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„Quantitative Bestimmung von Arznei-, Hilfs- und Schadstoffen

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Präsentation zum Thema: "„Quantitative Bestimmung von Arznei-, Hilfs- und Schadstoffen"—  Präsentation transkript:

1 „Quantitative Bestimmung von Arznei-, Hilfs- und Schadstoffen
(unter Einbeziehung von Arzneibuchmethoden)“ PD Dr. Heike Kahlert Institut für Biochemie AK Prof. Scholz „Analytische Chemie und Umweltchemie“ Felix-Hausdorff-Strasse 4, Greifswald, Raum B 236 Tel: ,

2 Gruppe 9 Gruppe 9 Gruppe 8 Gruppe 7 Gruppe 6 Gruppe 5 Gruppe 4
Garderobe WC Assistenten- zimmer 56 132 44 40 32 36 20 24 8 12 64 60 112 104 108 100 96 88 92 84 80 68 116 124 120 48 52 128 16 28 72 76 Gruppe 9 Gruppe 9 Gruppe 8 Gruppe 7 Gruppe 6 Gruppe 5 Gruppe 4 Gruppe 3 Gruppe 2 Gruppe 1

3 Ordnung und Leistungsnachweise
§ 2 Praktikum 10 SWS -praktikumsbegleitende Vorlesung Mo Uhr, HS I, und Die Uhr, HS I Rechenübungen Mo Uhr, HS I § 3 Leistungsnachweise (1) Ableistungen der vorgeschriebenen Regelstundenzahl, erfolgreicher Abschluss der praktischen Analysen, erfolgreicher Nachweis theoretischer Kenntnisse (2) -Laborjournal -bei mangelhafter Bewertung einer Analyse Wiederholungsanalyse -gesamtes Praktikum ist zu wiederholen, wenn über 50 % der Aufgaben erst im Wiederholungsfall gelöst werden, bzw. die Durchschnittsnote > 4,0 ist -Kurztestate (3) -zwei Übungsklausuren, können einmal wiederholt werden (60 % richtige Beantwortung = bestanden) (4) Voraussetzung Abschlussprüfung: Abschluss der praktischen Aufgaben in der vorgesehenen Zeit und Qualität, Übungsklausuren Durchschnittsnote mindestens 4,0 3 Termine (5) Praktikumsschein: -wenn die Abschlussprüfung bestanden wurde -Benotung Durchschnitt aus experimentellen Leistungen, Übungsklausuren und Abschlussprüfung -wird erst ausgehändigt, wenn seitens der Glasausgabe eine Bestätigung über die ordnungsgemäße und vollständige Rückgabe/Bezahlung aller ausgeliehenen Glasgeräte vorliegt.

4 Praktikumsordnung 1. Verbindliche Arbeitsschutzrichtlinien für alle Studenten sind die - „Allgemeine Laborordnung“ des Instituts - der Alarm- und Evakuierungsplan - Gruppenbetriebsanweisungen 2. Jede Studentin/jeder Student ist vor Beginn der praktischen Tätigkeit aktenkundig darüber zu belehren. 3. Im Rahmen eines Rundganges werden u.a. Fluchtwege, Feuerlösch-Einrichtungen, Erste-Hilfe-Kästen, Notdusche etc. gezeigt. 4. Bei besonderen Tätigkeiten und nach besonderen Vorkommnissen sind Zusatzbelehrungen durchzuführen. 5. Das Tragen einer Schutzbrille und eines Laborkittels im Labor ist Pflicht. Kittel sind mitzubringen. 6. Im Rahmen der Analysen dürfen von den Teilnehmern nur solche Arbeiten ausgeführt werden, die im Zusammenhang mit den Analysen stehen, vom zuständigen Assistenten angeordnet wurden und über deren Durchführung der Teilnehmer belehrt wurde. 7. Arbeiten außerhalb der offiziellen Praktikumszeiten werden nur im Ausnahmefall genehmigt und müssen vorher beim Assistenten beantragt werden.

5 Beim Arbeiten im Labor müssen mindestens zwei Personen anwesend sein.
Die Mitnahme von Chemikalien ist verboten. 10. Entsorgungsvorschriften sind strikt einzuhalten. (Sammlung von Rückständen, Neutralisation stark saurer oder stark alkalischer Lösungen, Fällung von Carbonaten oder Sulfiden der Metalle u. a. m.) 11. Es ist auf Sauberkeit und Ordnung im Labor zu achten. In die Abfallbehälter dürfen keine Chemikalien und Glas gegeben werden; die Waschbecken sind sauber zu halten. 12. Die Einnahme von die Wahrnehmung beeinträchtigenden Drogen (auch Alkohol)/Arzneimitteln im Labor bzw. vor Betreten des Labors ist verboten und muss gegebenenfalls zur Anzeige gebracht werden. 13. Jeder Teilnehmer erhält für die Zeit des Praktikums leihweise einen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt, der am Beginn des Praktikums vom Studenten anhand einer Materialliste übernommen wird und entsprechend dieser Materialliste am Ende dem Assistenten wieder übergeben wird. Der Student ist für die vollständige Rückgabe des sauberen Materials verantwortlich. Fehlendes Material ist vom Studenten zu ersetzen. 14. Chemikalien und Verbrauchsmaterialien können, sofern sie nicht zum freien Verbrauch ausgestellt werden, gegen Unterschrift des Assistenten in der Chemikalienausgabe bezogen werden. 15. Eventuell benötigte, nicht in der Ausrüstung enthaltene Geräte können in der Geräteausgabe entliehen werden. Der Student haftet für die saubere Rückgabe der intakten Geräte.

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7 Rahmenzeitplan zum Praktikum SoSe 2013
Übernahme der Schränke, Glasfritten u.ä., Übungen im Umgang mit den Glasgeräten    Säure-Base-Titrationen H2SO4 / HCl Ascorbinsäure Borax – Theophyllin / Natriumcitrat / Chloralhydrat (s. Extraplan)  Fällungsanalysen Cl- gravimetrisch (parallel zu laufenden Analysen, 1. Ansage spätestens am ) Cl- Fällungstitration nach MOHR Cl- oder I- Fällungstitration nach FAJANS bzw. Ag+ Fällungstitration nach VOLHARD  Komplexometrische Titrationen Mg2+ Zn2+ Calciumpantothenat  Redoxtritrationen Sb3+ bromatometrisch / Oxalsäure / Cu2+ iodometrisch / Salicylsäure   oder Aufräumen, Laborputz, Schrankabgabe

8 Grundausrüstung Vollpipette 50 ml 2 Bürette 50 ml 2
Bürettentrichter Durchmesser 3-4 cm, PP 2 Trichter 1 Uhrgläser Durchmesser cm 6 Petrischale 2 Gummiwischer 2 Tiegelzange 2 Hornlöffel (roter Plaselöffel) 2 Spatel 2 Tondreieck, klein 1 Drahtnetz, klein 1 Glasstäbe, 3 versch. Sorten 6 Tropfpipette komplett 2 Schutzbrille 2 Peleusball 2 Pipetten 3 ml (Plaste) 4 Bürettenklammer 2 Kappe für Bürette 2 Meßkolben 250 ml 6 Weithals-Erlenmeyerkolben 250 ml oder 300 ml 6 Bechergläser 400 ml 6 Meßkolben 500 ml 1 Jodzahlkolben NS ml + Stopfen 2 Brenner 1 Spritzflasche (500 ml oder 1 l) 2 Dreifuß 1

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