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Wirtschaftskammerwahl

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Präsentation zum Thema: "Wirtschaftskammerwahl"—  Präsentation transkript:

1 Wirtschaftskammerwahl
14. und 15. März 2005

2 Urwahlen und Besetzung der Spartenvertretungen

3 RECHTSGRUNDLAGEN Wirtschaftskammergesetz (WKG) BGBl. Nr. 103/1998
Wirtschaftskammer-Wahlordnung (WKWO) Vorsitzender der Hauptwahlkommission: Hofrat Dr. Josef Hochwarter

4 Wahlkarten Wahlkarteanträge (schriftlich oder persönlich) bis 7.3. bei postalischer Übermittlung jeder Wahlberechtigte hat Anspruch Wahlkarte muss persönlich abgeholt werden oder wird postalisch übermittelt Spätester Abgabetermin für Wahlkarte: Donnerstag, , Uhr bei HWK oder bei einer Regionalstelle wenn Wahlkarte nicht rückübermittelt wird – Wahl bei ZWK möglich

5 WER stellt sich der Wahl?
Liste 1 - Burgenländische Wirtschaft Wirtschaftsbund Liste 2 - Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RFW) (FPÖ und Parteifreie) Liste 3 - Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband Burgenland (SWV) Liste 1 - Burgenländische Wirtschaft - Liste der Werbung und Marktkommunikation - (ÖWB und SWV) Liste 4 – Grüne Wirtschaft (GRÜNE) Liste 4 - Fachliste der Burgenländischen Bestatter Liste 1 - Liste der Burgenländischen Industrie Liste 1 - Liste der Burgenländischen Banken und Versicherungen

6 GEWÄHLT wird in: 98 Fachorganisationen 58 Fachgruppen
40 Fachvertretungen Keine Wahl: Sparte Industrie (außer Filmindustrie) Sparte Bank und Versicherung FV Bildhauer, Binder, … FV 503 – Luftfahrtunternehmungen 325 gültige Wahlvorschläge, gültige Wahlwerber Wahlrechte; wahlberechtigte Kammermitglieder

7 ÖFFNUNGSZEITEN Die Wahllokale haben geöffnet am:
Montag, 14. März 2005, 8.00 – Uhr Dienstag, 15. März 2005, 8.00 – Uhr Auf pünktliches Aufsperren und Schließen ist zu achten! Zusammentreffen der ZWK mindestens 1/2 Stunde vor Öffnung!

8 ZWEIGWAHLSPRENGEL Neusiedl am See 1. Frauenkirchen 2. Gattendorf
4. Wallern i.Bgld. Eisenstadt 5. Eisenstadt 6. Purbach 7. Hornstein Mattersburg 8. Mattersburg I 9. Mattersburg II Oberpullendorf 10. Deutschkreutz 11. Lockenhaus 12. Markt St. Martin 13. Oberpullendorf Oberwart 14. Bernstein 15. Großpetersdorf 16. Pinkafeld 17. Oberwart 18. Rechnitz Güssing 19. Eberau 20. Güssing 21. Kukmirn 22. Stegersbach 23. St. Michael Jennersdorf 24. Heiligenkreuz 25. Jennersdorf 26. Minihof-Liebau 27. Rudersdorf

9 WAHLLOKAL - Infrastruktur
Für die Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur sorgen die Regionalstellenleiter. Beisitzer Vorsitzender Beisitzer Wahlhelfer Wahlzeuge Wahlurne Wahlzeuge Wahlzeuge Wahlzelle

10 Allgemeiner Hinweis Bei groben Verstößen gegen die Wahlvorschriften kann die Gültigkeit der ganzen Wahl in Frage gestellt sein. Dem Vorsitzenden und Mitgliedern der ZWK aber auch den Mitarbeitern (Wahlhelfern) wird daher dringendst die genaue Beachtung der Instruktionen nahegelegt. Jeden Handgriff sorgfältig und überlegt durchführen! Bei Zweifelsfragen sollte jedenfalls immer mit der HWK (Geschäftsstelle - Wahlreferat - Tel /4410 od / ) Kontakt aufgenommen werden.

11 ZWK-Kommission Mitglieder Ersatzmitglieder 1 Vorsitzender
1 Vorsitzender – Stellvertreter Mitglied Ersatzmitglieder Ersatzmitglied weitere Ersatzmitglieder

12 BESCHLUSSFÄHIGKEIT Vorsitzender + 1 Mitglied bzw. Ersatzmitglied
Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden Sind Vorsitzender und Stv. verhindert, führt ein vom Vor- sitzenden bestelltes Mitgl./Ersatzmitglied den Vorsitz; bitte Vermerk in der Niederschrift anbringen!

13 WAHLZEUGEN Nur ein Wahlzeuge pro Wählergruppe darf im Wahllokal anwesend sein (Vorsitzender hat das zu überprüfen); Liste der Wahlzeugen liegt auf. Was dürfen Wahlzeugen? In das Abstimmungsverzeichnis Einsicht nehmen Was dürfen sie NICHT: Einfluss auf den Gang der Wahlhandlung nehmen. Sich in der Wahlzelle aufhalten. Die Wahlhandlung stören.

14 WER darf im WAHLLOKAL anwesend sein ?
die Wähler zur Abgabe der Stimme die Mitglieder der Zweigwahlkommission die bestellten Hilfsorgane (Wahlhelfer) und die nominierten Wahlzeugen

15 Aufrechterhaltung der RUHE und ORDNUNG
Der Vorsitzende der Zweigwahlkommission = Wahlleiter, trägt für die Einhaltung der Bestimmungen der Wahlordnung Sorge. Bei Zwischenfällen - Unterbrechung der Wahl und Fortsetzung erst dann, wenn Ruhe und Ordnung (wenn nötig durch Gendarmerie/Polizei) wieder hergestellt ist. Verständigung der HWK bzw. des Wahlreferates Vermerk in der Niederschrift

16 WER darf WÄHLEN ? Die in der Behelfswählerliste eingetragenen Wahlberechtigten. Innerhalb der gleichen FG hat jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme. Nicht zugelassen werden dürfen alle in der Behelfswählerliste als Wahlartenwähler gekennzeichneten Wahlberechtigten. Beschlüsse über die Zulassung oder Nichtzulassung von Wählern sind in der Niederschrift festzuhalten. Ruhende Mitglieder mussten sich in die Wählerliste hineinreklamieren; Frist 3. bis 13. Jänner 2005 In Zweifelsfällen - Rückfrage beim Wahlbüro!

17 Stimmabgabe grundsätzlich persönlich
Ausnahmen: - juristische Personen und sonstige Rechtsträger (Vollmacht) - bevollmächtige Vertreter müssen das 18. Lj. vollendet haben - Blinde und gebrechliche Personen (Geleitperson) Vollmacht: Kann auch vom Wähler in Wahllokal ausgestellt und firmenmäßig gezeichnet werden (Name der Fa. und Unterschrift). Das Stimmrecht kann von Gesellschaftern, Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder, Geschäftsführern oder Prokuristen ausgeübt werden. Vollmachten werden abgegeben und bleiben bei ZWK! Auf Vollmacht wird lfd. Nr. des Abstimmungsverzeichnisses vermerkt.

18 Tätigkeit Vorsitzender
Prüfung der Identität des Wählers und nennt Namen/Firma Nachweis durch einen amtlichen Lichtbildausweis, sofern der Wähler nicht mindestens einem Mitglied der ZWK persönlich bekannt ist. Übernimmt Schlaufen vom Hilfsorgan; vergleicht nach Ansage des ersten Beisitzers die Stimmzettel/Kuverts mit den Wahlrechten und übergibt sie dem Wähler. Wenn notwendig, Ausgabe von „Leeren Stimmzetteln!“ (FG- Kurzbeichnung!) Nimmt dem Wähler die Wahlkuverts ab, überprüft, ob die Anzahl der abgegebenen Kuverts mit den ausgegebenen übereinstimmt. Ist keine Übereinstimmung gegeben, so ist dies zu protokollieren (Name, laufende Nummer im Abstimmungsverzeichnis; Wahlunterlagen sicherstellen und mit Vermerk zum Akt!) Wirft die Wahlkuverts ungeöffnet in die Wahlurne

19 Tätigkeit – 1. Beisitzer Sucht Name / Firma des Wählers in der alphabetisch geordneten Behelfswählerliste (s. Muster). Liest laut den Namen und die laufende Nummer sowie die Kurzbezeichnung der Fachgruppe/ Fachvertretung, in der er wahlberechtigt ist, laut vor (Wahlzeugen!) Gibt dem Wahlhelfer die Nummern der Behelfswählerliste bekannt. Trägt die fortlaufende Nummer des Abstimmungsverzeichnisses in die Behelfswählerliste ein. 2. Beisitzer beobachtet die Richtigkeit des Wahlvorganges und der Eintragungen; löst bei Bedarf den Vorsitzenden ab

20 Tätigkeit Hilfsorgan Sucht Schlaufen für Vorsitzenden
Führt Abstimmungsverzeichnis laut Ansage des ersten Beisitzers – pro Wahlrecht eine Zeile !! Trägt in das Abstimmungsverzeichnis für jede Stimme die nächst höhere fortlaufende Nr. ein und gibt sie laut bekannt. Trägt nach Ansage des ersten Beisitzers in das Abstimmungsverzeichnis den Namen (Fa.) des Wahlberechtigten, die Nummer der Fachgruppe und die Nummer der Behelfswählerliste ein. Vermerkt in der Anmerkungsspalte, ob der Wähler mit Vollmacht abgestimmt hat und überträgt die laufende Nummer des Abstimmungsverszeichnisses auf die Vollmacht. Ablage der leeren Schlaufen.

21 Ende des ersten Wahltages
Alle Unterlagen in Wahlschachtel verpacken und versiegeln (Packpapier, Klebeetiketten, Spagat). Urne versiegeln . Wie wird versiegelt ? Auf den Klebeetiketten Unterschrift von allen anwesenden ZWK- Mitgliedern (Unterschrift sowohl auf Klebeetiketten als auch auf Packpapier.)! Urne/Wahlschachtel werden an einem sicheren – fremden Personen nicht zugänglichen Ort aufbewahrt. Raum wird versperrt. Über dem Schloss und einem weiteren Bereich (über Tür und Türrahmen) wird eine vorbereitete Klebeetikette mit den Unterschriften der Zweigwahlkommission angebracht. Der Vorsitzende (od. ein von ihm bestimmter Vertreter) nimmt den Schlüssel an sich.

22 Beginn des zweiten Wahltages
Beschlussfähige ZWK trifft sich spätestens 30 Minuten vor Wahlbeginn im Wahllokal. Urne/Wahlschachtel auf Unversehrtheit prüfen Unterlagen bereit legen Ablauf wie am ersten Wahltag

23 Abschluss der Wahl Nach Ablauf der Wahlzeit und
Abstimmung der im Wahllokal noch anwesenden Wähler erklärt der Vorsitzende die Stimmabgabe für beendet und schließt das Wahllokal. Vorzeitiges Schließen nur bei 100 % Wahlbeteiligung (nach Genehmigung durch die HWK möglich)

24 Abschluss der Wahl Vorsitzender öffnet die Wahlurne und mischt die abgegebenen Wahlkuverts. Achtung: Die Kuverts dürfen auf keinen Fall geöffnet werden!!! Die ZWK sortiert zunächst die Wahlkuverts nach Sparten. (unterschiedliche Farben) – Zahl pro Sparte in der Übersicht über die Anzahl der Wahlkuverts festhalten! Summe der Wahlkuverts muss mit Abstimmungsverzeichnis übereinstimmen. Wenn nicht, ist mutmaßlicher Grund in der Niederschrift einzutragen! Niederschrift ist 2fach auszufertigen. (Original kommt zu den Wahlurkunden, Durchschrift verbleibt beim Vorsitzenden).

25 Abschluss der Wahl In der Niederschrift sind
allfällige Beschlüsse über die Zulassung und Nichtzulassung zur Stimmabgabe sowie sonstige wichtige Vorkommnisse zu beurkunden. Betrauung eines Mitgliedes/Ersatzmitgliedes mit Vorsitzführung (bei Verhinderung des Vorsitz. und des Stv.) Die Niederschrift hat außerdem die Namen der anwesenden Mitglieder der ZWK (s. Muster) zu enthalten. Niederschrift von allen anwesenden ZWK – Mitgliedern unterschreiben lassen!

26 Abschluss der Wahl Nach Sparten geordnete Wahlkuverts müssen
innerhalb der Sparten nach FG/FV sortiert und gezählt , in einer Übersicht für jede FG/FV eingetragen und nach Sparten addiert, für jede FG/FV gesondert in ein Sammelkuvert (Anzahl der Wahlkuverts – auch 0 bei leeren Kuverts –außen vermerken) verpackt und in Sammeltaschen je Sparte verpackt werden.

27 Abschluss der Wahl Niederschrift sowie Übersicht über die Anzahl der Wahlkuverts vom Vorsitzenden und den anwesenden Mitgliedern unterfertigen lassen! Alle Wahlunterlagen - in Wahlpaket - verschlossen und versiegelt (Packpapier, Klebeetiketten, Unterschriften) sind auf kürzestem Weg an die Hauptwahlkommission zu überbringen. Vorsitzender bestimmt, welches Mitglied (bzw. Wahlhelfer) den Transport übernimmt.


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