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Frauenarbeit in Gewerkschaft und Betrieb in Österreich

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Präsentation zum Thema: "Frauenarbeit in Gewerkschaft und Betrieb in Österreich"—  Präsentation transkript:

1 Frauenarbeit in Gewerkschaft und Betrieb in Österreich
ALS FRAUEN – MIT FRAUEN – FÜR FRAUEN Frauenarbeit in Gewerkschaft und Betrieb in Österreich Mag. (FH) Eva Maria Florianschütz ÖGB Bundesfrauensekretärin

2 Inhalt Historische Entwicklungen der Frauenarbeit in den Gewerkschaften Errungenschaften und Forderungen der Gewerkschaftsfrauen von 1970 bis 2009 Frauenarbeit in der Gewerkschaftsbewegung - Heute Frauenarbeit im Betrieb Beispiel: Teilzeitarbeit Mag. (FH) Eva Maria Florianschütz ÖGB Bundesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

3 Frauenabteilungen im ÖGB und seinen Gewerkschaften
1945 Gründung der ÖGB- Frauenabteilung 1946 gründeten die Bau- und Holzarbeiter als erste der Gewerkschaften ein Frauenreferat gefolgt von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. 1947 gründeten die Frauen in der Metallergewerkschaft (heute PRO-GE) ihre eigene Abteilung 1951 gab es in neun Gewerkschaften ein Frauenreferat oder provisorische Strukturen Frauenabteilungen bestehen seit 1945 in der ÖGB-Zentrale und entstanden in den Folgejahren in den Fachgewerkschaften und den einzelnen Bundesländern 1951 gab es in neun Gewerkschaften ein Frauenreferat oder provisorische Strukturen. Frauen in der Gewerkschaftsbewegung Mag. (FH) Eva Maria Florianschütz ÖGB Bundesfrauensekretärin

4 Aufgaben der Frauenabteilungen damals und heute
Vertretung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der weiblichen Arbeitnehmerinnen Frauen als vollwertige Mitarbeiterinnen in der Wirtschaft unseres Landes zu betrachten und sie zu schützen Vertretung der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der weiblichen Arbeitnehmerinnen Frauen als vollwertige Mitarbeiterinnen in der Wirtschaft unseres Landes zu betrachten und sie zu schützen – das waren damals und sind auch noch heute Hauptanliegen der Frauen in der Gewerkschaftsbewegung. Frauen in der Gewerkschaftsbewegung Mag. (FH) Eva Maria Florianschütz ÖGB Bundesfrauensekretärin

5 Errungenschaften und Forderungen der Gewerkschaftsfrauen 1970 - 2011
In vielen Gesetzen die in den letzten Jahrzehnten in Österreich beschlossen wurden finden sich zahlreiche langjährige Forderungen der ÖGB-Frauen wieder. Im Anschluss möchte ich einen kurzen Auszug präsentieren sowie auch Forderungen der ÖGB-Frauen, welche noch nicht umgesetzt wurden. Eva Maria Florianschütz NÖ Landesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

6 Das Ende der Frauenlöhne
1953 Parlamentsbeschluss zum Grundsatz „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ Einführung von geschlechtsneutralen Entlohnungsschemata im öffentlichen Dienst, bei den Privatangestellten und bei den TextilarbeiterInnen Aber: in vielen Bereichen gab es weiterhin eigene niedrigere Lohntabellen für Frauen, z.B. Hilfsarbeiter männliche / Hilfsarbeiterinnen 1953 wird im Parlament der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit“ beschlossen. Im öffentlichen Dienst, bei den Privatangestellten und bei den TextilarbeiterInnen wurden daraufhin einheitliche Entlohnungsschemata eingeführt In vielen Bereichen bestanden aber weiterhin eigene niedrigere Lohntabellen für Frauen, z.B. Lohngruppe: Hilfsarbeiter männliche Lohngruppe: Hilfsarbeiterinnen Frauen in der Gewerkschaftsbewegung Eva Maria Florianschütz NÖ Landesfrauensekretärin

7 Kampf um gerechte Fraueneinkommen
1962 Streik gegen Frauenlohngruppen MetallarbeiterInnen legten vom 9. bis 12. Mai für die Anhebung der Löhne und die Abschaffung der Frauenlohngruppen - ihre Arbeit nieder. 1979 Gleichbehandlungsgesetz beschlossen Dies führte zur Streichung der letzten „Frauenlohngruppen“ in den KV. Erst 1979 wurde mit dem Gleichbehandlungsgesetz die letzten Frauenlohngruppen gestrichen. Frauen in der Gewerkschaftsbewegung Mag. (FH) Eva Maria Florianschütz ÖGB Bundesfrauensekretärin

8 Errungenschaften von 1971 bis Heute
Anrechnung der Karenz als Ersatzzeit in der Pensionsversicherung Ausweitung des Mutterschutzes auf 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Anrechnung des Partnereinkommens wurde gestrichen Karenzgeld für jede Arbeitnehmerin, die Anspruch auf Arbeitslosengeld hat Erhöhtes Karenzgeld für Alleinerzieherinnen Ausweitung des Mutterschutzes auf 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Anrechnung des Partnereinkommens wurde gestrichen Karenzgeld für jede Arbeitnehmerin, die Anspruch auf Arbeitslosengeld hat Erhöhtes Karenzgeld für Alleinerzieherinnen Eva Maria Florianschütz NÖ Landesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

9 Errungenschaften von 1971 bis Heute
1974: Steuerrechtsänderungen Individualbesteuerung – Besteuerung des Einkommens der jeweiligen Person, unabhängig vom Familienstand statt Familienbesteuerung - die Erwerbstätigkeit der Frau erhöhte die Steuerzahlung der Familie und zahlte sich daher kaum aus! ab 1974 gilt die Individualbesteuerung – Besteuerung des Einkommens der jeweiligen Person, unabhängig vom Familienstand Familienbesteuerung begünstigte die Alleinverdiener und Familien Die Erwerbstätigkeit der Frau erhöhte die Steuerzahlung der Familie und zahlte sich daher kaum aus! Eva Maria Florianschütz NÖ Landesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

10 Errungenschaften von 1971 bis Heute
1975: Beendigung der Vorrangstellung des männlichen "Familienoberhauptes„ 1977: Einführung einer Dienstfreistellung bei Erkrankung von Familienangehörigen im Ausmaß von einer Woche pro Jahr Pflegefreistellung 1979: Gleichbehandlungsgesetz, Einrichtung der Gleichbehandlungskommission 1981: Mitversicherung des/der Ehepartner/Ehepartnerin wird ermöglicht 1975: Beendigung der Vorrangstellung des männlichen "Familienoberhauptes„ Auswirkungen: Berufstätigkeit verheirateter Frauen war nicht mehr an Zustimmung des Mannes gebunden 1975: Einführung der 40-Stundenwoche 1977: Einführung einer Dienstfreistellung bei Erkrankung von Familienangehörigen im Ausmaß von einer Woche pro Jahr Pflegefreistellung Mag. (FH) Eva Maria Florianschütz ÖGB Bundesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

11 Errungenschaften von 1971 bis 1990
1989: Elternkarenzurlaubsgesetz - Karenz für Väter 1/2 Abfertigung bei Karenzaustritt Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe 1990: Ausweitung des Gleichbehandlungsgebots auf: die Begründung der Arbeitsverhältnisse den beruflichen Aufstieg Gründung der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen 1989: Elternkarenzurlaubsgesetz - Karenz für Väter 1/2 Abfertigung bei Karenzaustritt Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe 1990: Ausweitung des Gleichbehandlungsgebots auf: die Begründung der Arbeitsverhältnisse den beruflichen Aufstieg Gründung der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen Eva Maria Florianschütz NÖ Landesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

12 1992: Gleichbehandlung Gleichbehandlungspaket:
Gleichbehandlungsgebot bei der Entlohnung Ausweitung der Schadensersatzansprüche Benachteiligungsverbot für Teilzeitbeschäftigte Verbesserungen bei der Elternkarenz Ausweitung der Pflegefreistellung für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren, bei Krankheit des Kindes von einer auf zwei Wochen pro Jahr Eva Maria Florianschütz NÖ Landesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

13 1998: Freiwillige Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte tritt in Kraft 2002: Familienhospizkarenz ermöglicht eine Karenzierung vom Dienstverhältnis zur Betreuung schwerstkranker Angehöriger - (jedoch ohne Karenzgeld). Abfertigung NEU: Auf Druck der ÖGB-Frauen werden Zeiten des Kindergeldbezugs - wie Präsenz- und Zivildienst -als Beitragszeit bei der Abfertigung angerechnet. Mag. (FH) Eva Maria Florianschütz ÖGB Bundesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

14 2004: Gleichbehandlungsgesetz und Elternteilzeit
Das neue Gleichbehandlungsgesetz wird gemäß EU-Gleichstellungsrahmen-Richtlinie umgesetzt. Gleichbehandlungsanwaltschaft als zentrale Anlaufstelle Ausweitung der Frist für Geltendmachung von Ansprüchen (Schadenersatz) bei sexueller oder geschlechtsbezogener Belästigung von 6 auf 12 Monate Gesetz über die Elternteilzeit – aber nur in Betrieben mit mehr als 20 ArbeitnehmerInnen! Neues Gleichbehandlungsgesetz gemäß EU-Gleichstellungsrahmen-Richtlinie umgesetzt. Gleichbehandlungsanwaltschaft als zentrale Anlaufstelle. Frist für Geltendmachung v. Ansprüchen (Schadenersatz) bei sexueller od. geschlechtsbezogener Belästigung wird von 6 auf 12 Monate ausgeweitet. è seit Juli 2004: Gesetz über die Elternteilzeit Mag. (FH) Eva Maria Florianschütz ÖGB Bundesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

15 2005: Pensionsharmonisierung
Anrechnung der Kindererziehungszeiten als Beitragszeiten für die ersten 4 Jahre ab Geburt des Kindes (als Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung – auch ohne Erwerbstätigkeit) Erhöhung der Bemessungsgrundlage für Zeiten der Kindererziehung (bis 2004 EUR 747,- monatlich - für 2008 bereits EUR 1.456,62) Mag. (FH) Eva Maria Florianschütz ÖGB Bundesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

16 2008: Kinderbetreuungsgeld und Mehrarbeitszuschlag
Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes, ab drei Bezugsvarianten Anhebung der Zuverdienstgrenze von EUR 5.400,- auf ,- Mehrarbeitszuschlag von 25% für Teilzeitbeschäftigte, ab Meilenstein in der Frauendomäne Teilzeitarbeit in Österreich! Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes, ab drei Bezugsvarianten, Anhebung der Zuverdienstgrenze von EUR 5.400,- auf ,- Mehrarbeitszuschlag von 25% für Teilzeitbeschäftigte, ab Meilenstein in der Frauendömene Teilzeitarbeit Mag. (FH) Eva Maria Florianschütz ÖGB Bundesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

17 Kinderbetreuungsgeld 2010
4 statt 3 Bezugsvarianten (Pauschalbeträge) einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (KBG) Beihilfe statt Zuschuss zum KBG für Einkommensschwache Familien Nachteile: 3 unterschiedliche Zuverdienstgrenzen zum Kinderbetreuungsgeld Zu kompliziert - keine seriöse Beratung mehr möglich! 4 statt 3 Bezugsvarianten (Pauschalbeträge) einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld (KBG) – langjährige Forderungen der ÖGB-Frauen 3 unterschiedliche Zuverdienstgrenzen zum Kinderbetreuungsgeld Beihilfe statt Zuschuss zum KBG für Einkommensschwache Familien Durch die neuerliche Novellierung ist das Kinderbetreuungsgeldgesetz so kompliziert geworden, dass keine seriöse Beratung mehr durchgeführt werden kann! Mag. (FH) Eva Maria Florianschütz ÖGB Bundesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

18 Einigung der SozialpartnerInnen zur Einkommenstransparenz
Jobausschreibungen müssen zukünftig den kollektivvertraglichen Mindestlohn und die Angabe der Bereitschaft zur kollektivvertraglichen Überzahlung enthalten. Strafe: 1 Verwarnung, dann € 360,-- Offenlegung der Einkommen nach einem Stufenplan. Sozialpartner und Industriellenvereinigung haben Einigung zur Einkommenstransparenz erzielt. Mag.(FH) Eva Maria Florianschütz NÖ Landesfrauensekretärin Novellierung des GLBG

19 Einkommensberichte in Betriebe Stufenplan und Berichtszeitraum
ab 2011 Unternehmen mit mehr als ArbeitnehmerInnen – für 2010 ab 2012 Unternehmen mit mehr als 500 ArbeitnehmerInnen – für 2011 ab 2013 Unternehmen mit mehr als 250 ArbeitnehmerInnen – für 2012 ab 2014 Unternehmen mit mehr als 150 ArbeitnehmerInnen – für 2013 Mag.(FH) Eva Maria Florianschütz NÖ Landesfrauensekretärin Novellierung des GLBG

20 Was muss offengelegt werden?
wie viele Frauen und Männer in einer kollektivvertraglichen Verwendungsgruppe eingestuft sind das arbeitszeitbereinigte Durchschnittseinkommen von Frauen und Männern in der jeweiligen Gruppe das Gesamtarbeitsentgelt, einschließlich Zulagen, Remunerationen und Ähnliches In den Einkommensberichten muss angegeben werden, wie viele Frauen und Männer in einer kollektivvertraglichen Verwendungsgruppe eingestuft sind sowie das arbeitszeitbereinigte Durchschnittseinkommen von Frauen und Männern in der jeweiligen Gruppe. Heranzuziehen ist das Gesamtarbeitsentgelt, also einschließlich Zulagen, Remunerationen und Ähnliches. Mag.(FH) Eva Maria Florianschütz NÖ Landesfrauensekretärin Novellierung des GLBG

21 Gewerkschaftsbewegung - Heute
Frauen in der Gewerkschaftsbewegung - Heute Mag. (FH) Eva Maria Florianschütz ÖGB Bundesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

22 Frauenstrukturen: ÖGB und Gewerkschaften (GEW)
ÖGB-Bundesfrauenkongress ÖGB-Bundesfrauenvorstand ÖGB-Bundesfrauenpräsidium ÖGB-Landesfrauenkonferenzen ÖGB-Landesfrauenvorstände ÖGB Landesfrauenpräsidien ÖGB-Regionalfrauenkonferenzen ÖGB-Regionalfrauenvorstände ÖGB-Regionalfrauenpräsidien GEW-Bundesfrauenkongress GEW-Bundesfrauenvorstand GEW-Bundesfrauenpräsidium GEW-Landesfrauenkonferenzen GEW-Landesfrauenvorstände GEW Regionalfrauenkonferenzen GEW-Regionalfrauenvorstände GEW-Regionalfrauenpräsidien Parallstrukturen in den Gewerkschaften und im ÖGB auf Bund-, Länder- und Regionsebene. Frauen in der Gewerkschaftsbewegung Mag. (FH) Eva Maria Florianschütz ÖGB Bundesfrauensekretärin

23 Statuten des ÖGB Frauenanteil
Errichtung von Frauenabteilungen auf Beschluss der beteiligten Gewerkschaften und des ÖGB-Bundesvorstandes Frauenquote - gemessen am weiblichen Mitgliederanteil - in allen Organen und Delegationen des ÖGB und seinen Gewerkschaften Bei Nichteinhaltung – zuständige Frauenabteilung entscheidet oder die Plätze bleiben frei Seit dem letzten Bundeskongress 2009 gibt es einen Quotenbeschluss mit Konsequenzen! Mag. (FH) Eva Maria Florianschütz ÖGB Bundesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

24 Wichtige Aufgaben der ÖGB-Bundesfrauenabteilung I
Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt: Einkommensunterschied - > 25% Karriere – 7% in Führungspositionen Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung im Betrieb Strategie des Gender Mainstreaming Initiierung und Gestaltung von Gesetzen Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern insbesondere bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses, bei der Festsetzung des Entgelts, bei Gewährung freiwilliger Sozialleistungen, die kein Entgelt darstellen, Eva Maria Florianschütz NÖ Landesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

25 Interessensvertretung für Frauen
Vorbereitung und Durchführung von gewerkschaftlichen Aktionen, zur Durchsetzung der Interessen der Arbeitnehmerinnen, insbesondere bei Fragen der Arbeits-, Einkommens- und Sozialpolitik Beispiel: Vorzeitige Angleichung des Frauenpensionsalter Unterschriften sammeln (online, Listen), Pressearbeit, Zusammenschluss mit NPO‘s etc. Eva Maria Florianschütz NÖ Landesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

26 Frauenarbeit im Betrieb

27 Rolle der Gewerkschaft im Betrieb
Freiwillige Interessensvertretung Vertritt und berät einzelne Gewerkschaftsmitglieder Vertritt auf betrieblicher und überbetrieblicher Ebene die Interessen der Arbeitnehmer/innen Kollektivvertragsverhandlungen gemeinsam mit Betrietriebsräte/innen Betriebsräte sind in die Struktur der Gewerkschaft integriert und bestimmen die Gewerkschaftspolitik wesentlich mit. BR bedeutet nicht, dass alle Mitglied der Gewerkschaft sind. Jedes Mitglied kann auf die Hilfe der Gewerkschaft zurückgreifen - von Beratung bis zur Vertretung vor dem OGH Im Unterschied zur AK ist die Gewerkschaft auf betrieblicher Ebene tätig. Einzige Ausnahme: Lehrlings- und Jugendschutz, Revision des BR-Fonds. Kollektivvertragspolitik ist Kernprodukt der Gewerkschaften (über 600 i.Ö.) Kollektivverträge sind Produkt der betrieblichen Erfahrungen und Erfordernisse, weil sie von den Betriebsräten, die auch Funktionäre der Gewerkschaft sind, verhandelt werden - im jeweiligen Fachbereich, und wo ihnen teilweise ihre Arbeitgeber als Verhandlungspartner gegenübersitzen. Damit ist auch sichergestellt, dass die gewerkschaftlichen Strukturen sich laufend den Veränderungen in der Wirtschaft bzw. in den Betrieben anpasst. Wo es erforderlich ist, werden Initiativen zur Änderung der Rechtsvorschriften gesetzt. Mag. (FH) Eva Maria Florianschütz ÖGB Bundesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

28 Gewerkschaften im Betrieb
Ausbildung und laufende Information der Betriebsräte Beratung in laufenden Angelegenheiten Projektbegleitung von bestimmten Interessensgruppen Expert/innen für besondere Anlässe Ein Großteil der finanziellen Mittel der Gewerkschaft fließen in die Aus- und Weiterbildung der Betriebsräte. Über die regionale Struktur wird laufende Betreuung und Betreuung sichergestellt. Speziell ausgebildete Personen stehen als Projektbegleiter oder strategische Berater zur Verfügung Für spezielle Themenbereiche gibt es die Möglichkeit, auf einen Expertenpool zuzugreifen (Von Kollektivvertragsfragen bis zum Einsatz neuer Technologien oder betriebswirtschaftlichen Fragen). Mag. (FH) Eva Maria Florianschütz ÖGB Bundesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

29 Forderungen für Frauen
eine verpflichtende, systematische, transparente und geschlechtergerechte Arbeitsbewertung eine verpflichtende 40 %-Quote in Vorstandsgremien der Wirtschaft und Aufsichtsräten zielgruppenorientierte Frauenförderpläne, Mentoring-Programme spezielle Programme der Frauenförderung nachgewiesene Frauenförderung im Betrieb, um eine Wirtschaftsförderung erhalten zu können Die im März 2009 veröffentlichte Statistik der EU über die Einkommensunterschiede hat uns dramatisch vor Augen geführt, dass in Österreich dringend Handlungsbedarf besteht. In der EU verdienen Frauen durchschnittlich 17,4 % weniger als Männer. In Österreich sind es sogar 25,3%, damit befinden wir uns europaweit auf Platz 26, der Einkommensunterschied ist nur noch in Estland größer2. Die Einkommensschere ist in Österreich mittlerweise so groß, dass nur mehr Änderungen der gesetzlichen, insbesondere der kollektivvertraglichen und betrieblichen (analog der proaktiven Gesetze in Schweden) Rahmenbedingungen, eine Verbesserung der Chancengleichheit bewirken können. Mag. (FH) Eva Maria Florianschütz ÖGB Bundesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

30 Möglichkeiten und Aufgaben für BetriebsrätInnen
Maßnahmen zur betrieblichen Frauenförderung – z.B. Frauenförderpläne Maßnahmen der Vereinbarkeit von Betreuungspflichten und Beruf - z.B. Arbeitszeitmodelle Umsetzung des Gleichbehandlungsgesetz Anwendung des Gleichbehandlungsgesetz überwachen Mag. (FH) Eva Maria Florianschütz ÖGB Bundesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

31 Möglichkeiten und Aufgaben für BetriebsrätInnen
Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen und bei der betrieblichen Aus- und Weiterbildung Karrierepläne für Frauen Besondere Qualifikationsmaßnahmen für Frauen Teilzeitmöglichkeiten für Führungspositionen Mag. (FH) Eva Maria Florianschütz ÖGB Bundesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

32 Aktuelle Forderungen der Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

33 Frauen in der Gewerkschaftsbewegung Grundsätze
Frauen als unverzichtbarer Bestandteil des ÖGB‘s und seinen Gewerkschaften Strategisch ausgerichtete Frauenförderung Kompetente Frauenabteilungen im ÖGB und seinen Gewerkschaften ÖGB Bundesfrauenabteilung - koordiniert die gewerkschaftsübergreifenden Frauenaktivitäten Frauen sind unverzichtbar für die Gewerkschaftsbewegung. Die Gewerkschaftsbewegung hat sich dazu bekannt, dass sich der Frauenanteil in allen Gremien des ÖGB und der Gewerkschaften widerspiegeln soll. Zur Umsetzung dieses Beschlusses bedarf es einer strategisch ausgerichteten Frauenförderung. Frauen müssen nachhaltig motiviert werden, als Betriebsrätin, Personalvertreterin und Funktionärin Teil der Gewerkschaftsbewegung zu werden, um so die Interessen der weiblichen Mitglieder gezielt zu fördern und zu vertreten. Um das Engagement und den aktiven Einsatz von Funktionärinnen und weiblichen Mitgliedern zu fördern, benötigen diese die Unterstützung durch kompetente Frauenabteilungen innerhalb des ÖGB und der Gewerkschaften. Die Frauenabteilung im ÖGB ist für die Förderung einer gewerkschaftsübergreifenden Frauenarbeit zuständig. Sie unterstützt und koordiniert die gewerkschaftlichen Frauenaktivitäten in den Fachgewerkschaften und Ländern Eva Maria Florianschütz NÖ Landesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

34 Frauen in der Gewerkschaftsbewegung Ressourcen und Förderungen
Ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen Spezielle Werbekampagnen für Frauen Anerkennung der frauenpolitischen Forderungen als Forderung der Gesamtorganisation Regelmäßige Überprüfung der Einhaltung der Quoten Geschlechtergerechte Neubewertung der Arbeit in der KV-Politik (Beiziehen von Frauen und ExpertInnen) Spezielle frauenpolitische Aus- und Weiterbildungsprogramme für Frauensekretärinnen und Funktionärinnen Mit dem Bewusstsein, dass Frauenanliegen am besten von Frauen vertreten werden können, bedarf es einiger Voraussetzungen wie: ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen sowohl für die ÖGB-Frauen in Bund und Ländern als auch für die Frauen in den Gewerkschaften spezielle, auf die Zielgruppe Frauen abgestimmte Werbekampagnen, um den Anteil an weiblichen Mitgliedern innerhalb der Organisation zu steigern die Anerkennung von frauenpolitischen Forderungen als Anliegen der Gesamtorganisation und eine damit verbundene gemeinsame Durchsetzung dieser Forderungen eine regelmäßige Erhebung der Geschlechterverteilung in allen Gremien der Gewerkschaften und Länder, um anhand dessen die Quote zu berechnen und ihre Einhaltung zu garantieren die aktive Einbeziehung von Frauen sowie ExpertInnen der Arbeitsbewertung für eine geschlechtergerechte Neubewertung der Arbeit in der KV-Politik die Durchführung von speziellen frauenpolitischen Aus- und Weiterbildungsprogrammen für Frauensekretärinnen und Funktionärinnen Eva Maria Florianschütz NÖ Landesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung

35 Die Armutsfalle der Frauen in Österreich
TEILZEITARBEIT Die Armutsfalle der Frauen in Österreich Stand

36 Eckdaten zur Entwicklung von Teilzeit seit 1995
2010 liegt die Teilzeitquote bei Frauen bereits bei 44,3 % (1995 bei 30%) Teilzeit bei Männern hat sich verdoppelt, von rund 3 % 1995 auf rund 7 % 2010   Österreich gehört mittlerweile zu den Ländern mit der höchsten Teilzeitquote Mitte der Neunzigerjahre war die Teilzeitquote noch unter dem EU-Durchschnitt Durch ein kontinuierliches, starkes Wachstum von Teilzeit nähert sich diese anteilsmäßig den weiblichen Vollzeitbeschäftigten immer stärker an: 2010 liegt die Teilzeitquote bei Frauen (unselbstständig beschäftigten Frauen) bereits bei 44,3 % während 1995 bei deutlich weniger als 30% (27,2). Auch die Teilzeit bei Männern hat stark zugenommen, sie hat sich im betrachteten Zeitraum verdoppelt, von rund 3 % 1995 auf rund 7 % 2010 (Statistik Austria), sie bleibt daher als Beschäftigungsform von Männern nach wie vor marginal. Teilzeit ist in Österreich schneller gewachsen als im europäischen Durchschnitt: Österreich gehört mittlerweile zu den Ländern mit der höchsten Teilzeitquote. Mitte der Neunzigerjahre war die Teilzeitquote noch unter dem EU-Durchschnitt.

37 Teilzeitarbeit als Vereinbarkeitsstrategie für Frauen
Teilzeitbeschäftigung ist die dominierende Beschäftigungsform von Frauen mit Kindern unter 15 Jahren 1995 arbeiteten rund 4 von 10 Frauen im Haupterwerbsalter ( Jahre) mit Kindern unter 15 Jahren Teilzeit 2010 arbeiten rund 7 von 10 Frauen (69 %) mit o. a. Betreuungspflichten Teilzeit Teilzeitarbeit als Vereinbarkeitsstrategie für Frauen Teilzeitbeschäftigung hat mittlerweile die Vollzeit als dominierende Beschäftigungsform von Frauen mit Kindern unter 15 Jahren verdrängt: Während 1995 rund 4 von 10 Frauen im Haupterwerbsalter (25-49 Jahre) mit Kindern unter 15 Jahren Teilzeit arbeiteten sind es 2010 rund 7 von 10 Frauen (69 %).

38 fehlende Rahmenbedingungen
Teilzeitbeschäftigung ist Ausdruck einer stark gestiegenen Erwerbsbeteiligung von Frauen mit Kindern. Es fehlen (adäquate) Kinderbetreuungseinrichtungen. Hinderlich ist die nach wie vor gelebte traditionelle geschlechtsspezifische Rollenaufteilung. Teilzeit ist auf schlecht bezahlte Branchen und Tätigkeitsbereichen konzentriert. Teilzeitbeschäftigung ist Ausdruck einer stark gestiegenen Erwerbsbeteiligung von Frauen mit Kindern, allerdings unter suboptimalen Bedingungen: fehlende (adäquate) Kinderbetreuungseinrichtungen, Beharrlichkeit der traditionellen geschlechtsspezifischen Rollenaufteilung von Betreuungs- und Hausarbeit. Teilzeit ist auf schlecht bezahlte Branchen und Tätigkeitsbereichen konzentriert.

39 Teilzeit als berufliche Sackgasse
Teilzeitarbeit wird schlechter bewertet als Vollzeit. Geringere Stundenlöhne bei vergleichbaren Tätigkeiten. teilzeitbeschäftigte Frauen sind öfter unter ihrer Qualifikation eingesetzt. Teilzeitbeschäftigten bleiben Karrierewege versperrt. Teilzeitarbeit wird schlechter bewertet als Vollzeit: Geringere Stundenlöhne bei vergleichbaren Tätigkeiten; teilzeitbeschäftigte Frauen sind öfter unter ihrer Qualifikation eingesetzt; Teilzeitbeschäftigten bleiben Karrierewege versperrt. Ein existenzsicherndes Einkommen ist daher mit Teilzeit oft nicht verbunden: Nach der Verdienststrukturerhebung (VESTE 2006) verdienen 56 % aller teilzeitbeschäftigten Frauen weniger als € 1000 brutto im Monat.

40 Achtung – Teilzeit kann ihren Lebensstandard gefährden!
Teilzeit führt zur schlechteren sozialen Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und im Alter Geringes Einkommen = niedriges Arbeitslosengeld und niedrige Notstandshilfe Geringes Einkommen = geringe Entgeltfortzahlung und geringes Krankengeld Geringes Einkommen = wenig Pension

41 Forderungen - Teilzeit
Ausweitung des Rechtsanspruches auf Elternteilzeit unabhängig von Betriebsgröße und Beschäftigungsdauer Elternteilzeit auch parallel zur Karenz des/der PartnerIn Erleichterung des Wechsels in Vollzeit bzw. in eine Beschäftigung mit mehr Stunden Betriebsintern: Vorrang von Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten auf Stellen mit höheren Stundeausmaß Ein gesetzlich verankertes Rückkehrrecht auf Vollzeit gibt es nur für die Personen in Elternteilzeit, wobei der Rechtsanspruch auf Elternteilzeit auf Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten beschränkt ist. Für alle anderen Teilzeitbeschäftigten gestaltet sich eine Aufstockung von Arbeitszeit bzw. eine Rückkehr in Vollzeit in der Regel schwierig Erleichterung des Wechsels in Vollzeit bzw. in eine Beschäftigung mit mehr Stunden: Vorrang von Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten, wenn im Betrieb eine vergleichbare Position mit einem höheren Stundeausmaß ausgeschrieben wird.

42 Forderungen – Teilzeit und Rahmenbedingungen
ein ganztägiges, flächendeckendes, leistbares und qualitativ hochwertiges Kinderbetreuungsangebot bis zum Schuleintritt eine Ganztagesbetreuung vom Schuleintritt bis zum Ende der Schulpflicht unten den vorher genannten Kriterien die Entwicklung und Umsetzung von flexiblen Eltern-Arbeitszeit-Modellen

43 Forderungen – Teilzeit und berufliche Entwicklung
Gleicher Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen und Karrierechancen für Teilzeitbeschäftigte Keine Benachteiligung beim Zugang zu qualifizierten Beschäftigten Führungskräften und Männern im Betrieb Teilzeit ermöglichen Anreizsysteme, die (schlecht bezahlte) Teilzeit fördern, abschaffen Gleicher Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen und Karrierechancen für Teilzeitbeschäftigte; Keine Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten – weniger Stunden zu arbeiten darf nicht zur Folge haben, dass die Arbeit geringer bewertet wird – eine Abwertung, die sich auf die gesamte Erwerbskarriere negativ auswirkt. Teilzeitbeschäftigung von gut qualifizierten Beschäftigten, Führungskräften und Männern im Betrieb ermöglichen. Anreizsysteme, die (schlecht bezahlte) Teilzeit fördern, abschaffen – wie zB Alleinverdienerabsetzbetrag (inkl. Kinderzuschlag).

44 Danke für Eure/Ihre Aufmerksamkeit!
Eva Maria Florianschütz NÖ Landesfrauensekretärin Frauen in der Gewerkschaftsbewegung


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