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Lernfeld 10 Parodontologie Röntgen 4 Röntgenverordnung

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Präsentation zum Thema: "Lernfeld 10 Parodontologie Röntgen 4 Röntgenverordnung"—  Präsentation transkript:

1 Lernfeld 10 Parodontologie Röntgen 4 Röntgenverordnung
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2 Zellen der Fortpflanzungsorgane embryonale Zellen Knochenmarkszellen
Allgemeines: Die Röntgenverordnung dient dem Schutz der Patienten und des Personals. Besonders strahlenempfindliche Zellen mit einer hohen Teilungsrate sollen durch die Rö-Verordnung geschützt werden. Die sind insbesondere: Zellen der Fortpflanzungsorgane embryonale Zellen Knochenmarkszellen All Copyrights by P.-A. Oster ®

3 Auch Tumorzellen (Krebs-) sind strahlenempfindlich
(sie haben eine sehr hohe Teilungsrate !!) – die sollen allerdings nicht geschützt werden, sondern sie sollen durch eine Strahlentherapie zerstört werden. (Ionisierung der Moleküle in den Zellen = Zerstörung) All Copyrights by P.-A. Oster ®

4 Energiedosis (Einheit: Gray = Gy)
Zur Bestimmung der Belastung der Zellen werden Begriffe folgende Begriffe verwendet: Energiedosis (Einheit: Gray = Gy) Ionendosis (Einheit: Coulomb pro Kilogramm Luft = Coulomb/kg) Äquivalentdosis (Einheit: Sievert = Sv, bzw. mSv = Millisievert) All Copyrights by P.-A. Oster ®

5 zu 1) Energiedosis ist die Energie, die von ionisierender Strahlung auf Materie übertragen und resorbiert (aufgenommen) wird. zu 2) Die Ionendosis ist die Menge an elektrischer Ladung, die pro Kilogramm Luft Ionen (+ oder -), erzeugt hat. (Oder anders definiert: Maß für die elektrische Ladung, der durch ionisierende Strahlung (Rö-) in Luft erzeugten Ionen) zu 3) Äquivalentdosis ist definiert als die vom Körper aufgenommene Energiedosis (Gy) durch ionisierende Strahlung multipliziert mit einen Strahlungsgewichtungsfaktor (Bewertungsfaktor für die biologische Wirksamkeit der jeweiligen Strahlungsart) All Copyrights by P.-A. Oster ®

6 Eine Einzeldosis von mehr als 6 Sv (Z.B. Tschernobyl) führt zum Tode.
Merke: Die natürliche Hintergrundstrahlung führt zu einer Strahlenbelastung von ca. 1 mSv (MilliSievert). Bereiche, in denen Personen mehr als 6 mSv /Jahr ausgesetzt sind, sind als Kontrollbereiche abzugrenzen!! Der Grenzwert für beruflich strahlenausgesetzten Personen beträgt 20mSv pro Jahr. Eine Einzeldosis von mehr als 6 Sv (Z.B. Tschernobyl) führt zum Tode. Bereiche, in denen Personen mit mehr als 1 mSv pro Jahr erhalten können, nennt man den betrieblichen Überwachungsbereich. All Copyrights by P.-A. Oster ®

7 Dosimeter (Strahlenmessgeräte)
Personen, die sich oft im Kontrollbereich aufhalten (Röntgenassistenten/innenmit mehr als 6 mSv) müssen sog. Dosimeter (Strahlenmessgeräte) tragen, auf denen die jährliche Strahlenbelastungen gespeichert werden, sie müssen 1x jährlich zur medizinischen Untersuchung. All Copyrights by P.-A. Oster ®

8 Kontrollbereich eine Zone von 1,50 Meter
Für Dentalröntgengeräte umfasst der Kontrollbereich eine Zone von 1,50 Meter um die Strahlenquelle ! (Kennzeichnung durch entsprechende Schilder "RÖNTGEN - KEIN ZUTRITT") Halten sich Personen in diesem Kontrollbereich während der Röntgenaufnahme auf, haben sie Schutzkleidung (Bleischürze) zu tragen. All Copyrights by P.-A. Oster ®

9 Das Röntgengerät soll daher aus einer Entfernung
von mindestens 1,50 Meter hinter dem Strahlentubus (beim OPG nicht möglich) ausgelöst werden. Deswegen sollen um den Kontrollbereich entsprechende Strahlenschutzschilde und ~wände (Bleifolien) installiert werden. All Copyrights by P.-A. Oster ®

10 müssen Schutzkleidung und Dosimeter getragen werden!
Sollten keine solchen Schutzmaßnahmen vorhanden sein und Personal und Zahnarzt halten sich im betrieblichen Überwachungsbereich auf, müssen Schutzkleidung und Dosimeter getragen werden! Personal unter 18 Jahren und Auszubildende dürfen nicht im Kontrollbereich eingesetzt werden ! All Copyrights by P.-A. Oster ®

11 Die Röntgenverordnung (RöV) + rechtlicher Rahmen für ZFAs:
Der Text der Röntgenverordnung ist die gesetzliche Grundlage zum Betrieb von Röntgenanlage. Der Text der RöV muss in jeder Zahnarztpraxis mit einer Röntgeneinrichtung zur Einsicht ständig verfügbar gehalten werden. All Copyrights by P.-A. Oster ®

12 Zahnmedizinische Fachangestellte dürfen Röntgenuntersuchungen nur durchführen,
wenn sie: unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines Zahnarztes, der die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, stehen, und sie die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen und diese Kenntnisse alle 5 Jahre aktualisiert haben. Die erforderliche Kenntnisse im Strahlenschutz werden mit der Abschlussprüfung als ZFA erworben. All Copyrights by P.-A. Oster ®

13 schriftliche Arbeitsanweisungen
Weiterhin sind schriftliche Arbeitsanweisungen und deutschsprachige Gebrauchsanweisungen und sachgerechte Handhabungsanweisungen der Röntgenanlagen bereitzuhalten. Über eine Einweisung in die Rö-Anlage ist eine Aufzeichnung anzufertigen und jährlich zu wiederholen. All Copyrights by P.-A. Oster ®

14 Anwendungsgrundsätze bei Röntgenstrahlung:
Röntgenstrahlen dürfen beim Menschen in Ausübung der Medizin/Zahnmedizin nur angewendet werden, wenn ein Arzt/Zahnarzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz hierfür die rechtfertigende Indikation gestellt hat. Dazu muss der gesundheitliche Nutzen gegenüber dem Strahlenrisiko überwiegen. Um eine unnötige Strahlenbelastung zu vermeiden, sind die Patienten über frühere Anwendungen von Rö-Strahlen zu befragen und die AUSSAGE AUFZUZEICHNEN. All Copyrights by P.-A. Oster ®

15 Gebärfähige Frauen sind zu befragen, ob eine Schwangerschaft besteht oder bestehen könnte und die AUSSAGE IST AUFZUZEICHNEN. Die durch eine Rö-Untersuchung bedingte Strahlenbelastung ist so weit einzuschränken, wie diese mit den Erfordernissen der medizinischen Wissenschaft zu vereinbaren ist. Körperbereiche, die bei der vorgesehenen Anwendung von Rö-Strahlen nicht getroffen werden sollen, sind vor einer Strahlenbelastung durch Bleischürzen oder Schutzschilde so weit wie möglich zu schützen. All Copyrights by P.-A. Oster ®

16 bestehender oder möglicher Schwangerschaft
Ist bei Frauen trotz bestehender oder möglicher Schwangerschaft die Anwendung von Rö-Strahlung geboten, sind alle Möglichkeiten zur Herabsetzung der Strahlenbelastung der Schwangeren und insbesondere des ungeborenen Kindes auszuschöpfen. All Copyrights by P.-A. Oster ®

17 Aufzeichnungen bei Röntgenuntersuchungen:
Über jede Anwendung von Rö-Strahlung am Menschen sind Aufzeichnungen anzufertigen. Die Aufzeichnungen müssen enthalten: Angaben des Patienten über frühere Anwendungen von Rö-Strahlen, die für die vorgesehene Rö-Aufnahme von Bedeutung sind, bei Frauen im gebärfähigem Alter die Angabe, ob eine Schwangerschaft besteht oder bestehen könnte All Copyrights by P.-A. Oster ®

18 Zeitpunkt und Art der Rö-Untersuchung untersuchte Zahnregion
Angabe zur rechtfertigenden Indikation der erhobene Befund Strahlenbelastung des Patienten oder die erforderlichen Daten und Angaben zur Ermittlung der Strahlenbelastung (kV-Angabe ausreichend). Bei Rö-Untersuchung sind entsprechende Angaben in Röntgenpässe einzutragen und dem Patienten auszuhändigen. All Copyrights by P.-A. Oster ®

19 10 Jahre lang aufzubewahren.
Rö-Bilder und die zugehörigen Aufzeichnungen sind 10 Jahre lang aufzubewahren. Die Aufzeichnungen von Rö-Untersuchungen von Patienten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres aufzubewahren. Rö-Bilder und die Aufzeichnungen können auf Bildträgern und Datenträgern archiviert werden. Rö-Aufnahmen und Aufzeichnungen sind nur anderen Ärzten und Zahnärzten auf ihr Verlangen vorübergehend zu überlassen. (Rö-Bilder sind Eigentum der Praxis!!) All Copyrights by P.-A. Oster ®

20 Abnahmeprüfung durch den Hersteller
Qualitätssicherung: Vor Inbetriebnahme der Röntgeneinrichtung ist eine Abnahmeprüfung durch den Hersteller oder Lieferanten durchzuführen. Dabei werden Aufnahmen von Prüfkörpern ('Phantome' aus Kunststoff) angefertigt, die als Vergleichsfilme für spätere Konstanzprüfungen dienen. All Copyrights by P.-A. Oster ®

21 Die Aufzeichnungen der Abnahmeprüfung
mit den Aufnahmen der Prüfkörper sind für die Dauer des Betriebes der Anlage, mindestens jedoch bis 2 Jahre nach Abschluss der nächsten vollständigen Abnahmeprüfung (TÜV) aufzubewahren. All Copyrights by P.-A. Oster ®

22 monatlich, in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch
ist eine Konstanzprüfung durchzuführen, um festzustellen, ob die Bildqualität und die Höhe der Strahlenbelastung noch den Angaben der Abnahmeprüfung entsprechen. All Copyrights by P.-A. Oster ®

23 2 Jahre lang aufzubewahren
Bei der Filmverarbeitung ist die Konstanzprüfung mindestens wöchentlich durchzuführen. Das Ergebnis der Konstanzprüfung ist 2 Jahre lang aufzubewahren und auf Verlangen der zuständigen Zahnärztlichen Stelle vorzulegen. All Copyrights by P.-A. Oster ®

24 F I N I T O All Copyrights by P.-A. Oster ®


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