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Thematische Arbeitsgruppe 1 „Territoriale Besonderheiten und Notwendigkeiten der Programme für die ländliche Entwicklung“

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Präsentation zum Thema: "Thematische Arbeitsgruppe 1 „Territoriale Besonderheiten und Notwendigkeiten der Programme für die ländliche Entwicklung“"—  Präsentation transkript:

1 Thematische Arbeitsgruppe „Territoriale Besonderheiten und Notwendigkeiten der Programme für die ländliche Entwicklung“

2 Inhalt ZIELE DEFINITIONEN LÄNDLICHER RÄUME IN DEN PROGRAMMEN FÜR DIE LÄNDLICHE ENTWICKLUNG (RURAL DEVELOPMENT PROGRAMMES, RDPs) IM ZEITRAUM GEBIETSBEZOGENE PLANUNG, BEDÜRFNISSE UND MASSNAHMEN KOHÄRENZ DER GEBIETSBEZOGENEN PLANUNG KOMPLEMENTARITÄT UND ABGRENZUNG BAUSTEINE FÜR EINE NEUE TYPOLOGIE LÄNDLICHER RÄUME

3 1 ZIELE Das allgemeine Ziel der TWG1 besteht darin, durch sachdienliche Analysen und Verbreitung ihrer Ergebnisse einen Beitrag zur effektiven Berücksichtigung von territorialen Besonderheiten und Notwendigkeiten in Programmen für die ländliche Entwicklung (RDPs) und zu einer ausgewogeneren Entwicklung ländlicher Räume in ganz Europa zu leisten. In diesem Zusammenhang befasste sich die TWG1 mit folgenden Punkten: Definition ländlicher Räume durch EU-Mitgliedstaaten und -Regionen für die Zwecke der RDPs Formulierung des Bedarfs und Berücksichtigung bestimmter Gebiete Angewandte RDP-Maßnahmen zur Abdeckung dieses Bedarfs und dieser Besonderheiten Abgrenzung / Komplementarität der verschiedenen zur Deckung dieser Bedürfnisse angewandten Fördermittel (EU/Einzelstaaten) Hier werden zunächst die Ziele von Schritt 1 der TWG3 festgelegt. In diesem Bericht finden Sie: eine Vielzahl von Definitionen, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zur Bestimmung ländlicher Räume in ihren RDPs herangezogen werden; Vorgehensweisen hinsichtlich Abgrenzung und Komplementarität zwischen dem ELER und anderen EU-/einzelstaatlichen Fonds zugehörigen Maßnahmen und Ressourcen; eine Reihe von Fallstudien und die genaue Angabe von Gebietsdefinitionen, Entwicklungsbedürfnissen und Anwendung von Maßnahmen zur Deckung dieser Bedürfnisse; eine Bewertung der Klarheit und Kohärenz von Gebietsdefinitionen, Planung von Maßnahmen und Komplementarität; eine Empfehlung von Bausteinen speziell für eine Typologie ländlicher Räume in der EU.

4 1 ZIELE Hier werden zunächst die Ziele von Schritt 1 der TWG3 festgelegt. In diesem Bericht finden Sie: eine Vielzahl von Definitionen, die in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten zur Bestimmung ländlicher Räume in ihren RDPs verwendet werden; Vorgehensweisen hinsichtlich Abgrenzung und Komplementarität zwischen dem ELER und anderen EU-/einzelstaatlichen Fonds zugehörigen Maßnahmen und Ressourcen; eine Reihe von Fallstudien und die genaue Angabe von Gebietsdefinitionen, Entwicklungsbedarf und Maßnahmen zur Deckung dieses Bedarfs; eine Bewertung der Klarheit und Kohärenz von Gebietsdefinitionen, Planung von Maßnahmen und Komplementarität; eine Empfehlung von Bausteinen, die auf eine Typologie ländlicher Räume in der EU zugeschnitten sind.

5 2. DEFINITIONEN LÄNDLICHER RÄUME IN DEN PROGRAMMEN FÜR DIE LÄNDLICHE ENTWICKLUNG (RDPs) IM ZEITRAUM Den Mitgliedstaaten wurden (zur Definition ihrer ländlichen Räume) folgende Möglichkeiten angeboten: Übernahme der standardmäßigen oder einer geänderten OECD-Definition Verwendung und Begründung einer alternativen Definition Eine Untersuchung von 35 RDPs aus allen Mitgliedstaaten ergibt, dass die große Mehrheit eine alternative Definition ländlicher Räume verwendet, und zwar aus folgenden Gründen: Notwendigkeit einer „genaueren“ Abbildung der Heterogenität in ländlichen Räumen sowie gebietsspezifischer Entwicklungsfragen Wunsch nach einer (auf einzelstaatlicher Ebene) treffenderen Unterscheidung zwischen ländlichen und städtischen Räumen - einschließlich früherer nationaler Definitionen ländlicher Räume Streben nach Erweiterung der Förderfähigkeit von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, auf die bestimmte RDP-Maßnahmen anwendbar sein können Im Kontext des Programmplanungszeitraums konnten die EU-Mitgliedstaaten die Definition ihrer ländlichen Räume wählen, entweder durch Übernahme der OECD-Definition oder durch Änderung dieser Definition oder durch Verwendung ihrer eigenen Definition ländlicher Räume (die letztgenannte Wahl unter der Bedingung, dass eine Begründung vorgelegt wurde). Eine Untersuchung von 35 RDPs (23 einzelstaatlichen und 12 regionalen) ergab, dass darin überwiegend eine (gegenüber der OECD) alternative Definition ländlicher Räume gewählt wurde. Es wurden folgende Gründe für diese Wahl genannt: die Tatsache, dass die OECD-Definition für wenig geeignet gehalten wurde, um die Heterogenität ländlicher Räume in mehreren Mitgliedstaaten oder/und Regionen abzubilden; das Bestreben, eine (auf einzelstaatlicher Ebene) treffendere Unterscheidung zwischen ländlichen und städtischen Räumen anzuwenden; frühere nationale Definitionen sowie der Wunsch nach Identifizierung von Entwicklungsbedarf, der spezifisch für bestimmte Arten ländlicher Räume ist; das Bestreben, die Förderfähigkeit von land- und forstwirtschaftlichen Flächen zu erweitern, überwiegend für Achse-1- und -2-Maßnahmen (die eine eher sektorbezogene Ausrichtung haben). Ergebnisse der Untersuchung von 35 RDP

6 2. DEFINITIONEN LÄNDLICHER RÄUME IN DEN PROGRAMMEN FÜR DIE LÄNDLICHE ENTWICKLUNG (RDPs) IM ZEITRAUM Änderungen der OECD-Definition wurden mit dem Ziel der Angleichung an einzelstaatliche politische Prioritäten durchgeführt (z.B. Ausschluss von Großstädten oder Einbeziehung von Kleinstädten) Die offiziell angegebenen Gründe für die Ablehnung der OECD-Definition wiesen auf erhebliche Unterschiede des Konzepts von ländlichem Raum hin, und zwar hinsichtlich Faktoren wie Bevölkerungsdichte, Größe der Kommunen oder Gemeinden, Abgelegenheit und Erreichbarkeit, ländliche und städtische Randgebiete sowie Struktur der Bodennutzung usw., kamen jedoch auch durch politische Überlegungen zustande, das heißt mit dem Ziel, ländliche Räume mit besonderem Entwicklungsbedarf herauszustellen Die Änderung der OECD-Definition und die Verwendung alternativer Definitionen ländlicher Räume durch die RDPs der Mitgliedstaaten bewirkten Folgendes: Eine Zunahme der als ländlich eingestuften nationalen/regionalen Gebiete um 8% bis 10% Eine Zunahme der als ländlich eingestuften nationalen/regionalen Bevölkerung um 9% bis 20% In einigen Fällen ist die oben genannte Zunahme mäßig, in anderen hingegen (z.B. Italien, Malta, Luxemburg, Hessen, Flandern) ist sie bedeutender Auch politische Ziele (d.h. Berücksichtigung nationaler/regionaler RDP-Prioritäten) standen hinter den Entscheidungen zur Änderung der OECD-Definition. Die offiziell angegebenen Gründe für die Ablehnung der OECD-Definition stehen mit erheblichen Unterschieden des Konzepts von ländlichem Raum in Zusammenhang; diese Wahrnehmungen betrafen speziell determinierende Indikatoren wie Bevölkerungsdichte, Größe der Kommunen, Abgelegenheit und Erreichbarkeit, kamen jedoch auch durch politische Ziele zustande, das heißt hinsichtlich der Anwendung besonderer RDP-Maßnahmen auf Gebiete mit besonderem Entwicklungsbedarf. Die Ablehnung der OECD-Definition bewirkte eine erhebliche Zunahme der nationalen/regionalen Bevölkerung und Gebiete, die mit RDP-Unterstützung „förderungswürdig“ sind. Diese Zunahme war in einigen Fällen sehr groß.

7 3. GEBIETSBEZOGENE PLANUNG, BEDÜRFNISSE UND MASSNAHMEN
Die Mitgliedstaaten oder Regionen verwenden eine Vielzahl von Gebietsdefinitionen zur Zuweisung ihrer RDP- Maßnahmen. Diese Definitionen lassen sich zwei großen Clustern zuordnen: Definitionen mit einem überwiegend sektorbezogenen Schwerpunkt auf Land- und Forstwirtschaft (Achsen 1 und 2) Definitionen mit einem überwiegend gebietsbezogenen Schwerpunkt (Achsen 3 und 4) 19 Fallstudien - um besser nachvollziehen zu können, wie Mitgliedstaaten und Regionen den gebietsbezogenen Bedarf bewerten und Maßnahmen zuweisen Diese Fallstudien konzentrierten sich auf sechs Hauptgebietsarten (3 aus dem sektorbezogenen Cluster und 3 aus dem gebietsbezogenen Cluster)

8 3. GEBIETSBEZOGENE PLANUNG, BEDÜRFNISSE UND MASSNAHMEN
Die meisten Gebiete in den Fallstudien werden abgegrenzt und mit ausreichender oder guter Deutlichkeit dargestellt. Über zwei Drittel dieser Gebiete erhalten Priorität in den jeweiligen RDPs Zwei Arten der Beziehung zur allgemeinen Definition ländlicher Räume: „Abgekoppelt” von der Definition ländlicher Räume im RDP  die Maßnahmen mit einem eigenen klar definierten Ziel – wie etwa LFAs oder Natura-2000-Gebiete Gebiete mit enger Beziehung zur allgemeinen Definition ländlicher Räume Gebiete, die Beachtung in einem breiteren Spektrum von Maßnahmen finden – wie etwa „besondere Entwicklungsgebiete” und die „mit Achse-3-Maßnahmen förderungswürdigen ländlichen Räume” Einige der Definitionen von LAG-Gebieten (namentlich für Irland und für Andalusien) erstrecken sich über die ländlichen Räume im Sinne der allgemeinen Definition hinaus In Fallstudien über LAG-Gebiete (IR, DK) und organisierte Gebiete (mit Achse-3-Maßnahmen förderungswürdige ländliche Gebiete, z.B. Languedoc-Roussillon (FR), Hessen (D)) wurde nachgewiesen, dass eine Dezentralisierung von RDP-Befugnissen in Regionen dazu führen kann, dass Gebietsdefinitionen eine deutlichere Beziehung zwischen Bedürfnissen und Maßnahmen widerspiegeln

9 4. KOHÄRENZ DER GEBIETSBEZOGENEN PLANUNG
Fallstudien haben ein recht hohes Maß an Kohärenz innerhalb der gesamten Abfolge von Elementen gebietsbezogener Planung gezeigt: Definition ländlicher Räume Strategische Ziele des RDP Definition von Gebieten in den einzelnen Fallstudien Bewertung gebietsbezogener Anforderungen Im Rahmen des RDP angewandte oder zugewiesene Maßnahmen und Ressourcen Komplementarität zu oder/und Abgrenzung von anderen Instrumenten/Programmen Die Hauptmerkmale der einschlägigen Vorgehensweisen sind: Die Tatsache, dass sich Gebietsdefinitionen auf mehrere Ziele der ländlichen Entwicklung beziehen Gebiete, in denen ein bestimmtes Ziel Priorität hat, sind oft auch Ziel mehrerer Maßnahmen zur Förderung von „gebietsbezogener Nachhaltigkeit“ Beteiligung von LAG (oder anderen lokalen Institutionen) auch bei der Verwendung von anderen EU-/einzelstaatlichen Fonds zugehörigen Ressourcen Kohärenz zwischen den Elementen, die für die Definition von Gebieten, Bedürfnissen und Maßnahmen gelten, scheint zufrieden stellend zu sein, wie durch eine solche Untersuchung anhand von 19 Fallstudien nachgewiesen wurde. Obwohl es schwierig ist, die Effizienz der Ansätze zur Berücksichtigung von Besonderheiten und Bedürfnissen der Gebiete allein auf der Grundlage der RDPs zu beurteilen, lassen die konkreten Verfahren folgende Hauptmerkmale erkennen: die Tatsache, dass Gebietsdefinitionen überwiegend für mehrere Ziele der ländlichen Entwicklung gelten; auch im Falle eindimensionaler Ziele erscheint die Planung mehrdimensional; neben ihrer Beteiligung an den RDPs sind gebietsbezogene Organisationen (z.B. LAG) auch an der Umsetzung von Maßnahmen aus anderen EU-/einzelstaatlichen Fonds einbezogen.

10 5. KOMPLEMENTARITÄT UND ABGRENZUNG
Verschiedene EU-Fonds führen thematische und geografische Unterscheidungen als Grundlage der Abgrenzung an (eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten), können aber auch Überschneidungen hinsichtlich der geografischen Gebiete, der Empfänger und der Projekten zulassen; Zur Maximierung der politischen Wirksamkeit sollte also Komplementarität zwischen den Fonds angestrebt werden; Auf Komplementarität zwischen dem ELER und anderen EU-Fonds wurde in den RDPs allgemein geachtet; daher bieten die meisten RDPs „Raum“ für Überschneidungen zwischen dem ELER und anderen Fonds hinsichtlich des Gebiets, der Art der Projekte und (in geringerem Umfang) des Empfängers; Laut den Angaben in RDPs bilden andere Fonds (ERFE: Diversifizierung, Erreichbarkeit, Umwelt; ESF: Berufsausbildung; Kohäsionsfonds: Umwelt und Verkehr, EFF) eine Ergänzung zum ELER; es liegen jedoch keine Informationen über den Umfang von Ressourcen oder Prioritäten dieser Fonds vor, mit denen die Komplementarität in praktischer Hinsicht sichergestellt wird; Die Komplementarität wird (überwiegend) durch nationale/regionale Koordination und/oder Integration in der Programmplanung und -bereitstellung auf lokaler Ebene erreicht. Die Koordinierung obliegt überwiegend „zentralen“ Instanzen, wird jedoch manchmal an lokale Behörden oder LAG delegiert (z.B. in den Niederlanden und in Dänemark). In einigen Fällen wird lokales Abgrenzungsmanagement betrieben. Thematische und geografische Unterschiede zwischen verschiedenen EU-Fonds bilden eine breite Grundlage für die Abgrenzung. Der Geltungsbereich verschiedener Fonds kann jedoch eine (gewisse) Überschneidung hinsichtlich der in Frage kommenden geografischen Gebiete sowie der Art der Projekte und Empfänger zulassen. Dieses Überschneidungspotenzial führt zur Herstellung von Komplementarität zwischen Fonds, um den ländlichen Entwicklungsbedarf zu decken. Diese Analyse erbrachte eine Bestätigung des Komplementaritätspotenzials sowohl im Allgemeinen als auch in Bezug auf bestimmte definierte ländliche Gebiete. Fast alle 35 untersuchten RDPs äußern die Erwartung einer (zusätzlichen) Unterstützung ländlicher Gebiete durch ERFE, ESF und EFF und (gegebenenfalls) den Kohäsionsfonds sowie (in geringerem Umfang) LIFE+ und andere Programme. Die meisten untersuchten RDPs sehen jedoch eine gebietsbezogene Überschneidung zwischen sich und anderen Fonds vor, während die Abgrenzung sich überwiegend auf die Arten des Projekts oder des Empfängers bezieht. Überschneidungen ergeben sich den Feststellungen zufolge insbesondere hinsichtlich des Gebiets (24 von 35 RDPs) und der Art des Projekts (24) und weniger hinsichtlich des Empfängers (11). Nach Angaben in einigen RDPs bieten andere EU-Fonds Maßnahmen, die diejenigen des ELER ergänzen. Zu diesen Fonds gehören der ERFE (Erreichbarkeit, wirtschaftliche Diversifizierung, Verbesserung der Umweltbedingungen, Lebensqualität und Risikovorsorge), der Kohäsionsfonds (Umwelt und Verkehr), der ESF (Berufsausbildung), der EFF (Achse-4-Komplementarität zum Leader-Ansatz) und Life+ (Maßnahmen mit Bedeutung für Maßnahme 323 des RDPs). Es wird versucht, die Komplementarität durch nationale oder regionale Koordination und/oder Integration in der Programmplanung und -bereitstellung auf der „eher“ lokalen Ebene zu verwalten. Die Koordinierung ist überwiegend eine „zentrale“ Angelegenheit, wird jedoch manchmal auf lokaler Ebene delegiert, wo sie sogar einen Versuch der „integrierten Programmplanung und -umsetzung“ darstellen kann. Eine solche Wahl ist ein klares „Eingeständnis“, dass der effektive Zuschnitt von Maßnahmen und Ressourcen verschiedener Fonds auf die Bedürfnisse bestimmter Gebiete auf lokaler Ebene wirksamer erreicht werden kann. Schließlich wird dann, wenn eine „vollständige“ lokale Integration nicht möglich ist, lokales Abgrenzungsmanagement betrieben, um eine Doppelfinanzierung zu vermeiden und Synergien zu realisieren.

11 6. BAUSTEINE FÜR EINE NEUE TYPOLOGIE LÄNDLICHER RÄUME
Die auf EU-Ebene oder in den einzelnen Mitgliedstaaten oder Regionen bestehende Definition der Grenze zwischen „ländlichen” und „städtischen” Gebieten Die Berücksichtigung besonderer Gebiete zur Anwendung spezieller Maßnahmen Die Typologie ländlicher Räume Im Gebietsumfang der Programmplanung für die ländliche Entwicklung werden drei Punkte festgestellt, die miteinander verbunden sind, jedoch getrennt voneinander bestehen: Die Definition von Gebieten als ländlich hängt nicht von einer Typologie ländlicher Räume ab oder beinhaltet die Notwendigkeit einer solchen Typologie, der definierte ländliche Raum kann jedoch einen Rahmen darstellen, in dem eine Typologie entwickelt wird, und die Entwicklung einer Typologie kann ihrerseits die Definition dessen, was als ländlich betrachtet wird, beeinflussen (die Definition ist also die Summe der Wirkungen, die durch die Verwendung des Gesamtrahmens erzielt werden, und der daraufhin innerhalb dieses Rahmens angewandten Typologie). Darüber hinaus können Gebiete bei der Anwendung spezieller Maßnahmen ohne die weitere Entwicklung einer formellen Typologie ländlicher Räume berücksichtigt werden und diese Berücksichtigung kann die Stadt-Land-Grenze überschreiten, wie es etwa bei den Natura-2000-Gebieten der Fall ist. Schließlich könnte im Rahmen der Programme für die ländliche Entwicklung auf nationaler oder regionaler Ebene eine breiter angelegte Typologie ländlicher Räume nur dann benötigt werden, wenn der Staat oder die Region wesentlich abweichende Maßnahmen oder Finanzierungsumfänge für verschiedene Arten von Gebieten einsetzen will.

12 6. BAUSTEINE FÜR EINE NEUE TYPOLOGIE LÄNDLICHER RÄUME
Voraussetzung ist die Bestimmung der Grenze zwischen ländlichen und städtischen Gebieten als Grundlage für Folgendes: auf EU-Ebene die Arbeitsteilung zwischen dem ländlichen Entwicklungsfonds und anderen gemeinschaftlichen Instrumenten (z.B. regionale Entwicklung) auf nationaler oder regionaler Ebene die Festlegung des geografischen Geltungsbereichs des Programms für die ländliche Entwicklung, auch im Verhältnis zu anderen Interventionsprogrammen Die Bausteine für eine Typologie ländlicher Gebiete und gebietsbezogener Planung werden benötigt: zur Definition der Gebiete, für die bestimmte sektorbezogene Maßnahmen anwendbar oder nicht anwendbar sind. zur Definition der Gebiete mit dem höchsten Entwicklungsbedarf im Sinne sozialer, wirtschaftlicher oder anderer Veränderungen, um sozio- ökonomische Schwachstellen zu bewältigen und Kohäsion zu erzielen. In diesen vier Zwecken findet sich die Unterscheidung zwischen Definition, Berücksichtigung und Typologie wieder. Daher: Die Definition ländlicher und städtischer Räume für allgemeine Zwecke (Zweck A) kann eine Typologie, die Unterschiede innerhalb des ländlichen Raums identifiziert, erfordern oder nicht erfordern oder Bestandteil derselben sein; Die Definition von Räumen zur Anwendung spezieller Maßnahmen (Zweck B) kann sektorbezogene Bausteine für eine Typologie bieten, jedoch keine vollständige gebietsbezogene Typologie; Die Definition von Gebieten mit dem höchsten Entwicklungsbedarf (Zweck C) die daher in wesentlichen Teilen des Programms für die ländliche Entwicklung Priorität genießen können, erfordert eine vergleichende Analyse aller ländlichen Gebiete und wird daher voraussichtlich eine gebietsbezogene Typologie prägen; Die Identifizierung von Gebieten, die Chancen für bestimmte Arten von Entwicklung bieten (Zweck D) bildet nicht schon an sich die Grundlage für eine gebietsbezogene Typologie, kann jedoch weitere Bausteinelemente beisteuern.

13 6. BAUSTEINE FÜR EINE NEUE TYPOLOGIE LÄNDLICHER RÄUME
Im Rahmen der TWG1 wurde die Entwicklung von Bausteinen im Gegensatz zu einer geänderten Typologie als besonders geeignet betrachtet Aus diesen Gründen können die Ergebnisse genutzt werden als: eine Gruppe von Bausteinen für eine geänderte Typologie, für die weitere Arbeiten erforderlich sind (möglicherweise durch die EU und Mitgliedstaaten) eine Reihe von Ideen oder Faktoren, die in den Analysen vorkommen können und die bei der Vorbereitung der nächsten Generation der Programme für die ländliche Entwicklung von den Mitgliedstaaten oder Regionen umgesetzt werden müssen

14 6. BAUSTEINE FÜR EINE NEUE TYPOLOGIE LÄNDLICHER RÄUME
Die Bausteine beziehen sich auf Themen der gebietsbezogenen Entwicklung oder der landwirtschaftlichen Multifunktionalität - also auf Fragen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums Die Faktoren beziehen sich auf gebietsbezogene Merkmale oder Bedingungen, die für die politischen Fragen von Bedeutung sind (Bausteine) Die Indikatoren sollen Faktoren erfassen, um festzustellen, wie diese Faktoren die entwicklungsbezogenen/politischen Fragen beeinflussen. Die Indikatoren dienen zur Differenzierung von Gebieten in einer Typologie Faktoren Bausteine Indikatoren

15 6. BAUSTEINE FÜR EINE NEUE TYPOLOGIE LÄNDLICHER RÄUME
Drei Bausteine In der Untersuchung wurden neun wichtige Faktoren identifiziert Diese Faktoren und Bausteine weisen eine offensichtliche Beziehung zu den Zwecken der Typologie auf (wie in der Tabelle dargestellt) Für jeden Faktor können dann Gruppen von Indikatoren gewählt werden (durch Mitgliedstaaten oder Regionen, durch die EU) Die Entwicklung von Bausteinen im Gegensatz zu einer geänderten Typologie gilt aus zwei Hauptgründen als besonders geeignet: erstens bestehen, wie in diesem Bericht beschrieben, große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich ihrer Methode zur Definition von ländlichen Gebieten und Gebieten zur Anwendung spezieller Maßnahmen sowie der Formulierung gebietsbezogener Typologien, und zweitens sind einige der Faktoren, die in einer geänderten Typologie vorkommen können, in der Form, für die Indikatoren vereinbart werden, noch nicht vollständig ausformuliert. Aus diesen Gründen stellt der Bericht nur eine Gruppe von Bausteinen für eine geänderte Typologie dar, für die weitere Arbeiten erforderlich sind, dazu einige Ideen oder Faktoren, die in den Analysearbeiten vorkommen können, die von den Mitgliedstaaten oder Regionen zur Vorbereitung der nächsten RDP-Generation durchgeführt werden müssen. Die Bausteine könnten von den Mitgliedstaaten zur Verwendung bei der Erstellung ihrer Typologien berücksichtigt werden.

16 6. BAUSTEINE FÜR EINE NEUE TYPOLOGIE LÄNDLICHER RÄUME
Faktor Indikatoren 1 Bevölkerungsdichte Bevölkerungsdichte (BSLI 17) 2 Städtische Gebiete Größe von LAU2 oder bebauten Flächen 3 Bodennutzung Bodennutzungserfassung (BSLI 7), Bodennutzung (BSLI 3,9) 4 Physikalische Hindernisse Breite, Höhe, Gefälle, Bodenqualität (BSLI 8), Klima - Niederschlag, Temperaturen, Wasserverhältnisse - Trockenheit, Salzgehalt, Dürre, Überschwemmung usw. (BSLI 15) 5 Umweltbelastbarkeit Natura-2000-Gebiet (BSLI 10), Biodiversität: geschützte Wälder (BSLI 11), NVZ (BSLI 14), geschützte Wälder, in erster Linie Boden, Wasser und andere Ökosystemfunktionen betreffend (BSLI 16), kulturelles Erbe, Vielfältigkeit und Qualität der Landschaft 6 Demographie Ausgewogenheit von Geburten und Sterbefällen, Ausgewogenheit von Zu- und Abwanderung, Altersstruktur (BSLI 18), Lebenserwartung BSLI – Baseline-Indikatoren (CMEF)

17 6. BAUSTEINE FÜR EINE NEUE TYPOLOGIE LÄNDLICHER RÄUME
Faktor Indikatoren 7 Sozio-ökonomische Probleme Höhe der Bildungsabschlüsse (BSLI 22), Höhe der Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung, geringe Wirtschaftsaktivität, Langzeitarbeitslosigkeit (BSLI 21), durchschnittliches Einkommens- und Kaufkraftniveau, Zugang zur Grundversorgung mit Gemeindedienstleistungen und Infrastruktur, Infrastrukturstandards, Internet-Infrastruktur (BSLI 23) 8 Wirtschaftsstruktur und -leistung Struktur der Wirtschaft (BSLI 19), Beschäftigungsstruktur (BSLI 20), Struktur der Landwirtschaft (BSLI 4), Struktur, Produktivität und Gesundheit der Wälder (BSLI 5,6, 13), Multiplikatoren und Schwund in der regionalen und teilregionalen Wirtschaft, Anzahl offener Stellen, BIP und Bruttomehrwert pro Kopf 9 Zugang zu städtischen Dienstleistungen und Wirtschaftsräumen Vorhandensein von grundlegenden Dienstleistungen in städtischen Gebieten, Vorhandensein offener Stellen in städtischen Gebieten, leichte Erreichbarkeit städtischer Gebiete mit privaten oder öffentlichen Verkehrsmitteln, Pendlerverkehr

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19 http://enrd.ec.europa.eu EN RD Contact Point 81, Rue du Marteau
B-1000 Brussels Tel:


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