund ? 2. Ausgabe des oder der Stimmzettel 3. Wahlbenachrichtigung zurückgeben 4. Der/Die Wähler/in gibt in der Wahlkabine seine/ihre Stimme/n ab und faltet den/die Stimmzettel so, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 5. Der/Die Wahlvorsteher/in gibt die Urne frei. 6. Der/Die Wähler/in wirft den/die Stimmzettel in die Urne. 7. Mitteilung an den/die Schriftführer/in, dass Stimmabgabe erfolgt ist. 8. Der/Die Schriftführer/in hakt die Stimmabgabe ab.

KREISSTADT HEPPENHEIM Wählen im Wahllokal Zurückweisungsgründe  Der/Die Wähler/in ist nicht im Wählerverzeichnis eingetragen.  Der Wahlschein wird nicht vorgelegt, obwohl sich im Wählerverzeichnis ein Wahlscheinvermerk „W“ befindet.  Im Wählerverzeichnis ist u.a. ein Vermerk „WEZ“ (weggezogen) eingetragen.  Im Wählerverzeichnis existiert bereits ein Stimmabgabevermerk. Ein neuer Stimmzettel wird ausgegeben, wenn:  Der/Die Wähler/in sich verschrieben hat und ihn versehentlich unbrauchbar/ungültig gemacht hat.  Wenn Zurückweisungsgründe vorhanden sind, wie (z.B. die Kennzeichnung oder Faltung des Stimmzettels außerhalb der Wahlkabine erfolgte; etwas anderes als die amtlichen Stimmzettel in die Urne gelangen sollte.

KREISSTADT HEPPENHEIM Feststellen der Ergebnisse (im Wahllokal) Ende der Wahlhandlung: 18:00 Uhr

KREISSTADT HEPPENHEIM Feststellen der Ergebnisse (im Wahllokal) Ende der Wahlhandlung: 18:00 Uhr 1. Auszählung  Reihenfolge: 1. Stadtverordnetenversammlung 2. Kreistag 3. Ortsbeirat a) Trennung der Stimmzettel nach Farben – 1) weiß, 2) rosa, 3) grün b) Zählen der jeweiligen Stimmzettel für jede Wahl extra c) Zählen der im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmabgabevermerke für jede Wahl d) Zählen der eingenommenen Wahlscheine, jeweils für jede Wahl  Für jede der 3 Wahlen ist eine separate Niederschrift auszufüllen.  Anzahl der Stimmabgabevermerke + Anzahl der Wahlscheine = Anzahl der Stimmzettel

KREISSTADT HEPPENHEIM Feststellen der Ergebnisse (im Wahllokal) 2. Eintragen der Summen in die Niederschrift Punkt 3.1 – Kennbuchstabe B → Anzahl der Stimmzettel Punkt 3.2 – Anzahl der Stimmabgabevermerke (Haken im Wählerverzeichnis) Punkt 3.3 – Kennbuchstabe B1 → Anzahl der eingenommenen Wahlscheine Punkt 3.4 – Summe aus Punkt 3.2 und 3.3 Punkt 4.1: A1 + A2 = im Wählerverzeichnis insgesamt eingetragene Wahlberechtigte A1 = Wahlberechtigte lt. Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk „W“ (Wahlschein) A2 = Wahlberechtigte lt. Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk „W“ (Wahlschein)  Diese Zahl wird aus dem Wählerverzeichnis übernommen. B = Wählerinnen und Wähler insgesamt B1 = Wählerinnen und Wähler mit Wahlschein

KREISSTADT HEPPENHEIM Feststellen der Ergebnisse (Wahllokal und Briefwahlbezirk) 3. Auszählen der Stimmzettel - Stadtverordnetenversammlung  Bilden von 4 Stapel: 1. Stapel – Stimmzettel mit nur einem Wahlvorschlag → nur in der Kopfleiste (Listenstimme) Bsp. 2. Stapel – zweifelsfrei ungültige Stimmzettel → keine Stimmabgabe bzw. Kennzeichnung Bsp.

KREISSTADT HEPPENHEIM Feststellen der Ergebnisse (Wahllokal und Briefwahlbezirk) 3. Auszählen der Stimmzettel - Stadtverordnetenversammlung 3. Stapel – Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben 1. Bsp. 2. Bsp. Müller

KREISSTADT HEPPENHEIM Feststellen der Ergebnisse (Wahllokal und Briefwahlbezirk) 3. Auszählen der Stimmzettel - Stadtverordnetenversammlung 3. Stapel – Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben 3. Bsp. 4. Bsp.

KREISSTADT HEPPENHEIM Feststellen der Ergebnisse (Wahllokal und Briefwahlbezirk) 3. Auszählen der Stimmzettel - Stadtverordnetenversammlung 4. Stapel – alle übrigen Stimmzettel 1. Bsp. 2. Bsp.

KREISSTADT HEPPENHEIM Feststellen der Ergebnisse (Wahllokal und Briefwahlbezirk) 3. Auszählen der Stimmzettel - Stadtverordnetenversammlung 4. Stapel – alle übrigen Stimmzettel 3. Bsp. 4. Bsp.

KREISSTADT HEPPENHEIM Feststellen der Ergebnisse (Wahllokal und Briefwahlbezirk) 3. Auszählen der Stimmzettel - Stadtverordnetenversammlung 4. Stapel – alle übrigen Stimmzettel 5. Bsp.

KREISSTADT HEPPENHEIM Feststellen der Ergebnisse (Wahllokal und Briefwahlbezirk) 4. Eintragen der Summen in die Niederschrift - Stadtverordnetenversammlung  Die einzelnen Stapel werden zweifach gezählt.  Punkt 4.2 Eintragen der einzelnen Summen in Spalte 1: Stapel 1 - Stimmzettel mit nur einem Wahlvorschlag (nur in der Kopfleiste (Listenstimme)) Stapel 2 - zweifelsfrei ungültige Stimmzettel (keine Stimmabgabe bzw. Kennzeichnung) Stapel 3 - Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben Stapel 4 - alle übrigen Stimmzettel

KREISSTADT HEPPENHEIM Feststellen der Ergebnisse (Wahllokal und Briefwahlbezirk) 5. Stapel 1 - Stimmzettel mit nur einem Wahlvorschlag  Dieser Stapel ist nach den einzelnen Wahlvorschlägen zu sortieren.  Jetzt werden die einzelnen Wahlvorschläge ebenfalls zweifach gezählt.  Übernahme der Summen in die jeweilige Niederschrift  Punkt 4.3 Eintragen der einzelnen Ergebnisse in Spalte 1: 1 CDU Ergebnis der Auszählung 2 SPD Ergebnis der Auszählung 3 FDP Ergebnis der Auszählung 4 GLH Ergebnis der Auszählung

KREISSTADT HEPPENHEIM Feststellen der Ergebnisse (Wahllokal und Briefwahlbezirk) 6. Stapel 3 - Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben  Die Stimmzettel in diesem Stapel sind fortlaufend zu nummerieren.  Über jeden Stimmzettel ist ein Beschluss zu fassen. Die Stimmzettel werden als Anlage zur Niederschrift beigefügt. Übernahme der Summen in die jeweilige Niederschrift

KREISSTADT HEPPENHEIM Feststellen der Ergebnisse (Wahllokal und Briefwahlbezirk) 6. Stapel 3 - Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken geben  Punkt 4.2 Eintragen der einzelnen Summen in Spalte 2:  Punkt 4.3 Eintragen der einzelnen Summen in Spalte 2:

KREISSTADT HEPPENHEIM Feststellen der Ergebnisse (Wahllokal und Briefwahlbezirk) 7. Vorläufiger Abschluss der Wahlniederschriften  Die Spalten 1 und 2 der Punkte 4.2 und 4.3 sind zu addieren und in die Spalte 3 (fett umrandete Spalte) einzutragen.  Wenn alle Stimmzettel gezählt und die Ergebnisse in die Niederschriften eingetragen wurden, dann erfolgt die Schnellmeldung I.  Die Niederschrift ist im Punkt 7 – Vorläufiger Abschluss der Wahlniederschrift von allen Mitgliedern des Wahlvorstandes zu unterschreiben. Weiterhin ist diese bis Punkt 8 – Verpacken und Übergabe der Unterlagen auszufüllen. Ab Punkt 9 – Zählen der Stimmen werden die Niederschriften dann vom Auszählungsvorstand, der die einzelnen Stimmen am 07./08.03.2016 auszählt, weiter ausgefüllt.

KREISSTADT HEPPENHEIM Feststellen der Ergebnisse (Wahllokal und Briefwahlbezirk) 8. Schnellmeldung I, Verpacken und Übergabe der Wahlunterlagen  Telefonnummer:  Bitte geben Sie hier die Zahlen der Nummer 4 in den fett umrandeten Feldern der Niederschrift in nachfolgender Reihenfolge durch. 1. Wahl der Stadtverordnetenversammlung 2. Wahl des Kreistags 3. Wahl des Ortsbeirats  Nach erfolgter Schnellmeldung werden die Niederschriften vorläufig abgeschlossen, die Stimmzettel u.ä. verpackt und alle Unterlagen an den Gemeindevorstand (Bürgerbüro) übergeben.  Die Stimmzettel werden wie folgt verpackt: Paket Nr. 1 = alle Stimmzettels des ursprünglichen Stapels Nr. 1 Paket Nr. 2 = alle Stimmzettels des ursprünglichen Stapels Nr. 2 Paket Nr. 3 = alle Stimmzettels des ursprünglichen Stapels Nr. 4 Die Stimmzettel, über die Beschluss gefasst wurde, sind der Niederschrift beizufügen.  Die eingenommenen Wahlscheine mit Ausnahme derjenigen, über die der Wahlvorstand Beschluss gefasst hat, werden gesondert verpackt. (Paket Nr. 4) 06252 – 15-3000

KREISSTADT HEPPENHEIM Beurkundung des Abschlusses des Wählerverzeichnisses

KREISSTADT HEPPENHEIM Wahlniederschrift - im Wahlbezirk

KREISSTADT HEPPENHEIM Wahlniederschrift - im Wahlbezirk

KREISSTADT HEPPENHEIM Wahlniederschrift - im Wahlbezirk

KREISSTADT HEPPENHEIM Wahlschein

KREISSTADT HEPPENHEIM Wahlniederschrift - im Briefwahlbezirk

KREISSTADT HEPPENHEIM Wahlniederschrift - im Briefwahlbezirk

KREISSTADT HEPPENHEIM Wahlniederschrift - im Briefwahlbezirk

KREISSTADT HEPPENHEIM

KREISSTADT HEPPENHEIM Musterstimmzettel:

KREISSTADT HEPPENHEIM Inhalt des Stimmzettels: Parteien / Wählergruppen erscheinen auf dem Stimmzettel neben- oder untereinander.

KREISSTADT HEPPENHEIM Inhalt des Stimmzettels: Parteien / Wählergruppen erscheinen auf dem Stimmzettel neben- oder untereinander. Pro Liste werden (höchstens) so viele Namen aufgeführt, wie Sitze zu vergeben sind.

KREISSTADT HEPPENHEIM Inhalt des Stimmzettels: Parteien / Wählergruppen erscheinen auf dem Stimmzettel neben- oder untereinander. Pro Liste werden (höchstens) so viele Namen aufgeführt, wie Sitze zu vergeben sind. Hinter jedem Namen gibt es 3 Felder zum Ankreuzen der Person.

KREISSTADT HEPPENHEIM Inhalt des Stimmzettels: Parteien / Wählergruppen erscheinen auf dem Stimmzettel neben- oder untereinander. Pro Liste werden (höchstens) so viele Namen aufgeführt, wie Sitze zu vergeben sind. Hinter jedem Namen gibt es 3 Felder zum Ankreuzen der Person. Es besteht nach wie vor die Mög- lichkeit, eine Liste durch ein Kreuz unverändert zu unterstützen.

KREISSTADT HEPPENHEIM Dieses Muster orientiert sich an einer kleinen Gemeinde (15 Gemeinde- vertreterinnen und Gemeindevertreter). In größeren Kommunen und Landkreisen sind die Listen deutlich länger. Die Kreisstadt Heppenheim hat 37 Gemeindevertreterinnen und -vertreter. Außerdem können zusätzliche Angaben wie z. B. Geburtsname und -jahr, Beruf und Wohnort auf den Listen stehen. Weil in der Beispielgemeinde 15 Gemeindevertreterinnen und Gemeinde- vertreter zu wählen sind, haben die Wahlberechtigten je 15 Stimmen.

KREISSTADT HEPPENHEIM Jetzt beginnen wir mit konkreten Beispielen für das Ausfüllen des Stimmzettels. Bitte klicken Sie auf die blaue Fläche, um das erste Beispiel zu sehen!

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie können eine Liste ankreuzen. Um zu sehen, wie gewertet wird, klicken Sie bitte auf die blaue Fläche!

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie können eine Liste ankreuzen. Der Wahlvorstand rechnet jeder oder jedem in der angekreuzten Liste aufgeführten Kandidatin oder Kandidaten genau eine Stimme zu. Damit sind alle 15 möglichen Stimmen verteilt.

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie können – zusätzlich zur Listenstimme – an einzelne Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste bis zu 3 Stimmen vergeben (Kumulieren).

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie können – zusätzlich zur Listenstimme – an einzelne Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste bis zu 3 Stimmen vergeben (Kumulieren). Der Wahlvorstand rechnet jeder Kandidatin oder jedem Kandidaten die gewünschten Stimmen (Kreuze oder Ziffern) zu. Werden dabei alle 15 Stimmen vergeben, ist das Listenkreuz ohne Belang. Grundsatz: Personenstimme geht vor Listenstimme!

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie vergeben Stimmen an Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Listen (Panaschieren).

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie vergeben Stimmen an Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Listen (Panaschieren). Dabei erhält jede Kandidatin und jeder Kandidat die persönlich zugewiesenen Stimmen.

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie können – bei Vergabe einer Listenstimme – einzelne Kandidatinnen und Kandidaten streichen.

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie können – bei Vergabe einer Listenstimme – einzelne Kandidatinnen und Kandidaten streichen. Den nicht gestrichenen Kandidatinnen und Kandidaten werden von oben nach unten Stimmen zugeteilt (zunächst jeweils eine und bei Bedarf – wieder einzeln von oben nach unten – weitere) bis 15 Stimmen erreicht sind.

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie können – zusätzlich zur Listenstimme und angekreuzten Kandidatinnen und Kandidaten – einzelne Kandidatinnen und Kandidaten streichen.

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie können – zusätzlich zur Listenstimme und angekreuzten Kandidatinnen und Kandidaten – einzelne Kandidatinnen und Kandidaten streichen. Jede nicht gestrichene Kandidatin oder jeder nicht gestrichene Kandidat erhält pro Kreuz eine Stimme bzw. die Stimme(n) gemäß Ziffer (höchstens 3 pro Kandidatin oder Kandidat). Weil nur in einer Liste kumuliert wurde, ist der Wählerwille eindeutig. Der Wahlvorstand rechnet die restlichen 7 Stimmen hinzu (je 1 Stimme von oben nach unten, die gestrichenen Kandidatinnen und Kandidaten, die schon drei Stimmen haben, bleiben unberücksichtigt).

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie können – ohne Personen anzukreuzen – eine Liste annehmen, die weniger Kandidatinnen und Kandidaten aufführt, als Sitze zu vergeben sind.

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie können – ohne Personen anzukreuzen – eine Liste annehmen, die weniger Kandidatinnen und Kandidaten aufführt, als Sitze zu vergeben sind. Der Wahlvorstand rechnet den Kandidatinnen und Kandidaten die Stimmen zu (zunächst von oben nach unten für jede nicht gestrichene Person je eine, dann immer – wieder – einzeln von oben) bis 15 Stimmen erreicht sind.

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie können einen Listenvorschlag annehmen, aber zu viele Kandidatinnen und Kandidaten in dieser Liste ankreuzen.

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie können einen Listenvorschlag annehmen, aber zu viele Kandidatinnen und Kandidaten in dieser Liste ankreuzen. Zunächst werden die abgegebenen Stimmen gezählt. Weil nur in einer Liste Stimmen vergeben wurden, ist der Wählerwille eindeutig, und die zu viel abgegebenen Stimmen bleiben in einer bestimmten Reihenfolge unberücksichtigt (von unten nach oben, erst Kandidatinnen und Kandidaten mit einer Stimme, dann 2. Stimme von Kandidatinnen und Kandidaten mit zwei Stimmen usw.) bis 15 Stimmen erreicht sind. Das Listenkreuz ist unbeachtlich, da alle Stimmen vergeben wurden.

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie können ohne Listenstimme zu viele Kandidatinnen und Kandidaten in nur einer Liste ankreuzen.

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie können ohne Listenstimme zu viele Kandidatinnen und Kandidaten in nur einer Liste ankreuzen. Zunächst werden die abgegebenen Stimmen gezählt. Weil nur in einer Liste Stimmen vergeben wurden, ist der Wählerwille eindeutig, und die zu viel abgegebenen Stimmen bleiben in einer bestimmten Reihenfolge unberücksichtigt (von unten nach oben, erst Kandidatinnen und Kandidaten mit einer Stimme, dann 2. Stimme von Kandidatinnen und Kandidaten mit zwei Stimmen usw.) bis 15 Stimmen erreicht sind.

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie vergeben die Listenstimme und zusätzlich Stimmen an Kandidatinnen und Kandidaten anderer Listen.

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie vergeben die Listenstimme und zusätzlich Stimmen an Kandidatinnen und Kandidaten anderer Listen. Zunächst erhält jede Kandidatin oder jeder Kandidat die persönlich zugewiesenen Stimmen. Dann gehen die restlichen (hier 7) Stimmen an die durch die Listenstimme festgelegte Partei / Wählergruppe (je 1 von oben).

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie nehmen einen Listenvorschlag an, streichen in dieser Liste einzelne Kandidatinnen und Kandidaten und vergeben noch Stimmen an Kandidatinnen und Kandidaten mehrerer Listen.

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie nehmen einen Listenvorschlag an, streichen in dieser Liste einzelne Kandidatinnen und Kandidaten und vergeben noch Stimmen an Kandidatinnen und Kandidaten mehrerer Listen. Zunächst erhält jede Kandidatin oder jeder Kandidat die Stimmen nach der Kennzeichnung, dann sorgt das Listenkreuz dafür, dass die restlichen (hier 7) Stimmen an die PB gehen (je 1 von oben, wo möglich).

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie nehmen keinen Listenvorschlag an und vergeben gezielt Stimmen nur an einzelne Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Listen.

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie nehmen keinen Listenvorschlag an und vergeben gezielt Stimmen nur an einzelne Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Listen. Zunächst erhält jede Kandidatin oder jeder Kandidat die Stimmen nach der Kennzeichnung. Dabei können im Beispiel aber nur 11 der 15 möglichen Stimmen zugeordnet werden, die restlichen 4 Stimmen verfallen!

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie nehmen einen Listenvorschlag an und vergeben in verschiedenen Listen zu viele Stimmen an einzelne Kandidatinnen und Kandidaten.

KREISSTADT HEPPENHEIM Sie nehmen einen Listenvorschlag an und vergeben in verschiedenen Listen zu viele Stimmen an einzelne Kandidatinnen und Kandidaten. Da mehr als 15 Stimmen vergeben wurden und wegen des Panaschierens nicht klar ist, welche Stimmen unberücksichtigt bleiben könnten, ist der Stimmzettel ungültig!

KREISSTADT HEPPENHEIM Und jetzt sind Sie gefragt… Es sind drei Listenvorschläge angekreuzt und zusätzlich Stimmen an einzelne Kandidatinnen und Kandidaten vergeben. Bitte entscheiden Sie, und klicken Sie dann die entsprechende Schaltfläche an!

KREISSTADT HEPPENHEIM Völlig richtig! Jede Kandidatin oder jeder Kandidat erhält pro Kreuz eine Stimme. Da hierbei nicht mehr als 15 Stimmen vergeben wurden, bleiben die Listenkreuze ohne Effekt! Grundsatz: Personenstimme geht vor Listenstimme!

KREISSTADT HEPPENHEIM Leider falsch! Jede Kandidatin oder jeder Kandidat erhält pro Kreuz eine Stimme. Da hierbei nicht mehr als 15 Stimmen vergeben wurden, bleiben die Listenkreuze ohne Effekt! Grundsatz: Personenstimme geht vor Listenstimme!

KREISSTADT HEPPENHEIM Jede Kandidatin oder jeder Kandidat erhält pro Kreuz eine Stimme. Da hierbei nicht mehr als 15 Stimmen vergeben wurden, bleiben die Listenkreuze ohne Effekt! Grundsatz: Personenstimme geht vor Listenstimme!

KREISSTADT HEPPENHEIM Und noch einmal sind Sie gefragt… Der Stimmzettel stellt sich so dar: Bitte entscheiden Sie, und klicken Sie dann die entsprechende Schaltfläche an!

KREISSTADT HEPPENHEIM Völlig richtig! Da mehr als 15 Stimmen vergeben wurden und wegen des Panaschierens nicht klar ist, welche Stimmen unberücksichtigt bleiben könnten, ist der Stimmzettel ungültig!

KREISSTADT HEPPENHEIM Leider falsch! Da mehr als 15 Stimmen vergeben wurden und wegen des Panaschierens nicht klar ist, welche Stimmen unberücksichtigt bleiben könnten, ist der Stimmzettel ungültig!

KREISSTADT HEPPENHEIM Da mehr als 15 Stimmen vergeben wurden und wegen des Panaschierens nicht klar ist, welche Stimmen unberücksichtigt bleiben könnten, ist der Stimmzettel ungültig!

KREISSTADT HEPPENHEIM Im letzten Beispiel werden zwei Listenkreuze gesetzt. Ist der Stimmzettel gültig oder nicht? Bitte entscheiden Sie, und klicken Sie dann die entsprechende Schaltfläche an!

KREISSTADT HEPPENHEIM Völlig richtig! Es wurden zwei Listen angekreuzt, aber keine Personenstimmen abgegeben. Somit ist kein eindeutiger Wählerwille erkennbar und der Stimmzettel ist ungültig!

KREISSTADT HEPPENHEIM Leider falsch! Es wurden zwei Listen angekreuzt, aber keine Personenstimmen abgegeben. Somit ist kein eindeutiger Wählerwille erkennbar und der Stimmzettel ist ungültig!

KREISSTADT HEPPENHEIM Es wurden zwei Listen angekreuzt, aber keine Personenstimmen abgegeben. Somit ist kein eindeutiger Wählerwille erkennbar und der Stimmzettel ist ungültig!

KREISSTADT HEPPENHEIM Das Wichtigste zur Wahl auf einen Blick! 1. Sie dürfen so viele Stimmen abgeben, wie Sitze zu vergeben sind. 2. Wenn Sie einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten besonders unterstützen wollen, können Sie Ihnen bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). 3. Sie können Ihre Stimmen an unterschiedliche Bewerberinnen und Bewerber in verschiedenen Listen vergeben (panaschieren). 4. Sie können eine Liste durch ein Listenkreuz vollständig annehmen. Damit vergeben Sie alle Ihnen zustehenden Stimmen an die Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste. 5. Wenn Sie ein Listenkreuz setzen, können Sie in der angekreuzten Liste einzelne Namen streichen. Diese erhalten dann keine Stimmen. 6. Sie können, wenn Sie nicht alle 15 Stimmen einzeln vergeben wollen oder noch Stimmen übrig haben, zusätzlich einen Wahlvorschlag in der Kopfleiste kennzeichnen (Listenkreuz). Dadurch wird den Bewerberinnen und Bewerbern des zusätzlich angekreuzten Wahlvorschlags in der Reihenfolge ihrer Benennung so lange eine weitere Stimme zugeordnet, bis alle Stimmen verbraucht sind.

KREISSTADT HEPPENHEIM Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!