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Seemannschaft Thema: Bootssicherheit.

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Präsentation zum Thema: "Seemannschaft Thema: Bootssicherheit."—  Präsentation transkript:

1 Seemannschaft Thema: Bootssicherheit

2 SOLAS für Sportboote

3 SOLAS für Sportboote

4 SOLAS für Sportboote

5 SOLAS für Sportboote

6 SOLAS für Sportboote

7 SOLAS für Sportboote

8 SOLAS für Sportboote

9 SOLAS für Sportboote

10 Die Schwimmwesten sind anzulegen:
SOLAS für Sportboote Auslegung; Die Schwimmwesten sind anzulegen: in Kuttern, offenen Segelbooten, Schlauchbooten und auf amphibischen Fahrzeugen (Wasserfahrt) vor Fahrtantritt (Befreiungen davon sind bei gutem Wetter beim Kutterpullen in Hafengebieten und auf Binnengewässern erlaubt. Die Schwimmweste muss dann jedoch griffbereit gehalten werden), beim Aus- und Einsetzen von Schiffsbeibooten von der Beibootsbesatzung und vom beteiligten Personal, bei allen seemännischen Manövern von den beteiligten Bootsgasten

11 Schwimmwesten sind anzulegen:
bei allen Arbeiten, die vom Boot aus ausgeführt werden (Arbeitsschwimmweste), in allen übrigen Booten auf Anweisung des Skippers / Bootsführers, wenn die Wetterlage oder andere Umstände es erfordern, grundsätzlich jedoch + bei ständigem Überkommen von Spritzwasser, + ab Windstärke 6, + bei verminderter Sicht, + bei Dunkelheit. Nichtschwimmer müssen in allen Booten die Schwimmweste tragen. Das Anlegen der Schwimmweste entfällt bei Taucherpersonal im Taucheranzug. Vermerk im Logbuch.

12 Bootsausrüstung Auslegung SOLAS
Die Sicherheitsrichtlinien stellen für verschiedene Fahrtgebiete unterschiedliche Anforderungen an den Sicherheits- und Einrichtungsstandard eines Sportbootes, eines Beibootes bzw. eines Dienstsegelbootes der Marine. In der Sportschifffahrt sind deshalb die Fahrtgebiete in sechs Kategorien eingeteilt. Fahrgebiet K 0 Trans – Ocean – Fahrten, bei denen eine Yacht ganz auf sich allein gestellt für längere Zeiträume in der Lage sein muss, mit schweren Stürmen fertig zu werden, und darauf vorbereitet sein muss, ernsten Notsituationen ausgesetzt zu sein, ohne Hilfe von außen erwarten zu können. Fahrgebiet K 1 Langstreckenfahrt fern von Küsten, während derer eine Yacht völlig auf sich allein gestellt für längere Zeiträume in der Lage sein muss, mit schweren Stürmen fertig zu werden, und darauf vorbereitet sein muss, ernsten Notsituationen ausgesetzt zu sein, ohne Hilfe von außen erwarten zu können.

13 Bootsausrüstung Fahrgebiet K 2
Fahrten von längerer Dauer, nicht allzu weit von den Küstenlinien entfernt oder in großen ungeschützten Buchten oder auf Seen, wo ein hohes Maß von Selbständigkeit von Yachten verlangt wird, aber eine berechtigte Wahrscheinlichkeit besteht, dass im Falle von ernsten Notfällen Hilfe von außen herbeigerufen werden kann. Fahrgebiet K 3 Fahrten über offenes Wasser, das aber relativ geschützt oder nahe der Küstenlinie verläuft, einschließlich Regatten kleiner Yachten.

14 Bootsausrüstung Fahrgebiet K 4
Kurze Fahrten in Landnähe in relativ warmen oder geschützten Gewässern, die normalerweise während des Tages durchgeführt werden. Es ist somit klar, dass eine seegehende und seetüchtige Yacht mindesten die Sicherheitsausstattung für das Fahrgebiet 2 an Bord haben sollte und bautechnisch auch so konstruiert sein muss, dass mittlere Seeräume und offene Distanzen von 200 bis 300 sm überwindet werden können. Fahrtgebiet K 5 Binnenreviere

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18 SOLAS für Sportboote Jeder Bootsführer ist gut beraten, wenn er insbesondere folgende Regeln beachtet: Für Wassersportler gelten deshalb allgemein zehn Sicherheitsregeln (siehe Deutscher Küsten-Almanach Abschnitt IV.B.9b) für den Küsten- und Seebereich.  1. Schätzen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten richtig ein. Auch wenn Sie die Befähigung zum Führen eines Bootes in einer Prüfung nachgewiesen haben, sammeln Sie zunächst am Tage praktische Erfahrungen in geschützten Gewässern, die nur wenig von Fahrzeugen der Berufsschifffahrt befahren werden. 2. Machen Sie sich mit den Eigenschaften und der Einrichtung Ihres Fahrzeuges vertraut. Ihr Fahrzeug muss für das vorgeschriebene Fahrgebiet geeignet sein. Stellen Sie fest, ob Ihr Fahrzeug den Anforderungen für das Fahren in Küstennähe oder auf der Hohen See genügt. Fahrzeug und Einrichtungen müssen sich in einem fahr- und funktionstüchtigen Zustand befinden.

19 Sicherheitsrichtlinien für Wassersportler
3. Rüsten Sie Ihr Fahrzeug mit den geeigneten Rettungsmitteln aus. Zur Mindestausrüstung gehören für jede Person eine Rettungsweste, Brand- und Leckbekämpfungsmittel (CO2 und Pulverfeuerlöscher, Lenzpumpe, Eimer, Ölfass, gegebenenfalls Leckabwehrmaterial), Signalmittel zur Anzeige eines Notfalls und eine Erste-Hilfe-Ausrüstung. Die Sicherheitsausrüstung muss regelmäßig gewartet und überprüft werden 4. Informieren Sie sich über das vorgesehene Fahrgebiet Machen Sie sich mit den Schifffahrtsvorschriften und den Nautischen Veröffentlichungen sowie über Besonderheiten zur Navigation Ihres Fahrgebietes vertraut. Halten Sie die Nautischen Veröffentlichungen (Seekarten, Seehandbücher, Leuchtfeuerverzeichnisse, Tidenkalender usw.) auf neuesten Stand.

20 Sicherheitsrichtlinien für Wassersportler
5. Unterrichten Sie sich über die herrschenden und vorhergesagten Wetterverhältnisse, insbesondere Wind- Seegangs- und Strömungsverhältnisse. Treten Sie eine Fahrt an ohne vorher den Wetterbericht gehört zu haben. Beobachten Sie die Wetterentwicklung im Vergleich mit den an Bord aufgenommenen Berichten. Der Seewetterbericht ist den allgemeinen Rundfunkmeldungen vorzuziehen. Nutzen Sie den Auskunftsdienst des Deutschen Wetterdienst Hamburg (Tel: 040/ ) oder für die Marine das Zentrum Geophysik Glücksburg. Achten Sie auf die Möglichkeit des Auftretens meteorologischer Gefahren, wie Fallwinde und Wirbelstürme.

21 Sicherheitsrichtlinien für Wassersportler
6. Weisen Sie Ihre Besatzungsmitglieder und Mitfahrer über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord ein. Zeigen Sie den Aufbewahrungsort der Rettungsschwimmwesten und üben Sie das Anlegen von Rettungswesten und Sicherheitsgurt. Achten Sie auf die Bestimmungen über das Mitnehmen von Kindern. Kindern unter 12 Jahren ist das Mitnehmen auf Dienstbooten der Marine nicht gestattet. Für Kinder müssen geeignete Rettungswesten vorhanden sein. Erklären Sie den Umgang mit Seenot-Signalmittel. Erläutern Sie die für die Sicherheit wichtigen Einrichtungen des Fahrzeuges, wie Lenzeinrichtungen (auch Pump WC’s), Seeventile, Feuerlöscheinrichtungen, Heiz- und Kocheinrichtungen, Maschinennotstop. Achten Sie auf das Verhalten Ihrer Besatzung und der Mitfahrer, gegebenenfalls geeignete Maßnahmen bei schwerem Wetter, während der Nacht bzw. vor Anker festlegen. Legen Sie einen geeigneten Vertreter fest, falls Sie als Fahrzeugführer ausfallen.

22 Sicherheitsrichtlinien für Wassersportler
7. Treffen Sie Maßnahmen gegen das Überbordfallen und prüfen Sie die Möglichkeiten, Überbordgefallende zu bergen. Lassen Sie rechtzeitig bei schwerem Wetter bzw. auch nachts Rettungswesten und Sicherheitsgurte anlegen. Weisen Sie auf geeignete Befestigungsmöglichkeiten für Sicherheitsgurte hin. Üben Sie regelmäßig Mann-über-Bord-Manöver, auch unter der Maßgabe dass Sie als Bootsführer außenbords gehen können. Prüfen Sie Möglichkeiten und üben Sie das Anbordholen insbesondere von geschwächten Personen. 8. Verlassen Sie keinen sicheren Liegeplatz bei Nebel Werden Sie von Nebel oder schlechter Sicht überrascht und führen Sie kein Radar an Bord, verlassen Sie nach Möglichkeit das Fahrwasser bzw. die Schifffahrtswege und laufen Sie einen sicheren Ankerort oder Hafen an. Bedenken Sie, dass Sportboote kleiner Bauart bzw. Boote aus Holz oder Kunststoff ohne Radarreflektor nur eine geringe Radarerfassung besitzen und somit von anderen Fahrzeugen schlecht oder gar nicht erfasst werden können. Fahrzeuge mit Metallmast können ihre Radarauffassbarkeit durch eine waagerechte Bootslage erhöhen.

23 Sicherheitsrichtlinien für Wassersportler
9. Halten Sie sich von der Berufsschifffahrt nach Möglichkeit fern Meiden Sie Schifffahrtswege und halten Sie sich im Fahrwasser soweit wie möglich rechts oder außerhalb des Fahrwassers, sofern dies ohne Gefahr (Tiefenverhältnisse u.ä.) möglich ist. Segelfahrzeuge dürfen beim Kreuzen die durchgehende Schifffahrt nicht behindern 10. Halten Sie gehörigen Ausguck Hiermit stellen Sie sicher, dass Sie frühzeitig Kollisionssituationen, treibende Gegenstände oder andere Gefahren für Ihr Fahrzeug erkennen können. Durch Ihre Aufmerksamkeit können Sie Notlagen anderer Sportfahrzeuge entdecken und Hilfe leisten.

24 Reisevorbereitung Die Art und Weise der Reisevorbereitung hängt im starken Maße von der Länge der Fahrt und von der Weite des Fahrgebietes entsprechend dem Bootstyp ab. Auch die Jahreszeit bzw. das zu durchfahrende Wetter- und Klimagebiet spielen eine beachtliche Rolle. Unter Einhaltung der Pflichten eines Bootsführer bei Übernahme eines Fahrzeuges sind im weiteren folgende Grundsätze zu beachten:

25 Planung der Fahrt bzw. Reise
Prüfen Sie, ob und wie für Fahrten ins Ausland ein Visum beantragt muss. Beachten Sie bei Fahrten ins Ausland die „Deutschen Zoll- und Grenzvorschriften für Sportboote“. Offen EU

26 Auswahl der Reiseroute
Wählen Sie Ihre Fahrroute mit Hilfe des „Verzeichnisses der Nautischen Karten und Bücher, Nr.: 2452 und bestellen Sie rechtzeitig (6 Wochen vor Reisebeginn) die entsprechenden Nautischen Veröffentlichungen bei der entsprechenden Seekartenstelle.

27 Vorkoppeln der Fahrt bzw. der Reise
Koppeln Sie Ihren Reiseverlauf in einer Übersichtskarte vor, um Informationen über die Streckenlänge und die Zeitansätze von Hafen zu Hafen und des gesamten Reiseverlaufs zu bekommen. Koppeln Sie nicht mit maximaler Geschwindigkeit, sondern mit 60% Ihrer maximalen Bootsgeschwindigkeit. Aufgrund der ermittelten Reisezeit und der Streckenlängen kalkulieren Sie den Kraftstoffverbrauch, die Ausrüstung mit Verpflegung und Trinkwasser sowie die Einlauf- und Auslaufzeiten in den verschiedenen Häfen. Legen Sie Ihre Reiseroute so, dass Sie gegebenenfalls auch Nothäfen erreichen können.

28 Auswahl der Anlaufhäfen
Wählen Sie mit Hilfe der Seehandbücher entsprechend den Einrichtungen und Ausstattungen die Anlaufhäfen aus. Nutzen Sie dazu auch Erfahrungsberichte anderer Bootsführer und Skipper. Wichtige Punkte sind hier: die Stromversorgung von Land aus (Steckerkupplungen beachten); die Trinkwasserversorgung von Land aus (Schlauchanschlüsse beachten);

29 ·   die Müllentsorgung; ·  Versorgungsmöglichen mit Verpflegung und Mitteln des täglichen Bedarfs; ·  die Liegeplatzmöglichkeiten, auch bei Schlechtwetter; die Liegeplatzgebühren und gegebenenfalls die Liegeplatzanmeldung; ·  Wasch- und Duschmöglichkeiten an Land; ·  ist der Hafen ein Tidehafen oder Tide frei;     

30 · Zollbestimmungen, wenn Auslandshafen;
· Umtausch von Währungen; ·  Zollbestimmungen, wenn Auslandshafen; ·  Möglichkeiten der Kommunikation über Telefon; ·  Möglichkeiten der örtlichen Verkehrsanbindung im Umfeld des Hafens. 

31 Nautische Dokumentation und Nautische Veröffentlichungen
Prüfen Sie, ob alle Nautischen Veröffentlichungen den erforderlichen Berichtigungsstand entsprechend der letzten Ausgabe der „Nachrichten für Seefahrer“ haben. Entsprechend Ihrer Reiseroute sollten Sie folgende Nautischen Veröffentlichungen und Dokumente an Bord mitführen: ·        Seekarten entsprechend dem Einsatzgebiet; ·        Seehandbücher und Leuchtfeuerverzeichnisse;

32 ·    Nachrichten für Seefahrer des laufenden und vorhergehenden Jahrganges;
·    Gezeitentafeln; ·    Logbücher in ausreichender Anzahl; ·     Barographdiagramme, (falls ein Barograph vorhanden) ·     Internationales Signalbuch ·     Yachtfunkdienst oder Nautischer Funkdienst (Sprechfunk)

33 Pflichten des Bootsführers vor dem Auslaufen während der Fahrt, vor Anker und im fremden Hafen
Denken Sie daran! den Führerschein an Bord mitzuführen; die Besatzung zu erfassen und Besatzungsliste zu erstellen; Besatzung in Ihre Aufgaben einzuweisen; die Besetzung der Stationen zum Auslaufen organisieren; entsprechend der Wettersituation (bei Nacht auf jeden Fall) Schwimmwesten anlegen lassen.

34 Vor dem Auslaufen ist es empfehlenswert eine Liste mit den Daten der Besatzung und der Mitfahrer im Abgangshafen (Yachtclub, Angehörige oder an einer Person des Vertrauens o.ä.) zu hinterlassen. Erfassen Sie alle Besatzungsmitglieder und Mitfahrer im Logbuch des Bootes.

35 Wetterbericht / Wetterbeobachtung
Seeklarmachen Ø      Machen Sie Ihr Boot entsprechend den oben genannten Schwerpunkten seeklar Ø      Beachten Sie dabei auch bootsspezifische Schwerpunkte, die aus der bordeigenen Seeklarliste hervorgehen. Wetterbericht / Wetterbeobachtung Ø      Holen Sie sich vor dem Auslaufen einen gültigen Seewetterbericht mit der Lagemeldung, der Vorhersage und den Aussichten ein. Ø      Führen Sie eine Wetterbeobachtung (danach mindestens alle 4 Stunden) durch und notieren Sie dessen Ergebnisse im Logbuch (näheres siehe Wetterkunde)!

36 Nautische Geräte Ø      Führen Sie am Liegeplatz eine Standortbestimmung mit GPS und Radar durch. Hier können Sie eventuelle Fehler im Standort zwischen dem tatsächlichem Standort des Liegeplatzes in der Seekarte und den ermittelten Messwerten am GPS bzw. Radargerät beobachten und diese für die Standortbestimmung auf See berücksichtigen. Sie haben so eine relativ hohe Sicherheit, dass die nautischen Geräte fehlerfrei arbeiten. Ø      Kontrollieren Sie die Magnetkompasskurs nicht am Liegeplatz. Durch die Pier bzw. durch andere Boote kann eine zusätzliche Ablenkungen auf den Magnetkompass wirken. Führen Sie deshalb nach dem Auslaufen bei der ersten Gelegenheit die Kompasskontrolle nach Richtfeuern bzw. Landmarken durch. (näheres siehe Abschnitt Navigation).

37 Ruder und Motor ØKontrollieren Sie vor Inbetriebnahme von Ruder und Motor auf jeden Fall die Ölstände des Motors, des Getriebes und den Ölvorrats in der Rudermaschine –wenn vorhanden-. ØLassen Sie den Motor mindesten 10 Minuten im Leerlauf warmlaufen. ØKontrollieren Sie persönlich den Kühlwasseraustritt am Heck. ØKuppeln Sie am Liegeplatz kurz in Vorausfahrt und danach in Rückwärtsfahrt. Dadurch haben Sie die Sicherheit, dass Ihr Boot auch ordnungsgemäß manövriert. ØKontrollieren Sie gerade auf Booten mit einer Rudermaschine die Ruderlagen des Bootes. Achten Sie darauf, ob das Ruder auch so liegt, wie es der Ruderlagenzeiger anzeigt.

38 Navigation ØKoppeln Sie in der Seekarte alle Kurse bis zum ersten Bestimmungsort exakt vor. ØInformieren Sie sich mit Hilfe des Seehandbuches über die zur Verfügung stehenden Navigationsobjekte (Leuchttürme, Landmarken). ØMachen Sie sich mit dem Fahrwasserverlauf und die Vorfahrtsregeln entsprechend diesem Verlauf vertraut und beachten sie die Revierinformationen im Seehandbuch. ØBerechnen Sie rechtzeitig die Tide, hier vor allem das Eintreten von Hoch- und Niedrigwasser.

39 Ø Beachten Sie die Sichtverhältnisse im Seeraum und richten Sie die Fahrt entsprechend ein.
ØKontrollieren Sie während der Fahrt die Stromverhältnisse im Fahrwasser mittels der Strudelbildung an der Betonnung und im offenen Seeraum durch Standortbestimmungen. ØAchten Sie besonders im Fahrwasser auf die Versetzung des Bootes durch Wind und Strom, Nutzen Sie dazu Richtfeuerpeilungen. Nutzen Sie Kontrollpeilungen und Gefahrenstandlinien zur Navigation; Achten Sie ständig auf die Wassertiefe unter Kiel;   

40 Der Tiefgang des Bootes soll Ihnen unbedingt bekannt sein;
Suchen Sie einen geschützten Ankerort, wenn die Fahrt unterbrochen werden soll; Ankern Sie nie an einer Küste mit auflandigem Wind (Legerwall); Achten Sie beim Ankern in Tidengewässern auf das Drehen der Strömung und auf den Tidenhub, (Gefahr des Trockenfallens); Kontrollieren Sie durch Peilungen Ihren Ankerort; Achten Sie auch vor Anker auf Änderungen der Windrichtung und der Windstärke.

41 Seefunk Wenn Ihr Boot mit einer UKW-Seefunkanlage ausgerüstet ist, und Sie im Besitzt des internationalen Seesprechfunkzeugnisses sind, können Sie sich als Verkehrsteilnehmer bei der örtlichen Revierzentrale als Verkehrsteilnehmer an- und abmelden. Nutzen Sie hier die über den jeweiligen Revierkanal veröffentlichten Seewetterberichte sowie die Informationen zur Revierlage. Kanäle und Küstenfunkstationen entnehmen Sie dem Funkdienst bzw. dem Yachtfunkdienst.

42 Flaggenführung Für Inhaber eines Amtliches Befähigungszeugnisses gehört die richtige Führung der richtigen Flagge zum guten Ton einer guten Seemannschaft. Für das Führen der Flagge gilt für Sportboote der zivilen Seefahrt das Flaggenrechtsgesetz (FlagRG), dass sich auf Seeschiffe bezieht. Seeschiffe sind aus dieser Sicht alle Fahrzeuge, die zur Seefahrt bestimmt sind. Das heißt, wer einmal im Jahr eine Seegrenze passiert oder es zumindest vor hat, bestimmt damit sein Boot (auch Sportboot) im Sinne des FlagRG zum Seeschiff.

43 Unfallschutz Nie die Füße zum Abhalten des Bootes benutzen! Zerquetschte Füße sind mit Bordmitteln nicht zu verarzten. Sichern Sie Ihr Boot nach dem Festmachen richtig ab. Gegebenenfalls ist ein Landgang auszubringen. Dieser muss mindestens einseitig mit einer Reling ausgestattet sein. Achten Sie auf richtigen Umgang mit Leinen und Fendern! Hände weg von Klampen und Pollern, wenn Druck auf den Festmacher kommt. Leinenpersonal darf nur mit einer Aufgabe betraut sein (Nicht gleichzeitig Leinen- und Fendergast). Führen Sie die Leinen doppelt an Land, um diese von Bord aus leicht wieder lösen zu können. Achten Sie auf festes Schuhwerk des Deckspersonals. Im Winter Oderdeck eis- und schneefrei halten.


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