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DAS POLITISCHE DENKEN DER AUFKLÄRUNG:
Gewaltenteilung und Menschenrechte
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AUFGEKLÄRTE REFORMDISKUSSION ZWISCHEN INNOVATION UND TRADITION
Französische Revolution und Umgestaltung europäischer Verhältnisse durch Napoleon Eindruck, dass das Denken der Aufklärung durch die Revolution entstand Betrachtung etablierter gesellschaftlicher Gruppen der europäischen Metropolen: Paris Wien Handelszentrum Hamburg
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RATIONALISMUS Der Rationalismus war im 18. Jahrhundert ein wesentlicher Teil der Aufklärung. Dabei ist das Denken die Grundlage für die Erkenntnis. Die Welt wird deduktiv erfasst.
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DIE IDEE DES GESELLSCHAFTSVERTRAGS
Bürger der modernen Staatslehre gingen davon aus, dass alle Menschen ein Recht auf persönliche Freiheit, Unversehrtheit von Leib und Leben und auf Eigentum besitzen rationalistische und aufklärerische Denker erklären diese Rechte zum naturgegebenen Sachverhalt Sicherung dieser Rechte durch einen „gedachten“ Vertrag: Gesellschaftsvertrag Weitere Gedanken des Vertrages: Festlegung wer die „staatliche“ Herrschaft ausübt Bedeutung liegt darin, wie die Staatsdenker diese Frage jeweils beantworten
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EIN GRUNDGEDANKE, ZWEI FOLGEN
Hobbes und Bodin Bürgerliche Denker Aus der Erfahrung der religiösen – konfessionellen Kriege heraus ließ sich, der monarchistische Absolutismus, die umfassende Herrschaftsgewalt des Fürsten und sein Gesetzgebungsmonopo l begründen. Vorstellung von der Entstehung politischer Gemeinwesen als freiwilliger Zusammenschluss von Individuen, von „Hausvätern“ Freier Erwerb und Sicherung von Eigentum bei Entfaltung aller seiner Fähigkeiten
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Thomes Hobbes (1588 – 1679): Entwickelte in seinem Buch „Leviathan“ (veröffentlicht ), die Staatstheorie, das sich der Einzelne zu Schutzzwecken, der absoluten Gewalt des Staates unterwerfen solle.
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AUFKLÄRUNG Politisches Denken der Aufklärung setzte im späten 17. Jahrhundert in England ein Vertreter der Aufklärung formulierten fortschrittliche, kritische Argumente gegen den Absolutismus Gesetzte sollen dem Schutz von Freiheit, Leben und Besitz des Einzelnen Dienen Absolute Macht in Händen des Einzelnen führe zwangsläufig zu Willkür und Tyrannei Infrage stellung des Gottesgnadentum
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JOHN LOCKE (1632 – 1704): ENGLISCHER WISSENSCHAFTLER UND STAATSMANN
Gilt als Begründer der Theorie von der horizontalen Gewaltenteilung Vertrat die Auffassung, das die gesetzgebende Gewalt (Legislative) und die ausführende Gewalt (Exekutive) getrennt werden sollten Gegenpool zu Landsmann Hobbes Locke begründete eine politische Theorie der Demokratie und des Liberalismus
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CHARLES DE MONTESQUIEU (1689 – 1755): FRANZÖSISCHER RECHTSGELEHRTER UND SCHRIFTSTELLER
Er vertrat die Auffassung, dass von der „gesetzgebenden Gewalt“ und der „ausführenden Gewalt“ auch noch die „rechtssprechende Gewalt“ (Judikative) getrennt werden sollte Wird oft als der Begründer der Gewaltenteilung gesehen Die Grundzüge übernahm er allerdings von Locke
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JEAN – JACQUES ROUSSEAU ( 1712 – 1778): SCHRIFTSTELLER, PHILOSOPH UND PÄDAGOGE AUS GENF, LEBTE UND ARBEITETE IN PARIS Griff die vorhandene Theorie des Gesellschaftsvertrages von Hobbes wieder auf Jeder Mensch habe einen Anteil an der Souveränität des Staates Über den Gesellschaftsvertrag müsse die Freiheit des Einzelnen und die Autorität der Gemeinschaft in Einklang gebracht werden Rousseau wird als Begründer einer Theorie der Demokratie angesehen
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Locke, Montesquieus und Rousseaus Theorien beeinflussten die politische Entwicklung in Europa und Nordamerika und trugen wesentlich zur Entstehung von Verfassungen und Menschenrechtserklärungen seit dem 18. Jahrhundert bei.
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