Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

A2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 1 a2k4oi - Ohne freien.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "A2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 1 a2k4oi - Ohne freien."—  Präsentation transkript:

1 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 1 a2k4oi - Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse Rainer Kuhlen FB Informatik und Informationswissenschaft Universität Konstanz www.kuhlen.name This document will be published under the following Creative-Commons-License:Creative-Commons-License: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/de// Wien 1. Juni 2007 – Friday Lectures

2 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 2 Urheberrecht reguliert: Besitz und Kontrolle von Wissen und Information Everyone says that the ownership and control of information is one of the most important forms of power in contemporary society … It is intellectual property … that provides the key to the distribution of wealth, power and access in the information society. The intellectual property regime could make - or break - the educational, political, scientific and cultural promise of the Net. J. Boyle : A politics of intellectual property: Environmentalism for the net? (http://www.law.duke.edu/boylesite/intprop.htm )http://www.law.duke.edu/boylesite/intprop.htm

3 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 3 Umgang mit Wissen und Information law code norms market Nach: Lawrence Lessig: Code and other laws of cyberspace. Basic Books, Perseus Books Group: New York 1999, second edition 2006 Regulierungsinstanzen für geistiges Eigentum

4 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 4 In welchen Formen wird geistiges Eigentum reguliert? What is Intellectual Property? Intellectual property refers to creations of the mind: inventions, literary and artistic works, and symbols, names, images, and designs used in commerce.

5 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 5 In welchen Formen wird geistiges Eigentum reguliert? What is Intellectual Property? Intellectual property is divided into two categories: Industrial property, which includes inventions ( patents ), trademarks, industrial designs, and geographic indications of source; and Copyright, which includes literary and artistic works such as novels, poems and plays, films, musical works, artistic works such as drawings, paintings, photographs and sculptures, and architectural designs. Rights related to copyright include those of performing artists in their performances, producers of phonograms in their recordings, and those of broadcasters in their radio and television programs.

6 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 6 In welchen Formen wird geistiges Eigentum reguliert? cibo matto – Restaurant in Berlin Tchibo - Kaffeekonzern wegen des Markenrechts musste cibo matto dem Druck des großen Kaffeekonzerns Tchibo nachgeben Tchibo konnte sein Recht auf den Markennamen wegen der phonetischen (nicht graphematischen) Gleichheit von cibo und Tchibo einklagen Markenrecht

7 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 7 In welchen Formen wird geistiges Eigentum reguliert? Software-Patentierung

8 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 8 In welchen Formen wird geistiges Eigentum reguliert? Urheberrecht Das Recht des Schöpfers wird theoretisch durch den Eigentumsbegriff begründet.

9 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 9 Urheberrecht - geistiges Eigentum – Recht und Pflicht Informationen sind als immaterielle Güter nicht eigentumsfähig Hoeren 2007

10 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 10 Wem gehört Wissen? Eher: Wem gehört Information? Wissen ist frei und frei verfügbar. Wissen kann niemandem gehören, ebenso wenig wie die Luft niemandem gehören kann. Wissen, in der klassischen Formulierung von Thomas Jefferson, eignet sich nicht für Eigentum. Verfügbar ist Wissen allerdings nur dann, wenn man Zugriff darauf hat.

11 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 11 Wem gehört Wissen? Eher: Wem gehört Information? Ideen, Fakten, Theorien, … sind grundsätzlich frei (können auch nicht für sich geschützt werden) Geschützt sind die Werke, sofern sie Ideen, Fakten, Theorien, … in einer wahrnehmbaren und kommunizierbaren Form darstellen Der Urheberrechtschutz bezieht sich eigentlich nicht auf die Werke in ihrer materiellen Gestalt, sondern nur auf die in Form gebrachten Werke, sofern sie Ideen, Fakten, Theorien transportieren

12 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 12 Wem gehört Wissen? Eher: Wem gehört Information? In dieser Situation kommt dem Immaterialgüterrecht eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere das Urheberrecht ermöglicht eine klare Zuordnung von Rechten an Informationen, sofern deren Auswahl oder Anordnung eine persönlich-geistige Schöpfung beinhaltet. Damit ist zwar noch kein Ausschließlichkeitsrecht an der Information selbst begründet, aber über den Schutz der sog. Form ein Schutz von Informationssammlungen begründet. Hoeren 2007

13 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 13 Wem gehört Wissen? Eher: Wem gehört Information?

14 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 14 Wem gehört Wissen? Eher: Wem gehört Information? In juristischer Hinsicht ist es es eindeutig,....that ideas and facts of themselves cannot be protected aber the architecture or structure or way in which they are presented can be. It is therefore not enough to point to ideas or facts... that are to be found in HBHG [das Gral-Buch] and DVC [das da- Vinci-Code-Buch von Brown]. It must be shown that the architecture or structure is substantially copied. http://www.hmcourts-service.gov.uk/images/judgment-files/baigent_v_rhg_0406.pdf

15 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 15 Wem gehört Wissen? Eher: Wem gehört Information? Der Vorwurf des Plagiatswurde letztlich zurückgewiesen. Zwar sei deutlich erkennbar, dass einige Stellen aus Browns Buch direkt Entlehnungen bis wörtlich Wiedergaben aus dem Gral-Buch seien, aber das rechtfertige in einer fiktionalen Umgebung nicht den Vorwurf der Copyright-Verletzung. Im Wesentlichen seien, legitimerweise, nur einige Ideen und Fakten übernommen worden, keines läge ein Struktur- oder Architektur-Diebstahl vor. MR JUSTICE PETER SMITH Übernahme von Ideen erlaubt, wenn sie zur Entwicklung neuer eigenständiger Werke führen

16 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 16 Wem gehört Wissen? Eher: Wem gehört Information? Übernahme von Ideen erlaubt, wenn sie zur Entwicklung neuer eigenständiger Werke führen aber in der Wissenschaft Regeln des guten wissenschaftlichen Gebrauchs unabhängig vom Urheberrecht Referenzierungspflicht

17 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 17 Hauptziel : Einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem Recht des Schöpfers auf Schutz seines geistigen Werkes und dem Anspruch der Allgemeinheit, von diesen Werken Nutzen zu ziehen Regulierungsformen für geistiges Eigentum – Recht

18 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 18 Regulierungsformen für geistiges Eigentum – Balancem Wissen und Information sind Entwicklungspotenziale. ökonomisch sozial politisch individuell kulturell Balancen Entwicklungspotenziale

19 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 19 Zur Urheberrechts- systematik

20 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 20 Persönlichkeitsrecht Urheberrecht - doppeltes Recht Verwertungsrecht

21 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 21 Persönlichkeitsrecht Urheberrecht - Persönlichkeitsrecht Verwertungsrecht Werk Ausdruck der (Künstler- /Autor)- Persönlichkeit – es muss daher vor Eingriffen, die seine Persönlichkeit verletzen, geschützt werden Recht wird nicht verliehen, sondern wird automatisch durch die Schöpfung des Werkes verliehen (keine Registrierungs-pflicht) UrhG § 1 Allgemeines Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes. UrhG § 7 Urheber Urheber ist der Schöpfer des Werkes.

22 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 22 Urheberrecht - Urheberpersönlichkeitsrecht

23 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 23 Urheberrecht - Verwertungsrechte Der Schutz des Werkes hat nicht nur ideelle, persönlichkeitsbezogene, sondern immer schon und gegenwärtig zunehmend (finanzielle) Verwertungsaspekte. Die Durchsetzung der finanziellen Aspekte überlässt der Urheber häufig den Verwertungsgesellschaften bzw. werden seine Interessen durch vertragliche Absicherung (und Abtretung der Verwertungsrechte ) mit den Vertretern der Kultur- /Informationswirtschaft wahrgenommen. Persönlichkeitsrecht Verwertungsrecht

24 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 24 Urheberrecht - Verwertungsrechte

25 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 25 Urheberrecht - Verwertungsrechte Die Verwertungsrechte werden durch vertragliche Absicherung den Vertretern der Kultur-/Informationswirtschaft übertragen. Persönlichkeitsrecht Verwertungsrecht aus Urhebern werden Verwerter aus dem Urheberrecht wird ein Verwertungsrecht bzw. ein Handelsrecht

26 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 26 Regulierungsformen für geistiges Eigentum – Recht Die Balancen zur Entwicklung in und zwischen den Bereichen ist in den letzten Jahren zugunsten des ökonomischen Interesses verschoben. sozial politisch individuell kulturell ökonomisch Entwicklungspotenziale

27 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 27 Intensivierung der Verwertung bedeutet Intensivierung der Schutzrechte [TRIPS 1994 ] Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights (TRIPS-Abkommen) [WIPO 1996] WIPO Performances and Phonograms Treaty (WPPT) [DMCA 1998] Digital Millennium Copyright Act [EU 2001] Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft Internationale Regulierungen [WIPO 1996] WIPO Copyright Treaty (WCT) right of making available to the public Rechtlicher Schutz der technischen Schutmaßnahmen

28 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 28 Intensivierung der Verwertung bedeutet Intensivierung der Schutzrechte Zeitliche Ausdehnung der IPR-Schutzdauer (unterschiedlich bei der Patent- und Urheber-/Copyright-Regelung) Ausdehnung der IPRs auf (Wissen über) lebende Objekte und Vorkommen in der Natur Ausdehnung der IPRs auf Software (in einer durchaus noch kontroversen Debatte) Einführung spezieller sui-generis-Regelungen, z.B. für Datenbanken

29 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 29 Senkung der Originalitäts- und Niveauansprüche für geistige Werke Ausdehnung der IPRs auf neue Gegenstände wie Geschäftsmodelle und –verfahren Ausweitung der exklusiven Publikations-/Verfügungsrechte der Urheber/Verwerter Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft, aber auch mit Blick auf die Privatkopie Verstärkung der Schutzmechanismen durch technische Verfahren und gleichzeitig Schutz dieser technischen Maßnahmen Intensivierung der Verwertung bedeutet Intensivierung der Schutzrechte

30 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 30 Intensivierung der Verwertung bedeutet Intensivierung der Schutzrechte

31 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 31 Privatkopie Konsequenzen Ein wirkliches Desaster – oder schöne neue Informationsmärkte? Bildung und Wissenschaft - Bibliotheken Technische Schutzmaßnahmen – Überwachung - Verschärfung der Strafbestimmungen - Enforcement

32 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 32 Privatkopie Ein JEIN-Phänomen

33 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 33 Regulierungsformen für geistiges Eigentum – Privatkopie oder öffentlich zugänglich gemachte und sie keinen gewerblichen Zwecken dient

34 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 34 Regulierungsformen für geistiges Eigentum – Code/Technik Digital Rights Management setzt Schranken (Ausnahmebestimmungen/Begünstigungen aus öffentlichem Interesse) außer kraft in Deutschland z.B. § 53 Privatkopie Dagegen hat (neben attac und Rettet die Privatkopie) alleine die Verbraucherzentrale Bundesverband protestiertattacRettet die Privatkopie Verbraucherzentrale Bundesverband Phonographische Wirtschaft, Multimediaverband und Börsenverein (Verlage) lehnen die digitale Privatkopie gänzlich ab, nur analog solle gestattet sein.

35 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 35 Regulierungsformen für geistiges Eigentum – Code/Technik Technische Schutzmaßnahmen Auf die fatalen Folgen für die Wissenschaftspraxis weist Hilty hin: Trennung von Inhalt und Form verkommt zur reinen intellektuellen Fiktion, wenn technische Schutzmaßnahmen ins Spiel gebracht werden. Denn wird der Zugang zum Werk technisch abgesichert, ist es nur noch von theoretischem Inter- esse, dass der Rechtsschutz der technischen Schutzmaßnahme eigentlich nur am Urheberrechtsschutz der Form anknüpft; gleichzeitig damit abgesichert wird natürlich auch der Zugang zum Inhalt, mithin dem, was Wissen eigentlich ausmacht.

36 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 36 Regulierungsformen für geistiges Eigentum – Download P2P Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt Vorlage offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht BMJ-Begründung

37 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 37 Regulierungsformen für geistiges Eigentum – Bagatelle? Referentenentwurf des BMJ Aus der Begründung

38 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 38 Regulierungsformen für geistiges Eigentum – Bagatelle? Referentenentwurf des BMJ Jetzt aus dem Regierungsentwurf gestrichen nach heftigen Protesten von so gut wie allen Seiten außerhalb der Zivilgesellschaft SPD ist sich noch uneinig

39 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 39 Regulierungsformen für geistiges Eigentum – Enforcement

40 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 40 Urheberrecht Zweiter Korb Probleme für Bildung und Wissenschaft Koalitionsvertrag 2005 Ziel: ein bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht

41 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 41 Ein wirkliches Desaster – oder schöne neue Informationsmärkte? Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft § 38 Rechte auf Beiträge in Sammlungen § 52b (Entwurf) zur Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in Bibliotheken, Archiven und Museen § 53a (Entwurf) zum Versand von digitalen Kopien § 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG zur Zulässigkeit elektronischer Archive § 95b UrhG zur Durchsetzung der Privatkopie bei technischen Schutzmaßnahmen § 31a UrhG (Entwurf) zu den unbekannten Nutzungsarten: Archivregelung Änderung des § 53 Abs. 5 UrhG zur Erweiterung des Rechts der elektronischen Archivkopie (§ 53 Abs. 2 Nr. 2 UrhG) auf elektronische Datenbankwerke § 49 UrhG zu Elektronischen Pressespiegeln § 52a UrhG zur Verlängerung der Befristung in § 137k § 95b UrhG zur Neubewertung der technischen Schutzmaßnahmen (DRM)52b 53a

42 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 42 Urheberrecht - 2. Korb – Probleme für Bildung und Wissen- schaft – Schranke in § 52a für Unterricht und Forschung nur kleine Teile eines Werkes nur für die Nutzung IM Unterricht nur für die bestimmt abgegrenzten Teilnehmer von Kursen für die Nutzung genau definierter Forschungsgruppen befristet bis Ende 2006 – jetzt verlängert bis 2008 ohne direktes oder indirektes kommerzielles Interesse Nutzung in Schulen nur mit expliziter Zustimmung der Rechtsinhaber Nutzung von Filmen erst nach 2 Jahren der Verwertung in Filmtheatern

43 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 43 Urheberrecht - Zweiter Korb – Schranke in § 52b Wiedergabe von Werken in Bibliotheken nur von speziellen Leseplätzen in der Bibliothek nur ohne direktes oder indirektes kommerzielles Interesse Nutzung muss vergütet werden (geht nur über Verwertungsgesellschaften)

44 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 44 Urheberrecht - Zweiter Korb – Schranke in § 52b Wiedergabe von Werken in Bibliotheken Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft Angesichts der inzwischen fast flächendeckend an den Hochschulen vorhandenen technischen Netze macht es keinen Sinn, dass Wissenschaftler, Dozenten und Studierende ihre gewohnte Umgebung verlassen müssen, um in der Bibliothek an speziellen Leseplätzen die elektronischen Materialien einzusehen und sich dazu manuell (wie früher) Notizen zu machen. Befremdlich ist diese Beschränkung auch angesichts der Tatsache, dass selbst in den USA mit starken Copyright-Regelungen ein solcher wissenschaftspraxisfremder Vorschlag keine Akzeptanz finden würde. Hier greifen z.B. auch Studierende (über ihre IP-Identifikation) selbstverständlich auch von ihrer Wohnung auf die Bestände der Bibliothek zu.

45 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 45 Urheberrecht - Zweiter Korb – Probleme für Bildung und Wissenschaft – Schranke in § 53a - Kopienversand nur Einzelbestellung nur kleine Teile Versand via klassischer Post oder Fax Elektronischer Versand nur als grafische Datei Elektronischer Versand ist in keiner Form erlaubt, wenn kommerzielle Inhaltsanbieter selber auf den Endkundenmärkten mit entsprechenden Angeboten tätig sind (wie z.B. Science Direct/Elsevier)

46 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 46 Urheberrecht - Zweiter Korb – Probleme für Bildung und Wissenschaft – Schranke in § 53a - Kopienversand Tendenzielle Rücknahme der Schranken, vor allem in Bildung und Wissenschaft Die vorgesehene Regelung in diesem Paragraphen, durch den ja eigentlich der elektronische Kopienversand durch Bibliotheksverbundleistungen (wie bei subito) bildungs- und wissenschaftsfreundlich geregelt werden sollte, ist in so gut wie allen Teilen inakzeptabel. Die Beschränkung auf Post und Fax (als erlaubte Versandform) wird der durch Elektronik bestimmten Wissenschafts- und Ausbildungspraxis überhaupt nicht mehr gerecht.

47 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 47 Urheberrecht - Zweiter Korb – Probleme für Bildung und Wissenschaft – Schranke in § 53a - Kopienversand Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft § 53a (Entwurf) zum Versand von digitalen Kopien Was die Beschränkung des Versands elektronischer Materialien auf grafische Dateien angeht, so muss der Gesetzgeber anerkennen, dass dies in der Wissenschaftspraxis keine Lösung ist, nicht nur, aber vor allem in den technischeren Fächern, wo man Materialien oder auch Formeln direkt in die eigenen Texte übernehmen will (was bei grafischen Dateien nicht geht). Die Medienbrüche bei grafischen Dateien behindern die wissenschaftliche Arbeit zu stark.

48 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 48 Urheberrecht - Zweiter Korb – Probleme für Bildung und Wissenschaft – Schranke in § 53a - Kopienversand Tendenzielle Rücknahme der Schranken,vor allem in Bildung und Wissenschaft § 53a (Entwurf) zum Versand von digitalen Kopien Höchst problematisch ist es, dass durch diesen Paragraphen den kommerziellen Anbietern quasi ein Monopolrecht auf den elektronischen Versand von Dokumenten zugebilligt wird. Abgesehen davon, dass Monopolzuweisungen die Wirtschaft eher davon abhalten, innovative und für Bildung und Wissenschaft attraktive Dienste zu entwickeln, werden zum einen in der Wissenschaft Zwei- Klassen-Gesellschaften entstehen.

49 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 49 Urheberrecht - Zweiter Korb – Probleme für Bildung und Wissenschaft – § 38 Beiträge zu Sammlungen (1) Gestattet der Urheber die Aufnahme des Werkes in eine periodisch erscheinende Sammlung, so erwirbt der Verleger oder Herausgeber im Zweifel ein ausschließliches Nutzungsrecht zur Vervielfältigung und Verbreitung. Jedoch darf der Urheber das Werk nach Ablauf eines Jahres seit Erscheinen anderweit vervielfältigen und verbreiten, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bundesrat 2006 "An wissenschaftlichen Beiträgen, die im Rahmen einer überwiegend mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind und in Periodika erscheinen, hat der Urheber auch bei Einräumung eines ausschließlichen Nutzungsrechts das Recht, den Inhalt längstens nach Ablauf von sechs Monaten seit Erstveröffentlichung anderweitig öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist und nicht in der Formatierung der Erstveröffentlichung erfolgt. Dieses Recht kann nicht abbedungen werden Einstieg in Open Access

50 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 50 Urheberrecht - Folgen der vorgesehene Regelungen im Zweiten Korb die Studienbedingungen an (deutschen) Hochschulen und deren Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Kontext werden sich verschlechtern, die Bereitstellung und Nutzung digitaler Informations- materialien und Literatur werden sich für Schulen, Weiterbildungseinrichtungen und Universitäten erheblich verteuern

51 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 51 Urheberrecht - Folgen der vorgesehene Regelungen im Zweiten Korb Es ist zu erwarten, dass ab 2007 zu den Studiengebühren auf die Studierenden noch erhebliche Informationskosten zukommen. Koalitionsvertrag 2005 Ziel: ein bildungs- und wissenschafts-freundliches Urheberrecht Die Googlerisierung auch der Ausbildung schreitet unaufhaltsam (?) voran. Es ist zu erwarten, dass die Entwicklung und der Betrieb/die Nutzung von E-Learning erheblich behindert wird.

52 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 52 Urheberrecht - Folgen der vorgesehene Regelungen im Zweiten Korb das Potenzial der mit hohen Investitionen erfolgten Ver- netzung von Schulen und Hochschulen wird bei weitem nicht ausgeschöpft. eine Kriminalisierung der Bevölkerung in Bagatellfällen Koalitionsvertrag 2005 Ziel: ein bildungs- und wissenschafts-freundliches Urheberrecht Es ist zu erwarten, dass die Absicherung der Forschungsarbeit mit publizierter Information ab 2007 schwieriger wird.

53 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 53 Urheberrecht - Gedankenspiele zur Lösung Staat soll/muss Bibliotheken so ausstatten und rechtlich absichern, dass sie – für sich und im Austausch mit anderen Bibliotheken – ihre Nutzer (hier: Studierende), wie es lange Zeit möglich war, mit der benötigten Information versorgen können. Studierende können zur Deckung der Informationskosten über einen Betrag aus ihren Studiengebühren frei verfügen, um sich, ergänzend zu den Leistungen der Bibliothek, auf dem kommerziellen Informationsmarkt versorgen zu können. Es entsteht ein Netzwerk von Universitäts-Publikationsservern (institutional repositories), in denen alles, was an der jeweiligen Universität produziert wird, im Open-Access- und Creative-Commons- Modell allen frei (auch im Sinne von kostenfrei) verfügbar und nutzbar ist.

54 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 54 Schluss

55 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 55 Wo Sie sich informieren können !

56 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 56 Wo Sie sich weiter informieren können?

57 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 57 Wo Sie sich weiter informieren können?

58 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 58 Intensivierung der Verwertung bedeutet Intensivierung der Schutzrechte

59 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 59 Wo Sie sich weiter informieren können? www.kopien-brauchen-originale.de

60 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 60 Wo Sie sich weiter informieren können? www.irights.info/index.php?id=1

61 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 61 Wo Sie sich weiter informieren können? www.urheberrechtsbuendnis.de/

62 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 62 Wo Sie sich weiter informieren können?

63 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 63 Wo Sie sich weiter informieren können? Institut für Urheber- und Medienrecht e. V. München www.urheberrecht.org Website des Instituts: www.ip.mpg.dewww.ip.mpg.de

64 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 64 Wo Sie sich weiter informieren können? Pressemitteilungen bei Heise http://www.heise.de/ www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/

65 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 65 Wo Sie sich weiter informieren können? www.urheber.info/ www.warum- verlage.de/content/view/12/42/

66 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 66 Wo Sie sich weiter informieren können? www.wir-haben-privat- kopiert.de/privkop/home www.privatkopie.net/

67 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 67 Schlussthese – zur Diskussion Gesellschaften, die mehr Energie darauf verwenden, sich um die Sicherung der Eigentumsverhältnisse von bestehendem Wissen und Information zu kümmern bzw. um die Sicherung von Verwertungsansprüchen, als auf die Rahmenbedingungen, die die Produktion von neuem Wissen begünstigen, und um die Nachhaltigkeit von Wissen, die zukünftigen Generationen den Zugriff auf das Wissen unserer Gegenwart sind in einer ökonomischen, wissenschaftlichen, politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Abwärtsentwicklung.

68 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 68 Diskussion Folien unter www.kuhlen.name/www.kuhlen.name/ This document will be published under the following Creative-Commons-License:Creative-Commons-License: http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/de//

69 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 69 CC als Möglichkeit, informationelle Autonomie/ Selbstbestimmung von Autoren zurückzugewinnenCC im Rahmen des Urheberrechts, aber mit Verzicht auf einige Verwertungsrechte

70 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 70

71 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 71

72 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 72

73 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 73

74 74 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 CC in Österreich

75 75 a2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007


Herunterladen ppt "A2k4o1 Ohne freien Zugriff auf Wissen und Information weder Invention noch Innovation Urheberrecht in der Analyse – Wien 1. Juni 2007 1 a2k4oi - Ohne freien."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen