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Prävention sexualisierter Gewalt Wir schauen hin….

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Präsentation zum Thema: "Prävention sexualisierter Gewalt Wir schauen hin…."—  Präsentation transkript:

1 Prävention sexualisierter Gewalt Wir schauen hin…

2 27.10.2015 2 Überblick 1.Begriffsklärung 2.Daten u. Zahlen 3.Prävention sexualisierter Gewalt 4.Umgang mit Verdachtsfällen 5.Ein junger Mensch vertraut sich an… 6.Rechtliches 7.Kontaktadressen, Literatur

3 27.10.2015 3 Überblick 1.Begriffsklärung 2.Daten u. Zahlen 3.Prävention sexualisierter Gewalt 4.Umgang mit Verdachtsfällen 5.Ein junger Mensch vertraut sich an… 6.Rechtliches 7.Kontaktadressen, Literatur

4 27.10.2015 4 Begriffsklärung Sexualisierte Gewalt =Jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem anderen gegen seinen Willen vorgenommen wird

5 27.10.2015 5 Begriffsklärung Sexualisierte Gewalt =Jede sexuelle Handlung, der das Opfer auf Grund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht frei verantwortlich zustimmen kann.

6 27.10.2015 6 Begriffsklärung Sexualisierte Gewalt =Machtmissbrauch auf Kosten der Opfer = von langer Hand geplant und wiederholt sich fast immer

7 27.10.2015 7 Überblick 1.Begriffsklärung 2.Daten u. Zahlen 3.Prävention sexualisierter Gewalt 4.Umgang mit Verdachtsfällen 5.Ein junger Mensch vertraut sich an… 6.Rechtliches 7.Kontaktadressen, Literatur

8 27.10.2015 8 Daten und Zahlen über die Opfer -Jedes 3. bis 4. Mädchen erlebt sexualisierte Gewalt -Jedes 2. Mädchen mit Behinderung erlebt sexualisierte Gewalt -Jeder 7. bis 8. Junge erlebt sexualisierte Gewalt

9 27.10.2015 9 Daten und Zahlen über die Täter -ca. die Hälfte der Täter stammt aus der Familie der Opfer -Nur ca. 6% sind gänzlich unbekannte Täter -Täter sind in allen Schichten und Berufen zu finden

10 27.10.2015 10 Daten und Zahlen über die Täter -ca. 90% aller sexualisierter Gewaltverbrechen werden von Männern begangen -ca. 1/3 der Täter sind Jugendliche bis 21 Jahre -ca. 2/3 sind Erwachsene

11 27.10.2015 11 Überblick 1.Begriffsklärung 2.Daten u. Zahlen 3.Prävention sexualisierter Gewalt 4.Umgang mit Verdachtsfällen 5.Ein junger Mensch vertraut sich an… 6.Rechtliches 7.Kontaktadressen, Literatur

12 27.10.2015 12 Prävention sexualisierter Gewalt in der Jugendarbeit 1.Junge Menschen stark machen 2. Gut ausgebildete, reflektierte Gruppenleiter 3. Täter abschreckende Strukturen

13 27.10.2015 13 Prävention sexualisierter Gewalt Junge Menschen stark machen -Grundsätzliches Anliegen von kirchlicher Jugendarbeit -Selbstbewusstsein stärken -Auseinandersetzung mit der Rolle als Frau u. Mann -Auseinandersetzung mit Gefühlen, mit Nähe und Distanz u. Sexualität

14 27.10.2015 14 Prävention sexualisierter Gewalt Gruppenleiter gut ausbilden -Sorgfältig ausgewählte Gruppenleiter -Regelmäßige Schulungen -Auseinandersetzung mit dem Thema Prävention sex. Gewalt -Methoden zur Reflexion

15 27.10.2015 15 Prävention sexualisierter Gewalt Täter abschreckende Strukturen -Leitung im Team -Gut funktionierende Feedback-Kultur -Keine Fotos o. Gruppenstundenzeiten auf die Homepage -Verhaltenskodex -Ansprechpartner im Verband f. Missbrauchsfälle

16 27.10.2015 16 Überblick 1.Begriffsklärung 2.Daten u. Zahlen 3.Prävention sexualisierter Gewalt 4.Umgang mit Verdachtsfällen 5.Ein junger Mensch vertraut sich an… 6.Rechtliches 7.Kontaktadressen, Literatur

17 27.10.2015 17 Umgang mit Verdachtsfällen Mögliche Anzeichen erkennen… -Es gibt keine eindeutigen Anzeichen für sex. Missbrauch. -Missbrauchssituationen sind komplex u. entstehen über einen längeren Zeitraum

18 27.10.2015 18 Umgang mit Verdachtsfällen Mögliche Anzeichen erkennen… -Oft sind negative Verhaltensänderungen ein Zeichen dafür, dass ein junger Mensch Belastungen ausgesetzt ist, mit denen er schwer umzugehen weiß

19 27.10.2015 19 Umgang mit Verdachtsfällen Mögliche Anzeichen erkennen… -Veränderungen des Schlafverhaltens -Veränderungen im Sozialverhalten -Ängste (bestimmte Personen, Räume…) -Veränderungen im Essverhalten -Veränderungen im emotionalen Bereich -Veränderungen im Sexualverhalten

20 27.10.2015 20 Umgang mit Verdachtsfällen Rat suchen… -Ein Gruppenmitglied ist auf einmal „komisch“ Dies hat u.U. auch Auswirkungen auf die Gruppe -Spätestens dann: Rat beim Verantwortlichen im Verband holen Rat bei einer Fach-Beratungsstelle holen

21 27.10.2015 21 Umgang mit Verdachtsfällen Rat suchen… -Ruhe bewahren u. besonnen handeln! -Lieber einem Verdacht zu viel nachgehen! -Missbrauchssituationen können nicht im Handumdrehen gelöst werden.

22 27.10.2015 22 Umgang mit Verdachtsfällen Rat suchen… Bei der Beratungsstelle -werden Deine Beobachtungen gemeinsam erörtert -werden Deine Handlungsmöglichkeiten abgeklärt -wird Deinen Gefühlen passend Raum gegeben

23 27.10.2015 23 Überblick 1.Begriffsklärung 2.Daten u. Zahlen 3.Prävention gegen sex. Gewalt 4.Umgang mit Verdachtsfällen 5.Ein junger Mensch vertraut sich an… 6.Rechtliches 7.Kontaktadressen, Literatur

24 27.10.2015 24 Ein junger Mensch vertraut sich an… …zeig ihm, dass er Vertrauen haben kann. …zeig ihm, dass es erlaubt ist ein Geheimnis (v.a. ein schlechtes) zu lüften. …gib positive Rückmeldungen. …sprich ihm Mut zu. …sei offen und aufmerksam. …bagatellisiere nichts.

25 27.10.2015 25 Ein junger Mensch vertraut sich an… …nimm ihn ernst. …zeig, dass sein Problem verstanden wird. …zeig, dass Du auf seiner Seite bist. …reagiere ruhig und geduldig. …schenke ihm Glauben, dass der sex. Missbrauch wirklich geschehen ist. …zeige keine Reaktionen wie Wut, Ekel, Schrecken oder Angst.

26 27.10.2015 26 Ein junger Mensch vertraut sich an… …gehe äußerst behutsam vor. …lege ihm nicht in den Mund, dass er sex. missbraucht wurde. …zeige Hilfsbereitschaft u. Ansprechbarkeit. …behandele das Erzählte vertraulich. …konfrontiere den Täter niemals mit der Tat! …hol Dir fachliche Beratung!

27 27.10.2015 27 Überblick 1.Begriffsklärung 2.Daten u. Zahlen 3.Prävention gegen sex. Gewalt 4.Umgang mit Verdachtsfällen 5.Ein junger Mensch vertraut sich an… 6.Rechtliches 7.Kontaktadressen, Literatur

28 27.10.2015 28 Rechtliches -Der strafrechtliche Missbrauchs-Begriff ist enger als der pädagogische. -Niemand ist zu einer Anzeige verpflichtet! -Jugendämter sind nicht verpflichtet Missbrauchsfälle anzuzeigen. -Die Polizei muss jedem Hinweis nachgehen – kann daher nur anonym telefonisch um Rat gefragt werden.

29 27.10.2015 29 Überblick 1.Begriffsklärung 2.Daten u. Zahlen 3.Prävention gegen sex. Gewalt 4.Umgang mit Verdachtsfällen 5.Ein junger Mensch vertraut sich an… 6.Rechtliches 7.Kontaktadressen

30 27.10.2015 30 Kontaktadressen -Die Beratungsstellen zu sex. Missbrauch www.hinsehen-handeln-helfen.de -Die Leitungen der Mitgliedsverbände im BDKJ www.bdkj-regensburg.de -Fr. Dr. Birgit Böhm Missbrauchsbeauftragte der Diözese Regensburg B.-Boehm@t-online.de

31 Danke für das Interesse! → Es ist wichtig, dass die Prävention sexualisierter Gewalt in unserer täglichen Arbeit präsent ist! „Wer, wenn nicht wir? Wo, wenn nicht hier? Wann, wenn nicht jetzt?“ Jüd. Sprichwort


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