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Steuerliche Absetzbarkeit für Spenden - für alle die den Lohnsteuerausgleich durchführen - für Selbständige.

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Präsentation zum Thema: "Steuerliche Absetzbarkeit für Spenden - für alle die den Lohnsteuerausgleich durchführen - für Selbständige."—  Präsentation transkript:

1 Steuerliche Absetzbarkeit für Spenden - für alle die den Lohnsteuerausgleich durchführen - für Selbständige

2 Was bedeutet das für den Spender? Mehr Spenden ohne mehr Geld auszugeben Beispiel: Spende: 80 Steuersatz: 36,5% Rückerstattung: knapp 30

3 Beispiele

4 Nachweis für den Jahresaugleich 7 Jahre aufbewahren Einzahlungsbelege Daueraufträge Kontoabbuchungen Kontoauszüge 10% des Jahreseinkommens können als Spenden abgesetzt werden

5 Bareinzahlung von Spenden Spendenliste liegt bei der Sammlung auf (Pfarrtreff) Name, Adresse und Spendenbetrag vermerken Spendenbestätigung wird von der Diözese zugeschickt

6 Anonyme bzw. Firmenspenden Anonyme Spenden sind nicht absetzbar Firmenspenden: max 10% des Vorjahresgewinns als Betriebsausgabe absetzbar

7 Herzlichen Dank ! Diese Präsentation gibt es auch auf der Homepage der Pfarre Bad Zell: http://www.dioezese-linz.at/pfarren/badzell/


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