Meldung zur Masterarbeit im Fach Public Policy und Management.

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Meldung zur Masterarbeit im Fach Public Policy und Management

Meldetermine Terminplanung In jedem Semester wird ein Termin für die Meldung zur Masterarbeit angeboten. Der Meldetermin liegt immer zu Beginn der Vorlesungszeit, um Erstellung und Korrektur der Masterarbeit innerhalb des entsprechenden Semesters zu ermöglichen. Bitte tragen Sie sich in die vor dem Prüfungsbüro aushängenden Meldelisten ein! Meldetermin im Sommersemester April 2016

Unterlagen Meldeformular Nachweis der Immatrikulation im Masterstudiengang Immatrikulationsbescheinigung aus dem laufenden Semester im Original oder Online Ausdruck Vorschlag für den Titel der Masterarbeit Auf der Homepage des Prüfungsbüros finden Sie das Formblatt, auf dem Ihr(e) BetreuerIn den Titel für Ihre Masterarbeit vorschlägt. Nachweis der Studienleistungen Bei der Meldung ist ein Ausdruck des aktuellen Noten- und Punktekonto´s aus Campus Management vorzulegen. Es sind insgesamt mind. 20 LP nachzuweisen.

Erst- und ZweitgutachterInnen BetreuerInnen der Masterarbeit Nur ProfessorInnen oder PrivatdozentInnen können Ihre Masterarbeit betreuen. Zu dieser Gruppe gehören auch Emeriti, HonorarprofessorInnen und außerplanmäßige ProfessorInnen. Und die Prüfungsberechtigten der HEC können Ihre Masterarbeit betreuen. Achtung: Lehrbeauftragte sind keine PrivatdozentInnen! ZweitgutachterInnen Als ZweitgutachterInnen können zusätzlich zu den o.g. PrüferInnen auch die promovierten WiMis des OSIs und entsprechend qualifizierte externe GutachterInnen fungieren. Wenn Betreuer/in von der HEC, dann Zweitgutachter/in am OSI Pflicht. Diese werden von Ihren Betreuer/Innen vorgeschlagen und auf dem Formular Ihres Themenblatts ebenfalls angegeben.

Die Masterarbeit (1) Der Titel Der Titel Ihrer Masterarbeit wird in Absprache mit Ihnen von dem/der ErstgutachterIn vorgeschlagen und vom Prüfungsausschuss genehmigt. Er wird eine Woche nach der Meldung ausgegeben und kann danach nicht mehr verändert werden. Sie dürfen die Themenstellung jedoch z.B. durch Vergabe eines Untertitels präzisieren. Die Bearbeitungsfrist Die Bearbeitungsfrist beträgt 5 Monate. Die Arbeit muss spätestens am Abgabetag im Prüfungsbüro eingereicht oder per Post zugeschickt werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Lassen Sie sich unbedingt einen Einlieferungsbeleg geben. Nicht fristgerecht eingereichte Arbeiten müssen als nicht bestanden gewertet werden. Bearbeitungshinweise Bitte beachten Sie die mit dem Titel ausgegebenen Bearbeitungshin- weise. Darüber hinausgehende Formatierungsvorschriften gibt es nicht.

Die Masterarbeit (2) Verlängerung der Bearbeitungsfrist Die Bearbeitungsfrist kann gegen Vorlage einer ärztlichen Krankschreibung bis zu 14 Tage verlängert werden. Achtung: Es gilt jeder Kalendertag! Nur im Falle einer chronischen Erkrankung kann die Bearbeitungsfrist bis zu maximal 2 Monate verlängert werden. Die Begutachtung Erst- und ZweitgutachterIn erstellen voneinander unabhängige Gutachten. Bei differierenden Bewertungen gilt das arithmetische Mittel aus beiden Noten.

Die Masterarbeit (3) Rückgabe des Themas und Rücktritt aus dem Verfahren Die Rückgabe des Themas ist innerhalb der ersten 4 Wochen der Bearbeitungszeit möglich und wird nicht als Prüfungsversuch gewertet; allerdings ist damit das Ausscheiden aus dem aktuellen Durchgang verbunden. Der Rücktritt aus dem laufenden Verfahren gilt als nicht bestandener Versuch. Sie haben eine Wiederholungsmöglichkeit. Die erneute Meldung muss in beiden Fällen mit einem anderen Titel erfolgen.

Zeitplan für die Meldung im Sommersemester 2016 Meldung zur Masterarbeit: 27. April 2016 Ausgabe der Themen im Prüfungsbüro: 04. Mai 2016 Abgabe der Masterarbeit: 04. Oktober 2016 Spätester Termin für den Nachweis des absolvierten Abschlusscolloquiums. Abschluss der Begutachtung: ca. Mitte November