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EU Rights on Older People Schritt 2 Aktivität 1 (Kurzversion)

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Präsentation zum Thema: "EU Rights on Older People Schritt 2 Aktivität 1 (Kurzversion)"—  Präsentation transkript:

1 EU Rights on Older People Schritt 2 Aktivität 1 (Kurzversion)
EUSTaCEA EU Rights on Older People Schritt 2 Aktivität 1 (Kurzversion) Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

2 Das Projekt EUSTaCEA Europäisches Projekt (2008-2010)
Kofinanziert durch das europäische Daphne III Programm Gruppe von 11 Partnern aus 10 Staaten (The Netherlands (ANBO), Germany (BIVA), France (FNG), Italy (FIPAC), Greece (Hellas 50+), Slovenia (Mestna zveva upokojencev Ljubljana), UK (NIACE), Sweden (SPF), Czeach Republic (Zivot 90), Belgium (Commune de Saint-Josse) and the European Organization E.D.E.) unter der Leitung von “Age Platform Europe” Ergebnis: eine europäische Charta über die Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen ein Begleitheft zu den Rechten und Pflichten, welches diese näher erläutert und umgesetzt werden können

3 Rechte älterer Menschen
EUSTaCEA

4 Artikel 1 Recht auf Würde, körperliches und geistiges Wohlbefinden, Freiheit und Sicherheit Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)

5 Artikel 2 Recht auf Selbstbestimmung, Wahlfreiheit, Unterstützung für das Treffen v. Entscheidungen Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)

6 Recht auf Privatheit Artikel 3
Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)

7 Recht auf entsprechende Qualitätsstandards
Artikel 4 Recht auf entsprechende Qualitätsstandards und auf Ihren persönlichen Bedarf ausgerichtete Pflege Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)

8 Recht auf individuelle Information und Beratung als Voraussetzung für
Artikel 5 Recht auf individuelle Information und Beratung als Voraussetzung für ausgewogene Entscheidungen Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)

9 Recht auf Kommunikation, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und
Artikel 6 Recht auf Kommunikation, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an kulturellen Aktivitäten Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)

10 Recht auf freie Meinungsäußerung,
Artikel 7 Recht auf freie Meinungsäußerung, Gedanken- und Gewissensfreiheit: Weltanschauung, Kultur und Religion Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)

11 Recht auf Palliativpflege,
Artikel 8 Recht auf Palliativpflege, Unterstützung und Respekt für ein Sterben und einen Tod in Würde Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)

12 Recht auf Wiedergutmachung
Artikel 9 Recht auf Wiedergutmachung Erläuternde Texte hierzu finden Sie in der Europäischen Charta der Rechte und Pflichten älterer hilfe- und pflegebedürftiger Menschen)

13 Artikel 10 Pflichten Wenn Sie älter und möglicherweise pflegebedürftig werden, sollten Sie: die Rechte und Pflichten jener Menschen respektieren, die in Ihrem Umfeld leben und arbeiten und auch auf das allgemeine Interesse der Gemeinschaft, in der Sie leben, Rücksicht nehmen. Ihre Rechte und Freiheiten sind dann einzuschränken, wenn andernfalls ähnliche Rechte anderer Menschen der Gemeinschaft beeinträchtigt würden. die Rechte der Betreuungspersonen und des sonstigen Pflegepersonals auf eine angemessene Behandlung und ein Arbeitsklima, das frei von Belästigungen und Gewalt ist, respektieren. sich Gedanken über Ihre Zukunft machen und die Verantwortung für die Auswirkungen Ihres Tuns und Unterlassens auf Ihre Betreuungspersonen und Angehörigen entsprechend der Gesetzgebung Ihres Landes übernehmen. Dazu gehört: - eine geeignete dritte Person zu benennen, die in Ihrem Namen Entscheidungen treffen und Sie vertreten kann. - Vorausverfügungen zu treffen, die detaillierte Angaben über Ihre Wünsche in Bezug auf Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden enthalten, einschließlich Ihrer Pflege und Ihrer Behandlungen während ihrer restlichen Lebenszeit und in der letzten Lebensphase, ebenso wie die Regelung Ihres Besitzes und Ihrer finanziellen Angelegenheiten. Wenn Sie zu einer eigenen Willensbildung nicht mehr in der Lage sind, ist es die Pflicht Ihrer nächsten Verwandten oder eines beauftragten Vertreters, in Ihrem Namen Entscheidungen zu treffen, wobei Ihre Wünsche so weit wie nur irgend möglich respektiert werden sollen. die zuständigen Behörden und die Personen in Ihrem Umfeld über eine Situation von Gewalt, Misshandlung oder Vernachlässigung informieren, die Sie entweder selbst erleben oder die Sie sehen.

14 EUSTaCEA Projekt und Europäische Charta:
EUSTaCEA Projekt und Europäische Charta: Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.


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