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Mobile Messungen zum Schutz aller, insbesondere jedoch schwacher Verkehrsteilnehmer Beeinflusst werden kann das Geschwindigkeitsverhalten, im Interesse.

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Präsentation zum Thema: "Mobile Messungen zum Schutz aller, insbesondere jedoch schwacher Verkehrsteilnehmer Beeinflusst werden kann das Geschwindigkeitsverhalten, im Interesse."—  Präsentation transkript:

1 Mobile Messungen zum Schutz aller, insbesondere jedoch schwacher Verkehrsteilnehmer Beeinflusst werden kann das Geschwindigkeitsverhalten, im Interesse der Verkehrssicherheit, leider nur durch mobile und stationäre Messungen. Dieses geschieht im Landkreis Stade seit 1997 durch den Einsatz von „Radar-Fahrzeugen“ und seit Ende 2007 durch „stationäre Messanlagen“. Die Kontrollpunkte werden in Zusammenarbeit mit der Polizei festgelegt. Dabei handelt es sich um besondere Gefahrenstellen, wie z. B. Unfallhäufungspunkte Schulwege, Schulbushaltestellen der Bereich von Kindergärten, Schulen, Seniorenheimen an unübersichtlichen Straßenverläufen Fußgänger u. Radfahrerquerungen und Längsverkehr Innerörtliche Durchgangsstraßen Die Kontrollen dienen vor allem dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer, wie Kinder und älteren Menschen, aber auch der eigenen Sicherheit auf Deutschlands Straßen. ! Radar-Messungen … damit Rücksicht und Fairness anstatt Aggressivität wieder zum obersten Prinzip auf Deutschlands Straßen werden! Landkreis Stade Nur 10 km/h zu schnell und schon ist es passiert. An Sicherheit denken Tempo senken! Eine Initiative des Landkreises Stade zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Gemeinsame Verantwortung Gerade durch die Geschwindigkeitsüberwachung auf unseren Straßen wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer/innen deutlich verbessert. Einen nachhaltigen Erfolg kann es aber letztlich nur dann geben, wenn bei Auto u. Motorradfahrern/ innen die Einsicht besteht, die Grundregeln des Straßenverkehrs wieder stärker zu beachten. Zu diesen Grundregeln gehört auch die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

2 Ein erschreckendes Beispiel: 28 Meter vor Ihrem Fahrzeug springt plötzlich ein Kind auf die (trockene) Fahrbahn. Bei einer Fahrzeug- (Ausgangs-) Geschwindigkeit von 50 km/h können Sie Ihr Fahrzeug noch rechzeitig Abbremsen und das Kind wird nicht erfasst. Beträgt dagegen die Geschwindigkeit 70 km/h, wird das Kind mit noch etwa 58 km/h erfasst. Bei einer Aufprall- (Kollisions-) Geschwindigkeit ab 38 km/h treten nach Feststellung der Landesverkehrswacht Nordrhein Westfalen absolut tödliche Verletzungen auf. Auch das sollten Sie wissen : Wer vor Geschwindigkeitskontrollen, durch Aufblenden Handzeichen oder Aufstellen von Warnschilder warnt begibt sich in illegale Bereiche und dient nicht der Verkehrssicherheit. Das Oberlandesgericht Münster hat die Rechtswidrigkeit solcher Aktivitäten festgestellt. Die Kontrollen sind nicht nur dazu da, „Raser“ an den Gefahrenstellen zu ermitteln. Fahrzeugführer sollen vielmehr dazu angehalten werden die Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten, wenn sie sich unkontrolliert glauben. Die Möglichkeit von Kontrollen, nicht nur an den bekannten Kontrollstellen, sonder überall und jederzeit, sollen dazu beitragen, das die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen eingehalten werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt: Vielleicht wurde gerade der Fahrzeugführer „ gewarnt“ der kurze Zeit nach der Kontrolle wieder auf die Tube drückte und dabei einen Unfall verursachte. Unterschiedliche Interessenlagen Aus der Bevölkerung, insbesondere von Anwohnern stark befahrener Straßen, Schulen, Kindergärten und Bürgerinitiativen wird immer wieder gefordert, zusätzliche Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen, weil „ zu viel gerast“ werde. Außerdem gibt es ständig Forderungen nach zusätzlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen, Versetzen von Ortstafeln, Aufstellen von Gefahrenzeichen usw.. Nicht immer kann der Landkreis Stade als zuständige Behörde solchen Vorstellungen und Wünschen entsprechen. Es müssen vor allem die bundeseinheitlichen Vorschriften beachtet werden, die das Anordnen solcher Regelungen festlegen. 46,6 m=27,0 m+19,4 m70 km/h 36,5 m=19,8 m+16,7 m60 km/h 27,7 m=13,8 m+13,9 m50 km/h 19,9 m=8,8 m+11,1 m40 km/h 13,3 m=5,0 m+8,3 m30 km/h Anhalteweg = Bremsweg + ReaktionswegGeschwindigkeit Erinnerung bezüglich des Anhalteweges Verkehrsunfallgeschehen Gegenüberstellung 2007/2008 20072008 Verkehrsunfälle ges.38763877 davon Baumunfälle135113 mit Personenschaden826772 mit Sachschaden196202 sonstige28542898 UNFALLURSACHEN 20072008 Alkoholeinfluss:93111 Geschwindigkeit:763656 Abstand:461505 Überholen:121124 Vorfahrt:443409 Abbiegen, Wenden:10691047


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