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Mittelalter Agrarwirtschaft und Grundherrschaft

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Präsentation zum Thema: "Mittelalter Agrarwirtschaft und Grundherrschaft"—  Präsentation transkript:

1 Mittelalter 1 400 - 1200 5. Agrarwirtschaft und Grundherrschaft
6. Christianisierung Sommersemester 2011 Prof. Dr. Wim Blockmans

2 Basis Bevölkerungszahl reduziert mit etwa 30%
Städte am stärksten eingeschrumpft Sklaven weniger vorhanden Arbeitskräfte knapp, deswegen seit dem 4. Jh. am Grundstück gebunden Agrarische Technologie wenig entwickelt  geringe Grundproduktivität

3 Aristokratie und Bauern
Grossgrundbesitzer werden, im Vergleich mit der spät- Römischer Senatorenklasse Relativ weniger Wohlhabend Mehr militärisch, weniger kulturell entwickelt Lokal und rural statt orientiert auf den (Haupt)-Städten Freie Bauernschaft meist verbreitet bis im 7. Jh. Dazu Sklaven sowie verschiedene Formen unfreier Arbeit (Hörigkeit)

4 Feudalisierung Im Laufe des 8. Jhs. Bildet sich der Karolingischer Personenverbandstaat auf patrimonialer Basis: Landbesitz im Austausch für treuen Dienst Herrschaftssystem gestützt auf Einkünfte aus Landbesitz, inklusive wirtschaftliche und persönliche Rechte über den unfreien Bauern Bauern unterschiedlicher Rechtsstatus: Sklaven, viele Formen von Unfreiheit, Alle werden gebunden am Land

5 Bottom up: von Grundherrschaft zur Territorialer Herrschaft
Wiederaufbau langsames wirtschaftliches Wachstums und sozialer Stabilität vom 8. Jh. ab von der Basis aus: Karolingische Amtenträger (Grafen) bekommen Domäne als Lehn  Tendenz zur Territorialisierung Domäne  Dörfer Zentrale Kontrolle über regionalen Machthaber kaum möglich Groβgrundbesitzer usurpieren öffentliche Gewalt  Seigneurie, Herrschaft Verringern der freien Bauernschaft Übertragung Eigentumsrechte für Protektion 5

6 Ausbreitung der Domäne
Karolingische Macht fördert die Verbreitung der zweiteiligen Domänenwirtschaft : Herrengut und Bauernhöfe unfreie Bauern geniessen Schütz und bekommen Grundstück (mansus) Familien sind verpflichtet zu Leistungen von Arbeit auf und für dem Herrenhof, sowie zur Lieferung von Produkten in natura Gebunden am Grundstück (wegen Knappheit an Arbeitskräfte) Streubesitz der Gundherren  Verschiedenheit von Rechtsverhältnissen: Ausmass der Verpflichtungen bestimmt durch lokale Gewohnheitsrechte Feudale Verwaltung ermöglicht Akkumulation Economies of Scale: Produktionsmittel (z.B. Mühle, Pfluge, Ochsen) Innovation der Betriebsführung: Verpflichtung zum ‘Flurzwang’: Zyklus der dreijähriger Abwechslung von Getreiden und Viehaltung Investition in Effizienz, Besitzinventare, Buchhaltung, Kontrolle Kommerzialisierung von Surplus

7 Orthodoxie Kaiser Konstantin beruft 325 ein ökumenisches Konzil in Nicäa zur Entscheidung über der Lehre der Arianer m.B.z. göttlicher Natur von Christus Die Hierarchische Struktur der Katholischer Kirche erfördert eine Orthodoxie der göttlicher Trinität Dieser Konzil verurteilt der Arianismus als Heterodoxie Verschiedenen Germanenvölker (Wisigothen, Vandalen, Franken) waren im Laufe des 4. Jhs. vom Arianer Wulfila zum Christentum bekehrt Der Frankenkönig Chlodwig bekannte sich um 500 zum trinitärischen Christentum

8 Macht und Christianisierung /1
Der Wahl eines Königs, mit seiner Gefolgschaft, fördert der Übergang seines Volkes zu seine Religion: Nachahmung Schenkungen (Land mit unfreien Bauern) und Stiftungen unterstützen den Ausbau der kirchlichen Infrastruktur und ermöglichen Armenpflege Gesetzgebung unterstützt die Einführung Christlicher Normen und Lebensbedingungen (Sonntagsruhe, Kult, Verbot von ‚heidnischen‘ Praktiken)

9 Macht und Christianisierung /2
Könige benötigen metaphysische Legitimation Insbes. unterstützte das Papsttum die Machtübername der Karolinger 751, die Eroberung der Lombardei 774, die Kaiserwürde Karls des Großen 800 Eroberungskriege der Karolinger wurden interpretiert als Verbreitung des Christentums Schenkungen und Schütz von Königen und Aristokraten wurden ausgetauscht für Sorge für den Seelenheil ihrer Familien, Bestattung in der Nähe von Reliquien, und Hilfe mit Schriftlichkeit Die Verbreitung des Christentums als institutioneller Rahmen in ganz Europa, und die Verinnerlichung ihrer Normen waren nicht vor dem 13, Jh. weitgehend erreicht


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