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Österreichische Akademie der Wissenschaften Bibliothek

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Präsentation zum Thema: "Österreichische Akademie der Wissenschaften Bibliothek"—  Präsentation transkript:

1 Österreichische Akademie der Wissenschaften Bibliothek
Körperschaften Österreichische Akademie der Wissenschaften Bibliothek Workshop © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

2 Überblick Körperschaften in den RAK-WB Körperschaften und Urheber
Haupt- und Nebeneintragungen unter Körperschaften Ansetzungsregeln - Allgemeine Ansetzungsregeln - Sonderregeln für Untergeordnete Körperschaften - Sonderregeln für Kongresse Normdateien in der Katalogisierung Überblick Norm-Dateien Erstellung von Norm-Datensätzen Korrekturanträge GKD MAB 2-Kategorien-Schema Änderungsanträge Wichtige Links © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

3 Autorenschaft und Haupteintragung
1. Ist die Vorlage gemeinschaftliches Werk von 1 – 3 Verfassern? JA NEIN Anonymes Werk 2. Ist eine Körperschaft genannt? JA NEIN 3. Ist die Körperschaft Urheber? JA NEIN Verfasserwerk HE unter dem 1. Verfasser Urheberwerk HE unter dem 1. Urheber Sachtitelwerk HE unter dem Sachtitel © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

4 Körperschaften und Urheber (1)
Was ist eine Körperschaft? § 631: Als Körperschaften gelten (unabhängig von der juristischen Bedeutung des Wortes): alle Personenvereinigungen, Organisationen, Institutionen, Unternehmen, Veranstaltungen etc., die eine individuell bestimmbare Einheit bilden territoriale Einheiten und ihre Organe (Gebietskörperschaften) Siehe hier auch die Studie zu unterschiedlichen Definitionen in den verschiedenen Regelwerken! © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

5 Körperschaften und Urheber (2)
Un-Körperschaften in der GKD: Einheiten, die wiederholt als Körperschaften betrachtet werden, aber keine sind, erhalten in der GKD eine Ansetzung, um auf diesen Sachverhalt hinzuweisen. Dieser Datensatz ist als „Unkörperschaft“ gekennzeichnet; mit derartigen Datensätzen darf nicht verlinkt werden! Kennzeichnung: Kat. 066: Pos. 1 auf „u“ gesetzt ACHTUNG! Solche Datensätze können nur von der zentralen GKD- Redaktion erzeugt werden! Nicht als Körperschaften gelten: § 631, Erl. 1-3, GKD-Leitfaden S. 17; Informationen zur GKD, Stichwort Nichtkörperschaften u. Häuser, Kirchen … Titel v. Zeitungen u. Redaktionen Aktionen, Bewegungen, Datenbanken, Forschungsvorhaben, Projekte, Ausgrabungen etc. Zeitabschnitte unter einem Motto („Woche der Begegnung“, „Tag der offenen Tür“) Interpreten u. Musikgruppen, deren Bezeichnung nur aus Vor- und Familiennamen besteht einzelne Gebäude Gebietskörperschaften: nicht als K. gelten (§ 649,2): Gemeindeverbände, Planungsverbände u.dgl. Beispiele: insg in GKD 273-2 Schriftenreihe / x / / / / / Datenbank x / / Toulouse-Le Mirail (Stadtteil) / x Nationalparks / India / Government / / einzelne Gebäude sind keine K. / ??? mögl. veraltete Ansetzung / Sammelbezeichnung / Unterreihe / s. Regeln f. Kongresse / ist Treffpunkt auf Buchmesse / / wirkt wie Kongress, ist aber keiner / veraltete Ansetzung / kein Verein / Sammlung e.r Bibliothek / © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

6 Körperschaften und Urheber (3)
Wann ist eine Körperschaft Urheber? (§§ 632 – 638) § 632: Eine Körperschaft ist Urheber eines Werkes, wenn sie dieses entweder erarbeitet oder veranlasst und herausgegeben hat. Anm.: Dieser Sachverhalt wird unabhängig von der Formulierung der Vorlage bestimmt. Urheberschaft ist unabhängig für: - Hauptreihe / Unterreihe - Gesamtwerk / Teil (i.d.R. Reihe / Stücktitel; MBW / Band) © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

7 Körperschaften und Urheber (4)
Körperschaften, die im Sachtitel genannt bzw. zum Sachtitel zu ergänzen sind: Als Urheber gelten: Körperschaften, die im Sachtitel als aussagendes Subjekt genannt sind Körperschaften, die zum Sachtitel zu ergänzen sind: bei Sachtiteln, die nur aus – ev. durch formale Attribute erweiterten – Gattungsbegriffen bestehen bei Sachtiteln, die häufig verwendet oder ohne Körperschaft falsch verstanden werden können Werden zusätzlich unter- oder übergeordnete oder zugehörige Körperschaften genannt, so gelten diese als zweiter Urheber. © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

8 Beispiele Beispiele: Jahresbericht der Deutschen Forschungsgemeinschaft Urheber: Deutsche Forschungsgemeinschaft Jahresbericht / Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG ist zum ST zu ergänzen und ist daher Urheber Österreichische Akademie der Wissenschaften, Jahresbericht des IWF 1. Urheber: IWF 2. Urheber: ÖAW © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

9 Haupt- und Nebeneintragungen unter Körperschaften (§§ 639 – 648)
Urheber erhält Sachtitel erhält Urheber im ST genannt HE: 1. NE: 2., 3. NE (ausser ST besteht nur aus Urheber) §§ 639 – 641, 644 Urheber zum ST zu ergänzen ST nur Gattungsbegriff  keine NE ST häufig verw. oder ohne Körperschaft falsch zu verstehen  NE §§ 639, 642, 644 Urheber nicht im ST genannt und nicht zum ST zu ergänzen NE: 1. (bei fortl. SW: NUR bei Jahresberichten, Tätigkeitsberichten u.ä.) keine weiteren NE HE §§ 643, 645, 646 Sonstige beteiligte Körperschaften keine NE § 647 Nicht beteiligte Körperschaften im ST genannt einteil. NE bei Bibliogr., Werkverz. u. Kataloge, die Verfasserwerke sind § 648 gefeierte Körperschaften einteil. NE © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

10 Beispiele Beispiel Urheber im ST genannt
Jahresbericht des Instituts für Weltraumforschung HE (200_): Institut für Weltraumforschung NE (331a): Sachtitel Urheber zum ST zu ergänzen Jahresbericht / Institut für Weltraumforschung keine NE für Sachtitel Urheber nicht im ST genannt und nicht zum ST zu ergänzen AC Studien zu Bildung und Wissenschaft, Urheber: BM f. Bildung u. Wiss. HE (331_): Studien NE: Ministerium Nicht beteiligte Körperschaften im ST genannt AC Katalog des Museums Mittelalterlicher Österr. Kunst / Elfriede Baum HE (100) Baum, Elfriede NE (200b): Museum gefeierte Körperschaften AC 150 Jahre Museum Hallstatt NE (200b): Museum – Ind. ist b, nicht f (gibt es bei Körperschaften nicht!) Anm.: CD 150 Jahre ÖAW (AC ) ist falsch, weil NE f. ÖAW fehlt. Das ist übrigens bei den meisten Beispielen in ACC01, die hierher gehören, der Fall! © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

11 Allgemeine Ansetzungsregeln (1) Offizieller Name (1)
§ 401: Eine Körperschaft wird i.A. unter ihrem offiziellen Namen angesetzt. Ermittlung des offiziellen Namens: Jeweils aktuelle Liste der Nachschlagewerke für PND, GKD, SWD die wichtigsten s. Leitfaden der GKD-Redaktion (Anhang 2) für neuere Internationale Körperschaften: Yearbook of International Organizations (Online-Version an der UB Wien) Internet (Homepage der Institution) Ist die offizielle Form nicht zu ermitteln, wird nach Vorlage angesetzt. © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

12 Allgemeine Ansetzungsregeln (2) Offizieller Name (2)
Mehrere offizielle Namen und Internationale Körperschaften (§ 406): Bei mehreren offiziellen Namen in verschiedenen Sprachen wird die Sprache gewählt, die in der folgenden Reihe am weitesten vorne steht: deutsch, englisch, französisch, russisch, lateinisch, spanisch, italienisch  ansonsten die europäische Sprache, die im Alphabet am weitesten vorne steht bzw. die aussereurop. Sprache, die im Alphabet am weitesten vorne steht.  Bei neueren internationalen Körperschaften wird i.a. die englische Namensform gewählt (ebenso bei int. Körperschaften, an denen nur skandinav. Länder beteiligt sind). Sprache: Sprache richtet sich nicht nach Reihenfolge der Nennung z.B: ÖAW-Homepage: nennt AAS vor ÖAW; die Ansetzung ist natürlich trotzdem deutsch © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

13 Beispiele 5100798-8 Europäische Kommission: Ansetzung deutsch!
Vereinte Nationen: Ansetzung engl. Scandinavian Association for Dental Research: Ansetzung engl. aber deutsch angesetzt ist (da die Mitglieder deutschsprachig sind): x Vereinigung Deutscher UNIX-Benutzer Vw.: German UNIX Users Group © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

14 Allgemeine Ansetzungsregeln (3) Weglassungen (§§ 403 – 405) (1)
Artikel am Anfang des Namens ausser wenn dadurch eine grammatische Änderung des Namens bewirkt wird bei Namen in arabischer und hebräischer Sprache bei feststehenden, zum Eigennamen gehörenden Artikeln Zählungen Wendungen, die den juristischen Charakter einer Einrichtung bezeichnen (ausser sie sind unablösbarer Bestandteil d. Namens oder die Einrichtung ist ohne sie nicht als Körperschaft erkennbar) (substantivische) Ortsbezeichnungen, die lediglich den Sitz der Körperschaft angeben © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

15 Beispiele The Library Association: AF: Library Association
Wendungen wie GesmbH Freiwillige Feuerwehr St. Pölten: AF: Freiwillige Feuerwehr <St. Pölten> ACHTUNG! Meistens ist die Zählung fixer Bestandteil des Namens und daher auch dort anzusetzen: z.B Second Baptist Church – ebenso auch das in der RAK fälschlich genannte Beispiel First Presbyterian Church: AF: Second Baptist Church © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

16 Allgemeine Ansetzungsregeln (4) Weglassungen (§§ 403 – 405) (2)
Mehrfache Namen: Bei der Bezeichnung einer Körperschaft, die aus zwei unverbundenen Bezeichnungen besteht, wird i.a. nur der erste Name angegeben ausser die Einrichtung ist ohne die zweite Bezeichnung nicht als Körperschaft kenntlich ist ohne sie namensgleich mit einer anderen Körperschaft enthält in der zweiten Bezeichnung einen Familien-Namen (bei Firmen) der erste Teil besteht aus einer Initialfolge bzw. Abkürzung der zweiten Bezeichnung. In diesem Fall wird die Körperschaft unter der zweiten Bezeichnung angesetzt. Anm.: 2. Bez. entspricht e.r Art „Zusatz zum ST“ ACHTUNG! Appositionelle Fügungen gelten als ein Name! © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

17 Beispiele : Cäcilia Wolkenburg, Bühnenspielgemeinschaft des Kölner Männergesangsvereins AF: Cäcilia Wolkenburg Vw.: Kölner Männergesangsverein / Bühnenspielgemeinschaft : Ex Libris AF: Ex Libris Vw.: Berliner Bücherforum © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

18 Allgemeine Ansetzungsregeln (5) Ordnungshilfen (1)
Gleichnamige Körperschaften werden i.a. durch Ordnungshilfen unterschieden. Ortsgebundene Körperschaften erhalten ihren Sitz als Ordnungshilfe (ausser, dieser ist schon im Namen enthalten) Nicht-ortsgebundene Körperschaften erhalten eine OH nur dann, wenn es notwendig erscheint (falls mögl. Region – z.B. SPÖ <Niederösterreich>) Falls Ort oder Region nicht zweckmäßig erscheint, wird bei Notwendigkeit eine andere Angabe als OH hinzugefügt (z.B. Name übergeordneter Körperschaft, Zählung, Gründungsdaten etc.) Zu OH bei Verweisungen s. § 416 (i.d.R. möglichst wenig) Zählung als Ordnungshilfe: u Universität Innsbruck, 1. u. 2. Institut für Mechanik: AF Institut für Mechanik <Innsbruck, 1> u. Institut für Mechanik <Innsbruck, 2> © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

19 Allgemeine Ansetzungsregeln (6) Ordnungshilfen (2)
Orte, Regionen etc. nach den Regeln für Gebietskörperschaften (d.h. nach AF, die in GKD zu finden ist). Ein Verweis erfolgt mit vorliegender Form, falls diese im 1. Buchstaben abweicht (§ 418,3). Enthält diese Gebietsk. selbst eine OH, ist diese der OH (bei mehreren Bestandteilen nur der erste) hinzuzufügen (§ 421). i.a. nur Hauptort – ausser, die Unterscheidung ist wesentlich z.B. SPÖ <Wien-Simmering> Ist im offiziellen Namen nur ein Ortsteil enthalten, so wird dieser als OH angesetzt, vom Hauptort wird verwiesen. Körperschaften als OH werden in AF angegeben. Zahlen stets in arabischen Ziffern © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

20 Beispiele Laibach (510428-2 bis 1918) / Ljubljana (1028469 ab 1918):
Philharmonische Gesellschaft: bis 1918: Philharmonische Gesellschaft <Laibach> ab 1918: Filharmonìčna Družba <Ljubljana>; dt. Form ist hier Verweis Körperschaften als OH: Österreichische Akademie der Wissenschaften Vw.: Akademie der Wissenschaften <Wien, Österreichische Akademie der Wissenschaften> ähnl. Turku / Åbo: AF ist Turku, daher immer Turku als OH © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

21 Allgemeine Ansetzungsregeln (7) Normierte Ansetzung
Normiert angesetzt werden i.d.R. allgemeine Universitäten, Hochschulen etc. – nicht aber Akademien! – mit der Bezeichnung Universität, Hochschule etc. und dem Sitz als Ordnungshilfe. ACHTUNG! Auch normierte Ansetzungen erfolgen nach den Regelungen für Sprachen! Beispiele: Universität Wien AF: Universität <Wien> ETH Zürich AF: Technische Hochschule <Zürich> Aberdeen University AF: University <Aberdeen> © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

22 Allgemeine Ansetzungsregeln (8) Namensänderungen
Namensänderungen, Teilungen und Zusammenschlüsse von Körperschaften (§§ 407 – 408): I.d.R. erfolgt eine Neuansetzung mit Verweis auf Vorgänger- bzw. Nachfolger-Einrichtung. Diese Neuansetzung erfolgt nicht bei geringfügigen Änderungen, die keine Änderung der Ordnung zur Folge haben. © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

23 Beispiele Neuansetzung:
Akademie der Wissenschaften <Wien> Österreichische Akademie der Wissenschaften <Wien> Keine Neuansetzung: AF: Historischer Verein für Oberfranken <Bayreuth> Vw.: Historischer Verein von Oberfranken <Bayreuth> © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

24 Allgemeine Ansetzungsregeln (9) Verweisungen (1) Weglassungen
Verwiesen wird von: Formen inkl. der Bestandteile, die bei der Ansetzung weggelassen werden (ausser jurist. Bez. u. Artikel). Weggelassene Zahlen und Geographica werden in der Verweisung als Ordnungshilfe (<2>) angegeben. Falls der Artikel wegen der grammat. Änderung nicht weggelassen wurde, von der Form ohne Artikel s.a. Weglassungen (1) und Weglassungen (2) © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

25 Beispiele 5175744-8 IV. Städtische Höhere Bürgerschule in Berlin:
AF: Städtische Höhere Bürgerschule <Berlin, 4> Vw.: IV. Städtische Höhere Bürgerschule <Berlin> Wiener Altkatholische Kirchengemeinde AF: Altkatholische Kirchengemeinde <Wien> Vw.:Wiener Altkatholische Kirchengemeinde aber: Der Blaue Reiter AF: <<Der>> Blaue Reiter Vw.: Blauer Reiter ACHTUNG! Umgekehrt folgt kein Verweis mit Artikel bei Ansetzung ohne Artikel! u Universität Innsbruck, 1. u. 2. Institut für Mechanik: AF Institut für Mechanik <Innsbruck, 1> u. Institut für Mechanik <Innsbruck, 2> © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

26 Allgemeine Ansetzungsregeln (10) Verweisungen (2) Abweichungen
Verwiesen wird von: der vorliegenden Form, falls diese von der offiziellen Form abweicht AF in gültiger Rechtschreibung, falls die offizielle Form von dieser abweicht u. dies eine Änderung in der Ordnung bewirkt s. Offizieller Name (1) © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

27 Beispiel 62081-6 Kaiserliche Akademie in Augsburg
AF: Kayserliche Akademie <Augsburg> Vw.: Kaiserliche Akademie <Augsburg> © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

28 Allgemeine Ansetzungsregeln (11) Verweisungen (3) Abkürzungen, Zahlen, Symbole
Verwiesen wird: bei Abkürzungen, Zahlen u. Symbolen am Beginn des Namens, die üblicherweise aufgelöst gesprochen werden (sowie & und + auch nach dem ersten Ordnungswort), von der aufgelösten Form (ausser bei Abk. von Vornamen, jurist. Bez., Maß- u. Münzeinheiten, Folgen v. Initialen) © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

29 Beispiele 1702323-3 1. Fußball-Club Eibelstadt
AF: 1. Fußball-Club <Eibelstadt> Vw.: Erster Fußball-Club <Eibelstadt> aber: Fußball-Club 1911 Horchheim-Koblenz AF: FC 1911 <Horchheim, Koblenz> Keine Vw. FC Neuzehnelf <Horchheim, Koblenz>: Zahl steht nicht am Beginn des Namens! Fußballklub Adler 1919 Coburg-Weidhausen AF: Fussball-Club Adler 1919 <Weidhausen, Coburg> Vw.: Fussball-Club Adler Neunzehnhundertneunzehn <Weidhausen, Coburg> Diese Verweisform resultiert offensichtlich aus einer abweichenden Schreibweise. © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

30 Allgemeine Ansetzungsregeln (12) Verweisungen (4) Mehrere Namen
Verwiesen wird: Von allen offiziellen Namen, unter denen nicht angesetzt wird bei mehreren Namen einer Körperschaft von der Bezeichnung, unter der nicht angesetzt wird von häufig genannten bzw. bekannten Namen einer Körperschaft (z.B. Louvre <Paris>) s. Offizieller Name (2) © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

31 Beispiele 1001454-8 Österreichische Akademie der Wissenschaften
AF: Österreichische Akademie der Wissenschaften <Wien> Vw.: Austrian Academy of Sciences <Wien> Cäcilia Wolkenburg, Bühnenspielgemeinschaft des Kölner Männergesangsvereins AF: Cäcilia Wolkenburg <Köln> Vw.: Kölner Männergesangsverein / Bühnenspielgemeinschaft Museum Moderner Kunst in Wien AF: Museum Moderner Kunst <Wien> Vw.: Stiftung Ludwig <Wien> Vw.: Palais Liechtenstein <Wien> Vw.: Zwanziger Haus <Wien> © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

32 Allgemeine Ansetzungsregeln (13) Verweisungen (5) Übergehungsverweisungen (1)
bei Artikeln oder Zahlen, die in der Ansetzung nicht weggelassen werden, von der Form ohne Artikel bzw. Zahl (ev. mit grammat. Änderung) bei AF und VF unter Übergehung des ersten Wortes, wenn es sich dabei handelt um: Adjektive, die Zugehörigkeit zu Gebietskörperschaft ausdrücken (Österreichische ...) von Titulaturen abgeleitete Adjektive (Kaiserlich-königliche ...) sonstigen Zugehörigkeiten, die erfahrungsgemäß beim Zitieren leicht übergangen werden (Federal, Städtisch ...) First African Baptist Church Vw.: African Baptist Church, Baptist Church Kayserliche Akademie der Wissenschaften <Augsburg> Vw.: Akademie der Wissenschaften <Augsburg, Kayserliche Akademie der Wissenschaften> Österreichische Akademie der Wissenschaften Vw: Akademie der Wissenschaften <Wien, Österreichische Akademie der Wissenschaften> © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

33 Beispiele 2092721-6 Der Blaue Reiter
AF: <<Der>> Blaue Reiter Vw.: Blauer Reiter First African Baptist Church AF: First African Baptist Church <Tuscaloosa, Ala.> Vw.: African Baptist Church <Tuscaloosa, Ala.> Vw.: Baptist Church <Tuscaloosa, Ala.> Österreichische Akademie der Wissenschaften AF: Österreichische Akademie der Wissenschaften <Wien> Vw.: Akademie der Wissenschaften <Wien, Österreichische Akademie der Wissenschaften> IV. Städtische Höhere Bürgerschule in Berlin AF: Städtische Höhere Bürgerschule <Berlin, 4> Vw.: Höhere Bürgerschule <Berlin, 4> © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

34 Allgemeine Ansetzungsregeln (13) Verweisungen (5) Übergehungsverweisungen (2)
Keine Übergehungsverweisungen werden erstellt: bei den Angaben Europäisch, Evangelisch, International, Interregional, Jüdisch, Katholisch, Kirchlich, Landeskirchlich Bei Angaben der Volkszugehörigkeit bei geographischen Begriffen, die keine Gebietskörperschaften sind (Norddeutsch, Alpin) bei doppelten Zugehörigkeitsangaben bei Angaben, die wie Zugehörigkeiten lauten, aber sachlich gemeint sind (National Park Conference, Asiatic Society of London) wenn nach der Übergehung nur ein oder mehrere Gattungsbegriffe bzw. eine Kombination von Sach- und Gattungsbegriff, von der vorauszusehen ist, das sie mehrfach verwendet wird (z.B. Realgymnasium, Turnverein ...) übrigbleiben © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

35 Untergeordnete Körperschaften (1) Selbständige und unselbständige Ansetzung (1)
Je nach Bezeichnung werden untergeordnete Körperschaften selbständig oder unselbständig – d.h. mit oder ohne übergeordnete Körperschaft – angesetzt. Von der jeweils anderen Form wird in der Regel verwiesen. Anm.: Zu Begriffen, welche Abhängigkeit bzw. Unabhängigkeit ausdrücken s. RAK-WB, Anlagen 10 u. 11 Anm.: § 429: Selbständige Ansetzung erfolgt, wenn wenn der Name der K. ohne den der übergeordneten K. eine ausreichende Bezeichnung ergibt das ist nicht der Fall, wenn der Name nur aus Allgemeinbegriffen wie „Bibliothek“, „Archiv“ etc. besteht. wenn der Name mit dem der übergeordneten in ununterbrochener Buchstabenfolge geschrieben werden kann der Name nur Teile des Namens der übergeordneten Körperschaft enthält, aus denen nicht hervorgeht, dass es sich um eine Körperschaft handelt © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

36 Untergeordnete Körperschaften (2) Selbständige und unselbständige Ansetzung (2)
Untergeordnete Körperschaften werden selbständig angesetzt, wenn der Name ohne den Namen der übergeordneten Körperschaft eine eigenständige Bezeichnung ergibt. Im Zweifelsfall wird selbständig angesetzt. Körperschaften, die mehreren Institutionen untergeordnet sind, werden i.a. selbständig angesetzt. Von Formen inkl. der übergeordneten Körperschaften wird verwiesen (wenn sie in der Vorlage genannt sind). © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

37 Untergeordnete Körperschaften (3) Selbständige und unselbständige Ansetzung (3)
Körperschaften mit Bezeichnungen, die nur aus einem Allgemeinbegriff (wie Bibliothek, Archiv ...) bestehen Exekutivorgane (Vorstand, Sekretariat) Sammlungen (es sei denn, sie besitzen einen zitierbaren Titel). Ihre Veröffentlichungen gelten als Veröffentlichungen der ihnen übergeordneten Körperschaften. © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

38 Beispiele ITA AF Institut für Technikfolgen-Abschätzung <Wien> Prähistorische Kommission AF Österreichische Akademie der Wissenschaften <Wien> / Prähistorische Kommission Österreichische Nationalbibliothek AF Österreichische Nationalbibliothek <Wien> Bibliothek der ÖAW AF Österreichische Akademie der Wissenschaften <Wien> / Bibliothek Albertina AF Graphische Sammlung Albertina <Wien> Antikensammlung des Kunsthistorischen Museums Wien AF Kunsthistorisches Museum <Wien> / Antikensammlung AF Europäische Gemeinschaften / Arbeitsgruppe Autobahnen AF Arbeitsgruppe aus der Friedrich-Wingert-Stiftung und dem Zentrum für Medizinische Informatik der Universität Frankfurt © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

39 Untergeordnete Körperschaften (4) Verweise (1) Selbständige Ansetzung
Verwiesen wird bei selbständiger Ansetzung: Vom Namen der übergeordneten Körperschaft mit dem der untergeordneten als Abteilung, wenn die übergeordnete genannt ist Vom Namen der untergeordneten Körperschaft unter Einschluss des Namens der übergeordneten K., wenn die übergeordnete am Anfang des Namens als Initialenfolge genannt ist und mit dem Namen der untergeordneten ein Ordnungswort bildet. Bei Körperschaften, die mehreren Körperschaften untergeordnet sind, Von den Formen inkl. d. übergeordneten Körperschaften (wenn sie in der Vorlage genannt sind) Selbständige Ansetzung: Alpenvereinsbücherei des Deutschen Alpenvereins AF: Alpenvereinsbücherei <München> Vw.: Deutscher Alpenverein / Alpenvereinsbücherei (b) HWWA ?? © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

40 Beispiele ITA AF Institut für Technikfolgen-Abschätzung <Wien> Vw.: Österreichische Akademie der Wissenschaften <Wien> / Institut für Technikfolgen-Abschätzung CERN: Computing and Data Processing School AF: Computing and Data Processing School Vw.: CERN Computing and Data Processing School AF Arbeitsgruppe aus der Friedrich-Wingert-Stiftung und dem Zentrum für Medizinische Informatik der Universität Frankfurt Vw.: Friedrich-Wingert-Stiftung / Arbeitsgruppe Vw.: Zentrum der Medizinischen Informatik <Frankfurt, Main> / Arbeitsgruppe <Arbeitsgruppe aus der Friedrich-Wingert-Stiftung und dem Zentrum für Medizinische Informatik der Universität Frankfurt> © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

41 Untergeordnete Körperschaften (5) Verweise (2) Unselbständige Ansetzung
Verwiesen wird bei unselbständiger Ansetzung: Vom Namen der untergeordneten Körperschaft unter Einschluss der übergeordneten Körperschaft, falls die Namen grammatisch verbunden sind sonst ohne den Namen der übergeordneten Körperschaft Unselbständige Ansetzung: z.B. Centro di Ricercha del CNR – vgl. RAK S. 196 Österreichische Akademie der Wissenschaften, Kommission für Geschichte der Naturwissenschaften, Mathematik und Medizin (Komm. d. Gesamtakademie!) AF: ÖAW / Kommission für ... Vw.: Kommission für ... © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

42 Beispiele Prähistorische Kommission AF Österreichische Akademie der Wissenschaften <Wien> / Prähistorische Kommission Vw.: Prähistorische Kommission <Wien, Österreichische Akademie der Wissenschaften> Antikensammlung des Kunsthistorischen Museums Wien AF Kunsthistorisches Museum <Wien> / Antikensammlung Vw.: Antikensammlung <Wien> Bibliothek der ÖAW AF Österreichische Akademie der Wissenschaften <Wien> / Bibliothek Vw.: Bibliothek der Österreichischen Akademie der Wissenschaften <Wien> © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

43 Untergeordnete Körperschaften (6) Zählungen und Sachliche Benennung
Untergeordnete Körperschaften, die sowohl eine Zählung als auch eine sachliche Benennung besitzen, werden unter der sachlichen Benennung angesetzt. Verweise: Unter der Zählung als Ordnungshilfe wird verwiesen. Beispiel: École Pratique des Hautes Études, Sorbonne. IVe Section, Sciences Historiques et Philologiques AF: École Pratique des Hautes Études <Paris> / Section Sciences Historiques et Philologiques Vw.: École Pratique des Hautes Études <Paris> / Section <4> © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

44 Untergeordnete Körperschaften (7) Mehrstufige Unterordnung (1) Ansetzung
Die Ansetzung mehrstufig untergeordneter Körperschaften, die unselbständig angesetzt werden, erfolgt unter Auslassung der Zwischenstufen bis zur nächsthöheren selbständig anzusetzenden Körperschaft. Ausnahme: die Zwischenstufe ist zur eindeutigen Benennung der untergeordneten Körperschaft notwendig. Akademie Akademie Institut Kommission Arbeitsgruppe Arbeitsgruppe AF: Institut / Arbeitsgruppe AF: Akademie / Arbeitsgruppe © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

45 Untergeordnete Körperschaften (8) Mehrstufige Unterordnung (2) Verweisungen
Verwiesen wird von den Kombinationen mit der jeweils nächsthöheren Zwischenstufe (dabei ist jeweils die AF der Zwischenstufe zu verwenden). Von der untersten Stufe ohne übergeordnete Stufen bei Ansetzung mit Zwischenstufe von der Form ohne Zwischenstufe. 1. Vw.: Akademie / Abteilung / Arbeitsgruppe Akademie AF: Akademie / Arbeitsgruppe Kommission Abteilung Arbeitsgruppe 2. Vw.: Arbeitsgruppe © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

46 Beispiel Österreichische Akademie der Wissenschaften, Phil.-hist. Klasse, Numismatische Kommission AF: Österreichische Akademie der Wissenschaften <Wien> / Numismatische Kommission 1. Vw.: Österreichische Akademie der Wissenschaften <Wien> / Philosophisch-historische Klasse / Numismatische Kommission 2. Vw.: Numismatische Kommission <Wien> © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

47 Kongresse (1) Körperschaften (1)
Wann ist ein Kongress eine Körperschaft? § 680 Ein Kongress ist eine Körperschaft, wenn sein Name aus folgenden Bestandteilen besteht: aus einem allgemeinen (ev. durch formale Attribute erweiterten) Kongressbegriff und einer grammatisch verbundenen (auch Apposition) Angabe eines Themas, eines Eigennamens, eines Ortsnamens (als festen Bestandteils des Kongressnamens) oder einer Gruppe von Personen oder Körperschaften, die ihrerseits keine Körperschaft ist Aus einer Initialenfolge oder initalenähnlichen Buchstabenfolge © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

48 Kongresse (2) Körperschaften (2)
Wann ist ein Kongress keine Körperschaft? § 681 Ein Kongress ist keine Körperschaft, wenn sein Name besteht: nur aus einem allgemeinen (ev. durch formale Attribute erweiterten) Kongressbegriff nur aus einem (ev. durch formale Attribute erweiterten) Kongressbegriff und dem Namen der veranstaltenden Körperschaft © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

49 Beispiele Körperschaften: 5019307-7 Tagung Abwasserwirtschaft Heute
Europäisches Forum Alpbach Fritz-Schönherr-Gedächtnissymposium (Symposion zum Gedächtnis an Prof. Fritz Schönherr über das Thema Recht und Sprache) Österreichischer Bibliothekartag ICAUTO <1995, Indore> (International Conference on Automation) Keine Körperschaften: AC Titel: Festsitzung und wissenschaftliche Tagung „Wissenschaftliche Tagung“ ist nur formaler Kongressbegriff AC Kongress des Deutschen Altphilologenverbandes (Nur Kongressbegriff + Name d. veranstaltenden Körperschaft) © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

50 Wann ist ein Kongress Urheber einer Publikation?
Kongresse (3) Urheber Wann ist ein Kongress Urheber einer Publikation? §§ 683, 684 Ein Kongress, der eine Körperschaft ist, ist Urheber der von ihm erarbeiteten bzw. veranlassten und herausgegebenen Werke. Insbesondere gilt ein Kongress als Urheber: wenn er nur im Sachtitel oder im Zusatz zum Sachtitel genannt ist der Programme bzw. Berichte über ihn, es sei denn, es sind 1-3 Verfasser zu ermitteln, oder ein anderer Urheber ist als aussagendes Subjekt im ST genannt I.d.R. gilt der Kongress als Urheber eines Sammelwerks, das Beiträge v. Personen oder Körperschaften zu diesem Kongress zusammenfasst – ausser eine andere Körperschaft ist als Urheber feststellbar. © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

51 Beispiele AC Berichte der Tagung Numerische Behandlung Gewöhnlicher Differentialgleichungen Urh.: Tagung Numerische Behandlung Gewöhnlicher Differentialgleichungen AC Tagungsbericht / 20. Arbeitstagung über Feldversuche bei Futterpflanzen Urh.: 20. Arbeitstagung über Feldversuche bei Futterpflanzen AC Tagungsreferate / Informationstagung über die Aussichten der verschiedenen Reaktorsysteme Urh.: Informationstagung über die Aussichten der verschiedenen Reaktorsysteme AC Tagungstexte der Evanglischen Akademie Sachsen-Anhalt Urh.: Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt <Magdeburg> Ad AC u. AC : in AC ist Urh. in Verfasserangabe (359), in AC in erg. Urheber (333) – richtig wäre meiner Ansicht nach doch wohl 333 – das ist ja ein Urheber, der zum ST zu ergänzen ist! © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

52 Kongresse (4) Haupt- und Nebeneintragungen
Zusätzlich zu den allgemeinen Regeln für Körperschaften gelten für Kongresse folgende Regeln (§§ 687 – 690): Form d. Titelseite § 687 Sachtitel, der nicht Namen des Kongresses enthält Name des Kongresses HE: Sachtitel NE: Kongress § 688 Kongressname Zusätzl. Angabe, die kein Sachtitel ist HE: Kongress (Urheber) ST: Kongress (b)  Zusatz zum ST § 689 Kongress mit typographisch hervorgehobenem Thema HE: Kongress NE: Thema als ST Weitere NE (§ 690) erhalten: Kongresse, die nicht Urheber sind Kongresse, in derem Rahmen Teilkongresse stattgefunden haben, die ihrerseits Körperschaften sind die veranstaltende Körperschaft, falls sie auf einer Titelseite genannt ist © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

53 Beispiele § 687 AC00741591 HE (331): Neotectonics and active faulting
NE (200b): International Conference on Neotectonics - Recent Advances <1992, London> § 688 AC HE(200): Conference Business Law in Europe and Japan <1990, Berlin> ST. (331): Conference Business Law in Europe and in Japan Zus. ST (335): © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

54 Conference Business Law in Europe and in Japan
Beispiele § 689 Conference Business Law in Europe and in Japan Proceedings HE (200): Conference Business Law in Japan <1990, Berlin> ST (331): Proceedings Urh. (333): Conference Business Law in Europe and in Japan NE (370a): Business Law in Europe and in Japan u. § 633c ST (331): Conference Business Law in Europe and in Japan § 689 Steht auf der Haupttitelseite einer Kongreßpublikation ein Kongreßname, der aus einem Kongreßbegriff und einem grammatisch damit verbundenen, typographisch hervorgehobenen Thema besteht, so wird unter diesem Thema als Sachtitel eine Nebeneintragung gemacht, sofern es nicht schon nach anderen Bestimmungen eine Eintragung erhält. Beispiel: Vorlage: Tagung UMWELTSCHUTZ HEUTE am in Frankfurt am Main Tagungsbericht HE: Tagung Umweltschutz Heute <1971, Frankfurt, Main>: Tagungsbericht / Tagung Umweltschutz Heute am in Frankfurt am Main NE: Umweltschutz heute § 633c Eine Körperschaft, die nur im Sachtitel oder im Zusatz zum Sachtitel eines anonymen Werkes genannt ist, gilt als deren Urheber, […] c) […] wenn der Sachtitel nur aus dem Namen der Körperschaft besteht. © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

55 Kongresse (5) Ansetzungsregeln (1) Offizieller Name (1)
§ 478 Kongresse werden unter ihrem offiziellen Namen angesetzt – außer der Kongress ist unter einer Initialen- oder ähnlichen Buchstabenfolge wesentlich bekannter. Anm.: Als wesentlich bekannt gilt die Buchstabenfolge, wenn sie auf der Haupttitelseite und / oder dem Umschlag typographisch hervorgehoben ist. © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

56 Kongresse (6) Ansetzungsregeln (2) Offizieller Name (2)
Mehrere offizielle Namen (§ 481): vgl. die allgemeinen Bestimmungen für Körperschaften (§ 406). Bei mehreren offiziellen Namen in verschiedenen Sprachen wird die Sprache gewählt, die in der folgenden Reihe am weitesten vorne steht:  deutsch, englisch, französisch, russisch, lateinisch, spanisch, italienisch ansonsten die europäische Sprache, die im Alphabet am weitesten vorne steht bzw. die aussereurop. Sprache, die im Alphabet am weitesten vorne steht. © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

57 Kongresse (7) Ansetzungsregeln (3) Offizieller Name (3)
Sonderregeln für Kongressfolgen (§§ 481, 482, 484, 485): Internationale Kongressfolgen, die stets im selben Land stattfinden, werden jedoch in der Sprache dieses Landes angesetzt. Ist der offizielle Name eines Kongresses innerhalb einer Folge nicht in der Vorlage enthalten, aber zu ermitteln, so wird der ermittelte Name für die AF herangezogen. Besteht die Bezeichnung des Kongresses aus (a) einem Namen als Teil einer periodischen Kongressfolge und (b) aus einem innerhalb der Kongressfolge wechselnden Thema, so wird unter (a) angesetzt. ABER: Hat ein Kongress zwei Namen, und zwar (a) einen Namen als Teil einer periodischen Kongressfolge und (b) einen Namen, der sich auf ein spezielles Thema bezieht, so wird unter (b) angesetzt. Von der Bezeichnung unter (a) wird verwiesen. © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

58 Kongresse (8) Ansetzungsregeln (4) Weglassungen
Weglassungen von Namensbestandteilen in der Ansetzung (§ 480): Angaben über Ort und Zeit, außer, sie sind fester Bestandteil des Namens Angaben über Zählung, Patronat, Finanzierung, Periodizität u. abhaltende Körperschaften © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

59 Kongresse (9) Ansetzungsregeln (5) Ordnungshilfen
§ 483 Grundform: <Zählung, Jahr, Ort> Orte in der OH werden in AF als Gebietskörperschaft angegeben. Bei zwei Tagungsorten werden beide angegeben. Bei mehreren Tagungsorten nur der besonders hervorgehobene bzw. der erstgenannte; die anderen werden mit „u.a.“ verkürzt. Andere Angaben statt des Tagungsortes (ein Land, eine Region, ein Haus etc.) werden in der OH nicht genannt. Bei verschiedenen Kongressen gleichen Namens wird als 1. Bestandteil in der OH zusätzl. der Name der ersten abhaltenden Körperschaft einschließl. ihrer Ordnungshilfe oder eine andere zweckmäßige Angabe hinzugefügt. © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

60 Kongresse (10) Ansetzungsregeln (6) Verweisungen
Verwiesen wird von: allen offiziellen Namen, unter denen nicht angesetzt wird Formen inkl. der Bestandteile, die bei der Ansetzung weggelassen werden: bei Angaben über den Ort am Anfang des Kongressnamens bei Nennung der abhaltenden Körperschaft in Form einer Initialen- oder ähnlichen Buchstabenfolge am Anfang des Kongressnamens wenn die abhaltende Körperschaft eine Firma ist und am Anfang des Kongressnamens nur mit einem Teil ihres Namens genannt ist wenn Angaben über die Periodizität weggelassen werden bei periodisch stattfindenden Kongressen bei Namensänderungen (z.B. Wechsel in eine andere Sprache), die sich auf die Ordnung auswirken, auf den unmittelbaren Vorgänger bzw. Nachfolger © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

61 Beispiele AF ICAW Anm.: Initiale tritt typograph. hervor Vw.: International Conference on Automation in Warehousing <ICAW> Vw.: International Conference on Automation in Warehousing AF Ifabo <1997, Wien> Vw.: Internationale Fachmesse für Büroorganisation <1997, Wien> Vw.: International Office Organization Exhibition <1997, Wien> Vw.: Salon International de l'Organisation du Bureau <1997, Wien> AF International Congress of Biorheology <10, 1999, Pécs> Vw.: ICB <10, 1999, Pécs> Initiale typogr. hervorgehoben (aber einzelne ICAW sind nicht unter Initiale angesetzt!) Initiale bekannter (ifabo) Initiale tritt nicht hervor © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

62 Beispiele AF Deutscher Geodätentag <75, 1991, Innsbruck> Vw.: Geodätentag <75, 1991, Innsbruck> Vw.: German Congress on Land Surveying <75, 1991, Innsbruck> Vw.: Congress on Land Surveying <75, 1991, Innsbruck> Vw.: DGT <75, 1991, Innsbruck> AF European Poultry Conference <6, 1980, Hamburg> Vw.: Europäische Geflügelkonferenz <6, 1980, Hamburg> Vw.: Conference Avicole Européenne <6, 1980, Hamburg> Vw.: Conferenza Avicola Europea <6, 1980, Hamburg> Vw.: Conference Européenne de l'Aviculture <6, 1980, Hamburg> AF Conférence Internationale de Recherche sur le Logement <4, 1990, Paris> Vw.: CILOG <4, 1990, Paris> Vw.: Conférence Internationale de Recherche sur le Logement, les Enjeux Urbains de l'Habitat <4, 1990, Paris> Sprachreihenfolge Internationaler Kongress wird engl. angesetzt X (mir scheint das Definitionssache zu sein, was „international“ ist und was nicht – sehr oft ist die Entscheidung nicht zu treffen. Und ausserdem sollten Kongresse heutzutage sowieso alle international sein!) Int. Kongress immer im selben Land © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

63 Beispiele AF Architecture Conference <1992, Wien> Vw.: Vienna Architecture Conference <1992> Vw.: Architekturkonferenz <1992, Wien> Vw.: Architecture Conference <1992, Vienna> Vw.: Wiener Architekturkonferenz <1992> AF Conference on Control Systems Design <2000, Bratislava> Vw.: IFAC Conference on Control Systems Design <2000, Bratislava> Vw.: CSD <2000, Bratislava> Anm.: IFAC (1746-2) ist abhaltende Körperschaft der Konferenz Weglassungen (als Beispiel Ort) Weglassungen (abh. Körperschaft am Anfang) (IFAC ist offenbar ) © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

64 Katalogisierung in der GKD
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65 Die Normdateien: PND, GKD und SWD
Inhalt Datenbank am Server der OBV.SG Verlinken mit bibliogr. Datensatz PND Personen ACC10 unter bestimmten Voraussetzungen GKD Körperschaften ACC11 immer SWD Schlagworte ACC12 alles ausser Formschlagwörtern Datenbanken: derzeit nur am zentralen Server der OBV.SG betrieben Kopie der Quelldateien an der Deutschen Bibliothek in Frankfurt ergänzt durch wöchentliche Supplement-Lieferungen © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

66 Verlinkung mit dem bibliographischen Datensatz
Verfahren: Menübefehl: Feld übernehmen aus ...  Feldindex anderer Datenbank oder Tastatur: Ctrl+F3 Effekt: Überspielung der Norm-Ansetzungsform in den bibliogr. Datensatz Anreicherung des bibliographischen Datensatzes mit den Informationen des Normdatensatzes (nicht sichtbar; Informationen auch in Lokalsystem) WICHTIG! Nach Verlinkung die Ansetzungsform nicht mehr verändern (das bricht die Verlinkung) Bei Übernahme von Fremddaten (aus ACC02 oder BVB): Verlinkung erneut herstellen © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

67 Erstellung eines neuen Datensatzes
Modul Katalogisierung: Verbinden mit entsprechender Normdatenbank: Menübefehl: Datei  Verbinden mit ...  ACC11 Template öffnen: ögkd.mrc (werden nur bei Verbindung mit korrekter Datenbank angezeigt) Datensatz anlegen Speichern AK-Satz Nach Speichern: Verbinden mit ACC01 Verlinken des bibliographischen Datensatzes mit neu angelegtem Norm-Satz © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

68 Redaktionslauf (1)       Eingabe u. Redaktion durch Bearbeiter
Redaktion durch Lokalredakteur in der Bibliothek Redaktion durch Österreich-Redaktion in ÖNB Eingabe in Quelldatei Redaktion in der Zentralredaktion an der Deutschen Bibliothek in Frankfurt Rücklieferung an Österreich über wöchentl. Supplement Automatische Verlinkung des bibliogr. Datensatzes mit Normdatensatz © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

69 Redaktionslauf (2) Status des Datensatzes:
Kategorie 076s des AK - Norm-Datensatzes: Eintrag löst Schritt im Redaktionslauf aus Eintrag Stufe Bearbeiter nicht redigiert 1 redigiert 2 Lokalredakteur lokal redigiert 3 Österreich-Redaktion zentral redigiert 4 Kandidat f. Austausch 5 austauschbereit © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

70 GKD: MAB2-Kategorien (1)
Inhalt Bez. zu anderen Kat. 001 IDN-Nr. des Datensatzes „AK-“ für neue ÖGKD-Datensätze 020 IDN-Nr. und Herkunft des gelieferten Datensatzes 030 Codierte Angaben Konstanter Inhalt aa1dc|m 036a Ländercode mehrere in jew.eigenen Subfeldern a 805 066 Normdatenspez. Angaben Pos. 1: Typ der Körperschaft _ nicht spezif. Körperschaft c Kongress-Pauschalansetzung d Kongress-Einzelansetzung f Firma g Gebietskörperschaft k Kirchliche Körperschaft u Un-Körperschaft Pos. 2: | Standardangabe 076s Satz-Status 1 für vom Bearbeiter redigierten Datensatz 081t Redaktionelle Bemerkungen 655 URL der Homepage Eintrag in Subfeld u 801a © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

71 GKD: MAB2-Kategorien (2)
Inhalt Bez. zu anderen Kat. 800 Name der Körperschaft in Ansetzungsform 801a Bemerkungen zur Ansetzungsform kann folgende Angaben enthalten: Quelle zur bibliogr. Ermittlung Quelle: ... (nach Liste der Abk.) Quelle: Homepage am Angaben zur Ansetzung (RAK-Paragraphen, Ansetzungsentscheidungen etc.) Angaben zur Art der Körperschaft Angaben zum Sitz (wenn er nicht bereits in der AF enthalten ist) Übersetzung des Namens b. aussereurop. bzw. finno-ugr. Namen, falls keine VF in europ. Sprache existiert 655 801b Kurzformen, die sich aus AF herleiten 805 Daten der Körperschaft insb. bei historischen Körperschaften wesentlich 036a © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

72 GKD: MAB2-Kategorien (3)
Inhalt Bez. zu anderen Kat. 806 GKD-IDN der hierarchisch nächst übergeordneten Körperschaft Verweisformen in Zweierschritten 811b – 849b Kurzformen, die sich aus den jew. Verweisformen herleiten - " - 850 – 892 Chronologische oder parallele Namensbeziehung in Dreierschritten Indikator: a früherer Name (reziprok) b zeitweiser Name c späterer Name (reziprok) d früherer und späterer Name m früherer Name (nicht reziprok) n späterer Name (nicht reziprok) s spezieller Siehe-auch-Hinweis 852a – 894a GKD-IDN zur chronologischen oder parallelen Namensbeziehung 895 Zusätzliche Suchwörter © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

73 Anträge für Änderungen
Ergänzungen für bereits bestehende Normdatensätze (bei GKD i.d.R. zusätzliche Verweisformen, die sich aus der Vorlage ergeben; bei PND ebenso zusätzliche Verweisformen, zusätzl. Angaben zur Biographie etc.) werden über Redaktions-Holdings an die Österreich-Redaktion der Normdatei gerichtet. In manchen Fällen können Änderungsanträge auch direkt in GKD-Datensätzen verzeichnet werden: Bei Erstellung eines neuen Datensatzes für eine Nachfolgeinstitution kann der Antrag auf Ergänzung des notwendigen Verweises im Datensatz der Vorgängerinstitution direkt im neuen Datensatz in der Kat. 081t verzeichnet werden. Kommunikationsschema über Holdings siehe Präsentation der OBV.SG © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

74 Ergänzende Bemerkungen (1)
Quelle für die Ansetzung: Eintrag in Kat. 801a: Quelle: ... (Abkürzung der verwendeten Quelle nach Leitfaden der GKD-Red. Anhang 2) Beispiele: 801a Quelle: Öamtskal 801a Quelle: Homepage am _, Subf. u © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

75 Ergänzende Bemerkungen (2)
Untergeordnete Körperschaften: Untergeordnete Körperschaften erhalten eine Hierarchieverknüpfung in der Kat. 806_ zu der ihr nächst-übergeordneten. Fehlt für eine neu anzusetzende untergeordnete Körperschaft die ihr übergeordnete in der GKD, so ist diese daher zuvor anzusetzen. © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

76 Ergänzende Bemerkungen (3)
Unspezifische Kongressbegriffe: In der Liste in Anh. 1 des GKD-Leitfadens enthaltene Kongressbegriffe gelten als unspezifisch (i.a. wegen ihrer großen Häufigkeit) und werden daher nicht in der GKD angesetzt. Eventuelle Ansetzungen sind direkt im bibliographischen Datensatz (Kat. 200ff) ohne Verlinkung vorzunehmen. © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften

77 Wichtige Links Überregionale Bibliographische Dienste (ÜBD) an der ÖNB
Dokumentation GKD (OBV.SG) GKD-Redaktion der ZDB Bearbeitung von periodisch erscheinenden Kongressen © Bibliothek und Archiv der Österreichischen Akademie der Wissenschaften


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