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Grundzüge des Vergaberechts Kanton Zürich

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Präsentation zum Thema: "Grundzüge des Vergaberechts Kanton Zürich"—  Präsentation transkript:

1 Grundzüge des Vergaberechts Kanton Zürich
Roland Fey / Petra Luchsinger Gewerbeverband der Stadt Zürich Dienstag, 4. November 2008

2 Aufbau der Präsentation
Grundzüge des Vergaberechts - System der Rechtsgrundlagen - Wichtigste Verfahrensgrundsätze - Vergabekriterien - Ausschluss von Anbietenden - Abbruch des Verfahrens - Wichtige Merkpunkte für Anbietende II. Berücksichtigung von ortsansässigen Anbietenden III. Hilfsmittel / Schulungen IV. Diskussion

3 Grundzüge des Vergaberechts
Teil I: Grundzüge des Vergaberechts

4 GPA / WTO-Übereinkommen Bilaterales Abkommen CH - EU
System der Rechtsgrundlagen GPA / WTO-Übereinkommen Bilaterales Abkommen CH - EU Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB) Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VoeB) Interkantonale Vereinbarung (IVöB) Binnenmarkt- gesetz (BGBM) Vergabericht-linien (VRöB) Kantonale Ausführungsbestimmungen Beitritts- gesetz Submissions- verordnung

5 Wichtigste Verfahrensgrundsätze
Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Anbietenden Wirksamer Wettbewerb Wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel Transparenz Vertraulichkeit von Informationen Beachtung der Ausstandsregeln (Vorbefassung) Verzicht auf Abgebotsrunden ► Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots!

6

7 Vergabekriterien

8 Eignungskriterien § 22 SVO Zuschlagskriterien § 33 SVO
Beurteilung der Leistungsfähigkeit der Anbietenden (kann der Auftrag erfüllt werden?) Insbesondere in • finanzieller • wirtschaftlicher • fachlicher • organisatorischer Hinsicht. Bewertung der Angebote bezüglich ihrer wirtschaftlichen Günstigkeit (Preis-/Leistungsverhältnis) Beispiele: • Preis • Nachhaltigkeit • Qualität • Kreativität • Zweckmässigkeit • Kundendienst • Termine • Lehrlings- • technischer Wert ausbildung • Ästhetik • Infrastruktur • Betriebskosten Der niedrigste Preis ist als alleini-ges Kriterium nur bei weitgehend standardisierten Gütern zulässig.

9 Eignungskriterien Eignungskriterien sind im Normalfall Ausschluss-kriterien (Zulassung o. Ausschluss bei Nichterfüllung) Sie müssen objektiv, sachgerecht, überprüfbar sowie auftrags- und objektspezifisch sein Zum Beispiel: Mind. 2 vergleichbare Referenzobjekte in den letzten 8 Jahren Anzahl Mitarbeiter mit Funktionen und Ausbildung in relevanten Bereichen

10 Zuschlagskriterien Massgeschneidert auf Besonderheiten des Auftrags
Sachlich begründet und nicht diskriminierend Aufführung in Ausschreibung in der Reihenfolge der Bedeutung (Kanton ZH: Angabe der Gewichtung in Prozenten fakultativ!) Zum Beispiel: Schlüsselpersonen (fachliche Erfahrung und Verfügbarkeit) Termineinhaltung, Zweckmässigkeit der Organisation Qualität der verwendeten Materialen

11 Unzulässige Zuschlagskriterien
Ortsansässigkeit, Steuerdomizil, Verwendung einheimischer Produkte (Benachteiligung auswärtiger Anbieter) Allgemeiner Eindruck der Offerte (zu wenig bestimmt) Bisherige eigene Erfahrungen mit einem Anbietenden (benachteiligt andere Anbietende) Unterschiede beim Anfahrtsweg (nur bei erheblicher lokaler Mehrbelastung der Umwelt zulässig)

12 Preisbewertung Grundzüge des Vergaberechts Kanton Zürich
Roland Fey / Petra Luchsinger Dienstag, 4. November 2008

13 Ausschluss von Anbietenden

14 Vorgehen der Vergabestelle
Überprüfen der Unterlagen auf Termineinhaltung, Formvorschriften/Unterschrift, Vollständigkeit, Richtigkeit Überprüfen der Eignung des Anbieters Evt. einholen von zusätzlichen Auskünften und Nachweisen (z.B. Betreibungsregisterauszug) ► Achtung: Ausschluss nur bei wesentlichen Mängeln (Gefahr des überspitzten Formalismus!)

15 Gerichtsentscheide mit Ausschluss
Verspätete Eingabe, auch wenn es sich nur um fünf Minuten handelt (VB ) Fehlende Unterschrift auf der Selbstdeklaration (VB ) Fehlende Angaben zu den Bausummen von Referenzobjekten (VB ) Abweichen der geforderten Materialqualität (VB ) Vorbefassung (VB ) Eignungskriterium genügender Personaleinsatz nicht gewährleistet (VB )

16 Abbruch des Verfahrens
Abbruch nur beim Vorliegen objektiv wichtiger Gründe (d.h. wenn Weiterführung des Verfahrens nicht zumutbar; vgl. § 37 SVO) Rechtsschutz gegeben Keine wichtigen Gründe sind z.B.: Schwerwiegendes Fehlverhalten eines Anbietenden (z.B. Preisabsprache), da Ausschlussmöglichkeit gegeben Abwendung eines missliebigen Verfahrensausgangs Konjunkturbedingt günstigere Preise

17 Wichtige Merkpunkte für Anbietende
Auf Ausschreibungen achten! Ausschreibungsunterlagen rechtzeitig verlangen Eignungs- und Zuschlagskriterien beachten Allenfalls Auskünfte einholen (bei Vergabestelle) Angebotsformulare vollständig & wahrheitsgetreu ausfüllen und nicht verändern, Varianten separat beifügen; Unterschrift nicht vergessen Verlangte Nachweise (z.B. betreffend Eignung) beifügen Einreichungsort beachten Fristen einhalten (Eingang bei Vergabestelle massgeblich!) Beschwerdefrist (nur 10 Tage!) beachten

18 Berücksichtung von ortsansässigen Anbietenden
Teil II: Berücksichtung von ortsansässigen Anbietenden

19 Prinzip des freien Marktzugangs
Binnenmarktgesetz, Artikel 3 Absatz 1 Ortsfremden Anbietenden darf der freie Zugang zum Markt nicht verweigert werden. Beschränkungen sind nur zulässig, wenn sie: a. gleichermassen auch für ortsansässige Personen gelten b. zur Wahrung überwiegender öffentlicher Interessen unerlässlich sind c. verhältnismässig sind.

20 Grundsätze Gleichbehandlung und Chancengleichheit der Anbietenden
Wirksamer Wettbewerb und wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel Unzulässig bzw. problematisch sind: - Bevorzugung ortsansässiger Anbietender („Heimatschutz“) - Kriterium Wohnsitz oder Geschäftsniederlassung - Distanz vom Geschäftssitz zum Einsatzort - Sachfremde Kriterien wie volkswirtschaftliche Gründe und regional-, steuer- oder strukturpolitische Überlegungen

21 Vergabefremde Kriterien
„… Es steht nicht im Belieben der Vergabebehörden, weitere Kriterien mit sozialpolitischer Zielsetzung einzuführen, die weder auf den wirtschaftlichen Nutzen eines Angebots noch auf Merkmale der angebotenen Leistung Bezug nehmen…“. (VB )

22 Ortskenntnisse „... Das Abstellen auf Ortskenntnisse eines Bewerbers ist unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung auswärtiger Anbieter ausgesprochen problematisch…“ ► Ortskenntnis ist als Kriterium nur zulässig, wenn diese von besonderem Nutzen und sachlich gerechtfertigt sind (VB ).

23 Distanz / Anfahrtsweg Das Abstellen auf die Distanz vom Geschäftssitz zum Einsatzort ist unzulässig (auch generelles Abstellen auf die Länge des Anfahrtswegs; VB ) Umweltaspekt: Die Distanz zwischen dem Bereitstellungsort eines Anbieters und dem Verwendungsort der Leistung ist grundsätzlich kein geeignetes Zuschlagskriterium. Vorbehalten bleibt der Fall erheblicher Auswirkungen auf die lokale Umwelt (VB ). Serviceleistung: Ausnahmsweise zulässiges Zuschlagskriterium: Geografische Nähe zum Beschaffungsobjekt, z.B. Kundendienst, Erreichbarkeit, häufige und regelmässige Wartung, kurzfristig erforderliche Reparatur (z.B. VB )

24 Spielraum der Vergabestelle
Im freihändigen Verfahren und im Einladungsverfahren (v.a.) lokale Anbietende einzuladen (Preisniveau ab und zu testen!) Aber: Bei Einladung von Anbietenden aus anderen Regionen und Kantonen gilt das Gleichbehandlungs-gebot (VB )

25 Schlussfolgerungen Das Vergabewesen ist nur beschränkt dazu geeignet, das lokale Gewerbe gezielt zu fördern. Massnahmen müssen nicht indirekt, sondern durch Vorkehren im jeweiligen Sachbereich (z.B. Massnahmen bei den Steuern usw.) erfolgen.

26 Hilfsmittel / Schulungen
Teil III: Hilfsmittel / Schulungen

27 Ausschreibungen per Mausklick

28 Besuchen Sie uns im Internet

29 KRITERIUM

30 Information für Anbietende, Verbände und Behörden

31 Handbuch für Vergabestellen
Inhaltsverzeichnis 1 Einstieg ins Handbuch 2 Grundlagen 3 Anwendungsbereich 4 Vorbereitung einer Beschaffung 5 Verfahren im Nicht- Staatsvertragsbereich 6 Verfahren im 7 Rechtsschutz 8 Merkblätter 9 Vorlagen 10 Erläuterungen zu den Rechtsgrundlagen 11 Glossar 12 Sachregister

32 Schulungsangebot der KöB
Einführung in die Grundlagen, Umgang mit dem Handbuch für Vergabestellen (Datum: 22. September 2009, vormittags) Behandlung aktueller Verfahrensfragen und Austausch von Erfahrungen aus der Praxis, Schwerpunkt Bauwesen (Datum: 9. Juni 2009, nachmittags) 3) Behandlung aktueller Verfahrensfragen und Austausch von Erfahrungen aus der Praxis, Schwerpunkt Lieferungen und Dienstleistungen (Datum: 16. Juni 2009, vormittags) Details sind unter abrufbar (Kosten: Fr. 175.– für Externe). Anmeldung mittels Mail an

33 Teil IV: Haben Sie Fragen ?

34 Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit !

35 Weitere Themen EV: Einbezug von Auswärtigen (kein Hoflieferantentum) Fe Kein Heimatschutz Fe Statistik Beschwerden Lu Preisbewertung Lu Steuern über Vergabekriterien Fe Unternehmergespräche Lu

36 Bauarbeiten (Gesamtwert)
Schwellenwerte im Staatsvertragsbereich (1) Government Procurement Agreement GPA (WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen) Lieferungen Dienstleistungen Bauarbeiten (Gesamtwert) Kantone Behörden und öffentliche Unternehmen in den Sektoren Wasser, Energie und Verkehr 383‘000 766‘000 9‘575‘000 Auftraggebende Auftragswert CHF

37 Bauarbeiten (Gesamtwert)
Schwellenwerte im Staatsvertragsbereich (2) Gemäss dem Bilateralen Abkommen CH - EU sind auch folgende Auftraggebende dem Staatsvertragsbereich unterstellt: Auftraggebende Auftragswert CHF Dienst-leistungen Bauarbeiten (Gesamtwert) Lieferungen Gemeinden (analog Kantone) 383‘000 383‘000 9‘575‘000 Private Unternehmen mit aus-schliesslichen oder besonderen Rechten in den Sektoren Wasser, Energie und Verkehr (inkl. Draht-seilbahnen und Skiliftanlagen) (analog öffentliche Sektorenbetriebe) 766‘000 766‘000 9‘575‘000

38 Schwellenwerte und Verfahren im Nicht-Staatsvertragsbereich
Verfahrensarten Freihändige Vergabe Einladungsverfahren Offenes / selektives Verfahren Lieferungen (Auftragswert CHF) Dienstleistungen (Auftragswert CHF) Bauarbeiten (Auftragswert CHF) Bauneben- gewerbe Bauhaupt- gewerbe unter 100‘000 unter 250‘000 ab 250‘000 unter 150‘000 unter 300‘000 unter 500‘000 ab 500‘000


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