Wie sicher ist welcher Aufenthalt? Welche Folgen haben die verschiedenen Aufenthaltsformen? Was passiert mit den Kindern?

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 Präsentation transkript:

Wie sicher ist welcher Aufenthalt? Welche Folgen haben die verschiedenen Aufenthaltsformen? Was passiert mit den Kindern?

Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann. (Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention )Genfer Flüchtlingskonvention

 Asylbewerber im Asylverfahren ◦ Dublinfälle ◦ Sichere Drittstaatler ◦ „reguläre“ Asylfälle  Flüchtlinge nach dem Asylverfahren ◦ Anerkannte Asylbewerber ◦ Abgelehnt, aber Abschiebehindernisse  Illegalisierte Menschen  „Flüchtlinge aus der EU“

◦ 1. Flüchtlinge werden registriert mit Fingerabdrücken und Angaben zur Person und erhalten eine Aufenthaltsgestattung ◦ Aufenthaltsgestattung bedeutet, dass die Flüchtlinge sofort Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.  Impliziert auch die Krankenversicherung über die ZAB.  Flüchtlinge erhalten Krankenscheine, die jeweils eine Woche gültig sind und nur einen Arztbesuch in der Stadt der Erstaufnahme möglich machen.

 Flüchtlinge kommen schnell in Kommune – Leistungen vom örtlichen Sozialamt – weiter Krankenscheine, aber längere Gültigkeit  Nächster Schritt: Anhörung  DANN: Bescheid des Bundesamtes = Weichenstellung für alles Weitere! ◦ Verschiedene Formen und Möglichkeiten des Widerspruches ◦ Dublinfälle (sollen in Land der Erstregistrierung zurück) ◦ Sichere Drittstaatler - Ausreiseaufforderung

 Anerkennung – Aufenthaltserlaubnis  Möglichkeiten des Widerspruches- Gestattung weiter bis zur Beendigung des Verfahrens ◦ Arbeit möglich nach 3 Monaten; dann raus aus AsylbewLG!  Ablehnung oder Abweisung des Antrages: ◦ Dublin – Grenzübertrittsbescheinigung ◦ Sichere Drittstaaten – Grenzübertrittsbescheinigung

 Familien kommen selten als Familien zur Asylsuche! ◦ Alle Familienmitglieder müssen Asyl beantragen. Folgen: Aufenthaltsgestattung; Unterbringung in Asylunterkünften; Leistungen nach AsylbLG; 3 Monate keine Arbeit; KV über Sozialamt; Zugang zu gesundheitlicher Versorgung möglich, aber eingeschränkt; Keine Integrationskurse, kein Deutsch; Beschulung der Kinder sichergestellt;… Für Pro Fam: Menschen für gesundheitliche Programme wie Vorsorge und Prävention nicht erreichbar

- Asylanerkennung (Aufenthalt nach §25 Abs. 1 oder 2 AufenthG) –Leistungen nach SGB II, Integrationskurse, Arbeit, alle Möglichkeiten der Integration - Asylantrag einfach abgelehnt: Widerspruch möglich! – Weiter in Wohnheimen oder Wohnungen, warten auf Gerichtsurteil /- verfahren, weiter Aufenthaltsgestattung, … - Asylantrag abgelehnt: Entzug der Gestattung, Erteilung von Duldung oder GÜ ( Grenzübertrittsbescheinigung)

- Mit Duldung bleiben Menschen im AsylbLG. - Wenn im Laufe der Zeit durch familiäre Bindungen eine Unmöglichkeit der Ausreise eintritt, wird eine AE nach §25 Abs.5, AufenthG erteilt. -NEU: Wechsel in SGBII, sofern die Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung 18 Monate zurückliegt! (Ende 2014 ca Menschen in Dt.) GÜ führt entweder zur Ausreise/Abschiebung oder wird irgendwann auch zur Duldung!

 In Deutschland lebende Flüchtlingsfamilien sind zumeist: Nachgezogen!, weil ein Familienmitglied (zumeist der Mann) hier einen Status erlangt hat, der Nachzug möglich macht.  2 Möglichkeiten: ◦ A) Bestehende Familien nach Anerkennung geholt ◦ B) Einreise zum Zwecke der Eheschließung

- Für Familien häufig viele Probleme bei der Integration – Sprache, kulturelle Besonderheiten, finanzielle Notlagen - Zeigt sich in Schulen und Kindergärten massiv. - Gewalt in Migrantenfamilien zunehmend ansteigend – aufgrund der Abhängigkeiten und geringer Integration höhere Anfälligkeit - Zumeist viele Kinder, Vorsorge, Verhütung, unerwünschte Schwangerschaften sind nicht oder kaum thematisierbar – bei Kindern setzt sich Armut fort – Generation Sozialhilfe!

- Ehefrauen werden häufig durch die Familien bestimmt - Streichung des Erfordernisses grundlegender Deutschkenntnisse – Frauen sprechen kein Deutsch und lernen es hier häufig auch nicht - Kinder werden zu Dolmetschern - Ehemänner haben die völlige Kontrolle - Frauen haben keinen Zugang zu Kursen o.ä., wenn der Mann es nicht möchte

- In der Regel keinen Bezug zu Asyl, sondern vor Generationen als Arbeitnehmer nach Dt. gekommen. - Ständiger Nachzug - Großfamilien; Heirat nur aus und innerhalb des Familienkreises - Sehr stark den Traditionen verpflichtet (stärker je unbekannter die Ursprünge sind!) – Sprache, Religion, Festhalten an Traditionen… - Nicht selten Ablehnung der europäischen Lebensweise

- Politik konfrontieren mit langfristigen Folgen der Ungleichheiten in medizinischer und finanzieller Hinsicht durch das AsylbLG - Kooperation mit Trägern der Integrationskurse - Kooperationen mit Gynäkologen, Gesundheitsämtern - Möglichkeiten für aufsuchende Arbeit in Kooperation mit städtischen Sozialarbeitern - Runde Tische und Integrationsrat einbeziehen

- Schulen nutzen für Präventionsarbeit im Bereich Sexualität - Mein Körper gehört mir. - Mädchentage oder ähnliche städtische Aktionen nutzen. - Eigene Fortbildungen zu Traditionen und Riten, Religion und Kultur der Ländern, aus denen Familien bei uns leben. - Integration heißt auch: Verständnis für Anderes, Brücken schlagen zwischen Tradition und Moderne, einander annehmen in der Verschiedenartigkeit!

DANKE für Ihre Aufmerksamkeit!